Kontrolle evtl. KWS weg?!

Es gibt 97 Antworten in diesem Thema, welches 8.911 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Februar 2009 um 00:53) ist von Leuchtturm.

  • Tja... dann ist es mir wohl entgangen...

    Wiso ist das so eigtl. geregelt, das ausländische Persos nicht gültig sind?

    Außerdem wird man doch vom KVR geprüft ob alles in ordnung ist mit der Identität, sonst würde man doch kein KWS bekommen.. oder?

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Ausländische Personalausweise sind in Deutschland keine gültigen Ausweismittel, was jedem Ausländer eigentlich bei der Visumerteilung in der Landessprache schriftlich mitgegeben wird.

    Und das erst recht, wenn das entsprechende Land nicht Mitglied in der EU ist.
    Und das ist die Türkei ja (pardon: leider/gottseidank - eh! no politicals! :ngrins:) noch nicht.

    Ich wäre aber froh, Ordnungswidrigkeit ist immer noch deutlich besser als Strattat :new11:.

  • Zitat


    Ich wäre aber froh, Ordnungswidrigkeit ist immer noch deutlich besser als Strattat :new11:.

    Froh über was?
    Wenn du mal grad keinen Führerschein bei ner Autokontrolle dabei hast biste auch froh wenn du dann wegen keiner Straftat keine auf den Sack bekommst?
    Ich finde das Urteil völlig übertrieben.
    Nen Bußgeld von 20€ oder so ok. Aber doch keine 123€.

    Einmal editiert, zuletzt von Jochen. (21. Februar 2009 um 18:02)

  • Zitat

    Original von White
    Und das ist die Türkei ja (pardon: leider/gottseidank - eh! no politicals! :ngrins:) noch nicht.
    :.

    Dein Tellerrand ist scheinbar sehr hoch, darüberblicken fällt nicht leicht, oder?
    Spar Dir derartige Wertungen in Zukunft bitte. Zudem Du selbst die Begründung dafür lieferst. No politics - No cry!


    Zitat

    Original von White
    Ich wäre aber froh, Ordnungswidrigkeit ist immer noch deutlich besser als Strattat :new11:.

    Was ist das bitte für eine Einstellung? Wenn man sich ungerecht behandelt fühlt in einem Rechtstaat, dann lässt man das überprüfen. Und kuscht nicht, nach dem Motto: Hätte ja noch Schlimmer kommen können!

  • Zitat

    Original von Face2Face
    Tja... dann ist es mir wohl entgangen...

    Wiso ist das so eigtl. geregelt, das ausländische Persos nicht gültig sind?

    Außerdem wird man doch vom KVR geprüft ob alles in ordnung ist mit der Identität, sonst würde man doch kein KWS bekommen.. oder?

    Für Ausländer, die nicht Staatsangehörige eines EU-Staates sind, steht dies im Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Dort ist nicht nur die Passpflicht, sondern auch die Pflicht einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung (Aufenthaltstitel) für die Bundesrepublik Deutschland geregelt.
    Insbesondere §§ 3,4 AufenthG. Die Straf- und Bußgeldvorschriften hierzu im §§ 95 bis 98 AufenthG. Klick mich:
    http://www.bundesrecht.juris.de/aufenthg_2004/BJNR195010004.html

    2 Mal editiert, zuletzt von Derringer (21. Februar 2009 um 18:28)

  • @ Derringer:

    Gut wenn sich Jemand berufsbedingt auskennt ;)

    Dann wurde das Ordnungsgeld vermutlich eher verhängt, weil der Überprüfte kein gültiges Ausweisdokument mitgeführt hat. Nicht primär im Zusammenhang mit dem KWS b.w. dem führen einer SSW.

    Oder habe ich das falsch gelesen?

    Alfred

    Einmal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (21. Februar 2009 um 18:46)

  • Zitat

    Originally posted by Face2Face
    Wiso ist das so eigtl. geregelt, das ausländische Persos nicht gültig sind?

    Weil nur der Pass international geregelt ist.
    Alle anderen nationalen Identitätsnachweise (Personalausweis in Duetschland, Versicherungsausweis / Führerschein in den USA, ....) bis auf wenige Ausnahmen nicht international anerkannt sind.

    Mach den o.a. Tip: Dumm stellen und erst einmal freundlich nachfragen.

    Andreas

  • Zitat

    Original von ALFHA1802
    @ Derringer:

    Gut wenn sich Jemand berufsbedingt auskennt ;)

    Dann wurde das Ordnungsgeld vermutlich eher verhängt, weil der Überprüfte kein gültiges Ausweisdokument mitgeführt hat. Nicht primär im Zusammenhang mit dem KWS b.w. dem führen einer SSW.

    Oder habe ich das falsch gelesen?

    Alfred

    Ja, da hast Du was falsch interpretiert. Ich wollte nur dem Themenstarter (F2F) erklären, wo die Paß- und Aufenthaltsgenehmigungspflicht (Aufenthaltstitel) für Nicht-EU-Ausländer, also u.a. für türkische Staatsangehörige geregelt ist, weil er danach gefragt hat.

    Das Bußgeld hat er sicherlich bekommen, weil er keinen gültigen Paß in Verbindung mit dem KWS und der Waffe mitgeführt hatte. Denn die Kreisverwaltung gab ja in dem Bußgeldbescheid eine Rechtsgrundlage aus dem WaffG und nicht dem Aufenthaltsgesetz an.

    Da für Ausländer eh eine Mitführpflicht eines gültigen Passes mit Aufenthaltsgenehmigung nach dem AufenthG besteht, kann er froh sein, dass die Beamten nicht noch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige beim Ausländeramt vorgelegt haben, sonst hätte es vielleicht noch ein zweites Bußgeld gegeben. Einmal, weil er eine Waffe mit KWS ohne Paß führte und ein weiteres, weil er als Ausländer keine Aufenthaltsgenehmigung bei der Kontrolle aushändigen konnte. (Vergleiche §§ 48 und 98 Abs. 2 Nr. 3 AufenthG - hier: http://www.bundesrecht.juris.de/aufenthg_2004/BJNR195010004.html)

    Im übrigen nennt man das Dokument, welches er als türkischer Staatsangehöriger vorgelegt hat, einen sogenannten Nüfus, also eine Mischung aus Geburtsurkunde + Personalausweis der Türkei. Dies ist bei uns kein anerkanntes Ausweisdokument, da darin u.a. keine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland enthalten ist.

    3 Mal editiert, zuletzt von Derringer (21. Februar 2009 um 19:27)

  • @ Derringer:

    Danke für die Ausführungen.

    Das war durchaus interessant, einen Einblick in die Hintergründe zu bekommen. Speziell beim "Nüfus" wieder etwas dazugelernt - für was ein Gutes Forum wie CO2air Alles beitragen kann ;)

  • Hey F2F,

    was mir nicht ganz klar ist: Bist du gleichzeitig im Besitz eines gültigen deutschen Passes oder Personalausweises?

    Wenn man mal alle anderen existierenden Bußgeldvorschriften anderer Gesetze außer acht läßt,
    weil das Bußgeld ja auf Grundlage der Ordnungswidrigkeiten des Waffengesetzes erlassen wurde, (§ 17 OWIG regelt ja nur grundsätzlich die Verhängung von Bußgeldern, das Waffengesetz ist ja hier die Lex specialis), eine andere OWI z.B. nach dem AufenthaltsG wird dir ja wohl nicht vorgeworfen, stellt sich mir der Sachverhalt nur als einfaches "Nichtmitführen" eines Ausweisdokumentes dar, welches lediglich eine geringfügige Ordnungswidrigkeit bedeutet, und allenfalls eine geringe Verwarnung (10-15 Euro) nach sich ziehen dürfte und keine bedeutende Ordnungswidrigkeit ist, die mit einer Geldbuße geahndet wird.

    Also ganz konkret: Du besitzt einen deutschen Perso? Du hattest ihn nur nicht vor Ort dabei, richtig?

    Wenn dem nicht so wäre, würde es mich sehr wundern, dass du den Kl. Waffenschein überhaupt ausgestellt bekommen hast. Ein deutscher Ausweis wird ja hier explizit im Gesetz gefordert. Hat da die Behörde einen Fehler gemacht und nicht geprüft, ob du einen deutschen Ausweis hast?

    Bitte entschuldige die Löcher-in-Bauch-Fragerei, aber wenn du einen deutschen Ausweis besitzt, aber nur nicht dabei hattest, ist es eine geringfügige OWI, die kein Bußgeld im Bereich von über hundert Euro rechtfertigt. Insbesondere deshalb, weil deine Identität ja sofort zweifelsfrei feststellbar war.

    Eine anderer Verstoß gegen eine andere Rechtsvorschrift, nach der die über hundert Euro gerechtfertigt wären, wurde ja nicht zur Anzeige gebracht, oder?


    Dann musst du dich wehren und gegen den Bußgeldbescheid angehen.

    Ich hoffe, ich habe jetzt keinen gravierenden Denkfehler um diese Uhrzeit gemacht, (Deringer, was meinst du?), vielleicht habe ich aber auch etwas falsch verstanden.

    Auf jeden Fall

    LG Andreas :)

    Verständnisfehler meinerseits gelöscht.

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

    Einmal editiert, zuletzt von Sparky (22. Februar 2009 um 01:52)

  • Zitat

    Original von Sparky
    was mir nicht ganz klar ist: Bist du gleichzeitig im Besitz eines gültigen deutschen Passes oder Personalausweises?

    Offensichtlich nicht.

    Zitat

    Original von Sparky
    Wenn dem nicht so wäre, würde es mich sehr wundern, dass du den Kl. Waffenschein überhaupt ausgestellt bekommen hast. Ein deutscher Ausweis wird ja hier explizit im Gesetz gefordert. Hat da die Behörde einen Fehler gemacht und nicht geprüft, ob du einen deutschen Ausweis hast?

    Nein, es ist das Führen eines gültigen Reisepasses oder eines Personalausweises gefordert. Da steht nichts von Deutsch im Gesetz. Währe er Bürger der EU hätte normal ein EU-Personalausweis gereicht. Die Türkei gehört aber nicht zur EU, und aus nicht-EU Staaten haben nun mal nur Reisepässe irgend eine Gültigkeit, ein nicht-EU-Personalausweis ist nicht mehr wert als z.B. eine Kundenkarte einer Videothek.

    Zitat

    Original von Sparky
    Bitte entschuldige die Löcher-in-Bauch-Fragerei, aber wenn du einen deutschen Ausweis besitzt, aber nur nicht dabei hattest, ist es eine geringfügige OWI, die kein Bußgeld im Bereich von über hundert Euro rechtfertigt. Insbesondere deshalb, weil deine Identität ja sofort zweifelsfrei feststellbar war.

    Mit 100 Euro ist man da noch preiswert dran. Ich kenne einen der durfte für den Transport einer WBK-Waffe mit WBK aber ohne Perso 1800€ zahlen. Und hier ging es ja immerhin sogar ums Führen, das selbst bei SSW an sich als "Schwerer" gewertet wird. 100€ sind normal fällig wenn der Perso beim Führen/Transportieren Abgelaufen ist, und dabei ein paar Tage nicht überschritten wurden.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Original von Sparky
    ...Wenn dem nicht so wäre, würde es mich sehr wundern, dass du den Kl. Waffenschein überhaupt ausgestellt bekommen hast. Ein deutscher Ausweis wird ja hier explizit im Gesetz gefordert. Hat da die Behörde einen Fehler gemacht und nicht geprüft, ob du einen deutschen Ausweis hast?...

    Wie kommst Du darauf ? Wenn ein Ausländer bestimmte Zeit hier wohnt, einen entsprechenden gültigen Paß und eine Aufenthaltsgenehmigung hat, kann er selbstverständlich bei der zust. Behörde einen KWS beantragen und auch bekommen.

  • Jeder Ausländer mit gültiger Aufenthaltserlaubnis und einem Daueraufenthalt in der BRD von mindestens 5 Jahren kann einen KWS beantragen.

  • Zitat

    Original von Vogelspinne


    Für Deutsche gilt aus zulässiges Ausweismittel der Personalausweis oder der Reisepaß, für ausländische Staatsbürger gilt nur der Reisepaß!
    ...

    Gilt das etwa auch, für Ausländer deren Land Mitglied der EU und des Schengener Abkommens sind?
    Ich hab keine Lust meinen Reisepass mit mir herum zu tragen. Wozu habe ich dann meinen überall in der EU gültigen Personalausweis? Wozu ist Slovenien in der EU und hat den Euro eingeführt?

  • Solange, wie noch nicht der einheitliche Europäische Ausweis eingeführt ist, gelten die nationalen Ausweise mit ihren Gültigkeitseischränkungen im Ausland.

    Ob nun im Detail der eine oder andere Personalausweis auch in der BRD gilt, ist von dem zuständigen Ausländeramt zu erfahren. Einige Staaten wie z.B. Groß Britannien kennen gar keinen Presonalausweis!

  • Krass find ich es trozdem....

    Mein bester Kumperl den ich seid 7 Jahren kenne ( er ist deutsch ),
    hat ohne den KWS zu besitzen eine SSW geführt.

    Jedoch wurde er dabei erwischt und musste ganze 75 € zahlen...

    Was ist jetzt schlimmer?
    Ne Waffe ohne KWS führen oder den KWS besitzen jedoch den Pass vergessen


    Naja...

  • Zitat

    Original von Face2Face
    ..... Ne Waffe ohne KWS führen oder den KWS besitzen jedoch den Pass vergessen ....

    Der gesunde Menschenverstand wird hier ein logisches Urteil fällen. Aber Gesetze und Logik ---- wie war das mit den 2 Welten, die aufeinander prallen.

    Wir halten Uns an die Gesetze, aber verstehen .............?

  • Sorry wenn ich mich auch noch einmische,aber das sehe ich jetzt nicht mehr "nach deutschen Recht" gerecht verurteilt !?
    F2F,geht zu einen Rechtsanwalt deines vertrauens,denn da stimmt was nicht :new16:
    Vorrausgesetzt die ganze bisher geschilderte Sachlage entspricht auch der Wahrheit.

    Gruß,Leuchtturm

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.