Hallo Forum,
mit Blick auf eine kurzfristig anberaumte Reise frage ich mich, wie es rechtlich um das Führen eines Revolvers mit PtB-Zeichen in Luxemburg(-City) bestellt ist.
Sind SSW mit PtB-Zeichen in Luxemburg bei Volljährigkeit frei erwerbbar oder gar nicht zulässig?
Sofern der Erwerb/Besitz in Luxemburg ähnlich wie in der BRD geregelt ist, wie ist es mit dem Führen dort?
Danke für eure kompeteneten Auskünfte,
Gruß,
Spacehead