Einhandmesser bei Plus

Es gibt 33 Antworten in diesem Thema, welches 5.376 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Oktober 2008 um 21:10) ist von Wiking.

  • Das ist eine Vorsichtsmaßnahme der Händler, das Formular das ich immer unterschreiben durfte war ein Vordruck des VDB* auf dem nur noch er und ich unterschrieben haben. Das wurde dann kopiert und das hat man mitbekommen.


    *Verband Deutscher Büchsenmacher

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von germi
    Beim Erwerb einer SSW muss man auch darauf hingewiesen werden, dass das Führen noch mit KWS gestattet ist.

    Interessant.
    War mir noch gar nicht bekannt.
    Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert denn Deine Aussage?

    Gruß
    Beowolf

    * Denn sie säen Wind und werden Sturm ernten. Ihre Saat soll nicht aufgehen; was dennoch aufwächst, bringt kein Mehl; und wenn es etwas bringen würde, sollen Fremde es verschlingen. * Hosea 8,7

  • Zumindest ein gewerblicher Händler sollte das tun.... ;)

    Da gabs meine ich mal eine Verpflichtung vom Verband dazu meine ich, ist aber natürlich nur auf freiwilliger Basis, wie immer und fast überall halt....

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Also keine gesetzliche Grundlage, sondern nur eine Empfehlung des VDB zur Absicherung des Händlers (=auf freiwilliger Basis).

    Das klingt schon ganz anders. ;)

    * Denn sie säen Wind und werden Sturm ernten. Ihre Saat soll nicht aufgehen; was dennoch aufwächst, bringt kein Mehl; und wenn es etwas bringen würde, sollen Fremde es verschlingen. * Hosea 8,7

  • Hallo.

    Ich habe letzte Woche bei egun eine SSW gekauft. Der Händler schickte mir ein Formular mit, auf dem ich unterschreiben musste "Hinweisverpflichtung gem §35 Abs. 2 Satz 2 WaffG neu. Hiermit bestätige ich, dass ich auf die Erfordernis des Kleinen Waffenscheins und einer Schießerlaubnis sowie auf die Strafbarkeit des Führens ohne Kleinen Waffenschein von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen hingewiesen wurde". Dazu ein Verweis mit mehreren Paragraphen, deren Auflistung ich mir jetzt erspare.

    Auf Nachfrage erklärte mir der Händler, das sei neuerdings vorgeschrieben. Ich kannte das bis dato auch noch nicht.

    Gruß.

    sundog

  • Ich habe es mal rausgesucht:

    bei ihrem Überlassen im Einzelhandel den Erwerber auf das Erfordernis des Waffenscheins oder der Schießerlaubnis hinzuweisen. Beim Überlassen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen im Sinne des § 10 Abs. 4 Satz 4 hat der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 überdies auf die Strafbarkeit des Führens ohne Erlaubnis (Kleiner Waffenschein) hinzuweisen und die Erfüllung dieser sowie der Hinweispflicht nach Satz 1 zu protokollieren.

    Datt ist doch mal eine Auskunft, Danke :)

  • Wenn ich mir ein Taschenmesser oder Vergleichbares kaufe kommts auch vor dass ich es sofort aus der Verpackung nehme, mir anschau und ggf. in die Jackentasche o.Ä. steck.

    "Why carry a gun? Cause a whole cop would be too heavy."

  • Dürfte ich ein normales Einhandmesser noch führen ?

    Ich bin tätig als Fachkraft für Lagerlogistik, wo man oft Kartons und Kunstoffbänder aufschneiden muss, ich gehe schon in voller Montur zur Arbeit.
    Und verlasse diese auch wieder mit Arbeitshose, Sicherheitsschuhen usw.

    Oder gilt hier auch dieser Schwachflug § ?

  • Natürlich ist der Verkauf eines Einhandmessers erlaubt, ein Teleskop-Schlagstock gibt's auch noch und Radarwahrngeräte (auch integriert in Navi's) kann jeder mit nach Hause nehmen und besitzen. Zumindest sollte auf der Verpackung ein rechtlicher Hinweis vorhanden sein das der Gebrauch bzw. das Führen strafbar ist! Siehe Hinweis von Wiking zum Thema SSW. Aber dann würden Discounter wie Plus, Lidl und Co ihre Restbestände nicht verkaufen können, oder?

  • Zitat

    Original von pmbond
    Dürfte ich ein normales Einhandmesser noch führen ?

    Ich bin tätig als Fachkraft für Lagerlogistik, wo man oft Kartons und Kunstoffbänder aufschneiden muss, ich gehe schon in voller Montur zur Arbeit.
    Und verlasse diese auch wieder mit Arbeitshose, Sicherheitsschuhen usw.

    Oder gilt hier auch dieser Schwachflug § ?

    Es wurde hier auch schon geschrieben, dass vorm Plus sicher kein Polizist rumlungert und die Leute auf illegale Messer kontrolliert. Sicher wird auch keiner auf den Gedanken kommen, einen Lageristen, Klempner usw. zu kontrollieren. Und wenn doch, dann kannste das mit dem Beamten vor Ort diskutieren.

    Edit: Vielleicht mal ein Hinweis für die "Bösen Buben" die am Bahnhof rumstehen und die Taschen voller Messer haben. Zieht euch einen Blaumann / Latzhose an und wenn einer fragt: Ey Alder, bin ich Klempner, guckst Du!

    2 Mal editiert, zuletzt von Pinkerton (11. Oktober 2008 um 20:12)

  • Zitat

    Original von pmbond
    Dürfte ich ein normales Einhandmesser noch führen ?

    Ich bin tätig als Fachkraft für Lagerlogistik, wo man oft Kartons und Kunstoffbänder aufschneiden muss, ich gehe schon in voller Montur zur Arbeit.
    Und verlasse diese auch wieder mit Arbeitshose, Sicherheitsschuhen usw.

    Oder gilt hier auch dieser Schwachflug § ?

    Arbeitshose - Sicherheitsschuhe ...
    Soviel Sicherheit ...
    ... und da sind bei euch nicht die selbst-zurück-schnappenden Paketmesser angesagt ... ? ;)

    Hier gilt eher das Arbeits-Schutz-Gesetz ...

    Wenn Du damit abrutschst, zahlt die BG nicht!

    FWR-Mitglied 26256 ...und Du? :deal: -+- Field Target -Mitglied im DFTC2000 -+- Co2-Mehrdistanz.de

    Alles, was ist, dauert 3 Sekunden: Eine für vorher, eine für nachher und eine für mittendrin ...