kleiner Waffenschein

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 3.934 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. November 2009 um 12:38) ist von HEW2307.

  • moin,
    Ich bin im Besitz einer Schreckschusswaffe (mit Prüfzeichen) und möchte einen kleinen Waffenschein dafür anfordern.
    Nun habe ich mich im Internet ein bisschen schlau gemacht und bin auf folgenden Hinweis gestoßen.

    Zitat

    Keinen "Kleinen Waffenschein" bekommen beispielsweise: * Personen, die noch nicht volljährig sind * Personen, die aufgrund von Tötungsdelikten, Gewalttaten und/oder Rohheitstaten in Erscheinung getreten sind * Personen, die bei Verstößen gegen das Waffen-, Sprengstoff- oder Kriegswaffenkontrollgesetz auffällig geworden sind * Personen, die bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Drogenmissbrauch) in Erscheinung getreten sind * Personen, die drogenabhängig sind * Personen, die alkoholkrank sind * Personen, die medikamentenabhängig sind * Personen, die unter schweren psychischen Störungen leiden * Personen, die körperlich nicht in der Lage sind, mit Waffen in geeigneter Weise umzugehen.

    Leider hatte ich mit 15/16 einmal ein Problem wegen einem selbstgebauten Gerät, welches als "Waffe" eingestuft wurde und es anschliesend auch zu einer Verhandlung kam.
    Mein Führungszeugnis ist jedoch sauber, da es keine Eintragung gab.

    Nun meine Frage : Reicht dies von damals aus, damit ich nie solch einen Schein kriegen werde, oder besteht noch die Möglichkeit, dass mir solch ein Schein ausgestellt wird?

    MfG Pat

  • [quote]Reicht dies von damals aus, damit ich nie solch einen Schein kriegen werde,/quote]

    Nein, die längste Frist, die das Waffengesetz kennt, beträgt 10 Jahre, selbst wenn du mit einem Panzer den Reichstag in die Luft gejagt hättest.

    Wie alt bist du denn jetzt?

    Du kannst dir einen vollständigen Auszug aus dem Bundeszentralregister ans Amtsgericht schicken lassen und dort einsehen. Oder du beantragst einfach den KWS, schlimmstenfalls sind halt die paar Euro Verwaltungsaufwand unnütz zu bezahlen.

    "Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spieß dem Mann in seine Rechte, drum gab er ihm den kühnen Mut, den Zorn der freien Rede, dass er bestände bis aufs Blut, bis in den Tod die Fehde." Ernst Moritz Arndt

    Einmal editiert, zuletzt von Broadhead (12. September 2008 um 01:43)

  • klingt irgendwie nach einer kartoffelkanone ?

    ich würd den kws dennoch einfach beantragen... mehr als schief gehen kann es nicht...

    hatte zweimal ärger wegen mopedtuning und bekam ihn auch ohne probleme

  • ...Kartoffelkanonen...die kenne ich auch...also,ich habe da nur mal was von gehört :new16: ,ich habe auch gehört...die sollen einen Mordsspass machen... :laugh:
    Aber ob die Dinger als Waffe eingestuft werden???

    Egal...ich würds einfach versuchen...im Schlimmstfall Widerspruch einlegen,gegen eine Ablehnung...wenn seit "damals" sonst nix war...es lang genung her ist...

    Probiers einfach aus...

  • Zitat

    Original von Tyrnaud
    Aber ob die Dinger als Waffe eingestuft werden???

    Schusswaffen

    Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

    Das wird von einer Kartoffelkanone erfüllt.

    Durch das hohe Gewicht des Erdapfels sollen beträchtliche schäden an z.B. Scheunentoren möglich sein :confused:

  • moin,
    Jab handelte sich darum um eine Kartoffelkanone.
    Die Herren in grün machten damals wegen dem Teil einen risen Aufstand.
    Nun ja dann werde ich mein Glück mal probieren und solch einen Schein mal anfordern und hoffen, dass mein Antrag nicht abgelehnt wird ^^
    Wünscht mir Glück =)

    MfG

  • El Barto

    NATÜÜÜÜRLICH....und verbotene Dinge tut man ja bekanntlich nicht!

    pat90

    ToiToiToi...und wenns klappen sollte...kein Obst oder sonstiges in den Lauf stecken :laugh: auch nicht in den Abschussbecher....

  • Nein...ich wurde gut erzogen...

    Letzes Silvester kam mir eine Idee...
    Meine Freundin hat versucht Fleischbällchen (runde Frikadellen, Klopse) zu machen. Leider waren die etwas versalzen und auch etwas zu hart geraten. Hab mal einen in den Abschussbecher gesteckt und verschossen.

    War das erlaubt?
    ...ich denke ja, wenn das Fleischbällchen das befriedete Grundstück nicht verlassen kann. Zu Mündungsenergie kann ich leider nichts sagen, ist aber ca. 5m geflogen.

  • Nicht dass die Fleischklopse verbotene Härtegrade aufweisen und dann sind die Dinger verboten :laugh:

    1.5
    Munition und Geschosse nach den Nummern 1.5.1 bis 1.5.7
    1.5.4
    Patronenmunition mit Geschossen, die einen Leuchtspur-, Brand- oder Sprengsatz oder einen Hartkern (mindestens 400 HB 25 - Brinellhärte - bzw. 421 HV - Vickershärte -) enthalten, ausgenommen pyrotechnische Munition, die bestimmungsgemäß zur Signalgebung
    bei der Gefahrenabwehr dient;
    ...

  • Hoppla, die Kernhärte war natürlich beträchtlich...Jedoch jetzt nicht mehr nachprüfbar, koche meistens selber *lol*
    Wenn ich die Dinger entzündet hätte wären sie als Signalmunition durchgegangen, und dann wieder erlaubt?

    Und wenn noch der Zahnstocher drinne steckt hat man gleich ein verbotenes Treibspiegelgeschoss :wow:

    Einmal editiert, zuletzt von El Barto (12. September 2008 um 13:09)

  • moin
    So habe heute den Schein beantragt.
    Nach dem ich von einer Behörde zur andren geschickt wurde und jedes mal keiner zuständig war, habe ich nun endlich den richtigen gefunden.
    Ich wusste gar nicht was die alles an Daten der SSW erfassen.
    Auf dem Antrag musste zwar kein Grund angegebn werden, jedoch wurden viele Informationen verlangt.
    Z.B musste das Aufbewahrungsbehältnis sehr genau beschrieben werden und auch das Kaliber der Waffe, der Herstellername, die Bezeichnung der Waffe und die Seriennummer wurden notiert.

  • Höhrt sich so an als währest du an Unwissende geraten!

    Beim KWS wird keine Waffe eingetragen, folglich sind die Daten über diese unnutz.
    Der KWS gild für SSW allgemein ohne Eintrag der Waffen.

    Gruß C.C.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Hm war bei jemanden der für Waffenrecht und Sprengstoffrecht zuständig ist.
    Mir wurde ein Formular zur Beantragung des kleinen Waffenscheins gegebn ( war ein spezieller Vordruck nur für den kleinen Waffenschein und kein "Ersatz" wie man es hier schon öfters gelesen hat) und dort musste ich auch die Daten der Waffe eintragen.

  • Hi,

    dann machen die bei dir eindeutig was falsch!
    Wie man denen das aber klar machen soll weis ich auch nicht.
    Bei uns läuft es merkwürdiger weise richtig, in meinem und dem von meinen Neffen steht nur allgemein das er für SSW gild. (bei einem Arbeitskollegen auch)

    Gruß C.C.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • O_o bei mir wurde da viel mehr an Infos verlangt
    Aufbewahrungsort, dann musste ich ankreuzen ob ich irgendwelche Medikamente einnehme, Alkoholkrank bin oder sonst irgendwelche Behinderungen aufweise wie Schwerhörigkeit, sehr schlechte Sehkraft etc ...
    Aber es war ein Formular für einen kleinen Waffenschein
    hm

  • bei uns sieht das formular so aus.

    meine holde weiblichkeit musste sogar noch eintragen das die SSW in einem save aufbewart wird, sonst wär der antrag den bach runter gegangen, abschliessbare vitrine reichte nicht aus, da man die waffe ja von aussen sehen könne :new16:

    manche SBs sollten erstmal ne sachkundeprüfung ablegen, bevor sie entscheiden dürfen wer was kriegt und wer nicht.


    Grüßle Torro

  • Anscheinend machen doch viele Gemeinden was sie wollen und haben einfach die selben Richtlinien wie für eine scharfe Waffe angewendet.
    Im zweifel hilft dann nur Klagen und solange das keiner macht wird es wohl so weiter gehen.

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