Verbot: Laser, Lampen, ...

Es gibt 73 Antworten in diesem Thema, welches 12.400 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. November 2008 um 14:14) ist von Famas.

  • Servus zusammen!
    zuerst einmal möchte "Hallo" sagen und mich vorstellen! Habe mich gerade hier im Board angemeldet... Spiele mit dem Gedanken mir eine Umarex/Walther CP 99 zu kaufen. Bisher habe ich mit meinem Luftgewehr (Weihrauch HW 35) im Garten auf Scheibe geschossen.
    Da es ja leider in Deutschland verboten ist, Laser, Lampen und andere "Gegenstände" an Waffen zu montieren und man diese Artikel auch gar nicht käuflich erwerben kann, frage ich mich, wie es ist, wenn man einen Laser für eine CO2 Waffe zB im Urlaub in den USA kauft und nach Deutschland einführt. Ist allein der Besitz eines solchen Zubehörs strafbar?
    Ich würde den Laser ja nie an die Waffe montieren sondern nur in meine Glasvitrine stellen wollen
    Freue mich auf eure Antworten,
    Grüße, Kyo

    P.S.: Wenn ich schonmal schreibe: Kennt jemand einen Shop, in dem die CP99 besonders günstig ist?

  • Zitat

    Original von kyo

    ...das nenn' ich mal 'nen "blöden Start" in diesem Forum.... :nuts:

    Ach was! Mach Dir keinen Kopf, da haben wir schon deutlich herbere Fehlgriffe beim Einstand gesehen. *lol*

    Also willkommen, und spare einfach die "TOP-10-Negativ-Themen" aus, verinnerliche ...

    CO2air - Regeln fürs Forum

    ...dann passt es schon. ;)

  • Moin und wilkommen ;)


    Ja, da bin ich auch ne Zeitlang drauf reingefallen, dachte immer das Besitzen ist legal, nur der Anbau verboten.

    Hm, mir kommt da so ein Gedanke. Das Gesetz wurde doch gemacht damit Wilderer keine Tiere anleuchten könen, oder?
    Eh ne sinnvolle Sache weil Wilderer sich ja bekanntlich an Gesetze halten :crazy2:

    Könnte man nicht ne Initiative starten um dieses sinnfreie Gesetz irgendwie zu kippen? Ich meine, es hat keinen Nutzen und selbst unsere paranoiden Volksverräter ähm Vertreter dürften darin keine Gefahr mehr sehen.

    Und da Lampen und Laser an Waffen wirklich gut aussehen und sicherlich beim skirmen ne Menge Spass machen hätte das doch nur Vorteile.

    Was meint ihr, kann man da was machen?

    MfG
    Bert

    Auf meiner Couch schläft das haarige Unheil!!!
    Bert Gummer: Alternativmediziner, Okkultist und Waffensammler aus Leidenschaft :n13:

  • Zitat

    Originally posted by Maverick14
    hallo,


    ja der Besitz ist schon strafbar....

    LG

    Alex

    Seit wann ist der Besitz von Taschenlampen strafbar? Habe ich da einen Paragraphen im neuen WaffG übersehen? :ngrins:

    Natürlich darf man Taschenlampen jeglicher Art besitzen. Auch solche, die - unter anderem - dafür vorgesehen sind, in Waffenmontagen gesteckt zu werden. Da man nicht leugnen kann, dass solche Taschenlampen auch für andere Dinge als für eine mit der Waffe verbundene Zielbeleuchtung zu gebrauchen sind, kann man ihren Besitz nicht verbieten. Man darf sie nur nicht an die Waffe schrauben. Bei Lasern sieht es allerdings anders aus: Laser, die für die Montage an Waffen gedacht sind, zählen zu den verbotenen Gegenständen, mit denen der Umgang komplett verboten ist:

    Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
    Waffenliste

    (Fundstelle: BGBl. I 2002, 3999 - 4002;
    bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
    Abschnitt 1:
    Verbotene Waffen
    Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
    [...]
    1.2.4
    für Schusswaffen bestimmte
    1.2.4.1
    Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren)

    [Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2_80.html]

    Gruß,

    Tailgunner


    P.S. Herzlich willkommen im Forum! :winke:

    Muss mir noch ne gute Signatur ausdenken.

    2 Mal editiert, zuletzt von Tailgunner667 (17. April 2008 um 19:19)

  • @ Bert_Gummer
    deine Idee is super !!

    ich empfinde dieses gesetzt schon längst als überflüssig.
    und ein kleiner "schlag auf den hinterkopf", kann unseren gesetzestretern, ähm vertretern, sicher nicht schaden,
    da wir sonst in 50 jahren noch an diesem unsinn zu kauen haben.
    es liegt also an unserer hand, denen klar zu machen, dass es zeit für eine genaralüberholung wird. :new9:

    MFG kojona :lol:

    Wer das liest, ist der lebende Beweis für die Wirksamkeit dieser freistehenden Werbefläche ! :deal:

  • Zitat

    Original von Tailgunner667
    ... Bei Lasern sieht es allerdings anders aus: Laser, die für die Montage an Waffen gedacht sind, zählen zu den verbotenen Gegenständen, mit denen der Umgang komplett verboten ist


    Das ist freilich falsch, zwischen Lasern und Lampen gibt es diesbezüglich keine Unterschiede. Verboten sind Leuchtmittel immer dann, wenn sie durch ihre Zweckwidmung ausschließlich/primär zur Monatge an Waffen bestimmt sind und keiner anderweitig etablierten und lebensweltlich üblichen (also verifizierbaren) Verwendungsform unterliegen.

    Das BKA schriebt hierzu offiziell:

    Zitat

    Das Verbot greift bereits dann, wenn die Gegenstände zur Montage bestimmt... sind

    Auch bei den Montagen kommt es also auf die Zweckwidmung an; passt z.B. in handelübliche Ringmontagen für ZFs auch zufällig die SureFire oder das DPSS-Lasermodul vom Conrad, so ist das kein Problem. Die faktische Montage dieser Konfiguration wäre natürlich wieder illegal - um unter einen Verbotstatbestand zu kommen, reicht es hier aus, die Funzel/den Laser in die Ringe zu spannen, d.h. für Waffen geeignete Montage an Leuchtmittel = verboten.

    Unmittelbar verboten sind Montagen, die direkt für Leuchtmittel gedacht sind sowie Leuchtmittel mit integrierter Montage, z.B. SureFire M9xx.
    (das BKA hatte übrigens mal einen merkwürdigen Feststellungsbescheid für ein bestimmtes Teil ausgestellt - ich will das (wie immer übrigens) hier nicht näher erläutern, aber auf den Bescheid würde ich nichts geben. Spricht man den Schrieb gegenüber dem BKA an, so sorgt das regelmäßig für höchst peinliche Betroffenheit).

    Für die Montagen ist insbesondere wieder der genaue Gesetzeswortlaut zu beachten, dieser beinhaltet den Begriff der "Vorrichtung":

    Zitat

    Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten... oder markieren..


    Im Zweifel wird auch eine (ohnehin nicht selbständig nutzbare) Montage unter den Begriff der Vorrichtung fallen.

    Auch wenn das teilweise im Ermessen der jeweils anklagenden Staatsanwaltschaft liegt, wird es "worst case" genau so kommen. Wie immer muss man sich nämlich vor Augen halten, dass es bei ambivalenten Formulierungen im Hinblick auf das Waffenrecht nicht nur Freiheiten zu gewinnen, sondern v.a. auch zu verlieren gibt.

    2 Mal editiert, zuletzt von sunix (17. April 2008 um 19:55)

  • und ihr glaubt wirklich das nach der letzten Waffenrechtsnovelle das Gesetz wieder entschärft wird? dafür sind die doch viel zu stolz und verklemmt für...schade :( Gruß andy P.S. Sorry für die schlechte Formatierung ich schreibe vom Handy.

  • Zitat

    Originally posted by sunix


    Das ist freilich falsch, zwischen Lasern und Lampen gibt es diesbezüglich keine Unterschiede. Verboten sind Leuchtmittel immer dann, wenn sie durch ihre Zweckwidmung ausschließlich/primär zur Monatge an Waffen bestimmt sind und keiner anderweitig etablierten und lebensweltlich üblichen (also verifizierbaren) Verwendungsform unterliegen.

    Ja, das ist doch das, was ich geschrieben hatte: da auch vom Hersteller für eine Montage an einer Waffe vorgesehene Lampen zum Nachtwandern/ Zelten/unter-der-Bettdecke-lesen taugen, ist der Besitz nicht verboten. Ausnahme, wie Du richtig schreibst: Lampen mit integrierter Waffenmontage. Bei Lasern wird es sicherlich schwerer sein, eine "etablierte[.] und lebensweltlich übliche[.] (also verifizierbare[.]) Verwendungsform" glaubhaft zu machen. Daher, verkürzt und praktisch gesagt: Taschenlampen besitzen erlaubt, Laser für Waffen besitzen verboten. Was ist daran jetzt falsch?

    Muss mir noch ne gute Signatur ausdenken.

  • Zitat

    Original von Tailgunner667
    Bei Lasern wird es sicherlich schwerer sein, eine "etablierte[.] und lebensweltlich übliche[.] (also verifizierbare[.]) Verwendungsform" glaubhaft zu machen. ... Was ist daran jetzt falsch?

    Ganz einfach: die handelsüblichen Lasermodule, wie sie als DPSS-Laser im Handel für den Eigenbau von Lichteffekten, Messgeräten und wissenschaftlichen Experimentalaufbauten erhältlich sind (und gemäß ihrer Leistungsklasse ohnehin meist schon in ihrem Betrieb gesetzlich eingeschränkt sind), darf man natürlich besitzen. Auch wenn diese Module in 90% der Fälle von ihren Abmessungen her direkt in für Waffen (bzw. in für Zielvorrichtungen an Waffen) bestimmte Montageringe passen. Natürlich dürfte man sie dort nicht einspannen, aber die Tatsache dass Leuchtmittel, bedingt durch standardisierte Gehäuse passen, macht weder die Lampe noch das Lasermodul zu einem verbotenen Gegenstand.

    Nochmal: Zwischen Lampen und Lasern gibt es diesbezüglich keine unterschiedlichen Kriterien. Auch wenn das (meinetwegen fürs Physikexperiment erworbene) Lasermodul durch sein Standardgehäuse in die Montageringe passt ist es genau so wenig verboten, wie die eigenständig nutzbare SureFire Funzel.

  • na da bin ich ja dann doch beruhigt, dass auch andere diese "Phantasie" haben... ;) Steckt ja auch keine böse Absicht dahinter. So ein Laser sähe schon top aus... Und bestimmt ganz nett mir zu schießen! Aber ich werde trotzdem die Finger davon lassen und mich langsam an das Gebiet CO2-Waffen herantasten...
    Danke, lukrab, für den Link! Günstiger Shop!

  • Ein Laser sieht klasse aus, ist aber eher unzureichend. Man kann meist kaum justieren, außerdem benötigt man immer etwas Zeit um den Punkt auch am Ziel zu finden, insbesondere im Freien. Deutschüsse aus der Hüfte auf das anvisierte Ziel sind aber möglich.
    Eine Lampe, etwa die das GTL-11 (Glock Tactical Light) oder die Surefire X200/X300 sind deutlich sinnvoller, da deren Licht auch stark auf den Einsatz auf Waffen ausgelegt sind. Das GTL hat auch seitlich den Einschalter, sodass das Einschalten schnell geschieht. Besonders wenn man nachts verdächtige Geräusche hört, und man einen Kontrollgang macht, ist die Lampe sehr hilfreich. Problematisch ist nur dass es fast keine Pancake-Holster für Waffen mit Lampe gibt bzw diese damit auch um einiges schwerer und klobiger werden. Deshalb ist es wichtig dass sich die Lampe schnell demontieren lässt.

    In Österreich ist die Montage von Lampen und Lasern legal, es ist gemäß §17 lediglich ein "Gewehrscheinwerfer" verboten, sprich keine Lampen auf Langwaffen.

    Gruß Georg

    *edit*

    Es ist übrigens ziemlich nervig wenn du gemeinsam mit einem Kollegen eine Dose bearbeitest, ein RD auf deiner Waffe hast und er leuchtet mit einem roten Laser rauf. Da weiß man dann nicht welcher Punkt welcher ist :crazy2:

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

    Einmal editiert, zuletzt von Promo (17. April 2008 um 21:37)

  • Zitat

    Originally posted by sunix

    Ganz einfach: die handelsüblichen Lasermodule, wie sie als DPSS-Laser im Handel für den Eigenbau von Lichteffekten, Messgeräten und wissenschaftlichen Experimentalaufbauten erhältlich sind (und gemäß ihrer Leistungsklasse ohnehin meist schon in ihrem Betrieb gesetzlich eingeschränkt sind), darf man natürlich besitzen. Auch wenn diese Module in 90% der Fälle von ihren Abmessungen her direkt in für Waffen (bzw. in für Zielvorrichtungen an Waffen) bestimmte Montageringe passen. Natürlich dürfte man sie dort nicht einspannen, aber die Tatsache dass Leuchtmittel, bedingt durch standardisierte Gehäuse passen, macht weder die Lampe noch das Lasermodul zu einem verbotenen Gegenstand.

    Nochmal: Zwischen Lampen und Lasern gibt es diesbezüglich keine unterschiedlichen Kriterien. Auch wenn das (meinetwegen fürs Physikexperiment erworbene) Lasermodul durch sein Standardgehäuse in die Montageringe passt ist es genau so wenig verboten, wie die eigenständig nutzbare SureFire Funzel.


    Okay, wieder was gelernt, danke sunix!

    Also, ich fasse zusammen: sämtliche Taschenlampen ohne integrierte Waffenmontage und sämtliche Laser, die nicht primär für den Einsatz an Waffen gedacht sind, darf man auch in Deutschland völlig legal besitzen. Man darf sie nur nicht an eine Waffe schrauben oder in eine Waffenmontage stecken. Das klingt (im Kontext des sinnlosen Gesetzes) sinnvoll und entspricht auch meinem Rechtsverständnis.

    Muss mir noch ne gute Signatur ausdenken.

  • Und weil es nicht nur weiß und schwarz gibt, findet man ab und an auch Laserattrappen an Spielzeugpistolen, die teilweise nur so aussehen, teilweise ein kleines, funzeliges Licht abgeben;
    teilweise aber auch Montagevorrichtungen sind/ beinhalten.

    Im Kinderzimmer okay - außerhalb... in Nähe von Papis Sachen (Waffen) ... gefährlich!
    :n5:


    Wir lernen: das deutsche Waffengesetz macht sich auch beim Lampenverbot lächerlich. Und hat nur im entferntesten etwas mit "Gefahren (Abwehr) für die innere Sicherheit" zu tun.