ZitatOriginal von Derringer
Hier einfach zu behaupten, die Polizei dürfe bei einer Polizeikontrolle unter keinen Umständen im Wageninneren Nachschau halten, ist schlicht und ergreifend falsch ! Sie darf es unter bestimmten Umständen sehrwohl, auch ohne einen konkreten Tatverdacht. Das soweit hier nur zur Info, weitere Erklärungen spare ich mir an dieser Stelle, das hatten wir ja schon x-mal. Die jeweiligen Polizeigesetze haben sich seit dieser Zeit nicht verändert.
Ja, und mit " Gefahr im Verzug " bekommen die sowieso immer, was sie wollen...