Home Defence - Schutz und Abschreckung gegen Einbruch (z.B. durch Armbrust)

Es gibt 141 Antworten in diesem Thema, welches 37.121 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Juni 2008 um 17:44) ist von Sgt. Miller.

  • Um noch mal kurz auf die ursprüngliche Frage zurückzukommen: Die Armbrust an sich und als solche ist für die Heimverteidigung gegen Einbrecher (oder sonstige SV-Szenarien im Nahbereich) nicht die erste Wahl, weil:

    - terminalballistisch unvorteilhaft, so weit ich das überblicke. Die Wirkung ist zwar bei Treffern in wichtigen Organen potentiell verheerend, tritt aber nicht schlagartig ein. Was dazu führen kann daß am Ende beide Beteiligten tot sind, weil der tödlich getroffene Angreifer als letzte Amtshandlung auf Erden dem Schützen evtl. doch noch mit dem weiter oben erwähnten Brecheisen die Rübe einschlägt.

    - ungünstig gespannt zu lagern, wegen Erlahmung der Wurfarme und evtl. möglicher Gefährdung von Kindern oder sonstwem, der die gespannte AB unter dem Bett findet und damit was dämliches macht.

    - entspannt gelagert -> verzögerte Schußbereitschaft.

    - einschüssig.

    - unhandlich beim Manövrieren und in einem eventuellen Handgemenge.

    - in der Wirkung sehr schwer zu dosieren, im Vergleich zu bspw. Pfefferspray, Hieb- oder Blankwaffen.

    - mithin glattes juristisches Parkett.

    Also eher was für den Fall, daß man mit potentiell tödlicher Gewalt konfrontiert wird und zufällig eine AB und nichts geeigneteres greifbar ist.

    Kann man das so zusammenfassen?

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

  • Waffen für freie Bürger, damit man sich auch gegen "Vladimir Knackdieglastür" durchsetzen kann. Ich bin der Meinung, wer bei mir einbricht darf auch erschossen werden, egal ob bewaffnet, oder nicht. Würde sich das herumsprechen und die Deutschen Waffen frei besitzen dürften, würde das die Einbruchsrate garantiert senken.
    Aber egal, ich werde jetzt noch aufräumen, damit mich der Einbrecher nicht verklagen kann, weil er in meiner Wohnung gestolpert ist..... :confused2:

    DKMS.de - ich bin dabei, du auch ?

  • Wenn ich nachts verdächtige Geräusche hören würde hätte ich eine Armbrust schnell geladen. Aus einer guten Deckung heraus auf die Tür wo er kommt sofort geschossen (Furcht und Schrecken). Ich gebe aber den anderen Recht das stabile Eingangstüren auch vorteilhaft sind. Ich hab FH Türen. Die kann man nicht wie normale Wohnungstüren mit den Füßen eintreten. Brecheisen, Vorschlaghämmer oder Äxte erzeugen eine Menge Krach wenn man eine FH Tür aufmachen will:nuts: und dann habe ich genügend Vorbereitungszeit. Nicht nur um 110 anzurufen;-)

  • Zitat

    Wenn ich nachts verdächtige Geräusche hören würde hätte ich eine Armbrust schnell geladen.

    Jou. Und meine 9mm PAK hab ich noch schneller geladen, direkt unter meinem Bett liegen, falls einer bei mir was holen will.

    Ganz ehrlich? Die Idee mit einer Amrbrust dein Haus und Hof zu verteidigen ist das witzigste was ich diese Woche gehört hab.

    Ich will dich mal sehen wie du mit dem sperrigen Teil bei dir durch die Gänge geisterst. Da ist meine Röhm doch deutlich führiger.

    Ich glaub funshooter hat das ziemlich gut zusammengefasst.

    Und mal im Ernst: Warum kaufst du dir nicht was "praktischeres" als eine Armbrust zur Selbstverteidigung?!

  • also mal meine meinung dazu.. selbstverständlich ist eine armbrust abschreckend, das ist kein spielzeug sondern kann schnell tödlich sein. sicher wird sich jeder darüber im klaren sein, auch der einbrecher. dumm ists nur wenns mehrere sind, wie schon erwähnt wurde, oder die mit anderen waffen ausgerüstet sind.
    ich weiß nicht genau wie das in deutschland mit den einbrüchen ist, jedoch sind die einbrecher hier in spanien ab und an sehr gewaltbereit (kenne einige fälle) und schrecken nicht so schnell zurück. auch hat hier jeder zewite eine schrotflinte im schrank zu stehen, da die hasenjagd hier sehr populär ist. jedoch wüsste ich nichts davon, dass jemand hier so weit gegangen wäre, schonmal die möglichkeit damit durchzukommen sehr gering ist.

    wenn du also mit einer armbrust dastehen willst die tödliche verletzungen hervorrufen kann, nur um einen einbrecher zu verjagen, würde ich dir eher zu einer SSW raten. kannst einen warnschuss abgeben, bist sofort wieder feuerbereit, und dadurch, dass hier kaum einer mit SSWs rumläuft, liegt die wahrscheinlichkeit um einiges höher als bei euch, dass es sich um eine scharfe handelt. für deutschland.. also da weiß ichs gar nicht, angesichts der gigantischen menge illegaler handfeuerwaffen, ob es da überhaupt sinnvoll ist sich zu wehren ???

    zum rechtlichen: soweit ich weiß, bin mir da aber nicht sicher, wird als notwehr unteranderem die direkte gefahr für eigentum beschrieben. ein einbrecher hat das ziel eigentum zu stehlen oder zu zerstören, in sofern sollte dies, auch wenn er unbewaffnet ist, was doch unwahrscheinlich sein sollte, denn selbst eine taschenlampe kann als schlagwaffe benutzt werden, als notwehr eingestuft werden, besonders nicht wenn er net von alleine verschwindet sondern bleiben möchte. trozdem würde ich davon abraten zu voreilig zu agieren, hatte vor einigen tagen wieder einen einbrecher auf unserem grundstück gewischt und da war eine ganz normale konversation möglich. also nichts eskalieren lassen, denn es kann auch so gehen ;)

    meine persönliche meinung: bis nicht einer in meiner umgebung oder ich selbst körperlich bedroht wird, keine waffe ziehen :crazy3:


    gruß
    robert

    PS: ihr könnt womöglich grad kein spanisch, jedoch muss man dies hierbei nicht umbedingt; titel heißt übersetzt spezialkurs gegen feuerwaffen, ich finde das vid sehr hilfreich, auch kann man viele der dort gezeigten handgriffe mitm bruder oder sonstwem einüben, im notfall helfen die sicher enorm. mansche handgriffe sind so simpel und effektiv, dass man es gar nicht glauben will. mein favorit: der instructor mit der pistole im mund und den erhobenen händen :laugh:
    --> http://de.youtube.com/watch?v=H0vhHobGF6o

    3 Mal editiert, zuletzt von Tornado-mdc (5. Juni 2008 um 11:43)

  • Danke Tornado-mdc, dein Beitrag war informativ und du hast dir echt Mühe gegeben. :new11:

    Dass es in Spanien so krass zu geht, wusste ich nicht.
    Da ist es in Deutschland ja zum Glück noch ganz okay.

    Wie gesagt, ich habe diesen Thread nicht gestartet, um gegen Otto-Normal-Einbrecher vorzugehen. (...so wie das viele vielleicht meinen)

    Ich wollte einfach nur wissen, was am besten wirkt, wenn ein Einbrecher wirklich mal so weit gehen würde und gewaltbereit versucht in ein abgeschlossenes Schlafzimmer einzudringen. Also der wirkliche Ausnahmefall, dem ich keinem von euch wünsche.

    Das Geklaute wäre mir egal, dafür hat man Hausratversicherung. Aber wenn meine Familie in Gefahr wäre, dann wäre mir das nicht mehr so egal.

    Ich habe hier auch einen Beitrag über Paintballwaffen gesehen. Sind die im Notfall effektiv und abschreckend? ???
    Und ab welchen Preisen bekommt man diese?

  • Zitat

    Original von Sgt. Miller
    Gut das du das ansprichst!
    Was deinen Vorstellungen entsprechen dürfte wäre vielleicht:

    Walther SG68 (RAM-Pumpgun)

    sein! Lies dir den Testbericht mal durch! Ist wirklich sehr informativ!

    Vielen Dank für den Link. Das sieht ja mal ziemlich abschreckend aus.

    Wieviel kostet so eine Paintballpumpgun circa, bzw. weisst du wo man genaue diese kaufen kann?

    Und dafür kann man dann auch Peppermunition verwenden, oder?

    Vielen Dank im Voraus.

  • Lies dir doch einfach den Testbericht durch...

    Vielleicht wäre es hilfreich dich auch überhuapt erst Mal zu informieren dadrüber, was RAM überhaupt ist. Nein du kannst damit keine Pepperballs verschiessen, aber Hartgummigeschosse, sogenannte Rubberballs.

  • Zitat

    Original von michi4ever

    Wie gesagt, ich habe diesen Thread nicht gestartet, um gegen Otto-Normal-Einbrecher vorzugehen. (...so wie das viele vielleicht meinen)

    Ich wollte einfach nur wissen, was am besten wirkt, wenn ein Einbrecher wirklich mal so weit gehen würde und gewaltbereit versucht in ein abgeschlossenes Schlafzimmer einzudringen. Also der wirkliche Ausnahmefall, dem ich keinem von euch wünsche.

    keine ursache ;) ich helfe bei so fragen gerne, weil ich da schon genug eigene erfahrungen machen musste..

    genau so einen fall hatten wir mal vor einigen jahren in unserem freundeskreis, dabei handelte es sich um ein schon recht altes ehepaar dass im schlafzimmer mit allen kräften die tür zuhielt, die einbrecher auf der anderen seite wollten rein.. ist aber alles gut ausgegangen, die sind wieder abgezogen. jedoch soetwas gibt es und wie du richtig sagst sollte man in so einem fall selbstverständlich ausgerüstet sein um sich nicht überrollen zu lassen. wenn die schlafzimmertür zu ist und du genügend zeit hast ist eine armbrust sicher recht effektiv, solange es einer ist, anderenfalls würde ich zu messern raten, jedoch ist da die gefahr recht groß dass du entwaffnet wirst oder du dich selbst verletzt. also für mich wäre das die letzte alternative, aber immernoch besser als keine ;)

  • Hast du schon mal mit ner Gaser auf einem Mensch geschossen? Ich schon. Ein kleiner Windstoß z.B. geöffnetes Fenster wie im Sommer und schon hast du deine eigene Munition im Gesicht:laugh:
    Mach mal ein Duell Armbrust gegen Gaser Entfernung 2 bis 3 Meter:bash:
    Ich hab praktische Teile zur Verteidigung. Nur Warnschüsse gebe ich damit nicht ab. Denn dann hätte ich ja ein Loch in der Decke und in dem darüberliegenden Inventar???

  • Zitat

    Original von michi4ever
    ........
    Ich habe hier auch einen Beitrag über Paintballwaffen gesehen. Sind die im Notfall effektiv und abschreckend? ???

    Als Schlagwerkzeug, von der Verarbeitung und dem Preis/Leistungsverhältnis her aber eher 2. Wahl.

    Andreas

  • Hallo zusammen!

    Ich habe letztens bei Google sogar eine Doktorarbeit zu diesem Thema gefunden. Ein Bogenschütze und Doktorant in der Rechtsmedizin der Universitätsklinik Münster hat sich mit der zielballistischen Wirkung von Pfeilen im Medium "ganzes totes Schwein" befasst und zu diesem Thema promoviert. In dieser Dissertation werden alle Fragen zu diesem Thema beantwortet. Einfach mal "Wundballistik bei Pfeilverletzungen" eingeben. Alle zartbesaiteten Naturen seien gewarnt, diese Studie enthält auch einige Farbbilder.


    Bis die Nächte

    Attis

    3 Mal editiert, zuletzt von Attis (5. Juni 2008 um 14:39)

  • Doch man kann für die SG68 Pfeffermunition verwenden. Das Teil wurde auch ursprünglich für Riot-Control als less-lethal Waffe entwickelt. Trotzdem würde eher abraten das Ding als einzige Verteidigungswaffe zu verwenden, obwohl sie schon gerade wegen des Pfeffers Potential hat.

    Samael

  • Zitat

    Original von Tornado-mdc...
    zum rechtlichen: soweit ich weiß, bin mir da aber nicht sicher, wird als notwehr unteranderem die direkte gefahr für eigentum beschrieben. ...

    In Spanien vielleicht, aber sicher nicht in Deutschland:
    Im StGB steht:

    § 32
    Notwehr

    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

    Also einfach mal so auf einen Einbrecher schießen ist nicht!

    Gruß, RugerBlackhawk

  • Zitat

    Original von Samael
    Doch man kann für die SG68 Pfeffermunition verwenden. Das Teil wurde auch ursprünglich für Riot-Control als less-lethal Waffe entwickelt. Trotzdem würde eher abraten das Ding als einzige Verteidigungswaffe zu verwenden, obwohl sie schon gerade wegen des Pfeffers Potential hat.

    Kann man in D. überhaupt Pepperballs kaufen?

    also reinpassen tun die, das ist das wenigste Problem!!!

    Aber sind die Legal bei Uns?

    Gruß BbB

    "Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück, denn ich bin die absolut gemeinste Drecksau in diesem verdammten Tal!!!"

  • RugerBlackhawk: Das was Tornado-mdc geschrieben hat ist richtig. Auch das Eigentum darf durch Notwehr verteidigt werden.

    Nachlesen kannst du dies in einem Strafrechtskommentar, beispielsweise im Beck'schen Onlinekommentar zum Strafrecht, § 32 Rn. 19:

    Zitat

    Rechtsgut oder rechtlich geschütztes Interesse (Auszug)

    Es muss ein Rechtsgut oder ein rechtlich geschütztes Interesse angegriffen werden. [...] Dazu gehören strafrechtlich geschützte Rechtsgüter wie Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, sexuelle Selbstbestimmung, Eigentum, Vermögen und Ehre, aber auch sonstige rechtlich geschützte Interessen wie das Persönlichkeitsrecht mit seinen Ausprägungen des Rechts am eigenen Bild (OLG Hamburg NJW 1972, 1290: Notwehr gegen Portraitaufnahmen von Polizeibeamten bei Demonstrationen), der Privat- und Intimsphäre; ferner auch das Recht, sich im Straßenverkehr vorschriftsmäßig zu bewegen (BayObLG NJW 1993, 211: Fortbewegungsfreiheit im Straßenverkehr als notwehrfähiges Rechtsgut). Gleiches gilt für den Gemeingebrauch (BayObLG NJW 1995, 2646: Rechtfertigung einer versuchten Nötigung und einer Körperverletzung eines Autofahrers gegen einen den Parkplatz freihaltenden Fußgänger durch Notwehr). Das Rechtsgut der allgemeinen Handlungsfreiheit ist dann notwehrfähig, wenn es sich bei dem Angriff um eine rechtswidrige Nötigung handelt (OLG Düsseldorf NJW 1994, 1232). Rechtsgüter des Staates sind mit Einschränkungen notwehrfähig (RGSt 63, 215 (220); Schönke/Schröder/Lenckner/Perron StGB § 32 Rn 6; aA Roxin ZStW 1993, 68). Nicht notwehrfähig sind dagegen bloße Allgemeininteressen wie die öffentliche Ordnung, der „öffentliche Frieden“ oder die „Rechtsordnung als solche“ (BGHSt 5, 245 (247); Schönke/Schröder/Lenckner/Perron StGB § 32 Rn 8). [...]

    2 Mal editiert, zuletzt von hyperterminal (5. Juni 2008 um 17:59)

  • Ok, den Kommentar zum Gesetz kannte ich nicht.
    Trotzdem gilt immer noch die Verhältnismäßigkeit der Mittel, und einfach so auf einen Einbrecher zu schießen (z. B. mit einer Armbrust!) ist trotzdem nicht. Könnte massive Schwierigkeiten ergeben.

    Gruß, RugerBlackhawk

  • Zitat

    Original von RugerBlackhawk
    Ok, den Kommentar zum Gesetz kannte ich nicht.
    Trotzdem gilt immer noch die Verhältnismäßigkeit der Mittel, und einfach so auf einen Einbrecher zu schießen (z. B. mit einer Armbrust!) ist trotzdem nicht. Könnte massive Schwierigkeiten ergeben.


    Anders als beim Notstand (§ 34 StGB) findet grundsätzlich keine Güterabwägungen statt. Eine Ausnahme gilt nur bei krassen Missverhältnissen. Kein krasses Missverhältnis ist es, wenn sich der Einbrecher beispielsweise mit dem teuren Pelzmantel der Frau aus dem Staub machen will, nicht mehr einholbar ist und deswegen mit der Armbrust tödlich gestoppt wird. Darüber hinaus ist man im Rahmen der Erforderlichkeit lediglich gehalten, von dem einem zur Verfügung stehenden, gleichermaßen geeigneten Mitteln dasjenige zu wählen, welches den geringsten Verlust beim Angreifer bedingt. Wenn man neben der Armbrust nur ein Küchenmesser hat und der Einbrecher das Brecheisen einsetzt, dann darf man ruhig zur Armbrust greifen, da man sich nicht auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang einlassen muss.

    Wie ich mal gehört habe soll unser Notwehrrecht europaweit und auch im Vergleich zu einigen US Bundesstaaten ziemlich großzügig sein.

    Einmal editiert, zuletzt von hyperterminal (5. Juni 2008 um 18:36)