Reck Commander 8mm !!!

Es gibt 124 Antworten in diesem Thema, welches 14.846 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Januar 2022 um 01:35) ist von Motorbiker.

  • Nein. Es ist nicht erlaubt. Der Lauf und somit auch das Griffstück (bei SSW´s) zählen gesetzlich zu den relevanten Waffenteilen. Eine Bearbeitung (bohren, sägen) ohne "Waffenherstellungserlaubnis" ist illegal und verstößt somit gegen das waffG. Was der Herr dort getan hat, ist eine illegale Bearbeitung einer (Schuss)Waffe und somit Gesetzwiedrig. Der Beamte von der Polizeidienststelle scheint von dieser Materie keinerlei Ahnung zu haben....man sollte ihm eine Fortbildung nahe legen.

    MfG Desert

    2 Mal editiert, zuletzt von DesertStorm (24. November 2008 um 14:37)

  • würd auch sagen, such dir die sachen aus dem Waffg, druck das aus, dann latscht du nochmal zur Polizei und legst ihm das samt der Commander auf den Schreibtisch, mit der bitte das nochmal durchzulesen und die Waffe zu vernichten..und dann nochmal fragen wie man mit dem Egun Verkäufer verfahren könnte

    Denn wenn ich mit einem "Waffenbeauftragten" spreche, dann erwarte ich, dass der gute Mann in allen Bereichen kompetent ist...sowas kann bzw darf eig nicht sein...

    Gruß


    " Wir lieben das, was knallt und stinkt und trotzdem keine Leistung bringt " - Schwalbe-Fahrer aus Leidenschaft! :)

  • Zitat

    Original von KingRingelding
    Denn wenn ich mit einem "Waffenbeauftragten" spreche, dann erwarte ich, dass der gute Mann in allen Bereichen kompetent ist...sowas kann bzw darf eig nicht sein...

    Gruß

    Das finde ich auch schon relativ komisch..der herr muss ja in so etwas geschult sein.

    Also hier wurde schon alles dazu gesagt.. bevor du dich strafbar machst ;) Weg damit.! Desweiteren nochmal wegen der sache mit dem verkäufer nachhacken.

    Einmal editiert, zuletzt von Amaya (24. November 2008 um 16:06)

  • So bin jetzt vom Shoppen wieder gekommen, ja das war echt ein Reinfall, der Waffenbeauftragte machte eigendlich einen sehr Korekten Eindruck ! Er meinte nur zu mir das der Verkäufer ein riesen Problem hätte wenn die Laufsperre entfernt worden wäre, sodas man Scharfe Munition verschießen könnte ! Da er dies nicht getan hatte, sondern nur das Gewinde und ein Stück vom LAUF ENTFERNT WORDEN IST ! Sollange die Laufsperre und die Beschusszeichen auf der Waffe sind, ist alles OK ! Es würde zwar nicht sehr schön aussehen, aber denoch ist die Waffe Funktionstüchtig ! und somit Legal !
    Leider ist dies die einzige Dienstelle hier im meinen Dorf! :evil:
    Na wenigstens hatte der Beamte sich Zeit genommen um sich die Waffe genau an zu sehen, also bleibe ich wohl auf meinen Schaden sitzen, das einzige was mir wohl bleibt ist die Waffe zu zerlegen und diesen Konvult zu verkaufen! das lehre Griffstück würde ich beim Alt Metall Händler Vernichten!
    Warscheinlich würd das hier im Dorf anders gesehen, allerdings war das mini Amtsgericht gleich daneben. Jedoch bezweifel ich das die sich überhaupt mit der Materie auskenne oder wollen ?

    Anscheinend bleibe ich auf den Schaden sitzen, aber muß wohl jeder mal Pech bei egun haben, allerdings waren alle bisherigen Käufe, Egal ob hünstig oder weniger günstig einwandfrei !

    MFG

    Cannyblue

  • @Cannyblue:

    Hast du gelesen, was vorher geschrieben wurde?

    Häng´ dich ans Telefon und versuche, die nächsthöhere Dienstebene ans Ohr zu bekommen.
    Hier liegt ein klarer Verstoß gegen das WaffG vor und bei dir im "Dorf" gibt es Beamten, die diesen mangels Erkennens nicht verfolgen wollen.


    Mal abgesehen vom WaffG:
    Es liegt vielleicht kein Betrug vor, aber dennoch hat der Verkäufer nicht erwähnt, dass die Waffe verändert wurde.
    Mängel und Veränderungen müssen im Vertragstext (und nichts anderes ist eine Auktion) festgehalten werden, ansonsten ist der Vertrag nicht gültig.


    Stefan

  • Ja das hatte er mir am Anfang des Gespräches Angeboten, am ende meinte er nur das ich Pech habe ! ( der Verkäufer)!

    MFG
    Cannyblue

    Einmal editiert, zuletzt von Cannyblue (24. November 2008 um 18:00)

  • Zitat

    Original von Cannyblue
    Ja das hatte er mir am Anfang des Gespräches Angeboten, am ende meinte er nur das ich Pech habe ! ( der Verkäufer)!

    MFG
    Cannyblue

    ok, wenn du rechtschutz hast, dann schalte einen anwalt ein. die waffe hat eine manipulation die nicht im auktionstext drin steht. so wie stefan schon sagt, ist der vertrag ungültig.

  • Das hatte ich ja schon im Gespräch mit Verkäufer, der es wohl gerne darauf Ankommen lässt !
    Ich kann nur morgen mal zum Amtsgericht und zu einen Anwalt gehen! Mal sehen was die dazu zu sagen haben !

    MFG
    Cannyblue

  • Meine Güte, soviel Heckmeck, bloss weil irgendein Dödel meinte, ein Scheibchen vom Lauf seiner SSW absägen zu müssen.

    Den Stress würd ich mir nicht antun. Es gibt doch nun wirklich Schlimmeres bzw. Wichtigeres.

    Wenn er die Laufsperre entfernt hätte, wie Cannyblue zunächst fälschlicherweise geschrieben hatte - okay, das wäre etwas ganz anderes gewesen.

    Die Herren in Grün (zumindest die in Deinem Dorf) sehen das ganz entspannt, ist doch auch mal schön, dass die Polizei in Waffenfragen entspannt ist und nicht gleich durchdreht. Das ist, wie ich finde, ein gutes Zeichen in Zeiten steigender Hoplophobie. Für mich klingt es nach gesundem Menschenverstand, wenn der Polizist sagt, dass die SSW legal sei - schließlich ist sie durch das minimale Kürzen des Laufs objektiv nicht gefährlicher geworden, strenge Auslegung des WaffG hin oder her.

    Klar, schön sieht das nicht unbedingt aus. Und schießen würd ich persönlich damit auch nicht. Aber für die Vitrine langt's m.E. - dafür sind die 35 EUR doch ganz okay.

    Wenn Du die SSW in diesem Zustand partout nicht haben willst, ist es natürlich ärgerlich - so wie die Sache zwischen Euch bisher abgelaufen ist, wird er sich wahrscheinlich weigern, sie zurückzunehmen. Was ich irgendwie verständlich finde, wenn man eine negative Bewertung reingedrückt bekommen hat. Naja, andererseits ist der Typ auch wirklich ein Unsympath - antwortet nicht auf mails, beschreibt den Artikel nicht anständig - da hat er sich seine negative Bewertung schon verdient.

    Ärgerlich. Abhaken. Weitermachen.

    Gruß,

    Tailgunner

    Muss mir noch ne gute Signatur ausdenken.

  • So ein Idiot wie der Typ gehört aus dem Verkehr gezigen, zumindest aber entwaffnet, eine scharfe Waffe ohne erlaubnis zu führen und dann damit rumprahlen. Ausserdem stellt euch mal das Gehäule über unser Lasches Waffengesetz vor, wenn der Idiot jemanden niederschiesst der ihn ausrauben wollte. Ich garantiere euch, dass 2 Tage später ein Entwurf für ein noch weiter verschärftes Waffengestz auf dem Tisch liegt.

    When I was just a baby, My Mama told me, "Son, Always be a good boy, Don't ever play with guns"

    by Johnny Cash "Folsom Prison Blues"

  • Zitat

    Original von FBO
    So ein Idiot wie der Typ gehört aus dem Verkehr gezigen, zumindest aber entwaffnet, eine scharfe Waffe ohne erlaubnis zu führen und dann damit rumprahlen.

    Das ist doch ne ganz andere Baustelle.

    Weißt Du, ob er tatsächlich mit seiner .357 spazieren geht? Oder ob er es nur erzählt?

    Weißt Du, ob er nicht doch evtl. einen Waffenschein dafür hat?

    Zweimal nein. Also Ball flachhalten. Meine Meinung.

    Muss mir noch ne gute Signatur ausdenken.

  • Andersseits sind es bloß knappe 40.- mit Versand! und wenn Vaterstaat sich da weigert OK, Die Negertive Bewertung hat der Typ schon wirklich verdient! Obwohl ich selbst normaler weise nicht jemanden gleich Schlecht Bewerte, manchmal kann man den Zustand schon anhand der Fotos sehen z.B ob es wirklich Neuwertig ist oder nicht ! und wenn man dann die Waffe für 30.- euro oder so bekommt, würd man ja auch nicht gleich rummäckern !
    Mitlerweile habe ich schon einige Anfargen wegen der Ersatzteile bekommen, was echt Positiv finde!
    Anderer seits geht das Leben und egun weiter !!! und jetzt war ich wieder ein Glücksschwein !!! *lol*
    3 x RG 800 Magazine, zum stück Preis von 10.- euro !!!
    Mußte halt was aus Frust kaufen ! Wenn man schon eine RG 800 zuhause hat, sowie knapp 1000 Schuss 8mm, dann ist das doch gut?

    MFG
    Cannyblue

  • Ehrlich gesagt, ich verstehe dieses "Heckmeck" sehr gut.

    Wenn jemand, der im Besitz waffenrechtlicher Erlaubnisse ist, an einer Waffe rumfummelt, obwohl er genau wissen muss, dass dies illegal ist, dann gehört er sanktioniert. Sowas ist kein Kavaliersdelikt.

    Die lahme Ausrede der Polizisten, um nicht aktiv zu werden, macht es auch nicht besser.Ist aber wahrscheinlich zu viel Arbeit, im Ein-Finger-Suchsystem ein Formular auszufüllen.

  • Och mein Gott wo kein Kläger da kein Richter .


    Warum sich verrückt machen wenn die Polizei sagt sie ist legal :new16:

    Es wurde versichert von einen Beamten und darauf kannst du dich Berufen also nicht Verrückt machen.

    Nirgends kann man leichter Entscheidungen zu Themen treffen von denen man nichts versteht, als in der Politik.

  • Hallo Canny,

    leider sehe ich erst jetzt, wie sich dieser Thread weiterentwickelt hat.

    Aber was ich da lese ist unglaublich. Inkompetenz und Ignoranz geben sich die Hand.
    Einen "Waffenbeauftragten" gibt es de facto im Einzeldienst nicht. Jeder sollte das gleiche Wissen und den gleichen Sachverstand haben, was aber heutzutage wohl zu viel verlangt ist.

    Der Beamte hat schlichtweg keine Ahnung vom Waffengesetz und von der StGB und der StPO auch nicht. Warum will ich kurz erklären. Das ist peinlich hoch zehn.

    Das Problem, dass du im Besitz einer illegalen Schusswaffe bist, hast du immer noch, also würde ich dir raten genauso zu verfahren, wie ich es jetzt beschreibe.

    Den Verstoß gegen des Waffengesetz, durch die Laufkürzung, kann man nicht wegdiskutieren. Zusätzlich hat der Herr ohne Erlaubnis ein wesentliches Teil einer Schusswaffe bearbeitet, wodurch die Waffe ihre PTB-Zulassung verliert.

    Zweitens ist die Laufkürzung und das Verschweigen dessen, in einer Auktion für die er Geld haben möchte, eindeutig ein Betrug im Sinne des §263 StGB. Er verschweigt dir einen wesentlichen Mangel wodurch eine Täuschungshandlung dazu führt, dass du für etwas Geld bezahlst, das du so gar nicht haben wolltest. Da nützen zum Schluss der Auktion auch keine Ausschlussklauseln.

    Die Staatsanwaltschaft und deren Hilfsbeamte, (alle Beamte ab dem Polizeihauptwachtmeister, ein grüner Stern), sind an den Strafverfolgungszwang des § 163 b StPO gebunden, d.h. sie müssen tätig werden, wenn sie von Straftaten Kenntnis erhalten.

    Ganz klare Sache: Der Beamte hat in seinem durch keinerlei Sachverstand getrübten Nichtwissen eine Strafvereitelung begangen. Da beißt die Maus keinen Faden ab.

    Das führt nun dazu, dass er auch noch sagt, die Waffe sei völlig in Ordnung. Da auch noch eine Anstiftung zu einer Straftat herauszulesen ist nicht schwer, denn schließlich sollst du die Waffe ja behalten.

    Gehe zur nächsten Staatsanwaltschaft oder wenn deine für Waffen zuständige Behörde näher ist, zu dieser und erkläre ihnen den Sachverhalt. Wahrscheinlich kriegt der Staatsanwalt Weinkrämpfe.
    Er wird die Waffe sicherstellen und alles Weitere veranlassen. Oder die Waffenbehörde.

    Hauptsache du bist das Ding endlich los. Das der Verkäufer dir sagte er führe eine .357 Magnum würde ich auch erwähnen, solchen Typen sind ungeeignet zu Besitz von Schusswaffen.

    Normalerweise bin ich nicht für die Holzhammermethode, aber in diesem Fall musst du dich absichern. Bei so viel Inkompetenz wäre eine Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde auch eine Überlegung wert.

    LG Andreas

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Zitat

    Original von Der Profi
    Warum sich verrückt machen wenn die Polizei sagt sie ist legal :new16:


    Sie sagt es diesmal. Beim nächsten Mal sagt sie es anders - wenn Cannyblue das Ding im Holster stecken hat. Was Polizisten sich in Sachen Waffenrecht gelegentlich an Böcken leisten, sieht man ja in fast jedem TV-Beitrag über freie Waffen. In der Regel drehen sie es so, dass man blöd dasteht. Bei Cannyblues "Waffensachverständigem" war es - wie yucafrita sagt - wohl wirklich Faulheit.

  • Zitat

    Original von Tilvaltar


    Sie sagt es diesmal. Beim nächsten Mal sagt sie es anders - wenn Cannyblue das Ding im Holster stecken hat.

    Wenn er (vernünftigerweise) noch nicht mal damit schießen möchte, wird er das Ding wohl kaum zur SV durch die Gegend tragen ...

    Muss mir noch ne gute Signatur ausdenken.

  • Zitat

    Original von Tailgunner667

    Wenn er (vernünftigerweise) noch nicht mal damit schießen möchte, wird er das Ding wohl kaum zur SV durch die Gegend tragen ...

    ändert aber dennoch nix daran, dass er eine illegale Schusswaffe zuhause hat..Er hat die Aussage des Polizisten nicht schriftlich, im Ernstfall würde somit Aussage gegen Aussage stehen :new16: meine Meinung


    " Wir lieben das, was knallt und stinkt und trotzdem keine Leistung bringt " - Schwalbe-Fahrer aus Leidenschaft! :)