Schießplatz für Freie Waffen?

Es gibt 65 Antworten in diesem Thema, welches 5.678 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Dezember 2008 um 16:06) ist von kreuzbogen.

  • Hallo ich habe mal eine Frage!
    Ich habe ein kleines Waldstück das eingezäunt ist! Ca. 200m lang und ca. 80m breit! Im Moment gehe ich dahin immer zum Schießen mit ein paar Kumpels! Wenn ich jetzt auf dem Gelände einen kleinen Schießplatz machen würde ausschließlich für Freie Waffen bräuchte ich dafür eine Genehmigung? Ich würde dann nämlich mit einem Bagger einen Erdwall aufschaufeln das die Kugel das Gelände nicht verlassen können! Wäre das dann erlaubt sowas zu machen? Welche vorraussetzungen muss der Platz erfüllen? Ich würde mich freuen wenn ihr mir weiterhelfen könntet!
    Schonmal Danke im vorraus! ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Andreas1787 (5. Dezember 2008 um 02:26)

  • Wenn Du einen ortsfesten Schiesstand einrichten willst, dann wird dafuer egal ob Du das privat oder anderweitig machen willst eine Betriebserlaubnis notwendig. Strenggenommen gilt das schon, wenn man sich einen Stuhl und ein paar feste Markierungen hinstellt.

    Ansonsten - kein Geschoss darf das Grundstueck verlassen und das muss durch bauliche Massnahmen, die von einem Sachverstaendigen per Gutachten bestaetigt werden, sichergestellt werden. Richte Dich schon mal auf einige 10k Teuros ein.

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Danke für die schnelle Antwort! Hmmm das das so kompliziert ist hätte ich nicht gedacht! Schließlich ist doch das schießen mit Luftdruckwaffen auf Privatgelände erlaubt!

  • Ja, aber das Anlegen eines ortsfesten Schiesstandes ist es leider nicht.

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Stimmt schon das schießen ist erlaubt.
    Dabei müssen aber bestimmte Auflagen eingehalten werden.
    - Unter 7,5 Joule (gilt nicht nur für Lg´s /Lp´s )
    - Das Geschoss darf das Grundstück nicht verlassen können.
    D.h dein Grundstück muss groß genug sein oder durch bauliche Gestaltung muss es unmöglich sein das das Geschoss dein Grundstück verlässt.

    Wie hoch soll den dein Erdwall werden ? Theoretisch könnte man ja drüber schießen. Bei der Auslegung des Wortes können gibt es wohl starke regionale Unterschiede. Ich würde es wirklich erstmal mit der Polizei / Ordnugsamt klären.

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

    Einmal editiert, zuletzt von pupsnase (5. Dezember 2008 um 07:27)

  • Es geht ja nicht um den gezielten Schuß, sondern vor allem die ungezielten. Das macht natürlich niemand, aber man liest ja immer wieder in den Zeitungen, daß sich Schüsse "unbeabsichtigt lösen". Und wenn dann so ein Luftgewehr ohne jemanden in der Nähe beschließt, etwa seitwärts zu schießen, dann nützen die 200 m in der Länge auch nichts. Offene Schießstände werden heutzutage nicht mehr ohne Zwischenblenden genehmigt.

    Seltsamerweise darf man mit dem Bogen dort schießen (da keine Waffe im Sinne des WaffG), aber das sei denen auch gegönnt - alle anderen dürfen (wenn über 0,5 Joule) nicht ohne Schutzvorkehrungen.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Es müsste doch möglich sein, einen Schuppen zu bauen, der nur nach vorne offen ist, so daß die unbeabsichtigte Schußabgabe nach oben und zur Seite per se ausgeschlossen ist. Dann reichen nach vorne die 200m.

  • Oh mann das Deutsche Gesetz!!!!! :evil:
    Also mein Vater hat einen Bagger ich könnte den Erdwall schon einige Meter hoch machen! Genug Erde wäre auch da das wäre kein Problem!
    Mein Gedanke war ja eigentlich den Leuten das schießen zu ermöglichen die nicht wie ich ein Waldstück haben sondern im Garten oder im Keller schießen müssen! Dann könnte mann sich auch mal gleichgesinnten treffen. Das wäre echt super! (:) Und viele Leute haben ja keine Lust in einen Verein zu gehen!
    Ab welcher Zeit gilt ein Schießstand denn als Ortsfest? Und wenn mann das einfach nur einmal im Monat für ein paar Stunden macht? Gilt der dann auch als ortsfest? Ich mein mann könnte ja dann einfach ein paar Zielscheien und sowas aufstellen! Oder ist das dann auch Genehmigungspfichtig?

    Einmal editiert, zuletzt von Andreas1787 (5. Dezember 2008 um 10:18)

  • Hab eben mal bei unserem Ordnungsamt angerufen die sagten mir die könnten mir keine Auskunft darüber erteilen! :evil: Die Frau am Telefon sagte sie habe keine Ahnung davon! Was für Auflagen müsste denn so ein Platz erfüllen? Ok das die Kugeln das Grundstück nicht verlassen! Und sonst?

    Einmal editiert, zuletzt von Andreas1787 (5. Dezember 2008 um 10:28)

  • Wie das ganze auszusehen hat, spricht man am besten mit dem Sachverständigen ab, der den Stand auch abnehmen soll.

    Zum Waffenrechtlichen kommt aber auch noch einiges an Bau- und Umweltrechtlichem. Einfach mal im Wald einen Wall aufhäufen ist in Deutschland nicht drin. Da braucht man meines Wissens zu allererst ein Gutachten über die Erhaltenswürdigkeit des Waldes. Wenn da in den letzten 100 Jahren irgend ein seltener Vogel genistet oder ein Frosch geleicht oder ein Pils gestanden hat, kann man Froh sein wenn man seinen Wald danach überhaupt noch selber betreten darf.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • In dem Moment wenn du dort andere schießen lässt benötigst du einen zugelassenen Schießstand.

    Dafür gibt es extra Gutachter die so etwas abnehmen, die arbeiten mit den Ordnungsämtern zusammen.
    Wenn das dann durch ist, bekommst du eine Zulassung für den Schießstand, wobei dann bestimmt auch noch so Auflagen kommen wie Betriebshaftpflichversicherung, sanitäre Anlagen, Erste Hilfe Austattung usw.....


    Auflagen für den Schießstand sind zB ein geeigneter Kugelfang, eine geeignete Einzäunung.

    Die Geschosse dürfen das Grundstück nicht verlasssen können, auch wenn du das Gewehr schräg nach oben hälst, also ist es ohne Überdachung/Halle kaum möglich das zu erfüllen.

    Gruß

    cz75

    Einmal editiert, zuletzt von cz75 (5. Dezember 2008 um 10:42)

  • Erstmal Danke für die schnellen Antworten! Oh mann! :evil: Gut vielleicht hab ich mir das zu einfach vorgestellt! :( Das ist ja sehr aufwendig! Also Kugelfang kein Problem. Das Grundstück ist innerhalb des Waldes und darf bebaut werden! Wenn ich jetzt mit ein paar Kumpels da schieße und einem passiert was können die mich dann dafür haftbar machen?

    Einmal editiert, zuletzt von Andreas1787 (5. Dezember 2008 um 10:55)

  • Zitat

    Original von Ulrich Eichstädt
    Es geht ja nicht um den gezielten Schuß, sondern vor allem die ungezielten. Das macht natürlich niemand, aber man liest ja immer wieder in den Zeitungen, daß sich Schüsse "unbeabsichtigt lösen". Und wenn dann so ein Luftgewehr ohne jemanden in der Nähe beschließt, etwa seitwärts zu schießen, dann nützen die 200 m in der Länge auch nichts. Offene Schießstände werden heutzutage nicht mehr ohne Zwischenblenden genehmigt.


    Das kann ich bestätigen. Vor etwa 2 Jahren hat unser Schützenverein eine neue Standabnahme bekommen. Die KK-Bahn musste mit Wallblenden quer zur Schussrichtung versehen werden. Ganz schöner Aufwand. Dann hat er noch die Betonpflasterung vor den Schützenständen moniert. Da mussten lose Sandaufschüttung und Folie darüber, damit versehentliche Bodenschüsse nicht wieder nach oben abprallen.

    Zitat

    Original von Ulrich Eichstädt
    Seltsamerweise darf man mit dem Bogen dort schießen (da keine Waffe im Sinne des WaffG), aber das sei denen auch gegönnt - alle anderen dürfen (wenn über 0,5 Joule) nicht ohne Schutzvorkehrungen.


    Richtig, und da keine Schusswaffe in Sinne des WaffG kann auch "aus" ihr nicht geschossen werden. Dennoch müssen im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr Fangnetzte und dergleichen aufgestellt werden. Denn trifft der Betreiber keine Schutzvorkehrungen, wird die Haftpflichtversicherung im Falle eines Unfalls Schwierigkeiten machen. Von daher besteht schon eine Verpflichtung, jedoch wird der Bogenstand nicht abgenommen, weil kein Schießstand.

    Um zur Ausgangsfrage zurückzukommen: Jeder offizielle Schießstand muss eine behördliche Abnahme haben. Die Ausnahme nach § 12, schießen auf eigenem Grund ist eigentlich mehr auf das Schießen im Haus, Keller und Dachboden gemeint. Es gäbe viele Gründe, jemanden das Schießen in seinem Garten dennoch zu versagen.

    Ich habe in der Kürze nun nicht gefunden, ob sich nun rechtlich ein privater Schießstand von dem eines komerziellen Vereinsschießstandes unterscheidet. Daher gehe ich noch davon aus, dass das nicht der Falsl ist. Demnach müssen sie alle 4 (Feuerwaffen) und 5 Jahre (Luftdruck) periodisch neu abgenommen werden.
    Siehe AWaff § 12 und folgende §
    http://bundesrecht.juris.de/awaffv/__12.html
    Übrigens: Ein Schießstand hat auch weitere Folgen: Haftpflichtversicherung für den Betreiber ist genauso Pflicht, wie die Nennung von Schießstandaufsichten.
    Leider alles nicht so einfach.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (5. Dezember 2008 um 11:13)

  • Zitat

    Original von Andreas1787
    Wenn ich jetzt mit ein paar Kumpels da schieße und einem passiert was können die mich dann dafür haftbar machen?

    Ja


    Gruß

    cz75