Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 1.713 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. November 2008 um 23:04) ist von ZEBO.

  • Ich habe da mal eine Theoretische Frage.
    Luftgewehre ohne F die in Westdeutschland vor 1970 und in der DDR vor 1990 in den Handel kamen dürfen weiterhin legal besessen werden.Was ja nicht selten vorkommt und es diese Gewehre noch massig zu geben scheint.So wie ich gehöhrt habe,geniessen diese Bestandschutz weil es sonst eine Enteignung wäre.So nun kommt meine spannende theoretische Frage.Was ist wenn ein DDR Bürger in der DDR,wo es kein F gab eine Westdeutsche Waffe ohne F zb. 1980 nagelneu legal in Leipzig erworben hätte?

    2 Mal editiert, zuletzt von Diabolo28 (24. November 2008 um 00:42)

  • Ich kann die Frage gut nachvollziehen, aber ich fürchte, unser Forum ist nicht das geeignete Medium, um auf so eine Frage eine rechtlich fundierte Antwort zu bekommen.

    Der Gesetzestest ist hier relativ klar -- es gibt bestimmte Ausnahmen von der Erlaubnispflicht, und dazu gehört Dein Fall eben nicht. Das heißt, Du brauchst auf jeden Fall eine WBK.

    Wie es sich mit dem Recht auf Eigentum in diesem Fall verhält, und wie man dieses hier durchsetzen könnte, kann ich Dir nicht sagen.

    Marcus

  • Wenn er das LG von der "sogenannten" nach D zurueckgebracht hat, dann hat er sich zu diesem Zeitpunkt strafbar gemacht und es besteht kein Bestandschutz da es nicht legal in der BRD in Umlauf gebracht wurde.
    Wenn das LG aber nach wie vor in Leipzig bei Verwandten lag und durch die Wiedervereinigung im ganzen Bundesgebiet legalisiert wurde - dann muesste es OK sein.

    Edith sagt:
    Fraglich ist aber jetzt - wie will man nachweisen, wann das LG in die DDR verbracht wurde? Auf dem LG wird 1980 als Baujahr (oder Seriennummer) stehen und der Rest ist nicht oder schwer nachpruefbar. Wenn eine Originalrechnung vorliegen sollte ist das eigentlich der Beweis schlechthin das das LG in der DDR erworben wurde und dort als freie Waffe galt.

    und edith faselt weiter:
    Ansonsten koennte man auch beim Hersteller erfragen, ob er denn von einem Los weis, das in die DDR verkauft wurde oder wenigstens welche Modelle bei welchen Haendlern verfuegbar waren so dass Du wenigstens irgendeinen Beleg haettest.

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

    2 Mal editiert, zuletzt von F600 (24. November 2008 um 01:43)

  • Zitat

    und in der DDR vor 1990 in den Handel kamen

    Du hast was weggelassen!
    Sie müssen auch in der DDR hergestellt worden sein, damit die 1991er Grenze gilt:

    Zitat

    1.2 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;


    Stefan

  • old Surehand
    Ich möchte nur noch mal klarstellen.Es ist nicht mein Fall und ich benötige auch keine rechtlich fundierte Antwort .
    Es war nur eine Theoretische Frage mit einer erfundenen Geschichte um Meinungen und auch Vermutungen auszutauschen.

    HWJunkie

    Danke für das Zita, ich kannte den genauen Wortlaut nicht.Du hast da wohl recht, denn es steht nicht oder,sondern das Wort und zwischen hergestellt und entsprechend.

    Vieleicht gab es die Westgewehre in Ostdeutschland überhaupt nicht im Handel.Aber falls es kein gesetzliches Verbot gab,könnte man dies auch nicht Ausschliessen.Wäre dies dann eine Enteignung,wenn jemand legal in der DDR ein neues Westluftgewehr ohne F das nach 1970 produziert wurde,erworben hat?

    Ich wiederhole nochmal das dies nur eine rein theoretische Frage ist.Mich interessieren eure Meinungen und vermutungen zu diesem Thema.Das es hier wahrscheinlich keinen gibt der es genau weiß,ist mir klar.

    Einmal editiert, zuletzt von Diabolo28 (24. November 2008 um 05:20)

  • Wieso sollte es keine Enteignung geben ?
    Die Besitzer von Butterfly Messer wurden doch auch enteignet.
    Ich glaube Du hast im Post von HWJunkie etwas überlesen. Er meinte das das Lg für die 91 Regel auch in der ehemaligen DDR gebaut sein muß.

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Der Bestandsschutz hat in diesem Fall weniger mit dem grundrechtlichen Schutz des Eigentums zu tun als vielmehr damit, daß es in den genannten Gebieten vor 1970 bzw. 1991 keine Energiebegrenzung für Druckluftwaffen und damit auch keine :F:-Stempelung gab. Da die Menge der im Umlauf befindlichen LGs und LPs aber unübersehbar war, wäre ein "Nachstempeln" praktisch undurchführbar gewesen. Deshalb hat der Gesetzgeber - in einem seltenen Anflug von Vernunft - die genannte Sonderregelung geschaffen.


    PS: Den vom Threadstarter konstruierten Fall halte ich allerdings für ziemlich weltfremd: BRD-LGs in der DDR ... :laugh: Da gab es ja schon mit den tschechoslowakischen LPs Schwierigkeiten ... :(

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

    2 Mal editiert, zuletzt von ZEBO (24. November 2008 um 21:48)

  • Zitat

    Original von ZEBO
    PS: Den vom Threadstarter konstruierten Fall halte ich allerdings für ziemlich weltfremd: BRD-LGs in der DDR ... :laugh: Da gab es ja schon mit den tschechoslowakischen LPs Schwierigkeiten ... :(

    und diese haben hier damals schon über 1000 DM gekostet , hier im westen :nuts: .

    erwin

    Wir machen unsere FT Ziele jetzt selber Selber oder bauen diese um Umbau

  • Ich denke mal, das die Regelung nicht vom Kaufjahr, sondern vom Baujahr ausgeht. Und ein westdeutsches LG ohne :F: kann durchaus ein älteres Baujahr sein. Sollte man anhand der Nummer rausbekommen.

    Gruss

    der Basisdemokrat

  • Zitat

    Original von Diabolo28
    Sind Luftgewehre die stärker als 7,5 Joule ohne F und vor 1970 in Westdeutschland verkauft,aber im Ausland hergestellt wurden auch illegal?

    Meines Wissens nach nicht

    Gruss

    der Basisdemokrat

  • Zitat

    Original von Diabolo28
    Sind Luftgewehre die stärker als 7,5 Joule ohne F und vor 1970 in Westdeutschland verkauft,aber im Ausland hergestellt wurden auch illegal?

    Wäre ja im Prinzip das Gleiche wie der von Diabolo28 dargestellte hypothetische, aber nicht unrealistische Fall: Legal gekauft, anschließend eine Änderung der Gesetzeslage (bloß aus aderen Anlässen).

    Der Gesetzestext scheint mir da aber eindeutig zu sein - auch wenn er mglw. bloß schlampig formuliert wurde. Dem gesunden Menschenverstand dürfte es ja wurscht sein, wo das Gerät mal herkam aus dem ein Diabolo mit über 7,5J verschossen wird.

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

  • Zitat

    Original von Basisdemokrat
    Ich denke mal, das die Regelung nicht vom Kaufjahr, sondern vom Baujahr ausgeht.

    "...vor dem...hergestellt und...in den Handel gebracht" heißt es, da ist nicht viel Raum für Interpretationen. Bliebe höchstens zu klären, ob "in den Handel gebracht" heißt, daß das gute Stück vor dem Stichtag vom Hersteller an wen auch immer verkauft (oder geliefert?) wurde, oder ob der Verkauf an einen Endkunden gemeint ist.

    €: Ottographie korrigiert.

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Schnurbel (26. November 2008 um 00:03)

  • Zitat

    Original von bart
    und diese haben hier damals schon über 1000 DM gekostet , hier im westen :nuts: .

    Das Problem hier war nicht das Geld, sondern daß diese LPs nicht legal in die DDR importiert wurden. Wenn sie ein Urlauber aus der CSSR mitgebracht hat, konnte dies aus "zollrechtlichen Gründen" zur Beschlagnahmung der Waffe führen.

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper