Schreckschusswaffe an Silvester.. was ist erlaubt?

Es gibt 172 Antworten in diesem Thema, welches 64.871 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. November 2011 um 00:02) ist von MountainGun45LC.

  • Zitat

    Original von Erdbaer
    Keine Ahnung, musst mal deine SSW fragen ob sie damit einverstanden ist.

    Es geht mir um die Schutzklasse der Umverpackung.

    Denn Zuhause reicht eine billige Geldkassette doch im Auto, braucht man glaub schon eine Schutzklasse mit Kategorie.

  • Im Gesetz steht nichts von Schutzklassen, dort ist nur vom Verschlossenem Behältnis die Rede.

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Also zum Transport ist es ja erlaubt, zur Lagerung kann ich nicht viel sagen. Ich denke mal, es würd geduldet, da du einfach sagen könntest, du wolltest gleich wegfahren und hast es schonmal "verstaut".
    Auto ist ja auch eine Art eigenes Land, jedoch brauch man einen KWS, also wenn du sie getrennt von muni verschließt denk ich, dass es kein problem.

    Hab auch überlegt sie nach benutzen ins auto zu tun, dann is mir aber eingefallen, ich lass mein auto lieber nicht draußen bei ner party auf der straße, vorallem an silvester^^

    Zitat

    Die Karte ist schon richtig, dass Gelände ist nur falsch!

  • Hi,

    in einem verschlossenem Behälter scheint i.O. zu sein.
    Der Kofferraum oder das Auto allein gelten aber nicht als "Behälter"!
    Also nicht ohne Koffer oder so im Auto lassen.

    Gruß C.C.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Zitat

    Original von Christian
    Hi,

    in einem verschlossenem Behälter scheint i.O. zu sein.
    Der Kofferraum oder das Auto allein gelten aber nicht als "Behälter"!
    Also nicht ohne Koffer oder so im Auto lassen.

    Gruß C.C.

    Gut danke,

    dass zusammenlagern erledigt sich bei mir sowieso, die Kiste mit Munition ist genagelt voll, genauso wie die Kiste mit den Waffen und die kleine Kiste ist voll mit Magazinen und dem restlichen Zubehör.

    Danke und Gruß

  • Zitat

    Original von pupsnase
    Im Gesetz steht nichts von Schutzklassen, dort ist nur vom Verschlossenem Behältnis die Rede.

    So einfach ist es leider nicht formuliert. Das Gesetz verlangt das man die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen hat, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen können, ohne diese aber weiter zu definieren.

    Das sorgt für einiges an Interpretationsspielraum, der leider auch gegen einen genutzt werden kann.

    Ich weiß das einige Behörden mit der Lagerung im Auto Probleme haben. Da wird sich auf Anfrage dann gerne auf Urteile bezogen bei denen es um "normale" Versicherungsfälle ging. Dort ist die Rechtsprechung relativ einheitlich der Meinung das ein einschließen im Auto für Wertgegenstände (Geld, Schmuck, Bankkarten, Laptop u.s.w.) nicht ausreicht um die Gegenstände angemessen zu sichern. Werden dir die Sachen aber hingegen aus der Wohnung geklaut, gibt es normal kein Problem mit der Versicherung.

    Fazit, ein Autoschloss ist rechtlich auf jeden Fall weniger wert als ein Wohnungstürschloss.

    Wobei man Ketzerisch natürlich die Frage stellen müsste, wann sich die Behörde damit befasst. In der Regel wird ja die Polizei nicht plötzlich in der Nach den Wagen aufbrechen um ihn zu durchsuchen, und wenn man auf der Fahrt kontrolliert wird, ist es als Transport ja wieder unkritisch.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (26. Dezember 2008 um 20:40)

  • Zitat

    Original von pmbond
    Ist es legitim, die Waffen nach der Silvesternacht in einem verschlossenen Behältnis im Auto zu lassen ?

    Selbstverständlich im Kofferraum, wo die Behältnisse von der Hutablage verdeckt sind und so nicht zu sehen sind.

    Gesetzlich: Nein, außer du hast ein Gefährt, das geeignet ist, bewohnt zu werden (sprich: Wohnmobil, Wohnwagen, Caravan). Das habe ich zumindest mal im Gesetz nachgelesen, die exakte Stelle ist mir aber entfallen. Das Auto darf nicht zur Lagerung, lediglich zum Transport von Waffen benutzt werden. Auch wenn die nicht zugriffsbereit in einem Behältnis gelagert werden. Ausnahmen siehe oben.

    MfG, Mike.

  • Ein Problem mit dem Transport (ohne KWS) ist auch, daß er bei Waffen ja nur zu bestimmten Zwecken wie zur Reparatur oder zur Schießstätte genehmigungsfrei ist.
    Die Signalwaffe zu Kumpels Garten bringen ist also kein Problem, wohl aber sie dann über Nacht im Auto liegen zu lassen.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • @ edbru
    Da Interpretiere ich das WaffG aber anders:

    Zitat

    sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt


    Eine SSW ist Bedürfnisfrei und der Zweck ist Selbstverteidigung, Also wäre der Transport ebenfalls frei.

    @ Erklärbär
    Mit deiner Ausführung hast Du natürlich recht. Wobei ich nicht weiß ob man in dem Fall das Versicherungsrecht heranziehen kann.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Kleine Frage am Rande:

    Mit KWS darf ich die SSW mitführen.

    Auch wenn sie geladen ist? (natürlich gesichert)
    D.h. geladen und gesichert in der Jackentasche z.b.

    Könnte ja passieren dass man an Silvester von seinem Grundstück über die Straße zum Nachbar rüberläuft.

    Einmal editiert, zuletzt von mesaboogie (4. Januar 2009 um 19:29)

  • Zitat

    Original von mesaboogie
    Auch wenn sie geladen ist? (natürlich gesichert)
    D.h. geladen und gesichert in der Jackentasche z.b.

    Auch geladen und ungesichert ist rechtlich kein Problem mit KWS.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Hallo,
    ich hätte da mal eine frage, die ich mir durch diesen Thread, FAQ und google nicht 100% beantworten konnte.
    Ich habe eine Eigentumswohnung in einem Hochhaus (als Info: es sind alles Eigentumswohnungen) und wir haben ein großes Grundstück zusammen.
    Eingezäunt und als Privatgelände geltend.
    Darf ich auf diesem Grundstück mit meiner SSW schiessen? Also auch mit Pyros? Die würden dieses Grundstück nicht verlassen.
    Oder brauche ich die Erlaubniss der anderen Eigentümer?
    Ist ja nicht öffentlich sondern Privat.

    Würde mich über eure hilfe und antworten freuen.

    mfg
    Trööööt

  • Als ein Akt der Höflichkeit, sollte man schon mal vorher rumfragen ob es jemanden stören würde.

    Aber Grundsätzlich würde ich sagen wenn die Pyros das Gelände nicht verlassen können, und du sie hinterher auch wieder aufräumst
    sollte es kein Problem sein. Da du ja auch eigentümer bist. Aber wenn du die anderen Leute vorher Informierst, wäre es wohl besser.

    Wenn die nicht bescheid wissen und gucken aus dem Fenster gucken sehen sie dich da mit Waffen rumfuchteln und Ballern..... Naja wie gesagt rein Rechtlich
    sollte es aber kein Problem geben solange der Abstand gross genug ist usw usw....


    mfg
    4ggi

    Diese Einstellung, immer die Schlappohren hängen zu lassen, muss aufhören.

    Zitat von:
    UWE SEELER

  • Hallo,
    Ich habe eine Eigentumswohnung in einem Hochhaus (als Info: es sind alles Eigentumswohnungen) und wir haben ein großes
    Oder brauche ich die Erlaubniss der anderen Eigentümer?
    Ist ja nicht öffentlich sondern Privat.

    Da das Grundstück nicht alleinig zu deiner Wohnung gehört und nicht nur von dir genutzt wird, sondern für alle Eigentumswohnungsbesitzer (schreibt man das so) ?( frei zugängig ist brauchst du die Einwilligung aller Bewohner.
    Was das verlassen der Pyros des befriedeten Geländes betrifft.
    Der Gesetzgeber geht vom "Fall des Verlassens der Geschosse" davon aus, daß bei richtiger Anwendung (Senkrecht nach oben schießen) der Pyro das Grundstück nicht verlassen kann.
    Wenn der Pyro verglüht und die Papphülse/Aluhülse dann vom Wind o.ä. abgetrieben wird und auf öffenlichen Straßenland landet gilt es nicht mehr als Geschoß sondern als Müll.

  • Ok ich danke euch.
    Ich fasse nochmal zusammen ;)

    "Da es ein Privatgelände ist, dürfte ich rein rechtlich das ganze Jahr über auf dem Gelände schiessen, wenn die anderen Eigentümer keine einwende haben und das Geschoss dieses Gelände nicht verlässt."

    Da ich aber nur an Sylvester schiessen möchte, wird ja hoffentlich keiner was dagegen haben und den spielverderber machen :D
    Klär ich mal die Tage ab ;)

    gruß und danke

    Trööööt

  • Mir fällt bei dem Thema Silvester und SSW noch etwas ein :


    Wie sieht es eigentlich mit dem reinen Führen der Waffe in der Silvesternacht aus, wenn man unter Alkoholeinfluss steht ?

    Ich meine jetzt nicht "stinkbesoffen", aber man leert ja doch das eine oder andere Glas. Und andere Leute ja auch. Und manche von diesen Anderen können mit ihrem Alkoholkonsum nicht so richtig umgehen und werden unberechtigt aggressiv. Und eben vor diesen Personen möchte ich mich schützen.

    Gibt es dazu ein Gesetz, was das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit unter Alkoholeinfluss regelt (wie z.B. bis 0,3 Promille am Steuer legal) ?


    Konkret geht es darum, dass ich vor ein paar Jahren am Herrentag in eine solche Situation geraten bin. Ich glaube es war das Jahr 2007. Ich war mit Freunden unterwegs, trug wie immer meinen Revolver im Holster und wir hatten Bier getrunken. Wir trafen dann auf der Straße "alte Bekannte" von einem Freund von mir, die ebenfalls nicht mehr nüchtern waren und mit meinem Freund "ja noch etwas zu klären hatten". Die Situation war sehr angespannt und spätestens als eine Bierflasche auf dem Boden gehauen wurde, um sie als Waffe umzufunktionieren, dachte ich auch daran, was sich in meinem Holster befindet und dass der Bestand eines "Notstandes" gegeben wäre. Allerdings konnten wir uns darauf einigen, die Polizei zu rufen, damit es nicht weiter eskaliert (den zu diesem Zeitpunkt anwesenden Mädels sei an dieser Stelle nochmals gedankt ;) ). Wir mussten uns durchsuchen lassen und dabei kam dann auch u.a. mein Revolver zum Vorschein. Ich wies die Beamten auf meine Erlaubnis hin - doch diese meinten, unter Alkoholeinfluss ist es generell verboten, eine Waffe zu führen (Zitat:"Du hast doch `nen Waffenschein gemcht - dann musst du das doch wissen!"). Sie zeigten sich dann aber nachsichtig, nachdem auch ein paar Worte zur vorangegangen Situation gesagt wurden. Ich musste die Waffe nur über Nacht abgeben und durfte sie am nächsten Tag, als ich wieder vollkomen nüchtern war, vom Polizeirevier abholen. Seitdem habe ich unter Alkoholeinfluss zwar immer meine Waffe entladen und in den Rucksack gesteckt - interessieren würde mich die REchtslage dennoch !

    Danke schonmal im Voraus ! =)

    "As long as I got a Beretta - N***** I´m down for whatever ! "
    ( Dr. Dre - "Big Ego´s " )

  • Naja, ich würde mal ganz krass sagen das jemand der Waffen unter Alkoholeinfluss führt nicht die nötige Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG besitzt.
    Da zum führen der SSW nun der KWS nötigt ist könnte der dadurch auch wieder eingezogen werden.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Naja, ich würde mal ganz krass sagen das jemand der Waffen unter Alkoholeinfluss führt nicht die nötige Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG besitzt.
    Da zum führen der SSW nun der KWS nötigt ist könnte der dadurch auch wieder eingezogen werden.


    Joachim


    So siehts aus!
    Entweder Waffe oder Alkohol,beides zusammen passt nicht!
    Zu Silvester,erst Ballern, dann Waffen weg räumen und erst dann sich selbst einen Ballern *lol*