moin,
Ich bin im Besitz einer Schreckschusswaffe (mit Prüfzeichen) und möchte einen kleinen Waffenschein dafür anfordern.
Nun habe ich mich im Internet ein bisschen schlau gemacht und bin auf folgenden Hinweis gestoßen.
ZitatKeinen "Kleinen Waffenschein" bekommen beispielsweise: * Personen, die noch nicht volljährig sind * Personen, die aufgrund von Tötungsdelikten, Gewalttaten und/oder Rohheitstaten in Erscheinung getreten sind * Personen, die bei Verstößen gegen das Waffen-, Sprengstoff- oder Kriegswaffenkontrollgesetz auffällig geworden sind * Personen, die bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Drogenmissbrauch) in Erscheinung getreten sind * Personen, die drogenabhängig sind * Personen, die alkoholkrank sind * Personen, die medikamentenabhängig sind * Personen, die unter schweren psychischen Störungen leiden * Personen, die körperlich nicht in der Lage sind, mit Waffen in geeigneter Weise umzugehen.
Leider hatte ich mit 15/16 einmal ein Problem wegen einem selbstgebauten Gerät, welches als "Waffe" eingestuft wurde und es anschliesend auch zu einer Verhandlung kam.
Mein Führungszeugnis ist jedoch sauber, da es keine Eintragung gab.
Nun meine Frage : Reicht dies von damals aus, damit ich nie solch einen Schein kriegen werde, oder besteht noch die Möglichkeit, dass mir solch ein Schein ausgestellt wird?
MfG Pat