Ach so ist das, hmm danke hette es umsonst zerlegt
Ja da ich schweizerbürger bin brauche ich keine WBK
Die prüde schweiz hat auch vorteile.... noch....
Danke
Es gibt 53 Antworten in diesem Thema, welches 5.656 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
Ach so ist das, hmm danke hette es umsonst zerlegt
Ja da ich schweizerbürger bin brauche ich keine WBK
Die prüde schweiz hat auch vorteile.... noch....
Danke
ZitatOriginal von Promo
............Dichtung wechseln ist nichts was ein BüMa machen muss, und eine Feder ist ein normales Stück Metall und selbst in Deutschland kein waffenrelevanter Teil (sons dürfte man die Exportfedern auch nicht frei erwerben), also darf ich es auch abschneiden wie ich will.
Man muss nur darauf achten dass die Waffe danach nicht mehr als 7,5J hat, dann ist alles rechtens.
............
ZitatOriginal aus WaffG
Wesentliche Teile sind...
1.3.3
bei Schusswaffen mit anderem Antrieb auch die Antriebsvorrichtung, sofern sie fest mit der Schusswaffe verbunden ist;
Das Thema hatten wir hier: GAMO CF-X....Reichweite bzw. Zielgenauigkeit
Auch aus praktischen Gründen jenseits der §§ finde ich es .
Die Gamo legal verbessern ? Promo´s Beiträge (vor allem den am Ende) in Gamo Abzüge / Tuning Guter Tip !
Andreas
ZitatOriginal von Promo
Nun,
Dichtung wechseln ist nichts was ein BüMa machen muss, und eine Feder ist ein normales Stück Metall und selbst in Deutschland kein waffenrelevanter Teil (sons dürfte man die Exportfedern auch nicht frei erwerben), also darf ich es auch abschneiden wie ich will.
Man muss nur darauf achten dass die Waffe danach nicht mehr als 7,5J hat, dann ist alles rechtens.Gruß Georg
Ähm das wäre mir neu.
An der Feder kannst du machen was du willst, aber einbauen darfst du sie dann nicht mehr.
Ich dürfte ja auch an meiner (nicht vorhandenen) 97k die Federenden anlegen. Auch wenn sie danach weniger Energie hätte. Das darf nur ein BüMa.
Und da du mit der neuen Dichtung (ohne Loch drin) auch die Leistung steigerst, was wie immer verboten ist, egal wie viel mehr oder weniger das bringt, ist auch das verboten. Zumindest in Deutschland.
Bedenkt auch bitte falls ihr euch weiterhin tipps gebt, das dies ein deutsches Forum ist und die Anleitung auch von nicht-Österreichern/-Schweizern genutzt werden könnte.
Was mich noch Interessiert, nox_882 warum kaufst du dir denn als Schwizer ne -Waffe? Die Gamos gibts doch auch direkt fertig in 20(?) oder mehr Joule.
ZitatOriginal von -raY-
Ähm das wäre mir neu.
An der Feder kannst du machen was du willst, aber einbauen darfst du sie dann nicht mehr.
Also ganz ehrlich, wo steht das denn nun wieder, das das die Feder nur ein BüMa kürzen und wieder einbauen darf, bei Unter-Unterschreitung der 7,5 Joule Grenze? Im WaffG habe ich dieses auch nicht gefunden, vielleicht bin ich aber auch zu blöde das lesen
Ich pers. finde die Idee * mit kürzen der Feder um die 7,5 J Grenze einzuhalten gar nicht so übel. Die Frage ist hier nur kannst du mit einem nicht vorhandenen Equipment und dem entsprechenden Wissen, dieses überhaupt ordnungsgemäß durchführen (Messung etc.)? Und hier stimme ich dir wiederum zu -ray-, dann lieber Finger weg von den Modifikationen.
Viele Grüße
Pantherfaust
ZitatOriginal von Pantherfaust
Also ganz ehrlich, wo steht das denn nun wieder, das das die Feder nur ein BüMa kürzen und wieder einbauen darf, bei Unter-Unterschreitung der 7,5 Joule Grenze? Im WaffG habe ich dieses auch nicht gefunden, vielleicht bin ich aber auch zu blöde das lesen
Gilmore hats schon zitiert:
ZitatOriginal aus WaffG
Wesentliche Teile sind...
1.3.3
bei Schusswaffen mit anderem Antrieb auch die Antriebsvorrichtung, sofern sie fest mit der Schusswaffe verbunden ist;
Ergo auch Feder, Kolben usw.
edit:
Und an wesentlichen Teilen darf nur(!) ein BüMa etwas ändern. Egal was die Änderung bewirken würde.
ZitatOriginal von Pantherfaust
Also ganz ehrlich, wo steht das denn nun wieder, das das die Feder nur ein BüMa kürzen und wieder einbauen darf, bei Unter-Unterschreitung der 7,5 Joule Grenze? Im WaffG habe ich dieses auch nicht gefunden, vielleicht bin ich aber auch zu blöde das lesen
Wesentliche Teile darf nur der BüMa oder der Inhaber einer Erlaubnis nach § 26 WaffG bearbeiten.
Das ist bei allen Waffen so und hat mit 7,5 J erstmal nix zu tun.
Als drittes kommt dazu das Deine Waffe nicht mehr dem geprüften Bauartmuster nach Beschussgesetz/-verordnung entspricht, denn nur dann trägt sie das zurecht.
Andreas
P.S. -raY- war schneller
Also so gesehen ,
stimmt, habs so nicht rausgelesen, aber ihr habt recht.
Viele Grüße
Pantherfaust
Was mich noch Interessiert, nox_882 warum kaufst du dir denn als Schwizer ne -Waffe? Die Gamos gibts doch auch direkt fertig in 20(?) oder mehr Joule.[/quote]
solch eine hab ich ja, hab nur gelesen, dass wenn sie ein loch im kolben hatt, beim schuss so anhört als ob es einen lehrschuss ist.
Und bei mir ist das auch so und dazu hin verdammt laut
Darum dachte ich sie sei gedrosselt.
wie krieg ich raus wie fiel joul sie hat? giebts da ne tabelle ?
Gruss
Hat die denn ein ?
Ne sie hat kein giebts hier in der schweiz nicht
Aber warum hat sie dann ein Loch im Kolben?
Ich dachte das gäbs nur hier, um die 7,5 Koule grenze einzuhalten.
hehe
ich dachte sie hat einen weil es sich so anhörte, aber es ist ja kein loch drin wen die aussagen der user stimmen.
haste mich wohl nicht verstanden
Ähm jau!
Hab dich mir Bluejay verwechselt.
Sorry
Dann muss ich wohl mit dem Problem (lauter Schuss) zum BüMa, der mir mit Sicherheit weiterhelfen kann.
Trotzdem Danke für die vielen Beiträge und gutgemeinten Tipps!
Bluejay