lego druckluft gewehr ?

Es gibt 46 Antworten in diesem Thema, welches 7.046 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Juni 2008 um 18:38) ist von le-go.

  • hallo

    ich bastel hier grad an einem lego-gewehr
    soll natürlich nur aus lego teilen sein

    der lauf ist 70cm lang und hat einen innendurchmesser von 16mm
    schiessen will ich mit plastikkugeln 15mm

    nun gibt es ja diese pneumatikpumpen von lego
    kann ich mit diesen teilen genug druck aufbauen, damit die kugel ca. 10 meter weit fliegt?

    und wie krieg ich den druckbehälter am besten dicht?
    und wie löse ich am besten aus?

    danke

  • Zitat

    Original von pupsnase
    Garnicht.
    Das selbst bauen von Waffen ist in Deutschland verboten.

    Das stimmt natürlich nicht. Du musst die Waffen aber abnehmen lassen.

    Wobei ich nicht weiß ob sich ein Legobau als Waffe klassifiziert. Da müssten ja Geschosse durch einen Lauf getrieben werden - und ein Legoturm ist doch kein Lauf. Und Schusswaffen gleichgestellt wäre auch nicht passend, weil die Geschoßenergie nicht durch Muskelkraft eingebracht wird.

    Viele Grüße,
    Johannes

  • @ MosinNagant762
    Lese doch mal bitte das Waffengesetz durch, dann wirst Du feststellen das Du dich irrst.
    Und was hat Schußwaffe und Muskelkraft miteinander zutun ?
    Mit einer Pneumatikpumpen wären eine Waffen mit Kaltgasantrieb, ergo Luftgewehr bzw Airsoft.

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

    Einmal editiert, zuletzt von pupsnase (14. Juni 2008 um 22:10)

  • Zitat

    Original von pupsnase
    Lese doch mal bitte das Waffengesetz durch, dann wirst Du feststellen das Du dich irrst.
    Und was hat Schußwaffe und Muskelkraft miteinander zutun ?
    Mit einer Pneumatikpumpen wären eine Waffen mit Kaltgasantrieb, ergo Luftgewehr bzw Airsoft.

    Kannst du die relevante Stelle zitieren?

    Aus dem Fragenkatalog zur WSKP:

  • Quatsch!
    Solange du unter 0,5 Joule bleibst kann du bauen was du willst!!! Und das ist schon "ordentlich Power"!Soll heißen: Ich glaube nicht dass du da mit einer Legokonstruktion dran kommst!

    Gruß ProNothe

  • Gerne doch:

    Zitat

    1.1 Schusswaffen Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.


    Und :

    Zitat

    der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt, wobei dies in der Regel als gegeben anzusehen ist, wenn die Länge des Laufteils, der die Führung des Geschosses bestimmt, mindestens das Zweifache des Kalibers beträgt

    Also, er möchte eine Legowaffe bauen ("zum Spiel" ) bei der eine 15 mm Kugel ("Geschoß" ) durch eine Lauf geschoßen wird .
    Ergo Schußwaffe.


    Wobei hier noch etwas ist:

    Zitat

    2.9 Druckluft- und Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden; Federdruckwaffen sind Schusswaffen, bei denen entweder Federkraft direkt ein Geschoss antreibt (auch als Federkraftwaffen bezeichnet) oder ein federbelasteter Kolben in einem Zylinder bewegt wird und ein vom Kolben erzeugtes Luftpolster das Geschoss antreibt. Druckluftwaffen sind Schusswaffen, bei denen Luft in einen Druckbehälter vorkomprimiert und gespeichert sowie über ein Ventilsystem zum Geschossantrieb freigegeben wird. Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, sind z. B. Druckgaswaffen.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

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    Einmal editiert, zuletzt von pupsnase (14. Juni 2008 um 22:23)

  • UNter o,5 Joule ist doch Spielzeug und muss nicht abgenommen werden oder nicht?

    When I was just a baby, My Mama told me, "Son, Always be a good boy, Don't ever play with guns"

    by Johnny Cash "Folsom Prison Blues"

  • Wohl wahr, aber was wiegt eine 15 mm Kunststoffkugel und welche Energie ist nötig um diese 10 m weit zu schießen ?

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    Original von pupsnase
    Gerne doch:
    [...]

    Du zitierst hier was eine Waffe ist, aber deine Behauptung, deren Konstruktion sei illegal, hast du nicht belegt.

    Was eine Waffe ist, weiß ich selbst - das WaffG kenne ich hinreichend (und ich habe es sogar selber zitiert). Im WaffG steht aber nichts davon, dass der Eigenbau verboten ist - und genau das hast du ja behauptet.

    Johannes

  • So, jetzt hab ichs nochmal genau nachgesehen, bittesehr: http://www.muzzle.de/N5/Softair/softair_LKA.pdf

    Zitat


    VII. Nachträgliches Kennzeichnen mit F-Zeichen
    Bei Druckluft- und Federdruckwaffen oder Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden (auch Soft-Air-Waffen) mit einer Geschossenergie zwischen 0,5 J und 7,5 J besteht grundsätzlich die Möglichkeit, bei einem Beschussamt (z.B. München, Mellrichstadt oder Ulm) auf der Waffe das nebenstehende so genannte „F“-Zeichen nach Abb. 1 der Anlage 1 der 1. WaffV 1976 bzw. nach Abb. 1 der Anlage 4 zur Beschussverordnung (Entwurf) anbringen zu lassen. Bei solchermaßen gekennzeichneten Waffen benötigen Personen über 18 Jahre keine waffenrechtlichen Erlaubnisse für den Erwerb und den Besitz, zum Führen ist allerdings unverändert ein Waffenschein erforderlich.

    Was wiederum genau belegt, dass es eben *kein* generelles Verbot des Baus von Waffen gibt.

  • Stimmt damit habe ich nicht auf gezeigt das der Eigenbau verboten sei.
    Du hattest aber auch die meinung gehabt das es keine Waffe sein und das habe ich wiederlegt.

    Zum eigenbau:

    Zitat

    § 26 Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung

    (1) Die Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen wird durch einen Erlaubnisschein erteilt. Sie schließt den Erwerb von zu diesen Tätigkeiten benötigten wesentlichen Teilen von Schusswaffen sowie den Besitz dieser Gegenstände ein.

    (2) Die Erlaubnis ist auf höchstens drei Jahre zu befristen und auf eine bestimmte Zahl und Art von Schusswaffen und wesentlichen Teilen zu beschränken. Personen, denen Schusswaffen zur Erprobung, Begutachtung, Untersuchung oder für ähnliche Zwecke, die insbesondere eine Bearbeitung oder Instandsetzung erforderlich machen können, überlassen werden, kann die Erlaubnis nach Absatz 1 ohne Beschränkung auf eine bestimmte Zahl und Art von Schusswaffen und wesentlichen Teilen erteilt werden.

    Ok, der eigenbau ist nicht verboten aber erlaubnispflichtig.
    Wenn Du mir einen Fall nennen kannst im dem die Erlaubnis erteilt wurde kann ich nur sagen: :huldige:

    Aber abgesehen davon würde es wohl in diesem Fall die kosten nicht rechtfertigen.


    Joachim

    Disclaimer :
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    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

    Einmal editiert, zuletzt von pupsnase (14. Juni 2008 um 23:23)

  • Diese nichtgewerbliche Genehmigung ist aber VOR dem Bau einzuholen, nicht anschließend.

    Die Waffengesetz-Macher haben zwar schon eine recht skurrile Vorstellung vom Leben, aber bei LEGO-Waffen sehe ich die Staatsmacht noch nicht anrollen. Denn es heißt ja:

    Zitat

    der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand

    und bei aneinandergefügten LEGO-Steinen sehe ich das (unverbindlich... :ngrins: ) nicht als "ausreichend an. Nur wenn man die Steine verklebt, ist es kein LEGO mehr, sondern eher ein normales Werkmaterial.

    Googlet mal nach LEGO-Waffen, da kann man nur staunen...

    Noch was anderes:

    @E.L.F. : Schau bitte mal in deine PN-Box (oben in der Menüleiste), ich hab dir was geschrieben.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Naja google mal nach one.... .....le (lieber gekürzt)
    Das im Inet sachen zu sehen sind heißt ja noch nicht das sie auch erlaubt sind.
    Und das mit dem ausreichend festem Werkstoff bezieht sich wohl eher auf die führung des Projektils.
    Ich bin im diesem fall von einem Cupa rohr o.ä. ausgegangen.
    Und ist nur noch die Frage offen ob 0,5 Joule überschritten werden oder nicht.


    Joachim

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    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    Original von Ulrich Eichstädt
    Diese nichtgewerbliche Genehmigung ist aber VOR dem Bau einzuholen, nicht anschließend.

    Aha, wieder was gelernt...

    Zitat


    Die Waffengesetz-Macher haben zwar schon eine recht skurrile Vorstellung vom Leben, aber bei LEGO-Waffen sehe ich die Staatsmacht noch nicht anrollen. Denn es heißt ja:

    Oh wo hast du das denn her? Aus dem WaffG ist das nämlich nicht...

    Zitat


    Noch was anderes:

    @E.L.F. : Schau bitte mal in deine PN-Box (oben in der Menüleiste), ich hab dir was geschrieben.

    Gibts für so nen Thread schon Schelte? ;)