Meine Meinung

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 3.002 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Oktober 2002 um 08:03) ist von full.house.

  • Das deutsch Waffenrecht, die schlimmste Gängelei des mündigen Bürgers

    Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, mir geht es hier um Waffen welche laut deutschem Gesetzestext ab 18 frei zugänglich sind.

    Das unser, von politischen Sesselfurzern gemachtes deutsches Waffenrecht, jeder Logik entbehrt, ist vielleicht dem ein oder anderen, noch selbstständig denkendem Menschen, aufgefallen.
    Da wird beim Verkauf von Luftdruckwaffen übers Internet vom Käufer eine Ausweiskopie zwecks Altersnachweis verlangt.
    Das Händler sich durch diesen Unsinn rechtlich absichern müssen, kann ich ja noch irgendwo nachvollziehen, obwohl es ja eigentlich überhaupt keine Absicherung ist, denn Jeder 10 Jährige der halbwegs mit dem PC und einer Bildbearbeitung umgehen kann, wir dieses Hindernis in 10 Minuten umgangen haben.
    Das sich dann aber auch noch privat Verkäufer diesem absurden Zwang, aus mir unverständlichen Gründen, ausgesetzt sehen, und ihn mit innerer Befriedigung praktizieren, ist mir absolut unverständlich.
    Ich kann es mir nur so erklären, das der so verfahrende Verkäufer dabei eine Art göttliche Erhabenheit verspürt.
    Liebe Leute versucht doch mal wieder selbst nachzudenken, statt euch auf Gesetze zu berufen die von Unfähigen entworfen wurden.
    Jeder Jugendliche ja sogar Kinder können in D einen Compoundbogen mit bis zu 100 lbs oder eine Compound Armbrust mit bis zu 200 lbs erwerben, da diese Sportgeräte laut deutschem Gesetzes Text, nicht als Waffen definiert sind, sondern als Sportgeräte.
    Einen Pfeil, mit solchen sogenannten Sportgeräten, abgeschossen, ist in der Lage einen Menschen auf 100 Metern noch zu durchschlagen.
    Die Auswirkungen einer Luftdruckwaffe dagegen, müssen auf 100 Metern schrecklich sein, deshalb auch der Altersnachweis.
    Ich sehe ja ein, das man Kindern, ich sag mal unter 13 Jahren, Luftdruck Waffen nicht zur freien Verfügung überlässt.
    Damit sich hier der Privat Verkäufer sicher ist, dürfte es doch mehr als ausreichend sein, das der Verkäufer einen Blick auf Lieferadresse und Kontoauszug wirft, Vatis 10 jähriger Sprössling dürfte kaum in der Lage sein eine online Überweisung oder Bank Überweisung abzuwickeln.
    Ihr werdet mir jetzt entgegenhalten, was ist mit jugendlichen die über ein eigenes Konto verfügen.
    Dann sage ich euch:
    Ja verdammt noch mal, wo steht den geschrieben das der Mensch ab 18 vernünftig ist und keinen Unsinn mehr mit der Luftdruckwaffe anstellt.
    Wer das im Sinn hat macht das auch noch mit 50, das ist keine Frage des Alters sondern der Einstellung
    Erinnere sich doch der ein oder andere meines Jahrgangs (1960) mal zurück an seine Jugend.
    Wie war das da:
    Wir hatten, jedenfalls die meisten meines Dunstkreises, alle eine Luftdruckwaffe und mir ist kein Fall bekannt wo was passiert wäre. Uns wurde mit der Waffe auch ein gewisses Maß an Verantwortung bewusst. Warum soll das heute alles falsch sein.
    Ist es nicht! Da hat sich nichts geändert.
    Das einzige was sich geändert hat ist der Umstand, das immer mehr unfähige Politiker Gesetze erlassen von denen sie nicht den Hauch einer Ahnung haben.
    Aber das schlimmste an der Sache ist:
    Das im Anblick dieser Gesetze der Deutsche in Ehrfurcht vor solchen erstarrt, und jedes selbstständige Denken ablegt.
    Warum ich das schreibe.
    Ich habe bewusst gegen eure Forum Regel verstoßen, und bin mir auch bewusst das ich damit eventuell gesperrt werde, aber ich kann und will meinen Grundsätzen von freiheitlichem Denken und Handeln nicht untreu werden.
    Anlass ist die Ersteigerung einer Lupi HW 70
    Welche der Verkäufer nur gegen Kopie des Ausweises abgibt.
    Ich habe ihm wörtlich geschrieben.
    -----------------------------------------------------------------------------------------------------
    Hallo
    Mail mir deine Bankverbindung, dann überweise ich online.
    Meine Lieferadresse lautet
    Rolf Rech
    Am Hang 16
    50226 Frechen
    Meine Telefonnummer lautet :
    Tel.................
    Email ar191089@aol.com

    Ruf mich an vielleicht erkennst du dann das ich 25 Jahre über 18 bin.
    Jetzt mal im Ernst:
    Was soll das ganze, wir reden hier nicht über eine scharfe Waffe, wenn ich dir jetzt noch ne Kopie meines Jagdscheins schicken soll, dann kann ich gleich bei Fa. Kettner online eine neue Luftpistole für meinen Sohn bestellen, das ist auch nicht viel teurer und geht schneller weil ich dort meinen Jagdschein eingetragen hab.
    Ich gehe mal davon aus, das du ein privat Mann bist, also wäre Recht und Gesetz genüge getan wenn ich dir eine Email schicke, in der ich dir mit Adresse bestätige das ich über 18 bin.
    Sag kurz Bescheid ob das so klar geht.
    Gruß
    Rolf
    -----------------------------------------------------------------------------------------
    Es liegt mir fern mit diesem Schreiben hier jemanden zu provozieren, noch zu beleidigen, ich übe lediglich zivilen Ungehorsam gegenüber verkrustetem Bürokratismus, und Gängelei.
    In diesem Sinne
    Rolf Rech

  • Hallo Rolf,

    die Gesetze sind teilweise unsinnig - das ist unstrittig, nur müssen wir uns trotzdem dran halten... wo kämen wir denn hin wenn keiner mehr geltende Gesetze beachtet? Ich kann ja auch schon mit 16 überall mit dem Auto rumkurven - fahren kann ich und wer braucht schon nen Führerschein??? An die Gesetze haben wir uns zu halten, wenn sie dir nicht passen, wander in die Schweiz aus und stell dir ein Sturmgewehr in den Schrank. Sicher gibt es Minderjährige die verantwortungsbewußt mit Waffen umgehen - dies sollte aber zumindest unter Aufsicht geschehen... Und ich sehe absolut kein Problem darin einen Altersnachweis zu verschicken. Natürlich kann man sowas fälschen, dagegen ist man aber nie gefeit.

    Ich versteh deine Aufregung nicht ganz... zumal das ganze auch noch in den AGB der Auktion steht. Wenn der Verkäufer einen Altersnachweis verlangt, hast du diesen zu erbringen. Und wenn du nicht dazu gewillt bist, warum gehst du dann nicht zu Frankonia?!?

    Halte dich an die Regeln und Gesetze hier und du wirst auf keine Probleme stoßen, ansonsten wirst du wohl desöfteren anecken...

    Gruß
    ZeroM

  • Rolf, was soll das ganze Lamentieren?
    Wenn du mit 75 km/h durch die Stadt fährst, wirst mit dem Radarpistölchen erwischt; erzählst du dann dem Beamten ebenfalls was nettes über deine Einstellung zu Gott und der Welt? :ngrins:

    Genauso hättest du ein windiges Kerlchen sein können und der Verkäufer der LP würde nun dumm aus der Wäsche schauen.

  • Ich versteh den Ärger auch nicht.
    Klar ist die Rechtslage albern, aber das ist so solange ich denken kann.Und warte mal die Gesetzänderungen ab, dann wirst Du evtl. dem alten Recht nachtrauern.
    Und sei ehrlich, wenn DU eine freie Waffe verkaufst und dich nicht absicherst, Dann kannst Du tierischen Ärger kriegen.
    Insofern ist jeder , der nicht auf einen Altersnachweis besteht einfach dämlich oder nur gutgläubig.

  • Hi Rolf

    Ich verstehe echt dein Problem nicht. Was ist denn dabei wenn du dem Verküfer einfach einen scan deines Persos vorlegst?? Wenn du als Jagdpächter in eine Kontrolle kommst musst du ja auch deine WBK oder Jagdschein vorlegen oder sagst du dem Herren in Grün dann auch, Schau mich doch an, ich bin Jäger. Waffen sind in Deutschland ein sehr heikles thema und hier im Forum gelten auch die Waffengesetze und wir möchten auch daß dieses Forum sauber bleibt. Es gab hier in letzter Zeit schon welche die meinten die können hier im Forum das Waffengesetzt übertreten aber das ist hier nicht drinnen. Ich kenne den User der dir die HW70 verkauft sehr gut und er ist sich der rechtlichen laage auch bewusst und deswegen verlangt er nunmal einen Altersnachweis. Geh mal zu anderen online Waffenshops oder Gebrauchtmärkten, selbst da wirst du eine Waffe nicht ohne einen Altersnachweis bekommen. Ich weis daß Armbrüste oder Bögen gefährlicher als jedes :F:-Gewehr sind aber das sind nunmal keine Waffen im Sinne des Gesetzes.

    Also, entweder siehst du es ein daß wir uns hier an die Gesetze halten oder du lässt es bleiben und verzichtest auf den Waffenkauf im Forum oder der Auktion. Im Forum bist du trotzdem weiterhin willkommen nd ich werde dich weder Sperren noch Löschen denn davon hat keiner von uns hier im Board was.

    MFG
    Thomas K
    alias Paramags (Supermoderator)

  • Zitat

    Original von Rolf
    Das deutsch Waffenrecht, die schlimmste Gängelei des mündigen Bürgers

    Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, mir geht es hier um Waffen welche laut deutschem Gesetzestext ab 18 frei zugänglich sind.

    Das unser, von politischen Sesselfurzern gemachtes deutsches Waffenrecht, jeder Logik entbehrt, ist vielleicht dem ein oder anderen, noch selbstständig denkendem Menschen, aufgefallen.
    Da wird beim Verkauf von Luftdruckwaffen übers Internet vom Käufer eine Ausweiskopie zwecks Altersnachweis verlangt.
    Das Händler sich durch diesen Unsinn rechtlich absichern müssen, kann ich ja noch irgendwo nachvollziehen, obwohl es ja eigentlich überhaupt keine Absicherung ist, denn Jeder 10 Jährige der halbwegs mit dem PC und einer Bildbearbeitung umgehen kann, wir dieses Hindernis in 10 Minuten umgangen haben.
    Das sich dann aber auch noch privat Verkäufer diesem absurden Zwang, aus mir unverständlichen Gründen, ausgesetzt sehen, und ihn mit innerer Befriedigung praktizieren, ist mir absolut unverständlich.

    Hallo Rolf,

    in die AGB dieses Forums / der Auktion hast Du geschaut?
    Ich habe Dir den wichtigen Auszug aber auch gemailt.
    Gegen Fälschungen ist fast niemand gefeit.
    Wo ist aber für Dich das Problem, wenn doch schon jeder 10jährige mit dem PC Dokumente verschicken können?

    Zitat

    Ich kann es mir nur so erklären, das der so verfahrende Verkäufer dabei eine Art göttliche Erhabenheit verspürt.

    Sei Dir gewiß: Da täuscht Du Dich!
    Wenn es um solche Kleinigkeiten geht, den jetzigen Zustand nicht noch weiter zu verschlimmern, dann halte ich mich an geltendes Recht und AGB!


    Zitat

    Liebe Leute versucht doch mal wieder selbst nachzudenken, statt euch auf Gesetze zu berufen die von Unfähigen entworfen wurden.
    Jeder Jugendliche ja sogar Kinder können in D einen Compoundbogen mit bis zu 100 lbs oder eine Compound Armbrust mit bis zu 200 lbs erwerben, da diese Sportgeräte laut deutschem Gesetzes Text, nicht als Waffen definiert sind, sondern als Sportgeräte.Einen Pfeil, mit solchen sogenannten Sportgeräten, abgeschossen, ist in der Lage einen Menschen auf 100 Metern noch zu durchschlagen.
    Die Auswirkungen einer Luftdruckwaffe dagegen, müssen auf 100 Metern schrecklich sein, deshalb auch der Altersnachweis.

    Dann steck den Bogen mal in Deine Hosentasche :))

    Zitat


    Ich sehe ja ein, das man Kindern, ich sag mal unter 13 Jahren, Luftdruck Waffen nicht zur freien Verfügung überlässt.

    Warum gerade 13 ???

    Zitat


    Damit sich hier der Privat Verkäufer sicher ist, dürfte es doch mehr als ausreichend sein, das der Verkäufer einen Blick auf Lieferadresse und Kontoauszug wirft, Vatis 10 jähriger Sprössling dürfte kaum in der Lage sein eine online Überweisung oder Bank Überweisung abzuwickeln.
    Ihr werdet mir jetzt entgegenhalten, was ist mit jugendlichen die über ein eigenes Konto verfügen.

    Stimmt

    Und wenn immer mehr Leute ("schwammige" oder "unwichtige") Gesetze umgehen oder nicht beachten gibt es noch mehr und noch härtere Gesetze!

    Und ich schrieb Dir darauf:
    "Hallo Rolf,

    als Inhaber eines Jagdscheines und als Person, die sich mit dem Verkaufsablauf bei Waffengeschäften auskennen sollte, find ich Deine Reaktion etwas verwunderlich.

    Wo ist das Problem mir einen Altersnachweis zukommen zu lassen? Es gibt doch genügend Möglichkeiten: Scan, Photo, Kopie vom Personalausweis/Pass oder Führerschein.

    Um das Geschäft abzuwickeln komme ich um diesen Nachweis nicht umhin, siehe auch diesen Auszug aus den AGB der CO2air-Auktion:
    "Willkommen bei der Co2air.de Online-Auktion.
    Hier können Sie günstig und erfolgreich Ihre Artikel kaufen und verkaufen.
    Als registrierter User dürfen Sie hier eigene Artikel versteigern und Artikel anderer User ersteigern.
    Um sich zu registrieren müßen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre eMail-Adresse angeben.
    Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein - das muss dem Versteigerer/Inserent vor der Übergabe nachgewiesen werden !
    Die Teilnahme an der Auktion ist kostenlos!"

    Bitte teile mir mit wie Du Dich entscheidest. Für den Preis bekomme ich die HW70 auch ohne Deine Hilfe verkauft."

    Zitat


    Es liegt mir fern mit diesem Schreiben hier jemanden zu provozieren, noch zu beleidigen, ich übe lediglich zivilen Ungehorsam gegenüber verkrustetem Bürokratismus, und Gängelei.
    In diesem Sinne
    Rolf Rech

    Du hast mich nicht provoziert.
    Ich habe kein Problem mit Deiner Einstellung.
    Wäre nur nett, wenn Du mir mitteilst, ob Du nun, aus oben genannten Gründen, auf die HW70 verzichten möchtest!

    Gruß
    WJN

  • Rolf:

    ich verstehe auch nicht, wo das Problem ist. Mir ist es hier im Forum schon passiert, daß ein 15jähriger mir eine Luftpistole abkaufen wollte. Hätte ich damals keinen Altersnachweis gefordert, hätte ich mich strafbar gemacht - egal wie sinnvoll oder sinnlos die Gesetze nun sind.

    Ich persönlich halte die Altersbeschränkung für den Besitz von Druckluftwaffen auch für sinnvoll. Wenn Du schon länger hier im Forum mitlesen würdest, würdest Du es, glaube ich, genauso sehen. ;)

    Deine Bemerkung mit der "göttlichen Erhabenheit" finde ich ziemlich unmöglich, dafür daß sich WJN nur an die Gesetze hält.

    Gruß,
    Marcus

  • Im alten Bundeswaffengesetz von vor 68 reichte eine einfache Altersangabe. Ich hab noch so eine alte Zeitschrift wo das steht, ist echt witzig. "Zum Bestellen bitte Alter angeben! Achtung am dem xx.xx.68 genügen einfache Altersangaben nicht mehr, es muss ein Nachweis erbracht werden (Geburtsurkunde, etc...werden nach Erhalt per Einschreiben zurückgesandt!)."
    In dem Prospekt gibts auch noch Gaspistolen mit scharfen PAtronenlagermassen ("Browning Automatik, im starken Polizeikaliber 7,65mm").

    Ach waren das noch Zeiten...

  • Ich seh gerade, die abgebildte Pistole sieht Eckzels Diemuni VERDAMMT ÄHNLICH! nur auf den Griffschalen fehlt das Logo. Und natürlich anderes Kaliber. Leider ist mein Scanner kaputt und Digitalkamera ist auf Reisen.

  • Hallo Rolf,
    versetz Dich doch einfach mal in die Lage des Verkäufers.
    Würdest Du das Risiko eingehen und damit Deinen
    Jagdschein , Deine Waffen und Deine Zuverlässigkeit aufs
    Spiel setzen? Hättest Du kein komisches Gefühl bei der Sache.
    Unsere Behörden machen keinen Unterschied zwischen einer
    HW 70 und einem HW97.Ein Verstoß gegen das Waffengesetz
    ist kein Kavaliersdelikt mehr. Zeiten ändern sich. Unser Hobby
    möchten wir aber behalten.

    Gruß Pellet

    -------
    FWR

  • huhu,

    Ohne Gesetzte geht es nunmal nicht. Ich habe grossen Respekt vor den Leuten, die sie verfassen, auch wenn es in Deutschland gerade im Bereich der freien Waffen wirklich "hakt". Und genau in diesem Punkt verstehe ich dein Problem nicht... was ist am Altersnachweis SO absurd? Ich selbst würde als Verkäufer auch darauf bestehen. Mit den Armbrüsten/Bögen hast du völlig recht... da muss meiner Meinung nach eine Altersgrenze her.

    Achja, ich kannte jemanden persönlich, der durch eine Lupi sein linkes Auge verloren hat, weil ihm sein "Gegenüber" nicht glauben wollte, dass die "echt und geladen" ist (keine Ahnung, da war er wohl noch unter 15 Jahre alt...)


    Gruss an alle

  • Zitat

    Original von illuminatus!
    Ohne Gesetze geht es nunmal nicht. Ich habe grossen Respekt vor den Leuten, die sie verfassen, ...


    Na, also so weit würde ich nun nicht gehen, vor allem nicht beim Waffengesetz. :bash: Da waren schon ziemliche Krampfköppe am Werk...

  • Zitat

    Original von Old_Surehand


    Na, also so weit würde ich nun nicht gehen, vor allem nicht beim Waffengesetz. :bash: Da waren schon ziemliche Krampfköppe am Werk...

    Trotz allem können wir bestehende Gestze nur beachten :direx:

    Ob es uns gefällt, oder nicht :(

    Nur an zukünftigen Gesetzen und Gesetzesänderungen können wir mitwirken :dafuer:

    Gruß
    WJN

  • Rolf

    verstehen kann ich deine Einstellung nich.
    Gerade und weil du Jagdscheininhaber bist müsste es für dich eine Selbstverständlichleit sein den Altersnachweis bzw. die Anfrage auf Alterskontrolle zu erbringen und bei verkauf den Altersnachweis zu verlangen.
    Wenn ich ettwas verkaufe dann nur über Altersnachweis und bei einem Erwerb verschick ich als Anhangwenn es verlangt wird 20 mal nen Scan meines Personalausweises weg.
    Das ist erstens keine grosse Sache und mit viel Arbeit verbunden und ligt Eingescant bereis als .jpg auf meinem Rechner.

    Überleg mal....
    Du verkaust meinetwegen eine Luftdruckwaffe die ab 18 Jahren frei an jemanden übers Inet und verlangst keinen Altersnachweis.
    Du hast nur seine Adresse, daraus kann man nicht schliessen das der/die betreffende Person 18 jahre ist.
    Mal angenommen der verkauf findet demzufolge statt und der Käufer ist Minderjährig sprich noch keine 18 und stellt aus unachtsamkeit blödsinn an.
    Kongret wird mit deiner verkauften Waffe jemand schwer verlezt.
    Extremfall sagen wir.....ein Aufe ausgeschossen.
    Anhand deines Paketes ist deine Adresse vermerkt und es ist nachvollziehbar des der nicht berechtige die Waffe von dir gekauft hat.
    Was glaubst du wie lang du noch deinen Jagdschein bzw. deine WBK hast?
    Von rechtlichen Strafen und Gerichtsverfahren mal ganz abgesehen.

    Und meine Meinung...solang solche verantwortungslose Denkweise bei uns in Deutschland herrscht ( und offenbar wissen das die Behörden)........man liest es ja wiedermal.....siehe dein Posting, brauchen wir uns nicht über die gegenwärtigen Waffengesetze in Deutschland zu wundern.

  • Moin zusammen,

    nachdem jeder seinen Thread hier mit "Rolf, ich verstehe Deine Einstellung nicht" begonnen hat - fange ich meinen mal so an:

    Rolf, ich verstehe Dich !

    NUR....!!!!

    Ob Gesetze jetzt einen Sinn ergeben oder nicht brauchen wir nicht zu diskutieren. Sie sind da, wir müssen uns alle daran halten sonst werden wir nach geltendem Recht bestraft. Ob das nun das Bllitzen am Ortsausgang ist auf einer Strasse die in die Pampa führt, ob das die kleinen Steuertricks sind (während die Manager ungestraft davon kommen und noch 65 MIO Euro Abfindung bekommen) oder ob es sich um das Waffenrecht handelt. Auch der Verkauf von Sylvster-Knallern ist gesetzlich geregelt, wobei ich glaube, dass manch 14-jähriger besser im Umgang ist als ein 30 jähriger der sturzbetrunken damit rumalbert. So weit so gut...

    Wenn ich als Privatmann einen Artikel weiterverkaufen möchte, der per Gesetzesdefinition an einen Altersnachweis gebunden ist, so werde ich bestraft, wenn ich dem nicht nachgehe. Insofern liegt in der Frage nach einem Perso o.ä. keine geringe Wertschätzung des Verkäufers an den Käufer vor (hast Du auch nicht behauptet) sondern dient als Selbstschutz vor möglichen Unanehmlichkeiten - und das ist durchaus nachvollziehbar.

    Und wie gesagt, ich kann Deinen Ärger über das derzeitige geltende Recht sehr gut verstehen, nur ändern können wir das nur im sehr begrenzten Maße - leider!

    Einen schönen Tag noch,

    Ciao,

    Euer FX :laola:
    (Mitglied "Cronberger Schützengesellschaft 1398 e.V.")

  • Moin!

    Rolf
    Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschliessen! Das Versenden des Altersnachweises sollte als eMail-Anhang wirklich kein Problem sein. Wenn Du die Zeit für das Verfassen des Textes genutzt hättest und einfach den Nachweis erbracht hättest, wären doch alle zufrieden gewesen.
    Gut, mit dem geltenden Waffen-Gestz ist hier wohl keiner so richtig zufrieden, aber wir können doch daran nu auf die Schnelle daran auch nix ändern! :new16:
    Das Thema "Bögen und Armbrüste" regt mich da auch schon seit längerem auf, aber der Gesetzgeber wird sich in dem Punkt wohl auch seine Gedanken gemacht haben. :crazy3:
    Aber mal ganz ehrlich: Was sagt eigentlich das Alter über den Umgang mit Waffen aus? Ich sach mal: "Nich viel". Als Beispiel ne Story von nem GK-Verein (und deren Mitglieder sind bestimmt alle über 18):
    "Hier im Verein geht das recht locker zu. Da wird auch schon mal ordentlich gefeiert! Dann werden auch mal die Pistolen durchgeladen im Hosenbund getragen. Gut, vor einiger Zeit hat sich bei so was mal nen Schuß gelöst und der Schuß ging ins Bein. Aber das war nicht so schlimm! Ein Kumpel ist bei der Polizei und hat das dann mit seinen Kollegen geregelt!"
    So viel zum Thema: Alter macht vernünftig ... :cry:
    Mein Fazit:
    Schick nen Altersnachweis wenn der verlangt ist und beschwer Dich bei den Politikern über das Waffengesetz. So bleiben dann Käufer und Verkäufer gesetzestreu. Ich hab damit jedenfalls kein Problem!

    Gruß
    Micha

    :ngrins: Das Reh springt hoch, das Reh springt weit, warum auch nicht, es hat ja Zeit! :ngrins:

  • auch wenn viele gesetze in D unsinnig sind, aber mit einer 7,5 joule waffe kannst du jemand schwerstens verletzten und da ist eine freigabe ab einem bestimmtem alter sinnvoll.

    ok, jetzt wirst du sagen, mit nem küchenmesser auch oder mit nem besenstiel, aber das sind gebräuchliche dinge des alltags.

    der verkäufer muss sich absichern, da gibts für mich keine diskussion.

    wenn was passiert, weil er das teil einem minderjährigen verkauft hat , wirds für ihn sehr unangenehm.

    ob du jetzt 42 bist, nach deinem schreibstil zu beurteilen würd ich sagen ja, nur das ist in diesem fall unerheblich. es fehlt der beweis.

    dein aufwand für das ganz hier ist um ein vielfaches höher als wjn ne kopie zu faxen .

    jeder kann seine meinung äussern, dass hast du getan und das ist dein gutes recht.

    aber hier gibts nunmal regeln, an die sich jeder zu halten hat.

    nix für ungut!

    gr dmz

    "Also das perlt heute ja wieder"
    "Des ist en roiner Titan"
    Dittsche

  • Ich störe mich nicht daran das es Regeln gibt, sondern daran das vom Gesetzgeber unsinnige, und letzendlich nicht schlüßige Regeln, sprich Gesetze erlassen werden.
    Um nur ein Beispiel nochmal in Erinnerung zu rufen:
    Da werden auf der einen Seite Bögen und Armbrüste nicht als Waffen deklariert, und somit Jugendlichen zugänglich gemacht, auf der anderen Seite werden weniger weit reichende Luftgewehre für jugendliche Verboten.
    Ich kann euch da noch zig Beispiele aufführen.

    So und nun nochmal:
    Wenn wir alle ,diese Teilweise unsinigen Vorschriften nur gut heißen und diese sogar noch verfechten, dann braucht ihr in absehbarer Zukunft eine WBK für eure Soft Air Waffe.
    Mir ist schon klar wenn dies hier, ein, so oben, von mir benannter Sesselfurzender Politiker ließt, dann wirft er mir Aufruf zum Gesetzesbruch vor.
    Das will ich damit nicht gesagt haben.
    Ich meine nur man sollte hier, unter privat Leuten, statt unsinnige Gesetze aufs genauste zu interpretieren, wieder den gesunden Menchenverstand gebrauchen und Verhältnissmässigkeiten abwägen. Dies wird in unserem bürokratischen Gesetzes Dchungel heute leider immer weniger getan. Es ist wahrscheinlich auch nicht erwünscht.

    PS
    zu dem Schlauberger der mir empfiehlt auszuwandern.
    Du wirst es nicht glauben darüber habe ich schon mehr als einmal nachgedacht.

    2 Mal editiert, zuletzt von R*** (1. Oktober 2002 um 18:15)

  • Hi,

    Bögen und Armbrüste fallen zwar nicht unters WaffG, sind aber trotzdem erst ab 18 zu erwerben. Also kommen Jugendliche auch nicht so leicht dran.


    Gruß

    Wichtig: Andere Länder, andere Sitten - andere Frauen, andere Titten.

    MERKE: WAFFEN und ALKOHOL immer trennen - die Wumme in die Rechte, den Alk in die Linke

    What the fuck means *wtf*?

  • Zitat

    Original von Rolf

    PS
    zu dem Schlauberger der mir empfiehlt auszuwandern.
    Du wirst es nicht glauben darüber habe ich schon mehr als einmal nachgedacht.

    Hallo Rolf,

    dann mach es auch.
    Du kannst uns ja mal eine Karte schicken.
    Vielleicht findest du ja ein Land wo dir die Gesetze besser gefallen.

    Gruß Andreas