RWS Mod. C225: weiße Aufschriften überlackiert

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 2.867 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Oktober 2008 um 17:20) ist von Tilvaltar.

  • Ich habe seit gestern wieder eine RWS Mod. C225 (Testbericht folgt). Ich bin sicher nicht der Einzige, den weiße, nicht originale Aufschriften auf schwarzen Waffen stören, deshalb hatte ich vor einiger Zeit schon einmal mit Erfolg Waffen ganz schwarz gemacht (siehe hier). Weil das Ergebnis bei der C225 jetzt besonders schick ausgefallen ist (finde ich) und weil ich auch eine rechtliche Frage zum Übersprühen bestimmter Aufschriften habe, wärme ich die Sache hier noch einmal auf.

    Dieses Zeug gibt es bei Obi.

    Da steht leider nicht SIG.

    Grüne Tücher hatte ich leider nicht zur Hand. :))

    Nach dem ersten von drei Sprühvorgängen.

    Nach drei Durchgängen, Abdeckung entfernt.

    Das Resultat im Detail.

    Schwarz. :nuts:

    Die Aufschriften rechts nerven auch.

    Same procedure ...

    Voilà.

    Auch schwarz. :n1:

    Der Lack hält einer Ballistolbehandlung gut stand. Wenn man allerdings mit viel Kraft und Ausdauer reibt, wird der Lappen langsam schwarz und die Aufschrift wieder sichtbar. Das habe ich hier nicht ausprobiert, aber damals nach meiner ersten Lackieraktion mit der RG 96. Vorher hatte ich mit einem wasserlöslichen Fineliner die Aufschriften zugetüpfelt (beim RG 99 N beispielsweise), aber man will die Waffe ja nach dem Benutzen putzen und dann nicht jedesmal die weißen Aufschriften wiedersehen.

  • Jetzt zu meiner Frage bezüglich des :F:: Wie man sieht, sieht man es nicht (außer im vorletzten Foto, allerdings soll man es dort eigentlich gar nicht sehen). Hält man die Waffe ins Tageslicht, sieht man es, weil es etwas eingegraben ist in die Oberfläche. Ich weiß, dass freie Waffen nur frei sind, wenn sie auch als solche gekennzeichnet sind. Sprich: Will mich ein dazu berechtigter Mitmensch kontrollieren und es ist kein F auf der Waffe, ist es keine F-Waffe. Nun ist aber das F noch drauf, nur eben unter einer dünnen Lackschicht, die man mit Lappen, Lösungsmittel und Geduld wieder entfernen kann. Ist meine C225 trotzdem keine F-Waffe mehr, wenn ich das F so übersprühe, wie ich das hier beschrieben habe? (Ich habe im Waffengesetz lange rumgescrollt, aber nichts Entsprechendes gefunden.)

  • Ich glaube, Du hast mit Deiner RWS nun ein Problem, da das Waffengesetz vorschreibt, welche Beschriftungen Waffen aufweisen müssen, und dazu zählen neben der :F:-Kennzeichnung für die RWS auch das Kaliber und der Firmen- bzw. Markenname oder -logo des in den verkehrbringenden Unternehmens nebst einer Modellbezeichnung und seit einiger Zeit wohl auch Seriennummer.......

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    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • In der Verordnung zum Waffengesetz steht :

    Zitat

    § 19
    (1) Das Kennzeichen für Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 J erteilt wird (§ 13 Abs. 2 des Gesetzes), muss dem Muster der Anlage 1 Abbildung 1 entsprechen. Das Kennzeichen ist dauerhaft neben oder unter der Bezeichnung der Munition oder der für die Schusswaffe bestimmten Geschosse anzubringen.
    ....

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

    2 Mal editiert, zuletzt von pupsnase (11. Oktober 2008 um 09:36)

  • Dauerhaft anzubringen. Das gilt wohl für den Hersteller.
    Es ist ja auch noch "angebracht" und kann freigelegt werden, es ist ja sogar sichtbar ...

  • Ich glaube, dass solche Sachen relativ egal sind, solange man nicht damit ausser Haus geht. Und mal ehrlich: Wieviele von uns haben ihre CO2-Kurzwaffen schonmal mit zu Freunden genommen? Vor allem Sammler und Freizeitschützen werden so etwas wohl kaum tun... :crazy2:

    A real man doesn't own a gun - he owns five or more!

  • Zitat

    Original von schadavi
    Ich glaube, dass solche Sachen relativ egal sind, solange man nicht damit ausser Haus geht. Und mal ehrlich: Wieviele von uns haben ihre CO2-Kurzwaffen schonmal mit zu Freunden genommen? Vor allem Sammler und Freizeitschützen werden so etwas wohl kaum tun... :crazy2:


    Glaube ist sicher nett und hilft auch meist weiter, aber ich hätte es gerne richtig konkret und möglichst rechtssicher. Ich würde natürlich für mich selber sagen, dass der Glaube reicht, wenn die Diskussion hier nichts Konkretes bringt. Es ist ja nicht so, dass man ständig zu Hause kontrolliert wird, da hast du sicher Recht. Aber wenn man damit in die Öffentlichkeit geht, und sei es in Form von Forenbeiträgen, müsste man doch wissen dürfen, was man darf und was nicht.

    Ist beispielsweise das Übermalen weißer Aufschriften mit einem schwarzen Folienschreiber legal, das Überlackieren aber nicht, vorausgesetzt, dass man die Aufschrift bei beiden Behandlungsmethoden noch erkennen kann, wenn man will? Müsste man Waffen entsorgen, bei denen solche Aufschriften zu einem gewissen Grad abgenutzt sind? Wenn ja, was wäre dieser gewisse Grad? Um solche diffusen Sachen gehts mir.

    Aber vielleicht lässt sich das auch gar nicht eindeutig beantworten, weil es eine Ermessensfrage wäre, die jedes Gericht anders auslegen würde ...

  • Mein Gedankengang wäre so:
    Wenn eine :F: Waffe vom Büma auf EWB ungebaut wird entfernt der das :F: ja auch nicht komplett sondern x es nur durch.
    Dadurch ist es ja ungültig aber noch sichtbar.
    Bei dir ist es ähnlich.

    Ausserdem ist bei deiner Waffe das :F: ja nicht immer zu sehen sondern nur unter bestimmten Lichtverhältnissen und wenn mann die Waffe richtig hält. Zusätzlich ist auch die Kaliber angaben nicht mehr sichtbar. Da aber die Verordnung fordert das das :F: neben oder unter der Kaliberangabe steht ist diese auf notwendig.

    So zumindest sieht meine sichtweise aus.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    Original von pupsnase
    Ausserdem ist bei deiner Waffe das :F: ja nicht immer zu sehen sondern nur unter bestimmten Lichtverhältnissen und wenn mann die Waffe richtig hält.


    Richte ich im Dämmerlicht eine CO2-Pistole auf dich, siehst du das F ja auch nicht. Darum kann es also nicht gehen. Oder bei diesem schönen Modell - da ist die Prägung auch überlackiert. Man sieht sie, wenn man will, aber sie ist beschichtet. Ähnlich wie bei meiner C225.

    Ich denke, der Sinn einer Kennzeichnung durch ein F oder einen PTB-Stempel ist, dass bei einer Kontrolle festgestellt werden kann, ob es sich um eine in Deutschland zugelassene freie Waffe handelt oder nicht. Meiner Meinung nach ist das sowohl bei der rosafarbenen RG 96 von Jogi als auch bei meiner C225 problemlos möglich. Ginge es darum, dass jedermann sofort erkennt, ob es sich um eine F- oder PTB-Waffe handelt, hätten die Dinger doch ein Schild obendrauf oder wären bunt wie in den Niederlanden ...

    Einmal editiert, zuletzt von Tilvaltar (11. Oktober 2008 um 10:36)

  • Zitat

    Original von Rambo
    Jogis Waffe hat das PTB Zeichen eingegossen, es ist also vertieft ;) Da kann man Farbe drauf klatschen wie mann will, es bleibt immer deutlich sichtbar. Egal wie man guckt.


    Das F bei der C225 ist auch vertieft, deshalb sieht man es ja trotz der Lackschichten.
    Wo ist die aber Grenze zwischen vertieft und vertieft, zwischen sichtbar und sichtbar?

    Verändert sind beide Zeichen, so viel ist sicher ... Wenigstens das. :))

  • Im Zweifelsfall entscheidet so eine Grenze eben der kontrollierende Polizist bzw. Staatsanwalt bzw. (wenn du gegen den Strafbfehl klagst) der Richter.

  • Oh Mann,sind wir jetzt schon so weit gekommen daß man das Lackieren von Waffen als Straftat ansieht?

    Die Zeichen sind ja noch drauf und wie er schrieb ja sogar noch ein bisschen sichtbar. Spätestens aber beim Entfernen des Lacks mit Verdünner sind die Zeichen alle wieder da.
    Wenn sie vorher abgeschliffen worden wären, wäre es etwas Anderes.

    Ich verstehe das Problem nicht.
    Angenommen es tritt der Fall der Fälle ein und die Pistole wird aufgrund von irgendwelchen Ungereimtheiten konfisziert.
    Dann geht sie im Zweifelsfall vermutlich erst mal zur Prüfung und es wird kontrolliert ob es eine in D legale Waffe ist.
    (Was übrigens auch mit einer Waffe passieren kann die alle Zeichen noch hat. Die könnte ja jeder drauf gemacht haben.)

    Dann werden die Zeichen gesucht und vermutlich auch gefunden.

    Fall erledigt.

    Diese neuen F-Varianten, die aufggedruckt sind, können ja theoretisch auch durch Verschleiß unleserlich werden und dann?
    Soll ich das Ding dann wegwerfen?


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Oh Mann,sind wir jetzt schon so weit gekommen daß man das Lackieren von Waffen als Straftat ansieht?

    Ja, leider :(

    Das WaffG ist eindeutig.

    Zitat


    Ich verstehe das Problem nicht.

    Glaub mir, ich finde es ist eines der schwachsinnigsten Paragraphen, die das WaffG so anzubieten hat - vorallem wenn man bedenkt, dass das F abgerieben werden kann oder dass es Waffen gibt, die einen F-Aufkleber (!) haben.

    Zitat


    Dann werden die Zeichen gesucht und vermutlich auch gefunden.

    Fall erledigt.

    Sollte man meinen. Auf hoher See und vor Gericht aber...

    Zitat


    Diese neuen F-Varianten, die aufggedruckt sind, können ja theoretisch auch durch Verschleiß unleserlich werden und dann?
    Soll ich das Ding dann wegwerfen?

    Tja, das sollte man eigentlich mal unsere Bundesregierung fragen. Auf schriftliche Antworten sind die ja sogar zur Antwort verpflichtet. Auf jeden Fall hast du dann ein Problem...

    Hey, versteh mich nicht falsch, ich finde das wirklich genauso dämlich wie du. Ich wär nur vorsichtig, unsere Justiz kann sehr "kreativ" sein, wenn es darum geht, die bösen bösen Bürger zu bestrafen ;(

    Viele Grüße,
    Johannes

  • Zitat

    Original von Foobar
    Das WaffG ist eindeutig.


    Eindeutig? In welchem Paragrafen steht etwas über das Lackieren? Meintest du §19.1?

  • Ja leider ist das Waffengesetz so geschrieben daß es wohl nur Juristen eindeutig deuten könne wie sie es brauchen *g*

    Dennoch bin auch ich der Meinung daß zumindest das :F: sichtbar sein muss, was die Kaliberangabe angeht so bin ich mir nicht so sicher, aber auch hier denke ich muss es sichtbar sein.

    Klar sieht es doof aus wenn auf einer solch schönen Waffe die Schrift in Weiß hervorsticht (deswegen hab ich die auch in Vernickelt) aber so will es nunmal der Gesetzgeber haben.

    Gruß
    Thomas

  • Übrigens, so sieht das überlackierte F auf meiner C225 aus:

    Wenn man will, ist es gut zu sehen - meiner Meinung nach mindestens so gut wie ein schlecht geprägtes und obendrein abgenutztes F auf irgendeinem älteren Knicklaufgewehr, das dadurch ja auch nicht illegal wird. Oder?

  • Das mit dem :F: kannst Du eventuell noch diskutieren, da es auch ein Stück weit im Ermessen Deines Gegenübers ist, ob er das noch als gekennzeichnet betrachtet. Der Gesetzgeber fordert aber eine klare Beschriftung der Waffen und wenn bei Deiner weder das Kaliber, noch das Modell oder der Hersteller mehr sichtbar aufgebracht ist, dann nutzt Dir die Diskussion über's :F: wenig. Die Waffe würde erstmal konfisziert werden und danach würde jemand anderes darüber entscheiden, ob Du die jemals zurückbekommst und ob Du eventuell sogar belangt wirst.

    Außerdem musst Du mal weiterdenken. Wenn Du als Polizist zu einer Adresse gerufen wirst, weil einer der Nachbarn da einen Mann mit einer Waffe haben rumfuchteln gesehen hat und Du findest dann diese "unbeschriftete" CO2-Pistole bei dem angeblichen Mann. Selbst wenn Dir der Besitzer versichert, er hat da nur die Beschriftung überlackiert, vermutest Du eventuell einen Bastler, sicherst die Waffe erstmal und die wird danach vielleicht zur Überprüfung der Leistung eingesandt......

    Auch könnte es sein, dass Du das Teil in einigen Jahren wieder verkaufst und ein neuer Besitzer verletzt sich damit aufgrund eigener Dummheit schwer und in seiner Not auf der Suche nach einem Ausweg verklagt er Dich, weil er die Waffe von Dir gekauft hat und mangels Kaliberangabe "nicht wusste", für welche Munition die ausgelegt ist. Das kann böse enden, auch wenn der Trottel eigentlich nur einen dummen sucht, der für seinen Fehler bezahlt......

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    Einmal editiert, zuletzt von flens69 (11. Oktober 2008 um 16:11)

  • Zitat

    Original von flens69
    Das mit dem :F: kannst Du eventuell noch diskutieren, da es auch ein Stück weit im Ermessen Deines Gegenübers ist, ob er das noch als gekennzeichnet betrachtet. Der Gesetzgeber fordert aber eine klare Beschriftung der Waffen und wenn bei Deiner weder das Kaliber, noch das Modell oder der Hersteller mehr sichtbar aufgebracht ist, dann nutzt Dir die Diskussion über's :F: wenig.


    Das F habe ich fotografiert, weil es ums F ging. Mit den anderen Aufschriften verhält es sich genauso wie mit dem F. Gegen das Licht gehalten sieht man sie. Jeder Fachmann wird sofort erkennen, dass es eine CO2-Pistole ist und er wird die Aufschriften im Licht schimmern sehen und nachlesen können, welcher Typ und welches Kaliber das Ding hat. Zur Not hilft ja ein Blick auf die Mündung und ins System.