Einhandmesser

Es gibt 36 Antworten in diesem Thema, welches 4.767 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. Juni 2008 um 21:40) ist von baumstamm.

  • Hilfe, habe ich das mit dem Gesetz so richtig verstanden?

    Ich habe zwei Einhandmesser, die ich seit Jahren besitze und benutze. Für Camping, Garten, beim Joggen als Waffe gegen angreifende Hunde, ( das ist schon häufiger passiert,) und als Wekzeug für Radreparaturen.
    Die eine Klinge ist 6, die andere 10 cm lang.
    Beide lassen sich mit einem Knopf an der Klinge mit einer Hand aufmachen zum Gebrauch.
    Muß ich die jetzt vernichten, oder was soll das mit dem neuen Gesetz?
    Muß ich auch mein 30cm langes Küchenmesser aus dem Campingkoffer wegschmeißen?
    Tut mir leid wenn ich so blöd frage, daß liegt nicht an mir ,sondern an diesem Gesetz.

  • Der besitz eines solchen Messer ist nicht Strafbar!
    solang man einen grund hat dieses messer zu führen ist es nicht strafbar wie z.B. Grillen,Camping,Wandern,Bergsteigen etc. allerdings zur selbstverteidigung ist kein anerkannter Grund und wäre strafbar.

    [GLOW=red]Glüht der Lauf, Friede blüht auf![/GLOW]

  • Vorsichtig,
    ob Grillen etc. wirklich ein anerkannter Grund zum führen ist ja noch garnicht raus.
    Das ist jetzt eine Interpretation von Dir ob die Polizei oder später der Richter genauso sehen ist nicht unbedingt gesagt.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    Original von pupsnase
    Vorsichtig,
    ob Grillen etc. wirklich ein anerkannter Grund zum führen ist ja noch garnicht raus.
    Das ist jetzt eine Interpretation von Dir ob die Polizei oder später der Richter genauso sehen ist nicht unbedingt gesagt.


    Joachim

    achso? okay dann zählt Grillen nicht mit dazu, auch wenn dieses Gesetz voll der größte Mist, ist sorry für meine unwissenheit xD

    [GLOW=red]Glüht der Lauf, Friede blüht auf![/GLOW]

  • Das Küchenmesser wäre meiner Meinung nach noch legal mitzunehmen (nicht führen!) wenn du deinen Campingkoffer verschlossen (oder abgeschlossen??) hast.
    Wenn du ein kleines Schloss dranmachst und das Messer erst dann (edit: also beim Campen) herausholst wenn du es brauchst solltest du eigentlich auf der sicheren Seite sein.

    ABIsajaf - Endlich Hammas!

    Einmal editiert, zuletzt von Mjölnir (2. Juni 2008 um 18:27)

  • Zitat

    Original von Mjölnir
    Das Küchenmesser wäre meiner Meinung nach noch legal mitzunehmen (nicht führen!) wenn du deinen Campingkoffer verschlossen (oder abgeschlossen??) hast.
    Wenn du ein kleines Schloss dranmachst und das Messer erst dann (edit: also beim Campen) herausholst wenn du es brauchst solltest du eigentlich auf der sicheren Seite sein.

    Ja, das scheint derzeit die Auslegung zu sein, auf die man sich verständigt hat.
    Messer über 12 cm oder Einhand(kampf)messer in einem verschlossenen Behältnis zum Ort des sozial anerkannten Bedürfnisses tragen, Behältnis aufschliessen und Messer entnehmen, sozial anerkanntes Bedürfnis verrichten, Messer wieder im Behälter verschliessen, sich mit im verschlossenen Behälter verwarten Messer vom Ort des sozialen Bedürfnisses entfernen.

    Die Frage, ob das eine sinnvolle Regelung ist, könnte eigentlich in der Psychiatrie dazu dienen, Normale von Gestörten zu unterscheiden.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

  • Zitat

    Original von barret
    Die Frage, ob das eine sinnvolle Regelung ist, könnte eigentlich in der Psychiatrie dazu dienen, Normale von Gestörten zu unterscheiden.

    naja ... wenn aber die Leute, die "ja" sagen, dann aus der Psychatrie herauskommen, wäre die Frage doch eher ungeeignet ;)

    eGunID=goose969

    Einmal editiert, zuletzt von goose969 (2. Juni 2008 um 19:21)

  • Zitat

    Original von goose969

    naja ... wenn aber die Leute, die "ja" sagen, dann aus der Psychatrie herauskommen, wäre die Frage doch eher ungeeignet ;)

    Na, wer das mit "ja" beantwortet muss doch an einem gewissen Realitätsverlust leiden und sollte zumindest zur Beobachtung dort bleiben. Wenn er dann im
    Rorschachtest in jedem Klecks ein Kampfmesser erkennt ist er behandlungbedürftig. Mitglieder der Grünen werden aber wegen erwiesener
    Therapieresistenz sofort entlassen.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

  • bin ich jetzt in der Psychiatrie?

    Also, wenn ich meine Messer sinnvol nutze, darf ich sie tragen und sinnvoll benutzen.

    Darf damit aber niemanden bestechen. ( ich meine durch die Haut )

    Mein Brotmesser darf ich verschlossen zum auserhäusigen Brot tragen,
    nach getaner Arbeit aber wieder verschließen, damit es sich nicht selbsständig macht.

    Bitte dringend um einen Einweisungsschein..........

    Gegrüßt seist du Absurdistan!!!!!!!!!!!

  • Zitat

    Original von Moordruide
    bin ich jetzt in der Psychiatrie?

    Also, wenn ich meine Messer sinnvol nutze, darf ich sie tragen und sinnvoll benutzen.

    Also wenn das so sein sollte, habe ICH wohl etwas falsch verstanden.

    Ich dachte, es gibt KEINEN Grund/Erlaubnis mehr, ein Einhandmesser zu führen...

    "Es mangelt an Harmonie, Zusammenhalt und Größe. Das wird euer Untergang sein!"
    Seven-of-Nine, Borg

  • Zitat

    als Waffe gegen angreifende Hunde, ( das ist schon häufiger passiert,)

    :bash: Wenn ich sowas schon höre...Du kannst mir nie im Leben erzählen, dass du dich mit deienm Taschenmesser gegen einen angreifenden Hund zur Wehr setzen kannst. Der wird dich einfach zu Boden reißen und dich zerbeißen, da kannst du mit dem Messer fuchteln so viel zu willst. Das einzige Messer was da hilft wäre evtl. eine Machete, aber da du bestimmt nicht im Nachkampf professionell ausgebildet bist, wirst du dir nur mehr schaden als dir lieb ist. Nimm ein Pfefferspray (beachte Pfeffer und kein CS) damit bist du immer auf der sicheren Seite und die Töle kommt gar nicht erst an dich heran.

    Zu der Sache mit dem Camping/Grillen: Ich glaube es wird kein Polizist der Welt dich anzeigen oder mit auf die Wache nehmen, wenn du mit Freunden grillen gehst und das (Fleischermesser) beim Besteck dabei hast. Wenn du das Ding allerdings an deiner Taile führst und wie Rambo mit seiner Machete an der Hüfte durch die Stadt jogst musst du dir selber zugestehen, dass dabei dann kein wirkliches "Bedüfrniss" besteht, das zu führen.

  • Oh Mann, hat man sich schon so dran gewöhnt?

    Es ist noch nicht lange her und es hat kein Hahn danach gekräht wenn ein friedlicher Bürger zu was auch immer ein etwas längeres Messer dabei hatte.
    Und heute wird schon nach Bedürfnis gefragt.

    Entschuldige bitte aber wenn ich als freier Bürger der noch nie jemandem geschadet hat, ein langes Messer am Mann haben möchte gibt es keinen Grung warum ich das nicht dürfen sollte.

    Es gibt ne menge Leute in Deutschland die Motorrad fahren. Tausende von Unfällen jedes Jahr wegen ihnen (ob selber verschuldet oder unverschuldet ist egal) die für den Krad-Fahrer tödlich enden.
    Und die Höllenmaschinen sind immer noch erlaubt!!

    Niemand braucht ein Motorrad, oder in deinen Worten "niemand hat ein Bedürfins" und trotzdem schreit keiner nach einem Verbot.
    Wie wärs wenn man nur mit gutem Grund noch Motorrad fahren darf, nur so wegen der Sicherheit auf deutschlands Straßen......... :cc (Wo ist der Einhandmesseraufklappende Smiley?)


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

    Einmal editiert, zuletzt von Kentucky (3. Juni 2008 um 19:08)

  • Also das mit den Hunden,
    während meiner 20 Jährigen Zeit als Jogger bin ich ca. 4 mal verletzt worden, und mindestens 20 mal von Hunden angegangen worden.
    "Das hat er noch nie gemacht" häufige Rede
    Da ich auf dem Land wohne, lassen alle Hundebesitzer ihre Hunde dort frei rumlaufen, einerseits, der will ja nur spielen, ach, das hat er noch nie gemacht.
    warum rennen sie auch hier rum das provoziert meinen Hund.
    Wenn man dann die Hundebesitzer bittet, ihre Hunde anzuleinen,( Ist sogar Gesetz) wird man noch angemacht, verspottet und bitterböse beschimpft.
    Ich werde auch weiterhin, wenn so ein Köter zum Spielen kommt, mein Messer ziehen, und dem Herrchen das aufgeklappte Messer zeigen. Plötzlich wird das Vieh meist blitzschnell zurückgerufen, und angeleint.
    Mir ist lieber ich verstoße gegen zuziehe.
    Ich werde mich dann auf den Notwehrparagraphen zurückziehen.
    Lieber vom Gesetz bestraft, als vom Hund gebissen.
    Große Hunde sind komischerweise meist angeleint.

  • Komm mal wieder etwas runter Moordruide. ;)

    Mal ein Tipp von mir.

    Nimm anstatt einem (großen) Messer, lieber etwas in dieser Richtung, also Abwehrspray / Pfefferspray .

    Siehe:
    http://www.sportwaffen-schneider.de/index.php/cPath/56_396

    Am besten als Strahl / Gel oder eben Nebel.

    Abwehrspray / Pfefferspray ist viel wirksamer und verletzen wie mit deinem (großen) Messer, tust Du dich auch nicht. :crazy3:

    "DENN SIE :W:ISSEN NICHT, :W:AS SIE TUN!"

  • Darf ich bei uns in der Firma mit einem 7cm Einhandmesser rumlaufen? Ein Bedürfnis dazu hab ich, und es is immer Praktisch wenn es mit einer Hand zu öffnen ist. oder hängt das von meim Arbeitgeber ab?

    mfg

  • Zitat

    Original von Snoopy88
    Darf ich bei uns in der Firma mit einem 7cm Einhandmesser rumlaufen? Ein Bedürfnis dazu hab ich, und es is immer Praktisch wenn es mit einer Hand zu öffnen ist. oder hängt das von meim Arbeitgeber ab?

    mfg

    klar solange deine Firma soetwas nicht verbietet *lol*

    [GLOW=red]Glüht der Lauf, Friede blüht auf![/GLOW]

  • Da hast du was falsch verstanden.
    IN der Firma darfst du es (Erlaubnis Arbeitgeber vorausgesetzt) jederzeit.
    Das Problem ist z.B. der Weg zur Arbeit bzw. zurück.

    Da bewegst du dich in der Öffentlichkeit und falls du in einer Verkehrskontrolle mit deinem Messerchen am Gürtel angetroffen wirst, wird es sicher als Führen ausgelegt (der Beamte will ja Beruflich weiterkommen).

    Also den Zahnstocher einsperren und erst in der Firma rausholen. Klingt komisch, bescheuert und blöd ist aber das Machwerk unserer politischen Elite und damit Gesetz.

    Jetzt dran halten, aber weiter für die Streichung des bescheuerten Paragraphen kämpfen!


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol: