Vom User Sparky habe ich eine sehr informative PN erhalten, die ich mit seiner Erlaubnis hier veröffentlichen darf. Ich denke mal, sie bringt Licht in das Dunkel (oder Dämmerlicht) von Meinungen oder unbelegten Behauptungen. Er schreibt:
ZitatAlles anzeigenOriginal von Sparky
Du mußt zwischen den einzelnen Rechtsvorschriften, also Waffengesetz und StGB unterscheiden. Nach dem Waffengesetz kann ich mir nicht vorstellen, daß irgendwelche Schwierigkeiten drohen könnten, eben weil die Waffen ja entweder, wie bei Dir F im Fünfeck, gestempelt sind, oder die RG 96 mit PTB im Kreis, die ja durchaus noch bei näherer Betrachtung sichtbar sind. Außerdem sind diese Waffe ja "musterzugelassen", wenn diese nicht zusätzlich verändert wurden.Das Strafgesetzbuch gilt hinsichtlich der rechtlichen Beurteilung der Veränderung (Verfälschung der Waffe im Sinne des Augenscheins), als eine sog. LEX SPEZIALIS, die jegliche Veränderung eines Gegenstandes, der zu einer bestimmten Aussage im Rechtsverkehr bestimmt ist, erfaßt.
Durch das Überlackieren sind F oder PTB Stempel nur sehr schwer für eine andere Person, (ab einer bestimmten Entfernung von wenigen Zentimetern schon), auch der eindeutige Charakter einer freien Waffe nicht mehr zu erkennen. Allein dies ist schon eine Verfälschung im Sinne des § 267 StGB. Sicherlich ist das wieder einmal eine völlig blödsinnige Vorschrift, die nur in den wenigsten Fällen überhaupt einen Rechtscharakter haben wird und zwar hauptsächlich dann, wenn eine Straftat mit der veränderten Waffe geschieht. So zum Beispiel wenn jemand mit einer freien Waffe einen Anderen bedroht und für die Exekutive auch von der Seite nicht erkennbar ist was es für eine Waffe ist.
Alles in allem etwas kompliziert, weil man ja mit dem Begriff der Urkundenfäschung eher etwas anderes verbindet. Nur noch als Beispiel:
Jemand fälscht ein Autokennzeichen und fährt damit ohne Zulassung durch die Gegend, dann ist dies ein Kennzeichenmißbrauch und eine Urkundenfälschung. (Vom Verstoß gegen das Versicherungsrecht, etc. abgesehen). Tateinheitlich begangen, wobei sich die zu erwartende Strafe nach der höherwertigen Rechtsvorschrift richtet.
Aber mache Dir mal keine Sorgen, das Alles ist die Theorie. Wird Deine Waffe nicht mit irgendeinem Verstoß in Zusammenhang gebracht, gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Sparky, schreib ruhig öfter mal was.