Hallo,
da ich vorhabe ein LG mit über ein Online-Auktionshaus zu verkaufen, habe ich eine rechtliche Frage. Wie ist das mit dem Altersnachweis des Käufers?
Wenn ich eine Waffe bei einem Onlinehändler ersteigere, brauchen die ja einen Altersnachweis. Aber eigentlich ist es doch so, dass nur Volljährige an den Onlineauktionen teilnehmen dürfen (ob es auch wirklich so ist, bleibt dahingestellt). Muss ich dann trotzdem, rein rechtlich, einen Altersnachweis fordern?
In der Suchfunktion hab ich zu dem Thema leider nix gefunden.
Vg, Bene