Waffenschein?

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 1.519 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Mai 2008 um 19:11) ist von funshooter.

  • Hallo,
    ein Waffenschein ich meine nicht den (Kleinen) berechtigt der zum Führen einer SSW ?

    Ist zwar ziemlich blöd wenn man einen Waffenschein hat und dann damit eine SSW Führt :wogaga: aber die Frage interessiert mich schon länger

    Einmal editiert, zuletzt von stg44 (26. Mai 2008 um 14:14)

  • Zitat

    Original von stg44
    Hallo,
    ein Waffenschein ich meine nicht den (Kleinen) berechtigt der zum Führen einer SSW ?

    Nicht automatisch, da man nur genau die dort eingetragenen Waffen führen darf.

    Sicher kann man das aber als Besitzer eines WS beantragen. Das wird dann eingetragen und man hat sozusagen 2 Waffenscheine in einem. Quasi ein richtiger WS mit eingebautem KWS.

    "Anger, fear, aggression; the dark side of the Force are they. Easily they flow, quick to join you in a fight ... A Jedi uses the Force for knowledge and defense, never for attack. " -- Yoda

  • oder sich im Geld und Wertransport bewerben. Da gibts große Waffenscheine umsonst:crazy2:
    aber nur während der Arbeitszeit;D hatte ich auch war aber nur auf einem schrottigen 4Zoll Revolver eingetragen:))

  • Zitat

    Original von funshooter
    aber nur auf einem schrottigen 4Zoll Revolver eingetragen:))


    Aha, der Fachmann spricht *lol*

    Der Revolver hat im Bewachungsdienst große Vorteile, weil er mit einer Hand auch bei einem Patronenversager noch schießen kann. Die andere Hand ist z.B wegen eines gesicherten Geldkoffers nicht verfügbar. Es gibt Koffer, die der Bewacher nicht so ohne weiteres auf der Hand legen kann und darf.

    Der "große" Waffenschein ist auf 3 Jahre befristet und kann max 2 x verlängert werden. Man kann max. 3 Waffen darauf eintragen. Er kostet 100 € und hat nichts mit einer WBK zu tun. Wer einen WS hat, wie z.B. Bewacher, müssen nicht zwangsläufig eine eigene Waffe mit WBK haben. Bewacher bekommen die Waffe bei Dienstbeginn und geben sie vor Beendigung des Dienstes wieder ab. Ein WS wird in der Regel auf eine bestimmte Aufgabe bzw. Tätigkeit begrenzt.
    Da im WS die Waffe zum Führen eingetragen wird, stellt sich die Frage mit einer SSW nicht. Im Bewachungsgewerbe ist das Führen von SSW verboten (BGV C7). Der Jäger darf aber mit seinem JS auch eine SSW führen.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (26. Mai 2008 um 19:01)

  • Zitat

    Original von Floppyk


    Aha, der Fachmann spricht *lol*

    Der Revolver hat im Bewachungsdienst große Vorteile, weil er mit einer Hand auch bei einem Patronenversager noch schießen kann. Die andere Hand ist z.B wegen eines gesicherten Geldkoffers nicht verfügbar. Es gibt Koffer, die der Bewacher nicht so ohne weiteres auf der Hand legen kann und darf.

    Der "große" Waffenschein ist auf 3 Jahre befristet und kann max 2 x verlängert werden. Man kann max. 3 Waffen darauf eintragen. Er kostet 100 € und hat nichts mit einer WBK zu tun. Wer einen WS hat, wie z.B. Bewacher, müssen nicht zwangsläufig eine eigene Waffe mit WBK haben. Bewacher bekommen die Waffe bei Dienstbeginn und geben sie vor Beendigung des Dienstes wieder ab. Ein WS wird in der Regel auf eine bestimmte Aufgabe bzw. Tätigkeit begrenzt.
    Da im WS die Waffe zum Führen eingetragen wird, stellt sich die Frage mit einer SSW nicht. Im Bewachungsgewerbe ist das Führen von SSW verboten (BGV C7). Der Jäger darf aber mit seinem JS auch eine SSW führen.

    Warst du schon im GWT? Kennst du die Arminius Taurus Gurken (ausser vom sehen)? Ist dir schon einmal eine in der Hand auseinandergefallen.
    Die Kosten für den Ws trägt der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer. Die Begrenzungen kenne ich obwohl die Eintragung auf eine Waffe und nicht auf ein Kaliber gigantischer Schwachsinn ist:evil: