SSW, KWS, Alkohol und Personenkontrolle 2 - nun habe ich schon wieder eine Frage

Es gibt 86 Antworten in diesem Thema, welches 10.099 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. September 2008 um 20:09) ist von Phex V.

  • Zitat

    Ich hätte jetzt eher gesagt, Feiern kann man auch ohne Alk.

    Sollte man können,
    aber wie man sieht gibts hier genug, die das nicht können.
    Und sich absolut verantwortungslos im Umgang mit Waffen verhalten!

  • Danke an Helmut und Kentucky.
    Taschen ausleeren war weil wir einer Straftat beschuldigt wurden, dass hinstellen der Muelltonnen soll wohl gefaehrlicher Eingriff in den Straßenverkehr sein... Wobei ich nicht sicher bin ob das mit der Anzeige ueberhaupt sein Ernst war. Hat uns ja auch die ganze Zeit gedroht, er nehme unsere Fingerabdruecke... Dagegen hatten wir ja nix, wir waren es ja nicht. Gemacht wurde es trotzdem nicht...

    Ach was weiß ich. So erfahren bin ich nun auch wieder nicht im Umgang mit den Gruenen, und als 20 Jaehriger wird man ja eh nicht ernst genommen von denen. Selbst wenn man sich korrekt verhaelt...

    Protokoll hab ich ja.

    Und stimmt, die Gefahrenabwehr ist der totale Freifahrtschein...

    Das die beiden Male sicher nicht gluecklich waren ist mir klar. Aber ist ja nicht so als verhalte ich mich auffaellig, die Waffe war die ganze Zeit gesichert in meiner Jackentasche, die selber mit nem Reisverschluss zu war.

    Kann es sein, dass Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben? Weiß ich nicht - ist mir auch egal.

    Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!

  • Zitat

    Original von Helmut, ein Bär
    Und so soll also jemandem das recht auf Leben genommen werden, nur weil er 0,8 Promill im Blut hat? Das Recht auf Selbstverteidigung / Notwehr?


    Falsch. Das Recht wird ihm nicht genommen, sondern er wird vor die Wahl gestellt, mit welchen Mitteln. Und unter Einfluss von Alkohol eine Waffe tragen? Ein Pfefferspray wäre in dieser Situation sinnvoller gewesen.
    Jetzt hat er den Tratsch mit der Polizei.

    2 Mal editiert, zuletzt von mistermister (20. September 2008 um 20:39)

  • "Die Frage nun: Kann er das ? Er meinte, ich waere ja Wiederholungstaeter quasi, da ich vor ca. 2 Jahren schonmal Waffe und Alk hatte, wobei damals nichts dazu gesagt wurde."

    Hallo rencort !
    Hat der Beamte nach überprüfung Deiner Personalien das von sich aus gesagt ?
    Falls"ja"muß der Vorfall von vor 2 Jahren,ja wohl irgendwie Aktenkundig erfasst/abgelegt worden sein.Da bei der Abfrage von Personalien über die Leitstelle alte eingetragene Delikte übermittelt werden.

    (Hervorhebung im Zitat von mir)

    Gruß Helge.

    Einmal editiert, zuletzt von helge2 (20. September 2008 um 20:36)

  • So, nachdem ich als erster reingegrätscht und RENCOR mangelnde Lernfähigkeit bescheinigt hatte, möchte ich doch mal was klar stellen:

    1. wer mit 0,8 Promille nach einer Party zu Fuß nach Hause geht, ist mit Sicherheit kein Alkoholiker. Im Gegenteil. Man könnte ihm sogar vorwerfen: halb betrunken ist rausgeworfenes Geld.
    ;D

    2. Welche Mittel er mit sich führt und welche er einsetzen möchte, ist sein Bier. Ich habe bis heute kein Spray besessen und werde mir dieses auch nicht für mögliche Trinkgelage als "Ersatzbewaffnung" anschaffen.


    3. De facto (zumindest soweit mir bekannt) gibt es keinen Grenzwert für Waffen & Alkohol. Dennoch würde ich mich zumindest an die Grenzwerte für Kraftfahrzeuge halten und die liegen derzeit bei 0,5 Promille. Wenn man also mehr gesüppelt hat - Finger weg von der Knarre, bzw. diese im Rucksack o. ä. transportieren. In Rencors Fall, mit zwei Freunden unterwegs ist, hätte ich auf die Waffe erst Recht verzichtet.


    Ich kann natürlich gute Ratschläge geben, wo ich bisher noch nie in eine Polizeikontrolle geraten bin - weder zu Fuß, noch mit dem Auto.
    Aber bei solch heißen Cops würde ich erst recht auf Nummer sicher gehen.


    Da stehen also drei Mülltonnen auf der Straße, ihr kommt vorbei, lacht Euch schlapp und ZACK! liegt ihr mit nem 8er-Eisen auf der Motorhaube? Sind die Ferien wieder zu Ende und die Polizeischüler müssen wieder den Knüppel und den Meldeblock schwingen?

    "Gefahr im Verzug"/ "Gefahrenabwehr" ist natürlich wirklich ein Freifahrtschein, um alles mögliche einzukassieren und durchzusetzen. Mit Rechtsstaatlichkeit hat das nicht mehr viel zu tun.
    Wenn ihr gerade am 1. Mai rund um markante Viertel schleichen würdet... oder auf dem Weg zum Fußballspiel... okay, aber mitten in der Nacht?
    :bash:


    Ich drück Dir die Daumen, dass Du mit einem blauen Auge davon kommst und hoffentlich Deine Lektion gelernt hast.

    Gruß,
    Helge/ 5-atü

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von Helmut, ein Bär
    Irgendwie find ich es schon geil das man hier gleich als "verantwortungsloser Alkoholiker" tituliert wird, nur weil man mal die zweifelhaften Ansichten einzelner hinterfragt. :laugh:


    Hier wird niemand als verantwortungsloser Alkoholiker hingestellt, sondern jemand, der ohne Bedacht unter Alkoholeinfluss eine Waffe führt.
    Es steht doch in jedem beschi***** Handbuch, das mit einer Schreckschusswaffe mitgefliert wird, Finger weg von Alk/Drogen vor und während des Umgangs mit Schreckschusswaffen.
    Jetzt hatte er seine 0,8 Promille und Ärger mit der Polizei. Was sagt uns das?

    Einmal editiert, zuletzt von mistermister (20. September 2008 um 21:16)

  • irgendwie komisch unser polizeisystem, dem einen nehmen sie wegen 0,8 promille zu fuss die SSW weg und vor knapp zwei jahren habensie bei uns nem jäger im auto mit knap1,7 promille bei nem unfall NUR den lappen weggenommen, er musste dann MIT schrotflinnte nach hause laufen...
    er kam direkt ausm wald und darf weiter jagen gehen, auch seinen jagdschein hat er noch den führerschein nicht mehr.

    soviel zum thema alkohol und waffen.

    Grüßle Torro

    PS: bei dem wars nicht das erstemal das er wegen alk ausm verkehr gezogen wurde, und immer nachm ansitzen.

  • helge2: Ja, der Beamte hat das gesagt...

    5-atü: Danke fuer die Klarstellung. Nichts fuer ungut, hilfreicher als dein erster Post. Zu den 2 Freunden, die haben eine weit aus geringere Strecke als ich gehabt.
    Ich bin dann quasi ne halbe Stunde allein unterwegs.
    Und danke fuers Daumen druecken ;)

    Kann es sein, dass Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben? Weiß ich nicht - ist mir auch egal.

    Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!

  • Sorry, aber jetzt muss ich auch nochmal meinen Senf loslassen:

    Eine SSW führt man, wenn mann die Befürchtung hat, EVENTUELL diese im SV Fall nutzen zu müssen.

    Wann ist das?

    Wenn ich Monats Mittags (nüchtern) zum Aldi gehe, oder eher, wenn ich am Wochende in der tiefen Nacht (eventuuell nach zwei Bier) nach einer Feier durch dunkle Gassen nach hause gehe?

    Die Leute, die meinen mekern zu müssen das SSW und Alkohol nicht zusammen passen sollten vielleicht mal drüber nachdenken, wann überhaupt die größte Gefahr besteht sich EVENTUELL seiner Haut erwehren zu müssen.

    In meinen Augen ist das kaum am hellichten Tag in der gut bevölkerten Öffentlichkeit...

    Das ist für mich eher am Wochenende Abends gegben, als unter der Woche im "belebten Alltag". Und dann, .d.h. nachts, kann es nunmal sein, dass mein ein/zwei Bier getrunken hat.

    Wenn ich zum Aldi gehe, packe ich keine SSW ein. Wohl aber schon, wenn ich 5 Kilometer Nachts durch dunkle laufen muss.

    ...wenn ich keinen Alkohohl an so einem Abend trinke, nehme ich mein Auto. Dann brauche ich aber keine Waffe.

    Soll jetzt wirklich als Fazit rauskommen, ich darf mich nicht mit SSW im Notfall verteidgen, weil ich auf ner Party zwei Bier getrunken habe?!?

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

    2 Mal editiert, zuletzt von Knallebum (21. September 2008 um 01:57)

  • Ich find, die Äußerungen mancher hier sind absolut ungerechtfertigt.

    Von wegen, Waffen und Alkohol vertrügen sich nicht...Natürlch kann man das generell sagen, aber hier gilt das Maß.

    Wenn ich auf eine Party geh, vorher weiß dass der Nachhauseweg vielleicht ungemütlich wird, mich bewaffne und dann weniger trinke, dann ist das absolut gerechtfertigt. Spricht meines Erachtens im Gegenteil eher für gegebenes Verantwortungsbewusstsein und Vernunft.

    Oder nicht?


    edit: Dem Threadstarter Alkoholismus zu unterstellen ist doch mal wirklich lächerlich. Vor allem mit seinen 0,8 Promille, für Andere fängt damit der Weg zum Vorglühen an.

    "Why carry a gun? Cause a whole cop would be too heavy."

    Einmal editiert, zuletzt von Mr. Colt (21. September 2008 um 02:12)

  • Zitat

    Original von Mr. Colt
    Von wegen, Waffen und Alkohol vertrügen sich nicht...Natürlch kann man das generell sagen, aber hier gilt das Maß.


    Erkläre das der Polizei und bringe denen bei, dass 0,8 Promille ein gutes Maß ist, mit dem man noch eine Waffe führen kann.

    Ich bin ja mal gespannt, was daraus wird. Der Threadstarter wird uns sicherlich auf dem Laufenden halten.

  • Also sagt mal...... :new16:

    Er hat doch nicht auf der Straße einen Tanz aufgeführt und dabei mit der Waffe rumgefuchtelt!
    Das könnte man aber bei einigen Posts hier glauben.

    Nochmal, erhat weder damit hantiert, noch damit bedroht, oder sonstwas gemacht.
    Und entschuldigt, wenn es wirklich so ist, daß er eine weitere Strecke alleine gehen muss, ist es da nicht etwas verständlicher daß er das Ding mithatte?

    Ich weiß, jetzt kommt wieder das Spray, ich bin auch kein SSW-Fan für die Verteidigung, aber lasst ihm doch um Himmels Willen seine Gasknarre!
    Es ist ja schon lächerlich daß man dafür einen KWS braucht, noch lächerlicher ist es aber, daß dieser KWS wegen solcher blöden Situationen widerrufen werden kann.

    Zweimal von der Polizei kontrolliert wo man grad von ner Party kommt und schon ist man ein Mittel mehr zur SV los?

    Ich kann mich erinnern als der KWS noch nicht existierte und komischerweise wurden Straftaten mit SSW durch den KWS nicht weniger.

    Das hieße ja daß der KWS total sinnlos ist.......... :confused2:


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Ich kann mich erinnern als der KWS noch nicht existierte und komischerweise wurden Straftaten mit SSW durch den KWS nicht weniger.

    Ebenfalls hat die Anzahl der Regentage in Deutschland seit Einführung des KWS nicht abgenommen.

    Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun.

    Andreas

  • Zitat

    Original von Amarti

    Ebenfalls hat die Anzahl der Regentage in Deutschland seit Einführung des KWS nicht abgenommen.

    Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun.

    Andreas

    Der KWS wurde aber nicht dazu eingefuehrt die Regentage zu verringern sondern die Straftaten mit SSWs.

    Kann es sein, dass Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben? Weiß ich nicht - ist mir auch egal.

    Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!

  • Zitat

    Original von Knallebum
    Soll jetzt wirklich als Fazit rauskommen, ich darf mich nicht mit SSW im Notfall verteidgen, weil ich auf ner Party zwei Bier getrunken habe?!?


    Ja, denn wie schon 100fach gesagt Waffen und Alk großes NoGo.

    Der Gesetzgeber gibt dir die Möglichkeit, dich mit einer Waffe zu verteidigen, wenn du im Vollbesitz deiner Geistigen Fähigkeiten bist. Dieses Privileg gibst du ab, indem du Alk trinkst.

    Es zwingt dich ja niemand dich zu betrinken oder eben nachts durch dunkle Gassen zu marschieren. Du kannst ja auch einfach eine Kampfkust lernen. Die darfst du auch sturztrunken einsetzen, wenn du noch dazu in der Lage bist.

  • Zitat

    Original von White

    Vllcht moralisch. Rechtlich darfst du dich auch noch mit 5,0 Promille mittels Morgenstern und Handgranaten verteidigen, wenn ein rechtswidriger, gegenwärtiger Angriff auf dich vorliegt und deine Verteidigungshandlungen von einem Notwehrwillen getragen werden.

    Über die Eignung, angetrunken Waffen zu führen, sagt dies freilich nichts aus.

  • Zitat

    Original von White
    Vllcht moralisch. Rechtlich darfst du dich auch noch mit 5,0 Promille mittels Morgenstern und Handgranaten verteidigen, wenn ein rechtswidriger, gegenwärtiger Angriff auf dich vorliegt und deine Verteidigungshandlungen von einem Notwehrwillen getragen werden.

    Über die Eignung, angetrunken Waffen zu führen, sagt dies freilich nichts aus.

    So ist es. Notwehr dürfen nicht nur Nüchterne üben.

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

  • Zitat

    Original von ZEBO

    So ist es. Notwehr dürfen nicht nur Nüchterne üben.

    Praktisch sieht es aber so aus,

    Wird man mit 0,0 Promille und einer Handgranate erwischt kommt man nie wieder aus dem Bau raus :crazy2:

  • Zitat

    Original von Derringer

    Ich für meine Person: 0,0 !

    Dito!

    Ich habe sogar die Angewohnheit erst Alkohol zu mir zu nehmen, wenn die Ballerei längst rum ist und sämtliche Rückstände eingesammelt sind.

    Ausserdem hab ich mal erleben müssen, wie ein angesoffener Idiot wildwichsend mit seiner SSW Pyros über die Strasse verteilt hat.

    Und was das Führen von Waffen im allgemeinen betrifft, gilt für mich persönlich ebenfalls die 0,0 Grenze.

    Und bevor sich wieder jemand mit dem Begriff "Gutmensch" zu Wort meldet, oder meint, dass 0,8 Promille doch kein Problem beim Führen von Waffen darstellt:

    :direx: Leute, ihr entscheidet das nicht. Letzendlich kommt es erstens auf den Bericht der Polizeibeamten an den Sachbearbeiter und zweitens auf dessen Entscheidung an. Ob diese gerechtfertigt ist, oder nicht, mag auf einem anderen Blatt Papier stehen.