Ich war heute beim Discounter Plus und der hat Einhandmesser im Angebot die als Taschenmesser bezeichnet werden und 4,99 Euro kosten. Nach dem neuen WaffG darf ich so ein Teil besitzen aber nicht führen, also in der Tasche haben. Auf der Verpackung war kein Hinweis darauf zu finden.
Ist so ein Angebot nicht gesetzeswidrig? Kaum, das ich aus der Tür bin, werde ich zum illegalen Messerbesitzer. Messer wird eingezogen, Nachricht geht an den Staatsanwalt und mit 80 Euro bin ich dabei!!
Ja OK, aber nur wenn man mich erwischt!
Einhandmesser bei Plus
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Pinkerton -
7. Oktober 2008 um 20:07
Es gibt 33 Antworten in diesem Thema, welches 5.448 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Verkaufen sie die Dinger lose oder auf zugetackertem Blisterpack?
Im letzteren Fall sehe ich keine große Gefahr beim Nachhausetragen.
Ist doch ein verschlossenes Behältnis, oder? -
Zugetackerter Blisterpack!!
Und der Verkauf ist ja immer noch legal,oder? -
Und wie das gesetzeswidrig ist.
Einhandmesser dürfen nur mit den verweis verkauft werden, genau wie feststehende Küchenmesser.
Danach hat man eine Woche zeit sie in seine WBK einzutragen.Denke mal nach.
Das Führen bei berechtigtem Interesse, insbesondere bei der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder zu einem allgemein anerkannten Zweck ist weiterhin erlaubt.
Zeige mir bitte einen Fall wo jemand eine OW begangen hat weil er ein Einhandmesser vom Laden nach Hause getragen hat, bevor du so ein Blödsinn in die Welt setzt.
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Hallo,
warum sollte das Angebot gesetzwidrig sein Denk mal nach..... bei SSW, langen küchenmessern, Messer allgemein, Vorderlader, Softairs etc. steht auch nicht dabei das dass führen verboten ist! Messer ist imho geblistert..wenn nicht auch egal. Hat man die Quittung so ist das nur Transport. Ich möchte auch mal wissen wer schon wegen führen eines Einhandmesser Probleme bekommen hat. Denke niemandGruß, David
Edit: krass, da denkt jemand gerade das gleiche wie ich..nur schneller getippt
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Dieses Thema hatten wir schon (Anbieter ALDI) - siehe hier.
Gruß... Uli
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Verkauf und Besitz weiterhin legal (noch).
Wenn's gefällt - kaufen und eingepackt nach Hause tragen, pas de probleme... -
Naja, so toll sahen die Messer nicht aus. Und zu dem Preis wirds wohl auch vom Material nicht das Gelbe vom Ei sein.
Hat jemand eins davon gekauft? Würd mich mal interessieren, wie die verarbeitet sindmfG,.
TheDuke -
Zitat
Original von Wiking
Danach hat man eine Woche zeit sie in seine WBK einzutragen.
Denke mal nach.nun dann will ich so eine haben .
Messer auf WBK ,erwin
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Zitat
Original von Wiking
Zeige mir bitte einen Fall wo jemand eine OW begangen hat weil er ein Einhandmesser vom Laden nach Hause getragen hat, bevor du so ein Blödsinn in die Welt setzt.
Wiking Komm mir nicht mit Blödsinn. Natürlich steht auch kein Gesetzeshüter vor dem Laden und kontrolliert deine Taschen. Aber der Käufer geht in gutem Glauben nach Hause, ein schönes Taschenmesser gekauft zu haben und hat es sicher auch weiterhin in der Tasche. Illegal!!
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Mit der Wbk darfst du es aber natürlich nicht führen, dafür bräuchtest du ein Waffenschein
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Öh...
wie ist das denn bei WBK Waffen die man käuft? Muss man die im Safe nach hause bringen mal im Enst....manche Sachen sollte man nicht zu genau sehen. Auch der Freund und Helfer ist nicht so Gemein und würde jemanden Ärger bereiten bei sowas, Ausserdem.... wie sollte denn jemand das gekaufte Messer auf dem nach hause Weg sehen??? Die Wahrscheinlichkeit das ein Polizist deine Einkaufstasche durchsucht ist so hoch wie vom Blitz getroffen zu werdenEdit: klar kann nicht jeder wissen das dass führen verboten ist.... aber wie gesagt, der Gesetzgeber sieht das nicht immer soooo genau und glaubt den unwissenden Bürger noch.
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Zitat
Original von Sgt_Elias
Hallo,
Ich möchte auch mal wissen wer schon wegen führen eines Einhandmesser Probleme bekommen hat. Denke niemandIch wohne an der schweizer Grenze, Grenzübertritte alleine durch Pendler sind hier an der Tagesordnung. Sohn vom Kollege wird auf deutscher Seite angehalten und das Auto wird durchsucht. Im Handschuhfach wird ein Einhandmesser gefunden (seit zwei Jahren vom Besitzer nicht beachtet). Messer wird eingezogen, Nachricht an den Staatsanwalt und 80 Euro Selbstbeteiligung. Der Typ hatte keine Ahnung vom neuen WaffG. Wie viele andere auch .........
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Zitat
Original von Wiking
Mit der Wbk darfst du es aber natürlich nicht führen, dafür bräuchtest du ein WaffenscheinFind ich jetzt echt blöd!!
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" Komm mir nicht mit Blödsinn. Natürlich steht auch kein Gesetzeshüter vor dem Laden und kontrolliert deine Taschen. Aber der Käufer geht in gutem Glauben nach Hause, ein schönes Taschenmesser gekauft zu haben und hat es sicher auch weiterhin in der Tasche. Illegal!! "
Das ist doch die absicht von Plus, wenn sie es dir abgenommen haben mußt du dir ein neues kaufen. Ich wette die Kassiererin ruft sofort die Polizei sobald jemand mit den Messer den Laden verläßt.
Gerechter wäre es natürlich wenn sie es auf die Klinge ätzen würden, genau wie das es Verboten ist es anderen in Bauch zu stechen und und und...
Was für ein Quatsch
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Also jetzt muss ich Pinkerton beistehen!
Klar ist das nach Hause Tragen per se keine Owi (solange man es nicht aufpackt!).
Dennoch finde ich, dass eine Warnung/ ein Hinweis, auf dieses, der Allgemeinheit kaum bekannte, (total schwachsinnige) Gesetz sein sollte!Es ist einfach nicht fair, wenn man sich son billig Messer kauft und später dann mit einer Geldbuße bis zu 10.000€ belangt werden kann!
Ich gehe schwer davon aus, dass der/die Discounter sich der Rechtslage durchaus bewusst sind, aber aus Profitgründen diese verheimlichen.
Nicht korrekt sowas, aber solch ein Denken kann sich heutzutage wohl kein(/kaum ein) ernstzunehmender Betrieb mehr leisten.
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Beim Erwerb einer SSW muss man auch darauf hingewiesen werden, dass das Führen noch mit KWS gestattet ist. Die Händler lassen sich das sogar unterschreiben auf einem separaten Zettel dass die Belehrung durchgeführt wurde...
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Fair
Es gibt Länder da würde die Firma auch noch betonen das das Messer scharf ist und das man sich schneiden könnte...um einer Klage aus den weg zu gehen.
Siehe Weihrauchs Warning blabla auf ihren Waffen.
Ich finde es total überflüssig nochmal auf der Waffe hinzuweisen das man die Bedinungsanleitung lesen soll. Für wie dumm halten die "uns"Ich bin froh das es bei uns noch nicht so weit ist...wer weiß was die aufs Messer ätzen würden
In meinen Augen sollte aber das Personal auskunft bei fragen geben können aber das ist halt Discounter vs. Fachgeschäft.
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Das mit dem Handbuch lesen auf der Waffe hat Produkthaftungsgründe, aber nicht für Deutschland sondern für die USA....
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Muss man wirklich beim verkauf einer SSW darauf hinweisen und es sich unterschreiben lassen?
Oder ist das eine komische vorsichtsmaßnahme der Händler?Wie funkioniert das beim Versandhandel?
Ich habe solange keine SSW mehr gekauft
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