Hallo Forum,
da ich ab übermorgen mein Timberland Lightfoot nicht mehr mit mir führen darf, hab ich mir eine "führige" Alternative rausgeschaut.
Dieses Messer darf ich doch ohne jeden Grund mit mir führen, oder habe ich was überlesen im Gesetz?
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Hallo Forum,
da ich ab übermorgen mein Timberland Lightfoot nicht mehr mit mir führen darf, hab ich mir eine "führige" Alternative rausgeschaut.
Dieses Messer darf ich doch ohne jeden Grund mit mir führen, oder habe ich was überlesen im Gesetz?
Hmmm. sieht mir stark danach aus, daß man es mit einer Hand öffnen kann, dank der Löcher <g>. Die Einhandmesser - bzw. was der Gesetzgeber darunter definieren zu müssen glaubte - zeichnen sich ja dadurch aus. Es sind ja nicht nur die Messer mit "Schraube" gemeint. Mein Gerber Serrater fällt dank "Loch" auch hintenüber.
Mike
Für mich sieht das ganze nach einer feststehenden Klinge unter 12cm aus. Die Löcher sind nur verzierung. Ich kann auch keinen Drehmechanismus erkennen welcher das Messer klappbar machen würde, von daher währe es frei zu Führen ohne Einschränkungen (bis auf die üblichen halt)
Gruß
Thomas
Na klar .... ich sollte mal die Brille aufsetzen .... ich widerrufe alle meine Aussagen und behaupte das Gegenteil. Sorry für die unnötige Verwirrung.
ZitatOriginal von Paddy
Dieses Messer darf ich doch ohne jeden Grund mit mir führen, oder habe ich was überlesen im Gesetz?
U.U. könnte man sich an der vorne offenbar beidseitig geschiffenen Klinge stören. Wenn ein Messer als Waffe eingestuft wird, und die Grenze war ja schon immer recht schwammig, ist es ja ab dem 1.4. wohl auch unter 12cm aus mit Führen.
ZitatOriginal von Erklärbär
U.U. könnte man sich an der vorne offenbar beidseitig geschiffenen Klinge stören. Wenn ein Messer als Waffe eingestuft wird, und die Grenze war ja schon immer recht schwammig, ist es ja ab dem 1.4. wohl auch unter 12cm aus mit Führen.
Falls ich das richtig erkenne ist das K&K MEsser nur einseitig geschliffen und auf der anderen Seite der Spitze nur dünner?!
Zwischenfrage:
was genau wird nun als "Klinge" gemessen? Das Stück Stahl jenseits des
Griffes oder nur der Teil, der auch als Schneide ausgeführt ist?
Wenn letzteres zutrifft, könntest du Glück haben.
Gruß,
Dennis
Frage:
ZitatOriginal von Paddy
Könnte das auch noch "durchgehn"???Klingenlänge: 12,07 cm
Antwort:
Verbot des Führens von Einhandmessern (generell) und Messern mit feststehender Klinge ab 12 cm
Michael
Ich werde mir entweder ein Ontario TAK-1 oder ein Benchmade Fixed Griptilian zulegen.
Vielleicht auch "nur" ein Ontario RAT-3, denn ca. 11cm Klinge+Griff sind schon etwas sperrig.
Was meint ihr?
ZitatOriginal von HassesFreigang
Zwischenfrage:was genau wird nun als "Klinge" gemessen? Das Stück Stahl jenseits des
Griffes oder nur der Teil, der auch als Schneide ausgeführt ist?Wenn letzteres zutrifft, könntest du Glück haben.
Gruß,
Dennis
Ich hab beim googeln das hier gefunden, aber alle Angaben ohne Gewähr:
Zitat
in Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.4.1 zum WaffG wird eine Klingenlängenangabe definiert als der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge.
Michael
Ich vermute ganz stark, daß mit "Klinge" alles ab Ende Griff bzw. Parierstück gemeint ist.
Wenn der ggf. kontrollierende Ordnungshüter ein entsprechendes Meßgerät benutzt das ihm die illegalen sieben zehntel Millimeter anzeigt, wird Dich (Paddy) der Bannstrahl der Inneren Sicherheit und Öffentlichen Ordnung mit äußerster Härte treffen. Schätz ich mal.
Die 7/10 mm sind durch regelmäßiges Schleifen der Klinge nach Benutzung aber bald abgetragen, so daß Du nach einigen Monaten der Benutzung daheim das JuJu legal führen könntest. Wenn da legislativerweise nicht noch was nachkommt in der Richtung "als Messer mit Klingenlänge über 12 cm gelten auch Messer, deren Klingenlänge vom Hersteller vor Abnutzung als über 12 cm gedacht war. Fertigungstoleranzen sind entsprechend zu wählen."
Oh mann, das ist alles sowas von nicht witzig. Es ist allen Ernstes so weit gekommen, daß man sich über Millimeterbruchteile bei Klingenlängen Gedanken machen muß.
To such depth have we sunk...
Ich hab auch lange mit dem Ontario RAT 3 geliebäugelt mich aber jetzt für das
Marttiini Condor Jagdmesser entschieden. Kostet nur die Hälfte und ist scharf wie Gift.
Ich glaub einfach, wenn die ganzen Einhandmesser-Besitzer jetzt auf feststehende umsteigen werden sich die Gutmenschen erst recht beunruhigt fühlen. Lauter Lederstrümpfe mit Jagdmessern am Gürtel - die Typen müssen doch gefährlich sein. Deshalb wollte ich nicht mehr gar soviel ausgeben - das nächste Messertrageverbot kommt garantiert und teure Brieföffner habe ich jetzt
wirklich genug.
ZitatOriginal von psykokev
Ich werde mir entweder ein Ontario TAK-1 oder ein Benchmade Fixed Griptilian zulegen.
Vielleicht auch "nur" ein Ontario RAT-3, denn ca. 11cm Klinge+Griff sind schon etwas sperrig.
Was meint ihr?
Das Ontario TAK1 Knife sieht mir doch zu sehr nach Küchenmesser aus!
Da gefallen mir deine anderen Vorschläge schon besser.
Ich suche auch noch ein richtig schönes Messer mit feststehender Klinge, leider noch nicht fündig geworden.
Auch kann ich mir nicht vorstellen damit dauernd ,am Gürtel tragend, rumzurennen.
Zumal es im Sommer ja doch ein bischen Komisch aussieht wenn wir alle wie die Pfadfinder rumrennen.
ZitatOriginal von hessel007
.
Auch kann ich mir nicht vorstellen damit dauernd ,am Gürtel tragend, rumzurennen.
Zumal es im Sommer ja doch ein bischen Komisch aussieht wenn wir alle wie die Pfadfinder rumrennen.
Wenns jeder macht ist es normal
Und jeder Insider wird´s verstehen
Ich hatte weder Lust, der Dumpfbacken wegen viel Geld auszgeben, noch ein Messer zu haben, bei dem im Zweifel wieder Gelaber ansteht, ob es nicht als "Waffe" zu qualifizieren ist.
Die schlichte Lösung wurde mir von hier in wenigen Tagen promt ins Haus geliefert:
http://durapi-shop.com/shop/article_9…aid%3D900382%26
Lose in der Tasche geführt, läßt sich die Scheide leicht einhändig mit dem Daumen wegschnippen - so herrlich legal
ZitatOriginal von AD-iceman
Frage:
Antwort:
Verbot des Führens von Einhandmessern (generell) und Messern mit feststehender Klinge ab 12 cm
Michael
Das ist eindeutig Falsch!
Für feststehender Klinge ab 12 cm klingenlänge braucht man nur ein anständigen Grund um sie zu führen!
Macht doch nicht immer alles schlimmer als es ist!
Nachher denken die Bogenschützen/Pfadfinder/Trekkingbegeisterten usw. hier sie dürfen nicht mehr ihre Messer dabei haben.
Grüße
Wiking
"NUR" einen anständigen Grund.........
Hm, anständig ist relativ. Wer sagt mir denn ob das Führen meines "Bogenschießmessers" auf dem Weg zum Schießen schon "anständig" ist oder ob es erst "anständig" wird wenn ich da bin und den Köcher angelegt habe?
Diese bescheuerten Ausnahmen machen dieses Alibigesetz keinen Deut besser und es sollte nicht immer gesagt werden "mit Grund darfst du ja, ist ja alles gar nicht so schlimm".
Doch ist es!!
Wenn ich als freier Bürger Angst haben muss daß ich bestraft werde weil ich ein Messer (und da ist die Länge egal!!) zu friedlichen Zwecken trage, ist das nicht hinnehmbar und sollte auch nicht beschönigt werden.
Es ist und bleibt ein freiheitsbeschneidendes Gesetz ohne Sinn und genauso sollte es verbreitet werden.
Nicht die (undefinierten) Ausnahmen hervorheben, sondern die nicht unerheblichen Einschränkungen!
Gruß K.
ZitatOriginal von Wiking
Nachher denken die Bogenschützen/Pfadfinder/Trekkingbegeisterten usw. hier sie dürfen nicht mehr ihre Messer dabei haben.
Dies anzunehmen ist z.Z. aber die einzige sichere Möglichkeit.
Die Grenzen was Erlaubt ist werden von den Gerichten gesetzt. Demnach MUSS in der Anfangsphase jeder Messerführende mit einem Prozess rechnen, denn ob Bogenschießen ein Rechtfertigungsgrund ist steht ja noch lange nicht fest. Ich hab erst 2 oder 3 Mal Bogen geschossen, und habe dabei nie ein Messer gebraucht. Wenn der Richter ähnliche (oder gar keine) Erfahrungen mit Bögen hat, sind bis zu 10.000 Euro, jede Menge Verfahrens und Anwaltkosten und unter Umständen die Waffenrechtliche Zuverlässigkeit flöten.
Das die beteiligten Politiker schon gespalten sind ob Trecking oder Wandern ein Grund ist, war hier ja schon zu lesen. Du kannst ja ein Vorhängeschloss an den Rucksack machen und das Messer verschlossen durch den Wald tragen. Und Pfadfindermesser sind in aller Regel deutlich kürzer als 12cm. Warum sollte es bei Verfügbarkeit geeigneter, kürzerer Messer automatisch erlaubt sein auch ein Längeres mit zu nehmen?
Solange sich da nicht eine stetige Rechtsprechung entwickelt hat, ist der Zustand völlig undefiniert. Und ich möchte eigentlich nicht derjenige sein der als Beklagter vorm Richter stehend zur Definition der Rechtsbegriffe beiträgt. Das ist nämlich nicht grade Risikoarm.
ZitatOriginal von Wiking
Das ist eindeutig Falsch!
Für feststehender Klinge ab 12 cm klingenlänge braucht man nur ein anständigen Grund um sie zu führen!
Hallo Wiking, es ging um die Frage ob 12,7 cm noch als "bis 12 cm" durchgehen und da ist meine Antwort garnicht so falsch. Mit einem allgemein annerkanntem Grund kannst du zb auch ein Messer mit 15 cm führen, nur wie gesagt, darum ging es nicht.
Michael