Es gibt 32 Antworten in diesem Thema, welches 2.837 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. November 2008 um 10:24) ist von Asgahr.

  • Zitat

    Original von Dark Dragon
    Wie funktioniert das denn bei "richtigen" Schalldämpfern? Hab ja mal gehört, dass die auch nicht ewig halten, u.A. wegen der von dir angesprochenen Hitze...

    Kommt drauf an, welche "richtigen" Du meinst.
    Im KFZ-Bereich (am Beispiel Motorrad-Auspuff) siehts folgendermaßen aus:
    Viele Zubehör-Dämpfer arbeiten nach dem hier schon erwähnten Absorptionsprinzip. Dabei fließt der Abgasstrom durch ein Siebrohr, welches von einer dicken Lage Glas- oder Keramikfasermatte umwickelt ist. Diese Fasern sind bei Glas hitzefest bis zu 500 Grad (dicke Fasern mit zusätzlicher Beschichtung), bei Keramik bis 800, teils sogar 1000 Grad. In diese Fasermatte dringen nun die Schallwellen ein und werden von der Füllung in Wärmeenergie umgewandelt. Diese Wärmeentwicklung sorgt dafür, daß die Füllung im Laufe der Zeit ausbrennt, d.h. der Auspuffdämpfer wird mit zunehmender Laufleistung lauter und muß dann neu befüllt (gestopft) werden.
    Wesentlicher Unterschied zum Waffenschalldäpfer dürfte m.E. die Tatsache sein, daß der Auspuff durchgehend offen ist, während bei der Waffe der Dämpfer vorübergehend durch das Geschoß "verschlossen" ist und daher der Abschußknall oder vielmehr dessen Schallenergie unter Druck in die Füllung gepreßt wird. Die Dämmwirkung ist also klar höher, der Ausbrenn-Effekt aber sicher ebenso.
    Vergleichbares findet sich an meiner 1200er, da ist so ein Auspuff verbaut, der mittels zusätzlichem Dämpfereinsatz auf straßentaugliches Geräuschniveau gedrückt wird. Mit diesem Stöpsel ist der Pott klar leiser, aber durch den Staudruck im Rohr erhöht sich bei zunehmender Temperatur auch der Radau. Richtig heiß gefahren, höre ich zwischen Auspuff mit und ohne Dämpfereinsatz keinen Unterschied mehr...

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Wenn das dein Mopped da im Avatarbild ist, glaube ich dir das ungesehen :laugh:
    Wie sagt man so schön, eine Bandit ist niemals leise, außer sie hat den orginalen Pott drunter.
    Ich kann da mittreden :nuts: denn bei mir wohnt ne 12er in der Garage zur untermiete *lol*.
    Und das was da als Schallkämpfer ner Zulassung bekommen hat ist eher ein ovaler Kompensator (der Marke BOS)
    Ein Loch Vorne, ein Loch hinten und ein langes leicht gelochtes der länge nach durch. (Das freistehende Resorohr ist auch mehr schein als sein) in dem Pott.
    Aber durch die Dekra E zugelassen. :new11:
    Gruß
    Lutz

    Einmal editiert, zuletzt von Asgahr (14. November 2008 um 17:50)

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Wenn sich nur endlich mal ein Hersteller dazu durchringen könnte, die Zweckbestimmung seines Dämpfers auf alle frei erwerbbaren Luftdruckwaffen zu erweitern!
    Ein Dämpfer, der nur für :F:-Waffen bestimmt ist, darf nicht an ein DDR-LG montiert werden, obwohl dieses völlig frei erwerbbar ist.

    Hallo HW Junkie !
    Habe ich Deinen Beitrag richtig verstanden,das es für ein DDR-LG von Haenel keine Schalldämpfer gibt,da diese kein :F: besitzen ?

    Helge2.

  • @ Asgahr:
    Der BOS ist im Banditforum einer der heißesten Tips. Früher hieß es immer, ohne BOS nix los. Dank der Konstruktionsarbeit der Konkurrenz ist das Angebot aber inzwischen reichlich!

    Ja, die 12er Bandit auf dem Foto ist meine - und es ist ein HURRIC RAC 1 montiert, eine Kopie des BOS-Systems mit noch weniger Volumen... ;) :))

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
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  • helge2
    wenn man den Gesetzestext wörtlich nimmt stimmt das, da Schalldämpfer nur an :F: gekennzeichneten Waffen montiert werden dürfen.( Die auch der Kennzeichnung von ihrer Leistung her entsprechen).

    Also keine schlafenden Hunde wecken :new15:, sonst kommen die noch auf die Idee das die Haenelgewehre WBK Pflichtig werden, siehe 4m20 da hatten wir das ja gerade.( Evtl. höhere Geschossenergie bei Haenel und so, in Ausreden für solche geistigen Ergüsse sind sie ja nie verlegen :new16:).Ich warte auch schon auf den Tag wo sie die Sondergenemigung für die Schwalbe Moppeds zurückziehen und wir die Dinger auf 45 Km Höchtgeschwindigkeit drosseln müssen. :cc
    Gruß
    Lutz

  • Der beste Schalli, den ich bisher gehört habe, stammt von der engl. Fa. Logun. Er hat eine Kammer, in der der erste Luftdruck aufgenommen wird. Dann folgt eine gelochte Röhre. In der Röhre befinden sich Scheiben, die mit Federn auf Abstand gehalten werden. Um die Röhre herum ist Dämmmaterial. Ein experimentieren mit versch. Dämmungen kann auch hier noch Verbesserungen bringen. Ich habe die besten Erfahrungen mit alten Spültüchern gemacht.

  • Zitat

    Original von Asgahr
    Also keine schlafenden Hunde wecken :new15:, sonst kommen die noch auf die Idee das die Haenelgewehre WBK Pflichtig werden,


    Was bitte, willst Du denn bei denen reduzieren? Gut die CO2 Version... ist allerdings Match und da sieht doch ein Schalli recht eigenartig aus... ;)

    Haenel, what else?

  • Zitat

    Original von daron01


    Was bitte, willst Du denn bei denen reduzieren? Gut die CO2 Version... ist allerdings Match und da sieht doch ein Schalli recht eigenartig aus... ;)

    Du weist doch wie sowas ist , die Waffen sind zum Teil nach 1970 gefertigt damit müssten sie eigendlich ein :F: tragen wenn sie unter 7,5 Joule haben und unter 175m/s liegen.
    Sollte eine solche Waffe gemessen werden und liegt dann über diesen werten kann die ausgepsrochen Sondergenehmigung wieder zurückgezogen werden, du must dann nur an den richtigen Pargraphenreiter geraten und schon dreht sich die Gesetzes Mühle. Die 4m20 waren auch mal (frei) und sind jetzt WBK Pflichtig.
    ich bin da immer etwas vorsichtig, man weiß nie was dabei rauskommt wenn bei einem der Herren so ein gedankenfurz platzt. Oder sie bitten alle Haenel luftdruckwaffen zur Beschussprüfung, denen fällt sicher noch was ein.
    Gruß
    Lutz

    Einmal editiert, zuletzt von Asgahr (16. November 2008 um 17:10)

  • Lutz, liest Du dir bitte mal die Gesetzestexte durch bevor Du irgend etwas behauptest ?
    Bei Lg´s aus der ehemaligen DDR ist der 2 April 1991 der stichtag nicht der 1 Januar 1970.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Ich versuche es nochmal:

    Der Gesetzestext sagt aus, dass ein Schalldämpfer der Waffe gleich gestellt ist, für die er bestimmt ist.

    Ist ein SD nur für :F:-Waffen (mit :F: drauf) bestimmt, dann darf er auch nur daran verwendet werden.
    Für ihn gelten die gleichen Erwerbsbestimmungen wie für :F:-Waffen (also frei erwerblich).

    Ist ein SD für frei erwerbbare Waffen (:F:-Luftis, 0,5J-Softairs, Luftis vor 1970, Luftis aus der DDR) bestimmt, dann darf er auch nur daran verwendet werden.
    Für ihn gelten die gleichen Erwerbsbestimmungen wie für frei erwerbbare Waffen (also ebenso frei erwerblich).

    Ist ein SD für eine erlaubnispflichtige Waffe bestimmt, so ist er ebenso wie diese erlaubnispflichtig.


    Was lernen wir daraus?

    Wenn auf einem SD "Nur für :F:-Waffen" draufsteht, dann darf er nicht an ein Haenel 310 ohne :F:, obwohl das weit unter 7,5J hat und frei erwerbbar ist.
    Er darf auch nicht an eine 0,5J-Softair, denn auch ihr fehlt das :F:.

    Wenn auf einem SD draufsteht: "Für alle frei erwerbbaren Luftdruckwaffen", dann darf er sogar auf eine Girandoni.

    Da mir aber kein Dämpfer bekannt ist, auf dem was anderes als eine :F:-Zuordnung draufsteht, gibt es anscheinend keinen Dämpfer, der an eine DDR-Luftknifte montiert werden darf.


    Und nochmal, auch wenn ich es allmählich leid bin:
    Ein fehlendes :F: heißt nicht zwingend über 7,5J, unter 7,5J heißt nicht zwingend :F:!
    Das :F: bedeutet ja nur eines: "Diese Waffe hat unter 7,5J", aber es gibt keinen Umkehrschluss, dass eine Waffe ohne :F: automatisch über 7,5J hat und/oder illegal ist.
    Es gibt eben auch noch alte freie Luftis ohne :F: von vor 1970 und eben "Made in GDR", welche UNGEACHTET IHRER ENERGIE frei erwerbbar sind!


    Stefan

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Wenn auf einem SD draufsteht: "Für alle frei erwerbbaren Luftdruckwaffen", dann darf er sogar auf eine Girandoni.

    Gibt es denn eine Kennzeichnungspflicht für Schalldämpfer? Also dass das F drauf stehen muss (was ja meines Erachtens ein Blödsinn ist, denn das F kennzeichnet ja nur Waffen <7,5J Mündungsenergie).

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)