RECHT=Shoppreis Verbindlich?? WICHTIG

Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 1.586 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. September 2008 um 18:14) ist von SteveMontana.

  • Hallo,

    habe heute bei SWS (Sportwaffen Schneider) Einen ME Single Action Army 9mm in NICKEL Gekauft für 229€ .

    Nach 3h Bekamm ich eine Mail wo stand das es den Nickel Revolver nur für 299€ geben würde .Aber die könnten mir Stadtdessen die Brünierte Version schicken ich sagte zu.

    Ich hatte vorher gesehen das er 199€ Kostet und nun Kostet er 229€ .
    Und das steht auch in der Rechnung so.


    Welches Recht habe ich??


    Muss ich den Preis bezahlen??

    DANKE weil ich denke das sowas nicht angehen kann .

  • Preise sind nicht zwingend verbindlich.
    Es sei denn, es wurde schon (der angegebene Preis) gezahlt - dann ist der Vertrag gültig!
    War erst gestern ein Beispiel im TV:
    Flachbildfernseher für 199,90 statt für 1999,90 ausgezeichnet. Da schon überwiesen wurde, mußte der Versand die Geräte zum "falschen" Preis ausliefern.

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Ja, Du hast kein Anrecht auf diesen Revolver für diesen Preis. Auch eine automatisch generierte Bestellbestätigung ist nichts wert...

    Ich weiß es daher, das Amazon mal Laptops im Angebot hatte, wo die Kommastelle 2 Positionen nach vorne gerutscht waren. Also für 24,00 Euro statt für 2400... naja, ich hab meine bestellete auch nicht bekommen, sondern nur eine Mail, wo das so halbwegs rechtlich erklärt wurde...

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • Ist immer wieder ein Streitpunkt. Preisauszeichnungen sind zunächst einmal NIE bindend sonder nur ein invitatio ad offerendum. Also so zu sagen eine Aufforderung an den Kunden seinerseits ein Angebot abzugeben. Das gilt im Onlineshop genau wie z.B. im Supermarkt.

    Im Supermarkt ist das verbindliche Angebot das, was die Kassiererin da am ende vor sich hin nuschelt. Und der Kunde ist auch erst dann verpflichtet sich verbindlich zu entscheiden darauf einzugehen. Passt mir der Endpreis nicht kann ich (theoretisch) sagen, nö, ich will 10€ zahlen. Wird man dann nicht Handelseinig zahlt man nicht und lässt die Waren im Laden.

    Bei Onlineshops wird es etwas schwieriger. Rechtlich ist der Betrag in der Bestellbestätigung das verbindliche Angebot, es sei denn das es erkennbar automatisch erstellt wurde, oder explizit darauf hingewiesen wird das es kein verbindliches Angebot ist. Dann ist erst die Rechnung das verbindliche Angebot, das mit der Bezahlung dann auch rechtskräftig von beiden Seiten angenommen wurde (Siehe den aktuellen Quelle-Fall). Der Punkt ab wann für einen Laien erkennbar ist, das es sich um eine automatische Bestätigung handelt hat die Gerichte schon öfter beschäftigt.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (12. September 2008 um 23:53)

  • Sportwaffen-Schneider konnte dir in der Angebotsmail schreiben wieviel die Waffe im Moment kostet...
    Haben die aber anscheinend nicht.
    Du hättest danach fragen müssen.
    Wieso nicht einfach zurückschicken? Sportwaffen-Schneider ist doch bekannt für ihre Kulanz.
    Da Onlinekauf / Shop (abgesehn von ebay oder andere Versteigerungen) hat man das Recht ohne wenn und aber innerhalb von 2 Wochen die Ware zurückzuschicken.

    *lol* :crazy2: ;) :)) ;DDie Fantasie des Mannes ist die beste Waffe der Frau. :lol: :ngrins: :nuts: :new11: :laugh:

  • Zitat

    Original von Thommy82
    Ich weiß es daher, das Amazon mal Laptops im Angebot hatte, wo die Kommastelle 2 Positionen nach vorne gerutscht waren. Also für 24,00 Euro statt für 2400... naja, ich hab meine bestellete auch nicht bekommen, sondern nur eine Mail, wo das so halbwegs rechtlich erklärt wurde...

    Habe ich auch gemacht. War aber von Amazon gedeckt da laut deren AGB der Kaufvertrag erst dann zustande kommt wenn die Ware das Lager verlässt.

    Gruß Georg

    *edit* hast du diesbezüglich schon mit SWS Kontakt aufgenommen? Die wollen doch wegen soetwas nicht dich als Kunden verlieren? ;)

    *edit2* Ansonsten nütze einfach dein Rückgaberecht und kaufe dann die Waffe nochmal um 199€ ..

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

    2 Mal editiert, zuletzt von Promo (13. September 2008 um 00:51)

  • Leute, nochmal...

    Habt Ihr mein Posting gelesen? Sobald gezahlt wird/wurde, ist der Vertrag zustandegekommen u. rechtsverbindlich! Soll heißen, der angegebene Preis ist verbindlich.

    Allerdings ging es in meinem Beispiel um einen GEDRUCKTEN Katalog - im Web sind die Seiten nat. schnell geändert. Dann hat man ein Problem bei der Beweispflicht..... (wenn inzwischen ein anderer Preis dort erscheint)

    Ich will nur nochmal darauf hinweisen, daß es Ausnahmen gibt bei falsch angegebenen Preisen!

    Ich befürchte nur eins: Das könnte langsam "Masche" werden, zu niedrige Preise anzugeben u. später als "Irrtum/Druckfehler" zu werten, um pot. Käufer anzulocken! Ist man erstmal so "richtig heiß" auf ein Produkt/eine Waffe, dann bezahlt man vllt. auch 30,- mehr...... :new16:

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Nee. Bei sowas bin ich hart. Wenn ich die Waffe für 200,- bestelle und dann 250,- zahlen soll, kann der DHL-Fahrer das Paket sofort wieder mitnehmen, und der Händler bekommt dazu eine (höfliche) Beschwerde. Fertich.

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Zitat

    Original von Fisher´s Sam
    Habt Ihr mein Posting gelesen? Sobald gezahlt wird/wurde, ist der Vertrag zustandegekommen u. rechtsverbindlich! Soll heißen, der angegebene Preis ist verbindlich.

    Also, ich schon. Aber es ist gefährlich aus einer Einzelfallentscheidung Grundsätze abzuleiten. Daher die etwas umfassendere Darstellung. Wenn man die Bestelbestätigung ungeschickt formuliert, ist sie eben doch schnell mal ein verbindliches Angebot.

    Zitat


    Ich befürchte nur eins: Das könnte langsam "Masche" werden, zu niedrige Preise anzugeben u. später als "Irrtum/Druckfehler" zu werten, um pot. Käufer anzulocken!

    Irgendwie glaube ich das bei Schneider jetzt erst mal nicht. Wenn sich so etwas aber häuft kann man da durchaus Wettbewerbsrechtlich gegen vorgehen. Sprich, die Konkurrenz wird dann irgendwann mit recht empfindlichen Gebühren abmahnen.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Naja, selbst wenn es (noch) ein Einzelfall war, wurde die Rechtslage bestätigt. (U. ansonsten könnte es immernoch zum Vergleich nützen)

    Und zur "Masche": Das war auf niemanden speziell (z.B. Schneider) bezogen. Aber falls Internetshops damit durchkommen, könnte (WIRD!) das (bei unseriösen Anbietern) schnell Schule machen!

    Erst heißt es "99,-" - und dann plötlich "Sorry, Druckfehler - 199,-". Es gibt sicher genug Leute, die das mitmachen! ("Jeden Tag steht ein Dummer auf...")

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Zitat

    Hallo,

    habe heute bei SWS (Sportwaffen Schneider) Einen ME Single Action Army 9mm in NICKEL Gekauft für 229€ .

    zeig uns mal den link zur waffe

    Zitat

    Nach 3h Bekamm ich eine Mail wo stand das es den Nickel Revolver nur für 299€ geben würde .Aber die könnten mir Stadtdessen die Brünierte Version schicken ich sagte zu.

    ?? ??

    weiss nicht wo das problem ist, schick doch die waffe einfach zurück wenn sie angekommen ist. 14 tägiges rückgaberecht ohne grundangabe ist gesetzlich vorgeschrieben.

  • Zitat

    Original von Erklärbär
    Ist immer wieder ein Streitpunkt. Preisauszeichnungen sind zunächst einmal NIE bindend sonder nur ein invitatio ad offerendum. Also so zu sagen eine Aufforderung an den Kunden seinerseits ein Angebot abzugeben. Das gilt im Onlineshop genau wie z.B. im Supermarkt.

    Im Supermarkt ist das verbindliche Angebot das, was die Kassiererin da am ende vor sich hin nuschelt. Und der Kunde ist auch erst dann verpflichtet sich verbindlich zu entscheiden darauf einzugehen. Passt mir der Endpreis nicht kann ich (theoretisch) sagen, nö, ich will 10€ zahlen. Wird man dann nicht Handelseinig zahlt man nicht und lässt die Waren im Laden.

    Bei Onlineshops wird es etwas schwieriger. Rechtlich ist der Betrag in der Bestellbestätigung das verbindliche Angebot, es sei denn das es erkennbar automatisch erstellt wurde, oder explizit darauf hingewiesen wird das es kein verbindliches Angebot ist. Dann ist erst die Rechnung das verbindliche Angebot, das mit der Bezahlung dann auch rechtskräftig von beiden Seiten angenommen wurde (Siehe den aktuellen Quelle-Fall). Der Punkt ab wann für einen Laien erkennbar ist, das es sich um eine automatische Bestätigung handelt hat die Gerichte schon öfter beschäftigt.

    Das ist ja fast wie aus dem Lehrbuch, wenn du jetzt noch die dazugehörigen § zitiert hättest wär´s die Musterantwort für einigige CP Klausuren im Fach Privatrecht aus dem Grundstudium. :nuts:

    Zitat

    Original von pmarinellis
    weiss nicht wo das problem ist, schick doch die waffe einfach zurück wenn sie angekommen ist. 14 tägiges rückgaberecht ohne grundangabe ist gesetzlich vorgeschrieben.

    Richtig. das ist ja gerade das schöne an Onlinegeschäften :new11: :new11:

  • [quote]Original von Promo

    ...War aber von Amazon gedeckt da laut deren AGB der Kaufvertrag erst dann zustande kommt wenn die Ware das Lager verlässt.
    quote]

    Diese Aussage bezweifle ich stark. Wenn die AGB von Amazon eine solche Einschraenkung enthalten, duerften sie einer gerichtlichen Nachpruefung sicher nicht standhalten. Der Kaufvertrag -das Verpflichtungsgeschaeft- kommt durch zwei uebereinstimmende Willenserklaerungen (Angebot und Annahme) zustande.
    Ein bis zum Versand schwebend unwirksamer Kaufvertrag steht im Widerspruch zu wesentlichen Rechtsgrundsaetzen.


    Gruss
    pak9

    Tippfehler verbessert.

    Einmal editiert, zuletzt von pak9 (13. September 2008 um 18:45)

  • Zitat

    [Original aus den AGBs von Amazon[/i]

    § 2 Vertragsschluss
    Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei Amazon.de aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen. Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande. Vertragspartner ist die Amazon EU S.à.r.l.

    Dies gilt nicht für Produkte, die Sie direkt bei einem Anbieter aus Marketplace und zShops kaufen. Der Kaufvertrag kommt dann direkt mit dem Anbieter zu Stande und es gelten die mit diesem vereinbarten Bedingungen.

    Allerdings muss man dazu sagen, die sind sehr sehr fix was den Versand angeht, also befindet sich der Vertrag eigentlich gar nicht richtig in der Schwebe. Spätestens am nächsten Werktag hat man die Mail die den Versand bestätigt.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Also ich verstehe das auch so, dass der Preis für die brünierte dann eben 229 € beträgt. SWS kann ja nicht wissen, was du alles gesehen hast ;).

    Du könntest den Vertrag wegen Irrtum anfechten, dann musst du aber die Unkosten zahlen, die Schneider hatte.
    Deswegen würde ich einfach vom Widerrufsrecht Gebrauch machen und die Ware frei zurückschicken. Da hast du dann keinerlei Unkosten.

  • Also egal bei welchem Anbieter ich würde den ganzen Krempel mit einer netten Grußkarte zurückschicken:

    Vielen Dank, verarschen kann ich mich alleine!

    Mit freundlichen Grüßen

    ein ehemaliger Kunde