LP führen?

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 3.040 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Juni 2008 um 17:59) ist von Andyd173.

  • Hallo Forum,

    bin gerade beim streunen im Internet irgendwie beim Fragenkatalog zur Waffensachkunde [1] gelandet und hab da ein bischen quergelesen. Auf Seite 48 steht da nämlich eine Frage:

    3.57 Benötigen Sie zum Führen einer Druckluftpistole (mit Kennzeichnung "F im Fünfeck") im Gürtelholster einen Waffenschein?
    1. Ja
    2. Nein
    3. Nur wenn ich volljährig bin

    Es ist natürlich "Ja" als richtige Antwort angegeben. Aber ich hätte gedacht, dass das Führen von LP *generell* verboten ist und man die auch nicht in einen Waffenschein eingetragen bekommt. Wer sollte eine LP führen wollen?!

    Viele Grüße,
    Johannes


    [1]: http://www.bva.bund.de/cln_046/DE/Auf…n_sachkunde.pdf

  • ich bin mir nicht sicher... aber heißt es nicht, dass grundsätzlich kein Waffenschein für Luftpistolen ausgestellt wird, obwohl man ihn für das Führen bräuchte?!?
    Wenn doch, dann ist mein Wissensstand veraltet :))

    *lol* :crazy2: ;) :)) ;DDie Fantasie des Mannes ist die beste Waffe der Frau. :lol: :ngrins: :nuts: :new11: :laugh:

    2 Mal editiert, zuletzt von thefinestbecks (13. Juni 2008 um 17:05)

  • Ich würde mal nein sagen.
    Weil man ssie nicht im Holster in der Öffentlichkeit tragen darf.

    Wäre nett, wenn du mal den Link längsseits bringen könntest.

  • Man darf sie mit einem Waffenschein führen, aber begründet erstmal, dass ihr eine Luftpistole zur Selbstverteidigung führen müssen :crazy3:


    EDIT: Das gleiche mit Schalldämpfern für scharfe Waffen. Nicht verboten, aber das Bedürfnis bekommt man nur, wenn man auf nem Friedhof jagen muss :confused2:

    jaja, so ist das...

    Einmal editiert, zuletzt von Jogi (13. Juni 2008 um 17:48)

  • Führen einer Druckluftwaffe ist vor dem Gesetz gleich dem Führen einer normalen Waffe. Ob geladen oder nicht, ist dabei egal. Du benötigst einen Waffenschein (nicht den KWS für Schreckschuß - sondern den GROSSEN!). Nur der Transport in einem VERSCHLOSSENEN Behältnis (Waffenkoffer etc.), getrennt von der Munition, ist gesetzlich erlaubt. Also eine CO2-Pistole im Handschuhfach des Autos ist ebenfalls hundepfui...

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Die richtige Antwort ist JA!
    Zum Führen einer Lufpistole ist legal de facto nur mit einem Waffenschein möglich.
    Allerdings wird dir keine zuständige Behörde das nötige Bedürfnis zum Führen einer Luftpistole ausstellen - aber das ist ja hier nicht gefragt.

  • Zitat

    Original von Motorbiker
    ....Nur der Transport in einem VERSCHLOSSENEN Behältnis (Waffenkoffer etc.), getrennt von der Munition, ist gesetzlich erlaubt. ...

    Tja, da liegt der Hase Im Pfeffer:
    Diabolos/Rundkugeln für LP´s sind KEINE Munition im Sinne des WaffG. Demzufolge kann dir niemand was, wenn du die Dose Dias zur Waffe in die Kiste packst. Dummerweise wissen die wenigsten Polizisten darüber bescheid.

    Man kann übrigens mal vereinfacht zusammenfassen:
    Zum Führen von Schußwaffen und ihnen gleichgestellte Waffen (z. B. Armbrüste) ist ein Waffenschein (ein "richtiger") nötig. Für SSW (und NUR für die) gibt´s eben die bekannte Ausnahme.

    Gruß, RugerBlackhawk

  • Zitat

    Original von Jogi
    Man darf sie mit einem Waffenschein führen, aber begründet erstmal, dass ihr eine Luftpistole zur Selbstverteidigung führen müssen :crazy3:


    EDIT: Das gleiche mit Schalldämpfern für scharfe Waffen. Nicht verboten, aber das Bedürfnis bekommt man nur, wenn man auf nem Friedhof jagen muss :confused2:

    @Schalldämpfer:
    Auch im Gebirge sind Schalldämpfer für Jäger erlaubt. Ebenfalls in manchen Städten ;)

    LG: Weihrauch HW 35
    CO2: AirMagnum 850 SD, Beretta 92FS

  • Zitat


    Gesetzliche Ausnahme (Befreiung von der Waffenscheinpflicht für das Führen) besteht für folgende Waffenarten:

    - Schusswaffen mit Lunten oder Funkenzündung, deren Vorlage vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist

    Heisst das jetzt im Ernst, dass man eine Steinschlosspistole führen darf, wenn man eine Sprenstofferlaubnis besitzt?

    Ein Bekannter aus dem Vorderladerverein wollte sich damals nach dem 2. Überfall in seiner Tankstelle so ein Teil unter den Ladentisch legen. Er hat steif und fest behauptet, man dürfe so etwas. Konnten wir nicht glauben.

  • Zitat

    Original von Marechal
    Ein Bekannter aus dem Vorderladerverein wollte sich damals nach dem 2. Überfall in seiner Tankstelle so ein Teil unter den Ladentisch legen.

    Diese Idee reicht wohl schon zur Nominierung für einen Davin Award, denke ich. Ich würde mich jedenfalls nicht mit einer Steinschlosspistole einem Räuber gegenüberstellen wollen.

    Wie auch immer, vom Waffengesetz her darf man mit einer solchen Waffe am Gürtel herumlaufen. Wobei, in SEINEN Geschäftsräumen dürfte er doch nach dem WaffG auch seine .50 AE Kurzwaffe am Gürtel tragen. Das dies trotzdem zu Problemen führen wird, ist aber absehbar.

    Unter den Tresen legen hingegen könnte zusätzlich Problematisch werden. Wie schon bei einer LP muß ja auch eine VL-Waffe vor dem Zugriff unberechtigter geschützt werden. Ob das so wirklich jederzeit sicherzustellen ist, halte ich für fraglich.

    Das Sprengstoffgesetz kenn ich nicht so gut, meine mich aber zu Erinnern das ein Laden der Waffe zudem auserhalb eines zugelassenen Schießstandes nicht erlaubt ist.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    3 Mal editiert, zuletzt von Erklärbär (15. Juni 2008 um 03:19)

  • Zitat

    Original von Erklärbär
    Wie auch immer, vom Waffengesetz her darf man mit einer solchen Waffe am Gürtel herumlaufen. Wobei, in SEINEN Geschäftsräumen dürfte er doch nach dem WaffG auch seine .50 AE Kurzwaffe am Gürtel tragen. Das dies trotzdem zu Problemen führen wird, ist aber absehbar.

    Wiebitte? Aber doch nur mit grüner WBK, oder? Und für die wird er doch kein Bedürfnis nachweisen können a la "ich möchte die zur Selbstverteidigung in meiner Tankstelle nutzen"....

  • Zitat

    Original von MosinNagant762
    Wiebitte? Aber doch nur mit grüner WBK, oder?

    Für den Erwerb und Besitz braucht er natürlich eine WBK. Grün würde gehen, Rot u.U. auch.

    Zitat

    Original von MosinNagant762
    Und für die wird er doch kein Bedürfnis nachweisen können a la "ich möchte die zur Selbstverteidigung in meiner Tankstelle nutzen"....

    Richtig, aber offensichtlich handelt es sich ja um einen Sportschützen.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Betr. Bedürfnis des Tankstellenbesitzers:

    Da war doch vor einiger Zeit mal ein Fall, da hat ein Arzt, der in "Problemgegenden" nächtliche Hausbesuche absolvieren musste und dabei öfters überfallen wurde, auf Ausstellung eines Waffenscheins zur Selbstverteidigung geklagt und ich meine mich erinnern zu können, daß er Recht bekommen hat......Wäre das hier nicht auch so ein Fall ??

    Eine Tanke als Dauerziel von Räubern ??

    Viele Grüße aus dem Bergischen Land

    Holger, der Blechbaron

  • Zitat

    Original von Famas
    Die richtige Antwort ist JA!
    Zum Führen einer Lufpistole ist legal de facto nur mit einem Waffenschein möglich.
    Allerdings wird dir keine zuständige Behörde das nötige Bedürfnis zum Führen einer Luftpistole ausstellen - aber das ist ja hier nicht gefragt.

    Genauso ist es! Gefragt ist nur nach dem Erfordernis eines WS.

    mfg, Dr.K.

  • Zitat

    Original von Blechbaron
    Eine Tanke als Dauerziel von Räubern ??


    Wenn die Benzinpreisentwicklung weitergeht wie bisher, muss bald jede Tanke besser bewacht werden als die Bank von England. :wickie:

    Einerseits wegen der erhöhten Geldbeträge, die dann anfallen.

    Andererseits wegen des Benzins an sich. Ich denke mal, Kraftstoffdiebstahl wird in nächster Zeit stark zunehmen.

    Dann braucht man mindestens zwei Wachleute pro Tankstelle: einer, der die Kasse bewacht; und einer, der dafür sorgt, dass nur rausfährt, wer bezahlt hat...

    "Anger, fear, aggression; the dark side of the Force are they. Easily they flow, quick to join you in a fight ... A Jedi uses the Force for knowledge and defense, never for attack. " -- Yoda

  • Zitat

    Original von Moppi
    Dann braucht man mindestens zwei Wachleute pro Tankstelle: einer, der die Kasse bewacht; und einer, der dafür sorgt, dass nur rausfährt, wer bezahlt hat...

    Der erste mit nem .44 Magnum und der zweite mit G 36 und Panzerfaust... :))

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Daß zum Führen einer Lupi ein Waffenschein benötigt wird, wurde schon herausgestellt, aber daß der Jagdschein während der Jagdausübung den Waffenschein ersetzt, gibt einem Jäger die Möglichkeit eine Lupi zu führen.

    Für welche Gründe auch immer....

  • Zitat

    Original von Andyd173
    ... aber daß der Jagdschein während der Jagdausübung den Waffenschein ersetzt, gibt einem Jäger die Möglichkeit eine Lupi zu führen.

    Für welche Gründe auch immer....

    Aber nur innerhalb SEINES Reviers (oder das, wo er die Pacht hat), eben während der Jagdausübung. Wenn ein Jäger z. B. auf dem Weg zu seinem Revier (oder sonstwo) mit einer geladenen Waffe im Auto oder womöglich sogar am Gürtel erwischt wird, hat er ein ernsthaftes Problem. Denn dann führt er widerrechtlich eine Schußwaffe.

    Gruß, RugerBlackhawk