Warnschuss mit Gas- oder Pfefferpatronen

Es gibt 298 Antworten in diesem Thema, welches 48.326 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. März 2010 um 08:25) ist von Tiju.

  • Zitat

    Original von barret
    Aber wiederum dann eine schlechte Option, wenn die Makarov nicht bei Röhm sondern bei IzhMech produziert wurde. Wenn uns der Staat auch etwas anderes vormacht, nicht alle Überfälle werden mit SSWs verübt. Und schneller als ein
    9 mm Geschoß kann ich einfach nicht laufen.


    ja natürlich. bin jetzt nur von obiger situation ausgegangen, und der einschätzung des knirpses mit seinem messer.
    hätte ja schliesslich auch ein wurfmesser sein könne ;)
    wäre eine scharfe waffe im spiel gewesen, würde der wohl niemanden nachschiessen und töten bei der tankstelle nur für paar scheine.
    aber wer weiss, es gibt genug kranke leute.

  • Mit der Vermutung wäre ich mal vorsichtig ... Leute wurden schon aus schlechteren Gründen erschossen als für ein paar Scheine.

  • Selbstverteidigung mit SSW?

    Kann man nie pauschalisieren, da gibts so viele möglichen Szenarien wie die Pornoindustrie Filmchen dreht........

    Ist's nen Revolver der getragen wird braucht man jeden schuss! Also alles CS oder Pfeffer, ich persönliche stehe auf Chemie also CS

    Bei Pistolen hängt es von der Magazinkapazität ab bei 6-10 schuss nur Reizstoffpatronen entweder nur CS oder CS und Pfeffer gemischt.

    Ab 10 schuss Kapazität Einsatzabhängig, nimmt man die SSW für den Selbstschutz in Wäldern oder auf Feldwegen die erste Knall/ Blitz, der rest dann Reizstoff nur Pfeffer. (bessere Abwehr gegen Tiere)

    Ist das aktuelle Tragen eher städtisch/ in Gewerbegebieten..... *hust, hust* :nuts: der fall macht die mischung CS/ Pfeffer 50/50 den größten sinn. (bessere systemisch-additive Wirkung der Stoffe beim Menschen)

    Das potenzielle Abwehrmedium entscheidet somit über die Magazinladung.

  • Was hier offenbar viele vergessen, die in einer Notwehrsituation predigen, die SSW, das Pfefferspray oder was auch immer einzusetzen und sich dann davon zu machen:

    Es gibt einen Tatbestand im StGB, der sich unterlassene Hilfeleistung nennt. Der gilt leider auch in einer Notwehrsituation.

    Befördere ich einen Angreifer mittels Pfefferspray in die Orientierungslosigkeit, muss ich im Rahmen des Zumutbaren erste Hilfe leisten, ihn also zumindest ärztlicher Hilfe zuführen (also zu gut Deutsch: Die Rettung rufen), wenn mir eine erste Hilfe am lebenden Objekt aufgrund der Selbstgefährdung, was der Regelfall sein dürfte, nicht zumutbar ist.

    Lasse ich ihm keine Hilfe zukommen und verziehe mich vom Ort, mache ich mich der unterlassenen Hilfeleistung strafbar.

    Viel schlimmer noch:

    Da ich ihn in die Situation der Hilflosigkeit (hier: Orientierungslosigkeit nach Einsatz von OC) befördert habe, bin ich schlagartig Garant im rechtlichen Sinne; Notwehr hin oder her. Läuft er also so orientierungslos vor ein Auto und kommt dabei ums Leben, dann kann ich mich schonmal auf eine Anklage wegen Tötung durch Unterlassen vorbereiten.

    Und das ganz Schöne an einer solchen Sache:

    Aus dem Einsatz von Pfefferspray oder der SSW in einer SV-Situation komme ich über Notwehr raus; auch wenn ich erst nachträglich erst aufgrund von Zeugen im Rahmen der Ermittlungen festgestellt werden kann.

    Aus der unterlassenen Hilfeleistung oder der Tötung durch Unterlassen komme ich aber eben nicht über die Notwehr raus. Die bleibt hängen, sollte ich mich in so einer Situation einfach so verziehen.

    Sollte ich mich daher vom Ort des Geschehens entfernen und später doch ermittelt werden (da Murphy ja Einsatzleiter ist...), habe ich zwar wegen Notwehr nichts zu befürchten, dafür habe ich mir die unterlassene Hilfeleistung oder die Tötung durch Unterlassen selbst eingebracht, weil ich eben nicht nach einer erfolgreichen Notwehr zum Telefon gegriffen habe und den Probanten zumindest ärztlicher Hilfe zugeführt habe.

    Und ich weiß nicht, was mir lieber ist:

    Der Schriftverkehr und die Gerichtsverhandlung zur Rechtfertigung meiner Notwehrhandlung (wo ich immerhin noch eine reelle Chance habe, das meiner Einlassung der Notwehr Glauben geschenkt wird) oder die Gerichtsverhandlung wegen unterlassener Hilfeleistung oder gar Tötung durch Unterlassen (die in jedem Falle hängen bleibt)...

    Von daher finde ich es rechtlich erheblich bedenklich, hier die Auffassung zu vertreten, sich nach einer einwandfreien Notwehrsituation so kommentarlos zu verziehen...

    Und was den Warnschuss mit SSW anbelangt:

    Warum nicht?!? Verbunden mit entschlossenem Auftreten und einer Waffenhandhabung, wie sie das Gegenüber von professionellen Waffenträgern gewohnt ist, wird das Gegenüber so schnell nicht bezweifeln, dass man nicht doch eine scharfe Waffe in der Hand hält.

    Was ich meine:

    Warnschuss senkrecht nach oben abgeben (so, wie man es mit einer scharfen Waffe auch machen würde), verbunden mit dem Anruf: Waffe weg! Oder ich schieße! o. ä. und dann die Waffe in den beidhändigen Anschlag bringen und auf das Gegenüber richten (entschlossene Schießhaltung).

    Erstens wird das Gegenüber in einem solchen Moment nicht nach einer Laufsperre suchen, zweitens ereignen sich derartige Zwischenfälle nicht bei idealen Lichtverhältnissen, unter denen dies möglich ist. Wenn man dann drittens noch ein SSW-Modell verwendet, was bei der zuständigen Polizei in Verwendung ist (Berlin = P 6 = Geco P 225; NRW = P 99), wird das Gegenüber in einem solchen Moment mit dem passenden Auftreten des Verteidigers eher daran denken, einem Ordnungshüter mit einem scharfen Eisen gegenüberzustehen.

    Wenn man das ganze noch mit dem Anruf: Polizei! verbindet, hat das durchschlagenden Erfolg. Und auch die Amtsanmaßung ist in einem solchen Fall über Notwehr rechtfertigungsfähig...

    Folgende Situation hatte ich vor einiger Zeit:

    Fünf Jugendliche legen nachts auf dem Ku'damm in Berlin einen Straßenmusikanten zusammen, weil er kein Schutzgeld bezahlen wollte. Umstehende wurden ebenfalls angegriffen, das Anrufen der Polizei wurde kategorisch durch Drohungen verhindert.

    Ich hatte meine SSW am Mann, weil ich vorher beim Hundetraining auf dem Hundeplatz und danach noch unterwegs war...

    Mit dem Auto angehalten, ausgestiegen, Waffe gezogen, Warnschuss senkrecht in die Luft abgegeben mit der Androhung des Waffengebrauchs (Polizei! Aufhören oder ich schieße!) Waffe in den Anschlag gebracht und auf den Angreifer, der mir am nächsten stand, gerichtet...

    Da war aber ganz schnell Ruhe... Und der Angreifer, der mich mit der Waffe gegenüber sah, kniete sich brav mit den Händen hinter den Kopf auf den Boden und harrte der Dinge, die da kommen...

    Und bevor die Fragen kommen: Das gegen mich gerichtete Ermittlungsverfahren wurde sämtlichst (Tatvorwurf war hier u. a. auch die Amtsanmaßung) wegen Vorliegens des Rechtfertigungsgrundes aus § 32 StGB durch die StA gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

    Und wenn es ganz arg kommt, kann man mehrmals abkrümmen und die Kadenz, die man mit dem Zeigefinger erreicht, macht den Zeitverlust eines unmittelbaren Angriffs durch den Warnschuss m. E. wieder wett.

    Im übrigen:

    Viele Leute, die mit einer Waffe beschossen werden (egal ob nun Platz, Pfeffer oder Projektil), gehen instinktiv davon aus, sie seien getroffen und werfen sich zu Boden oder fliehen. Da prüft keiner mehr, ob er nun wirklich getroffen wurde.

    Zumindest im ersten Moment wird kaum einer weiter auf mich zurennen, wenn ich einen Schuss auf ihn abgebe und ausprobieren, ob es nur eine Platzpatrone war. Er wird zuerst denken, dass sein Leben jetzt vorbei ist...

    In diesem Sinne...

    Was senkt den Blutdruck eines Angreifers? Ein kleines Loch. Was senkt ihn schneller? Viele kleine Löcher. // Si vis pacem, para bellum.

  • Schöne Story. Thx für die Einblicke...
    Wegen solchen kranken Typen:

    1) Trage ich eine SSW
    2) Sind Dinge wie Teleskopschlagstöcke etc. so in Veruf geraten...

    Ich wohn auch in Berlin und hab bei solchen Leuten instinktiv die Hand in der Tasche am Pfefferspray oder an der SSW. Wenn man am Wochenende nachts in der City unterwegs is, begegnet man nun mal leider solchen Typen und da will ich schneller sein...

    Zum Thema Warnschuss: Wenn der Angreifer noch weit weg is, ok, aber zB bei dem Video was hier gepostet wurde is einfach keine Zeit dafür...
    Subjektiv selbst entscheiden und hoffen das es richtig war.
    Wenn der Typ in dem Video erst nen Warnschuss abgegeben hätte, hätte der Kerl ihm das Messer doch noch in´ Bauch gerammt. Man hat ja gesehen, dass der "blind" weitergerannt ist.

    Ich besorg mir demnächst erstma OC-Patronen :confused2: Habs bisher immer verplant die mitzukaufen..

    Schönen Abend noch...


  • Grad alle seiten durchgeschaut kein Link gefunden zum Video kann den wen noch mal posten bitte?

    Thx Im vorraus

  • Das ich bei einem unmittelbaren Angriff keine Zeit mehr für einen Warnschuss habe, ist auch klar. In dem Video also einen Warnschuss abzugeben, hätte hoffentlich niemand, auch mit einer scharfen Waffe, gemacht.

    Da kann man wirklich nur solange drauf halten, bis man einen Wirkungstreffer erzielt. Würde man mit einer scharfen Waffe halt nicht anders machen...

    Aber um eine Situation, die in der nächsten Sekunde so richtig schön knallt, runterzufahren, ist ein Warnschuss, auch mit einer SSW und dem passenden Auftreten, so dass das Gegenüber glaubt, man hätte eine scharfe Waffe in der Hand, m. E. durchaus geeignet.

    Dass man natürlich situationsbedingt entscheiden muss, ob man einen Warnschuss abgibt oder aber gleich drauf hält, ist klar und soll auch nicht anders gemacht werden.

    Aber:

    Zwei Schuss sind schnell raus und die Option eines Warnschusses zu Gunsten einer OC-Patrone mehr im Magazin aufzugeben bringt es auch nicht.

    Manchmal kann es ganz gut sein, dass der erste Schuss nur knallt:

    Stelle man sich vor, man wird in einem U-Bahnhof angegriffen. Der Angreifer ist auf engstem Raum (< 2 m) dran, das Einzige, was ich zur Verfügung habe, ist die SSW, geladen mit einer Platz und dem Rest OC.

    Knall ich ihm die Platz an den Latz, wird er durch den Gasdruck sein Verhalten schnellstens überdenken. Von kleinen Pulverpartikeln, die ihm schmerzhaft auf bis zu 3 m entgegenfliegen, mal abgesehen.

    Zumindest aber habe ich die Schrecksekunde auf meiner Seite und kann mich in Sicherheit bringen.

    Habe ich hingegen nur OC im Magazin, werde ich ihn zwar auch los; mit ihm aber möglichst noch zahlreiche andere Personen, die sich zu diesem Zeitpunkt auf dem Bahnhof befinden. OC-Patronen in geschlossenen Räumen machen halt keinen Spaß.

    Und ob mir die Zeugen, zu deren Lasten ich dann ja zudem eine - nur schwer zu rechtfertigende - fährlässige Körperverletzung begangen habe, noch so wohlgesonnen sind... Ich weiß ja nicht.

    Habe ich also nur OC im Magazin scheidet eine SV in geschlossenen Räumen mittels SSW völlig aufgrund der Umgebungsgefährdung aus. Mit einer Platz am Anfang habe ich zumindest noch die Chance, mir zumindest durch die Schrecksekunde bei meinem Gegenüber den Allerwertesten zu retten, falls schon der Gasdruck nicht reicht, ihn von seinem Vorhaben abzubringen...

    Auch bei schlechten Windverhältnissen führt eine Platz am Anfang dazu, dass ich meinem Gegenüber zumindest etwas an den Latz knallen kann, was heiß ist und auf kurze Distanz auch weh tut.

    Habe ich nur OC im Magazin, muss ich ihn erstmal bitten, sich in den Wind zu stellen, damit ich mich nicht selber einneble...

    Was ich damit sagen will:

    Meiner Meinung nach gibt man viele gute Handlungsalternativen auf, wenn man nur OC im Magazin hat und keine Platz vorlädt.

    Dass natürlich immer eine zuverlässig funktionierende Waffe Voraussetzung für solche "Spielchen" ist, sollte allerdings natürlich klar sein.

    In diesem Sinne...

    P. S.: Den Tatbestand der Aussetzung habe ich bewusst "vergessen." Ich wollte halt die Extreme von der unterlassenen Hilfeleistung (mildestes in Betracht kommendes Delikt) bis zur Tötung durch Unterlassen (extremstes in Betracht kommendes Delikt) herausarbeiten. Und die Aussetzung fällt da halt "nur so ins Mittelmaß".

    In Betracht kommt er natürlich ohne Probleme.

    Was senkt den Blutdruck eines Angreifers? Ein kleines Loch. Was senkt ihn schneller? Viele kleine Löcher. // Si vis pacem, para bellum.

    Einmal editiert, zuletzt von Jermaine25Bln (21. April 2008 um 21:46)

  • Wobei diese Szene ja gestellt ist, der vermeindliche angreifer weiss was auf ihn zukommt.
    In einer Echten SV Situation währe dieser zu tiefst traumatisiert und wesentlich schneller außer gefecht.

    Gruß Steven

  • Zitat

    Original von stevenfueller
    Wobei diese Szene ja gestellt ist, der vermeindliche angreifer weiss was auf ihn zukommt.
    In einer Echten SV Situation währe dieser zu tiefst traumatisiert und wesentlich schneller außer gefecht.

    Gruß Steven

    Oder auch nicht und er hätte zumindest einen Treffer/ Stich landen können.


    Bei diesem Test von Gabor VASS weiß ich immer nicht, ob ich den nun besonders gelungen oder besonders dämlich finden soll.
    ???

    Aber angeblich haben beide Testpersonen die Sache wohlbehalten überstanden. Immerhin.


    Dennoch: Bitte nicht zuhause nachmachen!


    Gruß,
    Helge/ 5-atü

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Dennoch: Bitte nicht zuhause nachmachen!

    Und wer meint er müsste das trotz Warnhinweiß nachmachen, soll das nicht in Badehose machen :laugh: :laugh: :laugh:

    @ 5 atü
    da könntest du schon recht haben aber ich vermute in den wenigsten fällen rennt der Angreifer auf das Opfer zu.

    Ein Restrisiko ist NIE auszuschließen!

    Gruß Steven

  • lol @ Badehose - habs zwar hier noch nicht gelesen, aber das Ding zieht ja auch durch andere Foren mit dem Verweis zu CO2air :D


    Mal ne andere Situation für euch Paragraphen-Freaks (nicht bös gemeint):

    Ist in gewissem Maße ja auch eine Sache der Verteidigung - nehmen wir mal folgende Situation: Mein Moped steht bei uns im Hof, Zündschlüssel abgezogen, geht also nich einfach so an. Jetzt kommt da irgendjemand bei uns in den Hof rein und macht sich an meinem Moped zu schaffen, mit der Absicht es zu entwenden, ich seh das von meinem Flurfenster aus und schleich mich runter Richtung Hof um die ganze Sache noch zu verhindern...

    Soweit so gut, aber wie kläre ich die Situation nun zu meinen Gunsten?
    Ist imho eine Verteidigung meiner selbst und/oder meines Besitztums.
    Im Endeffekt ist es doch mein befriedetes Grundstück und er hat meiner Auffassung nach schon Landfriedensbruch begangen und ist noch dazu dabei einen Raub zu vollziehen.

    Darf ich hier meine SSW ziehen und zumindest drohen (so wie z.B. "Das würd' ich lassen! :evil: " ), in der Hoffnung, dass er ablässt, sich entschuldigt und geht oder ist dies dann schon in irgendeiner Form illegal? Warnschuss? Mehr?

    Würde mich über ne Antwort freuen

  • Die Verteidigung der eigenen Gueter ist durchs Notwehr abgedeckt. Die SSW in anschlag bringen, vollkommen in Ordnung, verbunden mit der Aussage, sich vom Acker zu machen.

    Wenn er dann auf dich zukommt, die Hand in die Jacke/Hose steckt als wuerde er etwas ziehen wollen: schiessen.

    Kann es sein, dass Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben? Weiß ich nicht - ist mir auch egal.

    Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!

  • Was Du hier beschreibst ist weder Landfriedensbruch, noch Raub, sondern höchstens ein versuchter Diebstahl !

    Landfriedensbruch 125 StGB: http://dejure.org/gesetze/StGB/125.html
    Raub § 249 StGB: http://dejure.org/gesetze/StGB/249.html
    Diebstahl § 242 StGB: http://dejure.org/gesetze/StGB/242.html

    Einmal editiert, zuletzt von Derringer (22. April 2008 um 09:16)

  • Notwehrfähig ist jedes dir zustehende Gut und rechtlich anerkanntes Interesse. (Die Abwehr von Angriffen auf die öffentliche Ordnung bleibt aber Sache des Staates und seiner Organe!).
    Damit ist dein Eigentum Notwehrfähig.
    Auch ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff auf dein Eigentum liegt problemlos vor.
    Die Notwehrhandlung sei hier eine Bedrohung. Sie ist geeignet und auch das relativ mildeste Mittel. Ich würde auch eine Nötigung akzeptieren (wegstoßen oder drängen vom Moped, da der Täter im Rahmen einer Sachbeschädigung versuchen wird, das Moped zu starten. Allein durch eine Bedrohung lässt sich dies nicht unbedingt verhindern).

    Vorliegend würde wohl auch der § 127 I 1 StPO anwendbar sein, Jedermanns-Festnahmerecht. Der Meinungsstreit, ob ein dringender Tatverdacht reicht oder ob eine wirklich begangene Straftat vorliegen muss, kann hier dahin stehen, da ja die feindliche Absicht des Täters bereits festgestellt wurde (mit der Absicht...). Schusswaffengebrauch im Rahmen des § 127 I 1 ist aufgrund der besonderen Gefährlichkeit nur in Form von Warnschüssen gestattet, aber das nur nebenbei ;-).
    Du dürfest den Täter also auch bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.

  • Danke White und rencor für die gut ausgeführten Antworten.

    Die Antwort von Derringer finde ich eher weniger nützlich - ich hab nicht nach einzelnen Paragraphen gefragt, die du mir verlinken sollst, sondern eher nach eurer Auffassung der Situationsklärung ;)

    Dann ist es eben Hausfriedensbruch, da er das befriedete Besitztum widerrechtlich betreten hat. (War mir nunmal heut Nacht nicht sicher, ob das zu Haus oder Land gehört)