Hallo Forum,
bin gerade beim streunen im Internet irgendwie beim Fragenkatalog zur Waffensachkunde [1] gelandet und hab da ein bischen quergelesen. Auf Seite 48 steht da nämlich eine Frage:
3.57 Benötigen Sie zum Führen einer Druckluftpistole (mit Kennzeichnung "F im Fünfeck") im Gürtelholster einen Waffenschein?
1. Ja
2. Nein
3. Nur wenn ich volljährig bin
Es ist natürlich "Ja" als richtige Antwort angegeben. Aber ich hätte gedacht, dass das Führen von LP *generell* verboten ist und man die auch nicht in einen Waffenschein eingetragen bekommt. Wer sollte eine LP führen wollen?!
Viele Grüße,
Johannes