Hallo,
ein Waffenschein ich meine nicht den (Kleinen) berechtigt der zum Führen einer SSW ?
Ist zwar ziemlich blöd wenn man einen Waffenschein hat und dann damit eine SSW Führt aber die Frage interessiert mich schon länger
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Hallo,
ein Waffenschein ich meine nicht den (Kleinen) berechtigt der zum Führen einer SSW ?
Ist zwar ziemlich blöd wenn man einen Waffenschein hat und dann damit eine SSW Führt aber die Frage interessiert mich schon länger
echter Waffenschein->glaube ja
wbk->nein
Nein.
Ein Waffenschein ist immer auf eine bestimmte Waffe bzw. Waffengruppe beschränkt.
Und da kein Amt in einen "großen" Waffenschein PTB-SSW eintragen wird...
Stefan
ZitatOriginal von stg44
Hallo,
ein Waffenschein ich meine nicht den (Kleinen) berechtigt der zum Führen einer SSW ?
Nicht automatisch, da man nur genau die dort eingetragenen Waffen führen darf.
Sicher kann man das aber als Besitzer eines WS beantragen. Das wird dann eingetragen und man hat sozusagen 2 Waffenscheine in einem. Quasi ein richtiger WS mit eingebautem KWS.
Da doch lieber nen KWS und alle möglichen Modelle von PTB SSW´s führen
oder sich im Geld und Wertransport bewerben. Da gibts große Waffenscheine umsonst
aber nur während der Arbeitszeit;D hatte ich auch war aber nur auf einem schrottigen 4Zoll Revolver eingetragen:))
ZitatOriginal von funshooter
aber nur auf einem schrottigen 4Zoll Revolver eingetragen:))
Aha, der Fachmann spricht
Der Revolver hat im Bewachungsdienst große Vorteile, weil er mit einer Hand auch bei einem Patronenversager noch schießen kann. Die andere Hand ist z.B wegen eines gesicherten Geldkoffers nicht verfügbar. Es gibt Koffer, die der Bewacher nicht so ohne weiteres auf der Hand legen kann und darf.
Der "große" Waffenschein ist auf 3 Jahre befristet und kann max 2 x verlängert werden. Man kann max. 3 Waffen darauf eintragen. Er kostet 100 € und hat nichts mit einer WBK zu tun. Wer einen WS hat, wie z.B. Bewacher, müssen nicht zwangsläufig eine eigene Waffe mit WBK haben. Bewacher bekommen die Waffe bei Dienstbeginn und geben sie vor Beendigung des Dienstes wieder ab. Ein WS wird in der Regel auf eine bestimmte Aufgabe bzw. Tätigkeit begrenzt.
Da im WS die Waffe zum Führen eingetragen wird, stellt sich die Frage mit einer SSW nicht. Im Bewachungsgewerbe ist das Führen von SSW verboten (BGV C7). Der Jäger darf aber mit seinem JS auch eine SSW führen.
ZitatOriginal von Floppyk
Aha, der Fachmann sprichtDer Revolver hat im Bewachungsdienst große Vorteile, weil er mit einer Hand auch bei einem Patronenversager noch schießen kann. Die andere Hand ist z.B wegen eines gesicherten Geldkoffers nicht verfügbar. Es gibt Koffer, die der Bewacher nicht so ohne weiteres auf der Hand legen kann und darf.
Der "große" Waffenschein ist auf 3 Jahre befristet und kann max 2 x verlängert werden. Man kann max. 3 Waffen darauf eintragen. Er kostet 100 € und hat nichts mit einer WBK zu tun. Wer einen WS hat, wie z.B. Bewacher, müssen nicht zwangsläufig eine eigene Waffe mit WBK haben. Bewacher bekommen die Waffe bei Dienstbeginn und geben sie vor Beendigung des Dienstes wieder ab. Ein WS wird in der Regel auf eine bestimmte Aufgabe bzw. Tätigkeit begrenzt.
Da im WS die Waffe zum Führen eingetragen wird, stellt sich die Frage mit einer SSW nicht. Im Bewachungsgewerbe ist das Führen von SSW verboten (BGV C7). Der Jäger darf aber mit seinem JS auch eine SSW führen.
Warst du schon im GWT? Kennst du die Arminius Taurus Gurken (ausser vom sehen)? Ist dir schon einmal eine in der Hand auseinandergefallen.
Die Kosten für den Ws trägt der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer. Die Begrenzungen kenne ich obwohl die Eintragung auf eine Waffe und nicht auf ein Kaliber gigantischer Schwachsinn ist