co2 training für wbk tauglich?

Es gibt 78 Antworten in diesem Thema, welches 6.395 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. August 2008 um 22:04) ist von Floppyk.

  • also ich hätt ggf noch die möglichkeit KK zu schießen. Nur müsst ich dann noch in nen anderen Verein. Das wäre unvorteilhaft.
    Das is aber auch kompliziert. Der eine Verein hat keine Pistolenbahn, der andere keine KK... der Eine trainier jede Woche der andere einmal im Monat. Dann hat der nächste keine Waffen aber ne Bahn. is doch zum blöde werden.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    14.2.1 WaffVwV:
    ...
    - der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den
    Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also in der Regel 18mal verteilt über das ganze Jahr, betrieben hat

    ...

    Autsch, Ihr habt recht und ich habe unrecht. :(

    Und das gilt offenbar sogar schon seit 2006...

    Meiner Ansicht nach widerspricht diese Regelung in der Verordnung klar dem Wortlaut des (alten und neuen) Waffengesetzes. Aber das interessiert außer mir ja eh keinen ... ;)

    Gruß,
    Marcus

  • imho können beide auf eine gelbe bzw. grüne.
    Bekommen grüne eigentlich nicht nur Jäger?

    #E#
    Ok, auch Sportschützen^^

    LG: Weihrauch HW 35
    CO2: AirMagnum 850 SD, Beretta 92FS

    Einmal editiert, zuletzt von HeNrY (13. Juli 2008 um 22:09)

  • Zitat

    Original von Old_Surehand

    Autsch, Ihr habt recht und ich habe unrecht. :(

    Und das gilt offenbar sogar schon seit 2006...

    Meiner Ansicht nach widerspricht diese Regelung in der Verordnung klar dem Wortlaut des (alten und neuen) Waffengesetzes. Aber das interessiert außer mir ja eh keinen ... ;)

    Gruß,
    Marcus

    Nun, meine WBK hab ich 2006 beantragt und da hat das keine rolle gespielt.

    Gruß
    Thomas

  • Hmm, mal ein paar Anmerkungen von mir:

    Es gibt ja auch WBK-pflichtige Luftgewehre (über 7,5J) - das sind auch "erlaubnispflichtige Schußwaffen".
    Und zu CO2: Es gab (/gibt) auch CO2-Matchwaffen (Vorläufer der Preßlüfter).
    Und wer z.B. NUR Field-Target mit WBK-Kniften schießt, hat mit KK/GK auch nix am Hut u. bekommt trotzdem die WBK u. darf das entsprechende Gewehr eintragen lassen. (Nachweise mal vorausgesetzt)

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Editiert aus Gründen der Verfänglichkeit !


    @ Maltomat

    Du hast recht: KK-Repetierer auf Gelb und die 9mm Pistole auf Grün.


    Zitat

    Original von Fisher´s Sam
    Hmm, mal ein paar Anmerkungen von mir:

    Es gibt ja auch WBK-pflichtige Luftgewehre (über 7,5J) - das sind auch "erlaubnispflichtige Schußwaffen".
    Und zu CO2: Es gab (/gibt) auch CO2-Matchwaffen (Vorläufer der Preßlüfter).
    Und wer z.B. NUR Field-Target mit WBK-Kniften schießt, hat mit KK/GK auch nix am Hut u. bekommt trotzdem die WBK u. darf das entsprechende Gewehr eintragen lassen. (Nachweise mal vorausgesetzt)

    mfg
    Sascha

    Das ist so auch nicht ganz richtig. Mit dem neuen Waffengesetz ist es bei der Gelben egal für was für eine Waffengattung du das Bedürfnis ausgestellt bekommen hast.
    Du brauchst das Bedürfnis nur, um die WBK zu erhalten.
    Dann kannst du dir auf diese WBK alles eintragen lassen, was nach seiner Bauart auf die Gelbe "passt" und was irgendwo in einer Sportordnung eines Verbandes geregelt ist.
    Also bei der Gelben nur einmal Bedürfnis, und dann frei kaufen, aber nur max 2 Waffen pro Halbjahr.

    Bei der Grünen brauchst du einen Bedürfnisnachweis für eine Waffengattung, die auf die Grüne passt.
    Dann darfst du erstmal nur die Waffen erwerben, die zu dem Nachweis passen.
    Um andere erwerben zu können musst du einen Voreintrag machen lassen, der dir nur ausgestellt wird, wenn du vom Verein ein Schreiben bringst.
    Ich denke das sieht dann auch so ähnlich aus, wie ein Bedürfnisnachweis.


    Gruß
    Andreas

  • wenn ich ma ehrlich bin versteh ich gar nix mehr. was ist wäre denn jez die beste vorgehensweise um das jahr so sinnvollr umzukriegen, das ich regelmäßig da war also die 18 mal voll habe und dann n WBK antrag stellen kann.
    Jemand ne Musterlösung? Also ich möchte am Ende mit ner 9mm schießen dürfen. Vorerst unteraufsicht aber das Ziel ist n Schießleiter...
    Erstes Ziel wäre halt einfach ne eigene Waffe zu besitzen die danna uch nur von mir genutzt wird. Und das sobald es geht um aus der abhängigkeit von Verein und Mitgliedern zu kommen.

  • so, hab grad noch ma mit einem ausm verein telefoniert: der sagt das wenn ich 12mal beid enen war und er mir lang und kurzwaffen aufschreibt das vollkommen reicht...

    was isn nu wahr?

  • Frag doch mal bei deinem örtlichen Waffenrechtsbeauftragtenblablubb nach und erkundige dich dort ;D

    Der MUSS dir das genau sagen können.

    LG: Weihrauch HW 35
    CO2: AirMagnum 850 SD, Beretta 92FS

  • Das Grundproblem, auf die erforderlichen 18 Trainingseinheiten zu kommen, liegt also erst einmal darin, dass Dir nur 12 Einheiten im Jahr in Deiner Umgebung zur Verfuegung stehen ... mmh.

    Was haelst Du von der Idee, z.B. im Urlaub ein Kompakt-Training zu machen!
    Innerhalb von 3 Wochen als Gast auf den Stand (natuerlich unter Aufsicht), Training bescheinigen lassen ... und viel intensiver lernen!

    Gruss
    Wolfgang
    ("Takuan")

    ernsthafter Freizeitschütze

  • Zitat

    Original von maltomat
    so, hab grad noch ma mit einem ausm verein telefoniert: der sagt das wenn ich 12mal beid enen war und er mir lang und kurzwaffen aufschreibt das vollkommen reicht...

    was isn nu wahr?


    Der Verein kann behaupten was auch immer. Da das Bedürfnis vom Verband nach Prüfung der gesetzlichen Vorgaben ausgestellt wird, ist es völlig egal, was da ahnungslose Vereinsmitglieder oder gar Vorstände von sich geben.
    Erst wenn Bedürfnis, Sachkunde, Zuverlässigkeit und pers. Eignung vorliegen, gibt's die WBK von der zuständigen Behörde.
    Weiterhin prüft die Behörde auch das fortbestehen der Bedürfnis, so dass auch nach Erteilung der WBK weiterhin mindestens 3 Jahre danach fleißig trainiert werden muss. (§ 4, Abs. 4 WaffG)

  • Wie jetzt? :confused:
    Ich kann es immer noch nicht fassen. :new16:

    Ich muss 18x mit einer WBK-pflichtigen Waffe trainieren um eine WBK ausgeschrieben zu bekommen? Oh man. :new16:
    Scheiss Deutschland. Ich glaub ich zieh zu den Össis.

    Gut mein Problem ist:
    Ich bin erst seit 3 Woche im Verein, habe bis jetzt 6x Luftpistolentraining drinnen stehen und 1x Vorderlader auf 50m und 1x Kleinkaliber auf 50m.
    Hätte ich mal früher angefangen dieses verdammte Schießbuch zu führen! :aufreg:

    Da ich aber jetzt neu im Verein bin und ich ja nur Freizeitschütze war, wollen die erstmal schauen, dass ich mit Druckluftwaffen gut umgehen kann. Dann, jenachdem wie ich mich mache, darf ich auch mit den scharfen Vereinswaffen schießen. Scharf darf ich also nur Privat schießen, also mit den Waffen von anderen Mitgliedern unter deren Aufsicht. Und wenn ich jetzt 20 Schuss mit einem KK-Gewehr von einem andern schieße.. Gilt das auch, oder ist das kein Training?!

    Gruß
    andy

  • Zitat

    Und wenn ich jetzt 20 Schuss mit einem KK-Gewehr von einem andern schieße.. Gilt das auch, oder ist das kein Training?!


    Klar warum den nicht, ich schreibe beim "reinen" Training keine Schußzahl in mein Schießbuch.
    Du schreibst die Disziplin, Kaliber, Datum und Ort auf, und das sollte von der Aufsicht (Schießsportleiter) gegengezeichnet und abgestempelt werden.
    Wie viel Schuß du gemacht hast ist wumpe, solange die Aufsicht das akzeptiert (was er bei 5 Schuß wohl nicht machen wird ;) ).

    Eben..

    Zitat

    Der Verein kann behaupten was auch immer. Da das Bedürfnis vom Verband nach Prüfung der gesetzlichen Vorgaben ausgestellt wird, ist es völlig egal, was da ahnungslose Vereinsmitglieder oder gar Vorstände von sich geben.


    Der Sachbearbeiter im Amt spricht da auch noch ein Wörtchen mit, wobei ich das bei FT und der gelben WBK schon glaube (das der SB das anerkennt).

    Eine grüne WBK wird garantiert nicht ausgestellt, wenn keine Nachweise für 18x Training mit erlaubnispflichtigen Waffen (mindestens KK) vorliegt.

    Wobei ich den Verband sehen möchte der die Bestätigung für eine 9mm Pistole ausstellt, obwohl das ganze Jahr "nur" mit einer Lupi trainiert wurde. :wogaga:

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    2 Mal editiert, zuletzt von thomas magnum (14. Juli 2008 um 20:00)

  • Du kannst mit welcher auch immer trainieren. Da das erste Jahr der Anfänger keine eigene erlaubnispflichtige Waffe haben kann, muss er ja entweder auf Vereinswaffen oder Waffen eines anderen Mitglieds zurück greifen. Es spielt auch keine Rolle, welche Disziplin, Hauptsache die Aufsicht oder der Schießleiter stempelt das in Deinem Schießbuch ab.

  • Zitat

    Original von thomas magnum
    Eine grüne WBK wird garantiert nicht ausgestellt, wenn keine Nachweise für 18x Training mit erlaubnispflichtigen Waffen (mindestens KK) vorliegt.


    Den SB interessiert das Schießbuch nicht. Er will das Bedürfnis sehen. Und diese gibt es nur über den Verband und der will die Trainingsnachweise haben.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (14. Juli 2008 um 20:16)

  • Zitat

    Original von Floppyk
    ...
    Den SB interessiert das Schießbuch nicht. ...

    Stimmt.
    Wenn man plausibel darlegen kann daß nur 12 x Training mit EWB Waffen möglich ist kann der SB u.U. doch trotzdem positiv entscheiden und eine WBK ausstellen.
    Bleibt halt die Frage ob der Verband da auch mitmacht.

  • Klar stellt der SB auch ohne Bedürfnisschreiben eine WBK aus. Dann muss man aber einen Jagdschein oder einen anderweitigen Nachweis, wie z.B. Bewachungsunternehmen vorlegen.

  • Wer nur 12 mal im Jahr trainieren will, braucht eh kein eigene Waffe.

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod: