mal ein ganz anderer aspekt... da für schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren) verboten sind (knickknack, ich finde gesetzestexte so schön)... wie wäre es, wenn eine lampe gar kein lämpchen drin hat? dann wäre es doch streng genommen nicht zur beleuchtug des ziels tauglich, und müsste erlaubt sein.
ein lampendummy ist doch auch erlaubt?
oder anders gefragt... ab wann ist ein dummy keine lampe mehr?