Einhand-/ Taschenmesser führen ab 01.04.2008 - DISKUSSION

Es gibt 56 Antworten in diesem Thema, welches 17.577 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. Juni 2009 um 17:34) ist von barret.

  • Zitat

    Original von Kontrollturm
    Viel Spaß beim Flugzeug entführen mit deiner Feueraxt^^ :crazy2:

    Schon klar, es geht ja darum, daß sogar der Pilot nicht mal ne Nagelschere mitnehmen darf.
    Aber er hat Zugriff auf die Feueraxt im Cockpit.

    Gruß, RugerBlackhawk

  • Zitat

    Original von Kontrollturm
    Viel Spaß beim Flugzeug entführen mit deiner Feueraxt^^ :crazy2:

    Also eine Feueraxt ist sicher weit gefährlicher als eine Nagelfeile oder ein Schlüsselanhängermesser. Letzteres darf man aber nicht mit an Bord nehmen, auf die Brandäxte hingegen hat jeder mit minimalen Insiderkenntnissen Zugriff.

    Die wirkliche Absurdität sieht man immer auf der ILA, wo letztes Mal Fachbesuchern sogar Metallkugelschreiber abgenommen wurden, man dafür aber gleich in der ersten Halle Aussteller hatte die von Axt bis Eispickel Millionen Dinge offen ausgestellt haben die man viel besser als Waffe missbrauchen könnte.

    Ist aber auch egal, Sicherheitskontrollen sind so oder so in Fachkreisen sehr umstritten. Wobei selbst die Befürworter eingestehen müssen das sie keine wirkliche Sicherheit bringen.

    Nur das Beispiel, das man nur noch 100ml Fläschchen im 1-Liter Beutel mitnehmen darf. Soll das wirklich NUR vor dem Zusammenmischen eines Flüssigen Sprengstoffs schützen? Geht es da nicht doch um den Gewinn, wenn ich an CDG z.B. 7,99€ für 0,5 Liter Wasser hinter der Kontrolle zahlen soll? Und, wer kann schon sagen ob der Kioskbesitzer im Sicherheitsbereich wirklich jedem nur Wasser verkauft?!? Immerhin soll al-Qaida ja sogar einen ihrer Leute einen Job im Sicherheitsbereich eines Deutschen Atomkraftwerks verschaft haben.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    2 Mal editiert, zuletzt von Erklärbär (20. April 2008 um 22:55)

  • Zitat

    Original von wolpertinger
    Lidl bietet ab 28.04.08 ein Tauchermesser (feststehend) mit einer Klingenlänge von 15 cm an.

    Das darf doch wohl zweckbestimmt noch geführt werden?

    Klar. Solange Du einen Taucheranzug an hast darfst Du es führen :n17: :laugh:

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Hallo,
    hier noch ein Link den ich von Waffen Ostheimer bekommen habe auf die Frage welches Messer denn nun noch erlaubt wäre: :nuts:

    http://www.boker.de/index.php?c=1001


    Ich persönlich brauche ein Messer zum Camping usw. und die schweizer Taschenmesser gehen mir z.T. zu funzelig auf ... :elkgrin:

    Gruss Alec_k

    :W::new15: "Wieviel ist schon gewonnen, wenn nur einer aufsteht und Nein sagt". :rot: Berthold Brecht

    Einmal editiert, zuletzt von alec_k (30. Juli 2008 um 20:48)

  • Es stellt sich nur die Frage woher die Firma Böker ihre Weissheiten nimmt.
    Besonders mit Führen wäre nur eine zugriffsbereites Tragen am Körper gemeint.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Böker will natürlich auch weiterhin Einhandmesser verkaufen. Und momentan sind da ziemlich viele im Programm.

    Diese "Weisheiten" wurden schon in einem Messerforum diskutiert und größtenteils für Humbug befunden.
    Mag sein daß da mal jemand bei irgendeiner Behörde angerufen und Auskünfte eingeholt hat. Fakt ist aber, daß selbst die Polizei bzw. die Ämter an sich noch gar nicht wissen wie sie die neuen Regeln umsetzen sollen.

    Wie soll beispielsweise der "allgemein anerkannte Zweck" definiert werden?
    Einige sagen daß alles was nicht mit Angriff oder Verteidigung zu tun hat allgemein anerkannt ist.
    Andere sagen wieder daß man zum Zeitpunkt des Führens einen konkreten Grund braucht, um das Messer zugriffsbereit bei sich zu tragen. (Nicht irgendwann im laufe des Tages einen Apfel schälen, sondern jetzt in diesem Augenblick. Danach wieder verschließen).

    Was Tatsache ist, wird leider erst die Zukunft mit Gerichtsverfahren und Urteilen zeigen.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • ..........leider einhändig bedienbar und das macht es uuuuuuuunglaublich böööööhse!!!


    Gruß K.

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    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • weis mittlerweile jemand ob man einhandmesser beim wandern und mountainbiken führen darf oder nicht??? und ob es genügt den daumenpin abzuschrauben um ein "zweihandmesser" daraus zu machen??? (aus zuverlässiger quelle)

  • Zitat

    Original von Bafana
    weis mittlerweile jemand ob man einhandmesser beim wandern und mountainbiken führen darf oder nicht??? und ob es genügt den daumenpin abzuschrauben um ein "zweihandmesser" daraus zu machen??? (aus zuverlässiger quelle)


    Dann siehts zumindest aus wie ein Zweihandmesser. Aber viele dieser Einhandmesser ohne Pin lassen sich durchaus immer noch mit einer Hand öffnen, z.B. durch einen kräftigen Ruck oder auch mit kräftigem Daumendruck, also sinds eigentlich immer noch Einhandmesser.

    u.a. div. Crosman, Podium, Anschütz 275, div. Haenel, CP88, SSP 250, S&W 79G usw.

  • Auch viele Zweihandmesser lassen sich auch ohne pin oder Loch mit einer Hand öffnen.
    Ich warte nur auf einen Fall wo der Polizist ein Zweihandtaschemesser mit einer Hand aufkriegt und der Besitzer verurteilt wird weil er ein Einhandmesser geführt hat. :confused2:


    Gruß K.

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    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Ich besitze ein Spyderco-Messer mit Kugelverriegelung (Einhandmesser). Die Schneide der Klinge ist nur 4,5 cm lang.

    http://spyderco.com/catalog/details.php?product=123

    Ich meine, irgendwo hier hätte ich gelesen, dass Messer unterhalb einer bestimmten Klingenlänge nicht unter das Führverbot fallen. Viel kann nicht fehlen, ich würde die Klinge evtl.kürzen.

    Leider hat die Suchfunktion mir nicht weitergeholfen. Hat jemand einen Tipp?


    Gruß, Jörg

  • Einhandmesser dürfen grundsätzlich nicht geführt werden - egal ob die Klinge 20 cm oder nur 20 mm lang ist.


    Die Klingenlänge (zum Führen) ist nur bei feststehenden Messer auf 12,0cm begrenzt.

    Fördermitglied des VDB.

  • hab diesen beitrag zu spät gesehen und in nem anderen thread schon gefragt, wie ist das, wenn ich an meinem spideco police das loch verschliesse, mit nem bolzen der bündig mit der klinge abschliesst oder zuschweißen.
    darf ich das dann führen? immerhin geht es dann nur noch auf wenn man beide hände benutzt.


    Grüßle Torro

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Einhandmesser dürfen grundsätzlich nicht geführt werden - egal ob die Klinge 20 cm oder nur 20 mm lang ist.

    Falsch. Nur wenn die Klinge bei Einhandöffnung verriegelt fällt es unter das Führverbot. Nicht arretierende Einhandmesser, z.B. das Spyderco UK Penknife dürfen weiterhin geführt werden.

  • In der Visier Juni 2009 war eines der Schwerpunktthemen der Status quo der
    Messerbranche. Unisono erklärten mehrere Geschäftsführer von Großhandelsfirmen oder Herstellern, dass sich die "Unsicherheit" hinsichtlich der Einhandmesser gelegt hätte.Sie verkaufen sich nach wie vor und sind ein
    starker und stabiler Posten.

    Wer die neuen Kataloge der Messerhersteller und -vertreiber studiert, wird feststellen, dass die Branche auf die Änderung des Gesetzes hinsichtlich der
    Einhandmesser in keiner Weise reagiert hat. Nach wie vor sind z.B. ca. 80 % der
    bei Böker angebotenen Messer von den Einschränkungen beim Führen betroffen.

    Was heist das für uns? Hocken wir hier zusammen und koten uns in die Hose wegen diesem Schwachsinnsgesetz, das eine Oma kriminalisiert, wenn Sie bei Aldi ein Brotmesser kauft und in der Tüte heimträgt? Ich will nicht wissen, wie viele Ihr Aldi oder Baumarkt-Einhandmesser in der Tasche haben ohne von diesem Gesetz das geringste zu wissen.

    Für mich ist es ein Gesetz, dass kaum einer kennt, fast niemand kontrolliert und von fast niemand beachtet wird. Also genauso unbekannt und sinnlos wie die Politiker, welche seinen Beschluß maßgeblich vorangetrieben haben.

    Einhandmesser - Legal? - Illegal? Scheißegal. .

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.