Kleiner Waffenschein. Was erlaubt?

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 5.541 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. März 2008 um 05:04) ist von Broadhead.

  • Auf dem kleinen Waffenschein steht doch "erlaubt nicht das führern auf öffentlichen Versammlungen und Veranstaltungen"

    Ist damit etwa die Stammkneipe oder eine Billardhalle z.b. gemeint oder eine Demonstration usw.?


    :cry:

    Kenn mich da überhaupt nich aus.
    +Help+

  • Zitat

    Original von z-legend
    Ist damit etwa die Stammkneipe oder eine Billardhalle z.b. gemeint oder eine Demonstration usw.?

    Das Thema ist hier schon öfter Diskutiert wurden. Ist wahrscheinlich sogar schon im Lexikon.

    Eine Öffentliche Veranstaltung ist jede Veranstaltung bei der es sich um ein planmäßig zeitlich eingegrenztes, aus dem Alltag heraus gehobenes Ereignis handelt, zu welchem Jedermann Zutritt hat, somit der Besucherkreis nicht eingeschränkt ist.

    Soweit das Recht. Stammkneipe ist somit in der Regel keine öffentliche Veranstaltung, da nicht aus dem Alltag heraus gehobenes Ereignis. Findet da an dem Abend aber z.B. der Wet-T-Shirt Wettbewerb statt sieht es schon anders aus.

    Es gilt aber trotzdem das Hausrecht! Wenn die z.B. bei der Eingangskontrolle in der Disco eine SSW bei dir finden ist dir Hausverbot auf Lebenszeit ziemlich sicher.

    Eine Demo ist absolut eine öffentliche Veranstaltung und da gibt eine SSW auch mächtig Ärger da man davon ausgeht das Du sie gegen die Staatsmacht (Polizei) einsetzen willst.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (23. März 2008 um 00:47)

  • Das bei Demos ist mir klar, aber dafür interessiere ich mich eh nicht.

    Jedenfalls kann man das Ding aber in Billardhallen usw. tragen.
    Discos sind eh noch nicht mein Fall ;=)
    Danke Eisbär, hast mir sehr geholfen.
    Auf das Forum ist halt immer verlasse :new11:

  • Ob du es beim billairdspielern tragen darfst hängt vom Hausrecht des Besitzers abe, je nach dem ob er es erlaubt oder nich ist es eben erlaubt oder nicht. Oder?

    Toptech M4 sowie Mp5, KWA USP compact

  • Zitat

    Original von Unheilig
    Ob du es beim billairdspielern tragen darfst hängt vom Hausrecht des Besitzers abe, je nach dem ob er es erlaubt oder nich ist es eben erlaubt oder nicht. Oder?

    Jepp, wobei ich mir das grade auch beim Billard-Spielen recht schwierig vorstelle. Wo will man da seine SSW lassen? Gängige Holsterkonzepte dürften da recht störend und ein verdecktes Führen auf Dauer schwierig sein. Offenes Führen ist zwar nach KWS meist nicht explizit verboten, zieht aber nahezu sicher Probleme (auch mit dem Billardhallenbesitzer) nach sich.

    Und mit der Jacke an die Garderobe hängen fällt sicher nicht unter da Auflage das man die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen hat, um zu verhindern, dass die SSW abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (23. März 2008 um 03:06)

  • Eine Demo ist eine öffentliche Versammlung, das ist noch mal etwas ganz anderes! Da greift das rigide Versammlungsgesetz.

    "Once armed, a free man cannot be disarmed, only defeated."

  • Zitat

    Original von Erklärbär


    Es gilt aber trotzdem das Hausrecht! Wenn die z.B. bei der Eingangskontrolle in der Disco eine SSW bei dir finden ist dir Hausverbot auf Lebenszeit ziemlich sicher.

    Bist du dir sicher, dass direkt so rigide Durchgegriffen wird? Ich meine, wenn man sich einverstanden erklärt, dass man die Waffe vorne abgibt und offen sagt, dass man die SSW nur zu Selbstverteidigung führt für den anschließenden Weg von der Disco nach Hause z.B. trägt, kann man doch mit ein bißchen Verständnis rechnen, oder nicht?

    2 Mal editiert, zuletzt von Adusoron (23. März 2008 um 20:51)

  • Nee, kann man nicht. Auf Waffen reagieren die meisten Leute die einen filzen höchst allergisch, ob es nun Türsteher oder Polizisten sind. Wobei Polizisten im Alltag relativ strengen Verhaltensregeln zu folgen haben und dabei tendentiell etwas entspannter sind, mglw. weil sie selbst Umgang mit Waffen haben und daher wissen, daß sie ihren Träger nicht in ein Mordmonster verwandeln. Bei den Vorkontrollen zur Anti-AKW-oder-sonstwas-Demo siehts wieder ganz anders aus, da stelle man sich mindestens auf eine Personalienaufnahme und ein Ermittlungsverfahren mit offenem Ausgang ein wenn man irgendwas entfernt als Waffe interpretierbares dabei hat. Discotürsteher (und Billardhallenbetreiber etc.) haben den Job, zu verhindern daß im von ihnen bewachten Etablissement größeres Schmersal passiert, und eine Schlägerei ist halt einfacher und mit weniger Aufsehen zu regeln sowie meist weniger folgenschwer als ein Zwischenfall mit wie auch immer gearteten Waffen.
    Allgemein kann man glaub ich sagen, daß man 1. besser nur dort bewaffnet hingeht wo man damit nicht in Schwierigkeiten kommt, 2. unabhängig davon die Tatsache der Bewaffnung am besten nicht an die große Glocke hängt und 3. im Falle einer legitimen Durchsuchung der man wirklich nicht mehr aus dem Weg gehen kann vorher darauf aufmerksam macht, damit nicht "plötzlich" eine Waffe im Spiel ist und alle Beteiligten furchtbar nervös werden.

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

  • Zitat

    Original von Adusoron...
    Bist du dir sicher, dass direkt so rigide Durchgegriffen wird? Ich meine, wenn man sich einverstanden erklärt, dass man die Waffe vorne abgibt und offen sagt,...

    Da ich selber mal im Security-Service einer Disco gearbeitet habe, kann ich dir sagen, daß man beim Auffinden einer SSW i. a. ziemlich ungehalten reagiert. Wir haben mit Kunden, die eine SSw dabei hatten, meist nicht lange gefackelt und die Polizei gerufen. Alles weitere haben dann die grünen Männchen abgewickelt.
    Mir ist kein Fall bekannt, wo wir in der Situation waren, eine freiwillig "angemeldete" Waffe zu begutachten und danach eine Entscheidung zu fällen. Freiwillig angemeldet hat das nämlich keiner, alle, die wir erwischt haben, haben die Waffe einfach so mit reingenommen bzw wollten es. Was die Polizei dann mit denen gemacht hat, ob´s zur Anzeige kam, die Waffen wieder ausgehändigt wurden, weiß ich nicht. Jedenfalls sind die betreffenden Kunden erst mal mit auf die Wache gegangen. Ach ja, das alles war noch lange vor der Einführung des KWS.

    Gruß, RugerBlackhawk

  • Na gut dann will ich euch das mal glauben. War ja auch im Prinzip zu erwarten, bei den vielen Vorurteilen, die die meisten Leute (ungerechtfertigterweise) haben.

    Ohne jetzt extra einen neuen Thread aufmachen zu wollen, nochmal eine andere Frage:
    Wenn ich eine SSW führe, reicht es, wenn ich eine Kopie des KWS mit mir führe, oder muss es das Original sein? Hab nämlich nicht die meiste Lust den schönen Schein knickend in mein Portemonnai zu quetschen...

  • @ Adusoron:

    korrekt musst Du den Original-KWS und einen Personalausweis/Reisepass mitfuehren.

    Eine auf Scheckkartenformat verkleinerte und laminierte Farbkopie ist
    besser zu handhaben. Kommt bei einer Kontrolle natuerlich auf die Tagesform des Beamten an. Aber praktisch und besser als nichts.

    Gruss
    pak9

  • Zitat

    Original von pak9
    und besser als nichts.

    Eher im Gegenteil. Vergessen kann man ein Dokument schon mal, mit der Kopie belegst Du aber dass Du absichtlich ohne KWS unterwegs bist.

    Ich weiß nicht ob das jeder und alle so handhaben, aber von einem Befreundeten Polizisten weiß ich, das ein vergessener Führerschein/Fahrzeugschein bei Ihm und den Kollegen in seinem Umfeld meist nur eine mündliche Verwarnung nach sich zieht, wenn einer mit Kopie ankommt ziehen die auf jeden Fall das volle Programm durch. Um es mit seinen Worten zu sagen, Vergessen hab ich auch schon mal was, das heißt aber nicht dass ich mich Verarschen lasse.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Original von Twiggy_ramirez
    wobei es mit einer beglaubigten Kopie mit sicherheit anders aussieht oder?

    Auch das geht nur sehr eingeschränkt. Bei einer WBK die zur Bearbeitung in der Behörde bleibt, da kenn ich das. Aber da steht auch gleich bei der Beglaubigung ein "Verfallsdatum".

    Woran sollte denn der Polizist sehen, dass dir der KWS z.B. schon vor Monaten abgenommen wurde, wenn du mit einer vor Jahren beglaubigten Kopie herumrennst?

    Irgendwie verstehe ich euer Problem auch nicht so ganz. Eine schwere und unhandliche Gasknarre wollt ihr dabei haben aber die Papiere dazu stören euch, weil es dadurch dann unhandlich wird. Muss man nicht verstehen, oder?

    Und was die "Abnutzung" angeht, das Papier der meisten KWS ist nicht schlechter als das vom alten grauen Führerschein, und da kenne ich etliche die ihren seit 30, 40 oder sogar 50 Jahren JEDEN TAG mit sich herumtragen und deren Papiere noch immer gut lesbar und gültig sind. Vielleicht solltet ihr einfach nur etwas sorgsamer mit euren Sachen umgehen statt sie zu kopieren.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Ich hab nur Kopien dabei. Wenn ich in Kontrollen war, gab es nie Probleme. Direkt dazu gesagt "das ist nur eine Kopie, aber man sieht ja, Name stimmt überein... blabla".
    Wenn man sich das Auto mit anderen teilt, dann hab ich keine Lust ständig Fahrzeugschein zu tauschen und im Auto lasse ich ihn nicht.
    Also auf jeden Fall draufschreiben, dass es eine Kopie ist und dazu sagen.
    Ich hatte noch nie Probleme, aber ich lächel auch immer nett :n17:

  • Ich trage doch den KWS leichter rum als eine schwere Wumme!

    Ich habe den Versuch unternommen das Ding mal, nachdem ich mir für 50! € einen KWS habe ausstellen lassen, einen ganzen Tag am Körper zu tragen. Im Auto, eine Qual, am Gürtel auf dauer zu schwer und es behindert massiv bei jeder Art von Tätigkeit. Ok, dann im Schulterhalfter.....immer Jacke zu, damit es nur ja keiner sieht. Mist die Sonne kommt raus, schwitzen wie ein Schwein.....

    Dann die nächste Frage....darf ich überhaupt mit der waffe geladen und gesichert rumlaufen?

    Wie auch immer, ich nehm sie nur noch mit wenn ich zu besonderen Anlässen böllere und dann hab ich auch den KWS dabei


    ....ich überlege grade noch wie oft mir meine Gaswumme das leben hätte retten können.....

    Der Uffz


    Ps. ich mag sie trotzdem!

    :johnwoo:_________________________________________
    :F: HW77 :F:HW 40 PCA :F:Nighthawk :F:Diana Mod. 35 :F:Diana LP 5 .......und seit 25.10.07 - 18:45h eine FWB300S
    Der Uffz Zielen :schiess1: Treffen ??? Freuen:new11: alles hat seine Zeit

  • Zitat

    Original von Der Uffz
    Dann die nächste Frage....darf ich überhaupt mit der waffe geladen und gesichert rumlaufen?

    Mit KWS, ja... sogar geladen und entsichert. Ist sicher nicht ratsam, aber rechtlich nicht untersagt.

    Zitat

    Original von Der Uffz
    ....ich überlege grade noch wie oft mir meine Gaswumme das leben hätte retten können.....

    Wie oft bist Du denn schon gestorben? :laugh:

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Erklärbär:


    [GLOW=skyblue] o h n e E n d e !! [/GLOW]:laugh: :laugh:

    :johnwoo:_________________________________________
    :F: HW77 :F:HW 40 PCA :F:Nighthawk :F:Diana Mod. 35 :F:Diana LP 5 .......und seit 25.10.07 - 18:45h eine FWB300S
    Der Uffz Zielen :schiess1: Treffen ??? Freuen:new11: alles hat seine Zeit

  • Zitat

    Original von Erklärbär
    Irgendwie verstehe ich euer Problem auch nicht so ganz. Eine schwere und unhandliche Gasknarre wollt ihr dabei haben aber die Papiere dazu stören euch, weil es dadurch dann unhandlich wird. Muss man nicht verstehen, oder?

    Problem würde ich das nicht nennen.

    Es geht halt einfach darum, dass das Dokument sich nicht so abnutzen soll, wenn es nicht unbedingt sein muss (was es ja beim ständigen Herumtragen zwangsläufig tut). Ich müsste das Teil 3 mal knicken, um es in mein Portemonnai zu bekommen. Eine auf eine Visitenkarte verkleinerte Kopie dagegen lässt sich super verstauen und verschleißt auch nicht.

    Und was hat das ganze mit Verarschen der Behörden zu tun? Für mich persönlich kommt es 10x besser rüber, wenn ich ehrlich sage, dass ich aufgrund der besseren Handhabe lieber eine vernünftige Kopie des KWS herumtrage, als wenn ich einfach sage "ups hab ich wohl vergessen". In Punkto Zuverlässigkeit spricht der letzte Satz nämlich deutliche Worte, und diese ist ja beim Führen einer SSW sowieso Grundvoraussetzung bzw. wird als solche angesehen.