Kommt ihr aktuell auch bei egun nicht rein?

Es gibt 60 Antworten in diesem Thema, welches 6.841 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. März 2009 um 16:31) ist von SteveMontana.

  • Zitat

    Original von Magic
    Upps
    ist mir doch grad das versteigerte Teil beim Einpacken zerbrochen.... Dumme Geschichte dies.... Tja Schicksal :cry: eben, für den Kaüfer.

    :cc :cc :cc :cc

    Asozial, da könnte ich kotzen... :kotz:

  • Zitat

    Original von Magic
    Upps
    ist mir doch grad das versteigerte Teil beim Einpacken zerbrochen.... Dumme Geschichte dies.... Tja Schicksal :cry: eben, für den Kaüfer.

    Ich hoffe dass Du Dich aber niemals wieder beschwerst, falls ein Käufer der bei Dir etwas ersteigert hat, nicht zahlt .... mit dem Hinweis: "UUpppsss, da habe ich das Geld gerade anderweitig ausgegeben ........"

    Oder, falls er etwas bösartig ist auf Erfüllung des Kaufvertrages besteht - anderweitig auf Deine Kosten einen sogenannten "Deckungskauf" durchführt. Und das kann teuer für Dich werden. Wie war das mit "in annähernd vergleichbarer Güte und Beschaffenheit" ;)

  • Besonders praktisch ist so eine Schadenersatzklage, wenn man seinen Egun-Nick hier veröffentlicht und dann noch die Umstände vor dem "Zerbrechen" schildert... :bash:


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Zitat

    Original von Magic
    Upps
    ist mir doch grad das versteigerte Teil beim Einpacken zerbrochen.... Dumme Geschichte dies.... Tja Schicksal :cry: eben, für den Kaüfer.

    ach magic, redest du da gerade von der iwc lady die du mir verkauft hast und in die tonne geworfen hast, da sie ja ein riss hatte auf einmal? ja, ich rede von der nagelneuen iwc lady, bei der du beim verpacken den riss gefunden und vor lauter aufregung gleich in die tonne geschmissen hast. schade nur, dass im internet steht, das an diesen tag nur biomüll bei euch abgeholt wurde. aber gut zu wissen, dass du das hier noch postets wie du da vorgehst.

    :bash: :bash: :bash: :bash:

    Zitat

    Asozial, da könnte ich kotzen...

    so siehts aus.


    und denen wo ich das erzählt habe, hier ist die bestätigung. hatte ja keinen namen erwähnt, jetzt hat er es selbst getan. ;)

  • Zitat

    Original von pmarinellis
    und vor lauter aufregung gleich in die tonne geschmissen hast.

    Wird ja immer Netter, eine Unterschlagung vortäuschen um einen Betrug zu begehen... Wenn ich richtig rechnen kann hat unser Magier gerade bis zu 15 Jahre :knast: zusammen gestottert.

    Aber natürlich ist Egun schuld... Wie war noch der Spruch? Manchmal kann man gar nicht so viel Essen wie man Kotzen möchte. :kotz:

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Original von Erklärbär

    Wird ja immer Netter, eine Unterschlagung vortäuschen um einen Betrug zu begehen... Wenn ich richtig rechnen kann hat unser Magier gerade bis zu 15 Jahre :knast: zusammen gestottert.

    Auch wenn Magic sich hier gerade um Kopf und Kragen geredet hat, ist sein Vergehen weder schwer noch gewerbsmäßig. 6 Monate Freiheitsentzug sollten alle ehrlichen egunner ihm daher gönnen. :crazy2: :crazy2: :crazy2:

    pmarinellis

    Beschreite den Rechtsweg, ziehs durch und zeige dem Magier seine Grenzen auf. Bitte! Solche Typen lernen nicht anders und morgen trifft es womöglich einen anderen pmarinellis...Das Strafverfahren ist für dich nur eine Anzeige bei der Polizei, den Rest erledigt dann die Justiz.

    DEIN Recht erhälst du im Zivilverfahren und musst dementsprechend aktiv werden, was mit Umständen verbunden ist.

    Erstmal Fristsetzung zur Vertragerfüllung und dann nach Fristverstreichung Klage Zug um Zug einreichen. Gerichtsstand ist das Amtsgericht von Magic, beim ausfüllen der Klageschrift hilft dir in der Regel der Rechtspfleger bei eurem Amtsgericht. Einen Anwalt brauchst du nicht und ist aufgrund des geringen Streitwertes nicht sinnvoll. Ausser du möchtest Magics Geldböerse zusätzlich erleichtern, denn letztendlich zahlt er den.

    Ist Magic ein Habenichts, bleiben die Kosten aber bei dir. RISIKO!

  • Und ich steuer den Teil bei, den CO2AIR liefern kann - keine schwarze Liste, aber einen direkten Ausschluß. Das verhindert auch nachträgliches Editieren, und die Anmelde-E-Mail-Adresse (schmunzel :nuts: ) ist auch nicht sooo anynom... :bash:

    Da wir es momentan nicht anders belegen können (analog zum Blacklist-Thread) ist die Begründung zunächst nur "Grober Anfug". Den Rest müssen die Betroffenen veisteuern.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Zitat

    Original von Magic
    Upps
    ist mir doch grad das versteigerte Teil beim Einpacken zerbrochen.... Dumme Geschichte dies.... Tja Schicksal :cry: eben, für den Kaüfer.

    Hallo!

    Noch einen kleinen Hinweis für den magischen Gerd:

    Es wurde ein rechtskräftiger Kaufvertrag geschlossen. Also bist Du zur Lieferung der Ware verpflichtet.Auch wenn Dir der erzielte Preis zu niedrig erscheint.
    Wenn Dir dann die Ware z.B. beim Verpacken "kaputt" geht hat nicht der Käufer Pech gehabt sondern Du als Verkäufer. Du hast in einem solchen Fall nämlich gleichwertigen Ersatz zu leisten (eventuell neu kaufen) oder dem Käufer eine entsprechende Entschädigung zu zahlen.

    Die Entscheidung des "Ware oder Entschädigung" liegt aber nicht bei Dir sonderm beim Käufer. Wenn er sagt :"Keine Entschädigung sondern Ware" dann musst Du Ware liefern welche die in der Artikelbeschreibung zugesagten Eigenschaften besitzt.

    So sieht das "Schicksal" in der Realität aus. Wilkommen im Leben! ;)


    Ich hoffe nur für Dich das Du mit deinen Geschäftsgebaren mal an den "Richtigen" geräts. ;)


    Gruß,
    Rene'

  • Hallo.

    Im Grunde hast Du recht. Allerdings haftet egun bei grober Fahrlässigkeit. Das könnte man anführen, da es am Sonntagabend häufig Probleme mit den Serverkapazitäten gab und egun dies wohl nicht ändert.

    Für mich ist jedenfalls die logische Konsequenz, dass ich am Sonntagabend keine Auktionen enden lasse.

    Gruß.

    sundog

  • Ich kann mich manchmal auch nicht einloggen (über T-Online).
    Aber wenn ich mich über den Microsoft-Explorer einloggen will, dann geht's.

    Komisch, komisch.

  • Also, es war zwar ärgerlich, daß sich gestern Abend ständig die eGunseite verabschiedete, aber abgesehen von der einen Erma-IWC konnte ich durch Geduld und ständiges Neustarten der Seite insgesamt 3 Schnäppchen machen :nuts:.
    Die Aufregung war zwar nicht gut für meine Herz, aber günstig für meinen knappen Geldbeutel :laugh:

  • Mir ist gestern auch eine Auktion viiiieel zu niedrig ausgelaufen.
    Ich würd aber nie auf die Idee kommen, dem Käufer so einen Mist zu erzählen und nicht zu liefern.

    Ich hab freundlich bei ihm angefragt und ihm die Sache geschlidert. Jetzt legt der gute Mann noch nen 5er drauf. Ist zwar immer noch etwas wenig aber nächstes mal bin ich vielleicht in der glücklichen Lage etwas sehr günstig zu ersteigern und bin dann froh wenn der Verkäufer nicht rumzickt.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Die eGun-AGB's sind da wohl eindeutig (wie es ja auch zu erwarten war):

    Systemverfügbarkeit

    eGun wird vom Rechenzentrum eines bekannten und bewährten Internetproviders bereitgestellt, der eine fast 100 prozentige Verfügbarkeit und Leistung garantiert. eGun kann für Serverausfälle des Providers und eventuell entgangene Gewinne, durch z.B. abgelaufene Auktionen, nicht haftbar gemacht werden. Bei Datenverlust oder Systemausfall haftet eGun nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Höhe des Schadenersatzes kann nicht mehr als die fällige Gebühr der entsprechenden Auktion betragen. Schadenersatzansprüche darüber hinaus sind ausgeschlossen.

    :new16:

    eGunID=goose969

  • hi leute,

    der verkauf war ausserhalb von egun aber auch wenn es über egun gewesen wäre, dann hätte er das bestimmt auch durchgezogen, so wie er sich hier ausgibt.

    ich kann den kauf trotzdem beweisen durch den email verkehr den ich mit ihm hatte.

    das beste war, dass er mir mailte, dass er beim einpacken den riss entdeckt hat (neuwaffe und erma, na klar). ich fragte ihn, wo der riss wäre und ob er mir bilder von mailen könnte. darauf bekam ich am nächsten tag eine email wo drin stand, dass er sie gesterm aus wut in die tonne geschmissen hat und die tonnen wurden leider "heute" morgen gelehrt. darauf hin schaute ich mal ins internet, wann denn der müll dort abgeholt wird. das bietet fast jede stadt mittlerweile an und siehe da, es wurde müll abgeholt aber nur der biomüll.

    ich habe es dann aber vermutet und war mir auch gleich sicher, dass sie nicht kaputt war. bin auch weiterhin nicht darauf eingegangen.

    aber schön, dass sich es hier dann doch noch bestätigt hat.

    @ Schaafschützer

    die aufregung sind mir solche leute nicht wert. soll er mit den paar euro die er eventuell mehr gekriegt hat bis ans ende seines lebens glücklich sein.

  • Das Hauptproblem bei eGun in den letzten Jahren ist, dass viele private Verkäufer
    ihren Krempel nicht verkaufen, weil sie ihn nicht mehr brauchen, sondern weil sie
    Geld damit verdienen wollen. Mir sind schon öfters Leute aufgefallen, die

    a) Artikel gekauft haben und sie mit neuem Bildchen, etwas geputzt und einer anderen
    Beschreibung wieder reinsetzten, in der Hoffnung einen Mehrerlös zu erwirtschaften.

    b) Ihre Artikel unter einem Nickname gekauft haben und denselben Artikel unter einem
    anderen Nickname versuchen, zu einem höheren Preis wieder zu verhökern.

    Das widerspricht dem Grundgedanken von eGun, zumindest was den Privatverkäufer betrifft,
    denn die Absicht des An- und Verkaufs unter dem Anspruch des Geldverdienens bedarf
    zumindest einer Gewerbeanmeldung o.ä.
    Deswegen ist es natürlich auch ärgerlich, wenn man ein Exemplar aus seiner "langjährigen
    Sammlung" *lol* nur zu einem Preis los wird, der unter dem des vor zwei Wochen
    stattgefundenen Einkaufs liegt.

    hyperdeath

    FWR #30425
    4mmM20 Kurzwaffen - die braucht der Mensch :nuts:

    Einmal editiert, zuletzt von hyperdeath (15. September 2008 um 17:16)

  • Bezüglich der Pflicht Abwicklung von abgebrochenen Auktionen muß man unterscheiden bzgl. der Haftung durch eGun und dem Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer.

    eGun verwehrt sich in den AGB gegen Schadenersatzansprüche durch entgangene Gewinne bei Serverausfall.

    Das muß den potentiellen Verkäufer noch nicht unbedingt davon abhalten, das Produkt nicht zu versenden. Er könnte vor Gericht darauf pochen, daß ein Kaufvertrag eben NICHT wirksam zustande gekommen ist, da die Auktion nicht zu Ende geführt wurde sondern von eGun abgebrochen wurde. Je nach verbliebener Restzeit der Auktion dürfte das Argument gute Chancen haben. Das könnte anders aussehen, wenn das nur ein paar Minuten waren, selbst wenn da üblicherweise die meisten bieten. Ermessensspielraum des Gerichts halt.

  • Zitat

    Original von pmarinellis
    ...dass er sie gesterm aus wut in die tonne geschmissen hat und die tonnen wurden leider "heute" morgen gelehrt. darauf hin schaute ich mal ins internet, wann denn der müll dort abgeholt wird. das bietet fast jede stadt mittlerweile an und siehe da, es wurde müll abgeholt aber nur der biomüll.

    ...

    Siehste Mal, bei Erma hat man damals auch schon so ökologisch gedacht, dass die Waffen biologisch abbaubar sind.... :laugh:

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von Magic
    Upps
    ist mir doch grad das versteigerte Teil beim Einpacken zerbrochen.... Dumme Geschichte dies.... Tja Schicksal :cry: eben, für den Kaüfer.

    Dass er gesperrt worden ist, finde ich ein wenig zu konkret ;>.
    Natürlich ist sein Hinweis nicht besonders nett und dazu treuwidrig, aber dennoch meiner Meinung nach zu flapsig daher geschrieben, als dass sich ein Bann rechtfertigt.
    Wenn er fast 300 Beiträge lang seriös war, und nun sowas schreibt, wäre eine Mahnung angemessen. Aber am Ende liegt das natürlich im Ermessen der Admins.

    Rechtlich gesehen ist seine Aussage auch möglicherweise deshalb nicht so verwerflich, weil die Auktionen ohnehin nicht wirksam sein könnten.
    Zwar werden Ansprüche gegen Ebay ausgeschlossen (fraglich ist dabei, ob die AGB der AGB-Prüfung standhalten), jedoch könnte sich der ggf. auch der Verkäufer vom Vertrag lösen. Hier fällt mir eine mögliche Anfechtung wegen Erklärungsirrtum (sicherlich streitig) sowie die subsidiäre aber von Richtern geliebte Störung der Geschäftsgrundlage ein, § 313 II BGB. Eine genaue Prüfung bleibt aber einem beauftragtem Rechtsanwalt bzw. den Richtern des Amtsgericht ;) vorbehalten.

    Allein das Rechtsgefühl führt aber schon zu gewissen Unwohlsein, dass dieser Ausfall zweifelsfrei zu wahren Schnäppfchen führte ist klar (ja, auch ich hätte fast eine RG59 für 20 Euro bekommen ;)); dies kann aber so nicht stimmen. Schließlich entscheidet sich der endgültige und meist auch weitaus höhere Kaufpreis in den letzten Minuten, eher in den letzten Sekunden. Man stelle sich eine Auktion vor, die gültig ist, nur weil der Auktionator beim ersten Gebot für eine Luxusjacht plötzlich einen Herzinfarkt bekommt...?

  • So oder so, jeder, der bei eGun kauft und verkauft, akzeptiert die AGB´s. Und wenn dann doch wegen einer Softwareüberlastung die seite zusammenbricht und die letzten Gebote nicht mehr rechtzeitig eingehen, so hat man diesen Fall im Vorfeld akzeptiert und kann hinterher nicht herumjammern.
    Abgesehen davon ist es natürlich ärgerlich und unfair - aber, zum Teufel, wer sagt, das alles fair ist?
    In so einem Fall freut sich der Bieter, der ein Schnäppchen macht genauso wie im anderen Fall der Anbieter, wenn zwei Bieter im Rausch des Habenwollens weit über den Neupreis hinausschiessen.

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    So oder so, jeder, der bei eGun kauft und verkauft, akzeptiert die AGB´s.

    Das stimmt so nur halb. Es gibt eine AGB-Kontrolle. Nicht alles, was in den AGB steht, ist auch wirksam. Außerdem geht es ja nicht um das Verhältnis Verkäufer-Egun sondern Verkäufer-Käufer.
    Egun spricht sich lediglich von eigener Haftung frei. Zur Wirksamkeit des Vertrages kann Egun da wenig regeln.

    Aber das Gerechtigkeitsempfinden differiert ja von Person zu Person. :n17:
    Und wenn magic angibt, dass ihm die Sache kaputtgegangen ist, kommen ja auch Schadensersatzansprüche (Schadensersatz statt der Leistung) in Betracht.
    Wer also ein wahres Schnäppchen gemacht hat, wird dennoch entschädigt.