Waffen - Privatauktion - Absicherung für den Verkäufer

Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 2.190 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. September 2008 um 22:07) ist von Floppyk.

  • Hallo,

    da ich vorhabe ein LG mit :F: über ein Online-Auktionshaus zu verkaufen, habe ich eine rechtliche Frage. Wie ist das mit dem Altersnachweis des Käufers?
    Wenn ich eine Waffe bei einem Onlinehändler ersteigere, brauchen die ja einen Altersnachweis. Aber eigentlich ist es doch so, dass nur Volljährige an den Onlineauktionen teilnehmen dürfen (ob es auch wirklich so ist, bleibt dahingestellt). Muss ich dann trotzdem, rein rechtlich, einen Altersnachweis fordern?
    In der Suchfunktion hab ich zu dem Thema leider nix gefunden.

    Vg, Bene

  • An sich ist das einfach zu beantworten. Der Überlasser hat sich davon zu überzeugen, dass der Erwerber zum Erwerb der Sache berechtigt ist.

    In Deinem Fall genügt ein Altersnachweis zur Volljährigkeit. In Deinem Interesse, fordere ein nachprüfbaren oder amtlichen Nachweis. Der Käufer kann einen amtlichen Altersnachweis im Bürgerbüro (Rathaus) bekommen. Den kann er Dir im Original zusenden.
    Auch eine beglaubigte Kopie eines amtlichen (!) Schriftstücks oder Ausweises wäre nachvollziebar.

    Auf einer simplen Kopie oder einen Scan des Perso würde ich mich nicht einlassen. Stellt sich so was später als Fälschung heraus und die Person ist nicht berechtigt, bist Du mit dran.

    Ob nun ausschließlich volljährige Personen an Auktionen teilnehmen oder Mitglied werden können, hat Dich nicht zu interessieren, weil Du die Mitgliedschaft o.ä nicht nachvollziehen oder für die ordnungsgemäßen Verkauf nicht überprüfen kannst.
    In der Tat hat eGun in seinen AGB, dass Minderjährige kein Mitglied werden dürfen. Aber das ist Sache von eGun.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (24. September 2008 um 11:40)

  • Im Regelfall reicht doch wohl ein Scan vom Personalausweis, den gewerblichen Händlern reicht der auch... Kritisch wirds doch erst bei nicht frei verkäuflichen WBK Waffen und da reicht der Altersnachweis eh nicht aus.

  • Bei eGun gibt es noch die ID-Mitgliedschaft, bei der man eine beglaubigte Kopie seines Peronalausweises einschickt. eGun überprüft diese Kopie und die Angaben dazu und erteilt danach sein Zertifikat "ID" hinter dem Nick.
    ID-Mitglieder sind also überprüfte volljährige Mitglieder, daher braucht man bei solchen Leuten auch nicht jedesmal den Personalausweis einfordern.

  • Ich musste nur ein Scan meines Personalausweises mailen (anfang diesen Jahres). Seit wann muss es eine beglaubigte Kopie sein ?


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    Original von pupsnase
    Ich musste nur ein Scan meines Personalausweises mailen (anfang diesen Jahres). Seit wann muss es eine beglaubigte Kopie sein ?


    Joachim

    Ich hatte damals, so vor ca. 2,54 Jahren, eGun angemailt und als Antwort bekommen, daß sie eine beglaubigte Kopie des Personalausweises oder das Original, was sie wieder zurückschicken, benötigen, um eine zertifizierte ID-Mitgliedschaft zu ermöglichen.

  • Zitat

    Original von ladino19
    Hallo,

    da ich vorhabe ein LG mit :F: über ein Online-Auktionshaus zu verkaufen, habe ich eine rechtliche Frage. Wie ist das mit dem Altersnachweis des Käufers?
    Wenn ich eine Waffe bei einem Onlinehändler ersteigere, brauchen die ja einen Altersnachweis. Aber eigentlich ist es doch so, dass nur Volljährige an den Onlineauktionen teilnehmen dürfen (ob es auch wirklich so ist, bleibt dahingestellt). Muss ich dann trotzdem, rein rechtlich, einen Altersnachweis fordern?


    Ok, danke! Dann weiß ich jetzt bescheid. Hätte mir das nicht so kompliziert vorgestellt!


    Vielleicht hilft Dir das hier weiter: Blanko-Kaufvertrag für Druckluftwaffen (Download)

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von 5-atü

    Vielleicht hilft Dir das hier weiter: Blanko-Kaufvertrag für Druckluftwaffen (Download)

    nein ,nicht wirklich .
    weil der enthält nunmal keinerlei alterangeben und dies schreibt das gesetzt
    uns vor .

    Zitat

    Original von Floppyk

    Auf einer simplen Kopie oder einen Scan des Perso würde ich mich nicht einlassen. Stellt sich so was später als Fälschung heraus und die Person ist nicht berechtigt, bist Du mit dran.

    In der Tat hat eGun in seinen AGB, dass Minderjährige kein Mitglied werden dürfen. Aber das ist Sache von eGun.

    nund der gesetzgeber wird sich wohl kaum mit einer simlen kopie zufrieden geben
    von daher , eine amtliche kopie und alle sind zufrieden

    erwin

    Wir machen unsere FT Ziele jetzt selber Selber oder bauen diese um Umbau

  • Leute, was macht Ihr denn da für ein Faß auf?
    Amtlich beglaubigte Kopie, am besten noch vom berittenen Boten persönlich überreicht? :new16:

    Spätestens beim Postversand/ der Paketübergabe ist das ganze gewese doch ohnehin obsolet.
    Ein ordentlicher Farbscan steht einer dumpf bestempelten Billigschwarzweißkopie in keinster Weise nach, ist gelebter Usus und damit für den Bürger, der verkaufen will, völlig und absolut ausreichend.

    Ich möchte mal sehen, wie viele ernsthafte Gebote noch laufen, wenn der wohlwollende Käufer nach dem Zuschlag noch zum Amt oder Notar latschen soll, um eine alters+zustellungstechnisch völlig irrelevante Formaille zu bedienen.

    Bleibt mal auf dem Teppich! :D
    Im Übrigen: eGun bescheidet sich DEFINITIV mit einem popeligen Ausweisscan, um eine ach so tolle geprüfte ID zu erteilen. Das sollte doch eigentlich alles sagen...

  • Bei mir war die Versandadresse nicht die selbe wie die im perso. Also musste ich erst die Versandaddi ändern.
    das ewige hick hack wegen dem persoscan zum verkäufer schiken war mir zuviel arbeit
    also hab ich mich als ID eintragen lassen.
    ganz pingelige verkäufer verlangten aber trotzdem noch einen peroscan permail.

    Ich habe gemeint da draußen wäre ein ganz großes Licht .
    ( Georg Danzer / Fieber )

  • Ne Kopie beglaubigen würde ich auch nicht machen lassen,eher verzichte ich auf den Deal.
    Das ist zuviel Rennerei und wenn die Ämter aufhaben muss ich Arbeiten.

    Ein Scan vom Personalausweis muss reichen ,den Onlinewaffenhändlern reicht das ja auch aus um mir jede :F: Waffe zuzuschicken.

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Na, wenn die Kopie aber eine Fälschung ist, und der Minderjährige wird erwischt, wird man schon nachforschen woher die Schusswaffe kommt. Dann hat er Überlasser ein Problem, weil er sich nicht richtig überzeugt hat. Eine Kopie ist rechtlich nichts wert. Wenn schon, dann wenigstens beglaubigen lassen.

  • Wieviele solcher Fälle gab es schon wo ein :F: Waffen Verkäufer deswegen belangt wurde ?

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Warscheinlich nicht viele.

    Trotz allem ist warscheinlich nur die von FloppyK genannte Variante rechtlich 100%ig einwandfrei.

    Wie ist das eigentlich bei Frankonia? Wenn ich es noch richtig weiß, geben die sich auch nicht mit einer einfachen Kopie/ Scan zufrieden.

  • Zitat

    Original von K-Inge
    Wie ist das eigentlich bei Frankonia? Wenn ich es noch richtig weiß, geben die sich auch nicht mit einer einfachen Kopie/ Scan zufrieden.


    Alle F-Kataloge enthalten einen vorgedruckten Alternachweis als Karte. Diese füllt man aus und lässt sie von dem Bürgerbüro abstempeln. Diese sendet man mit der Erstbestellung nach F.