Noch mal was zum Führverbot (Frage)

Es gibt 111 Antworten in diesem Thema, welches 14.980 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. März 2008 um 15:26) ist von Floppyk.

  • Ja nee, da kann man ja dann immer noch weiterverschärfen.
    Solange bis eben Keiner mehr einen Anderen bedroht oder verletzt. :wogaga: :wogaga: :wogaga:


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Aber auch ein saudummes Gesetz ist halt ein Gesetz. Irgendwie muss es mit den Messern ja weitergehen. Ich habe die Fa. Böker mit der Meinung des Innenministeriums BW konfrontiert und gefragt, ob sie die Möglichkeit anbieten,
    bei meinem AK 47-Einhandmesser den Lifter fachmännisch zu entfernen. Denen hat es vermutlich vor lauter Schreck die Sprache verschlagen - eine Antwort habe ich bisher jedenfalls nicht bekommen.

    Aber der 1.4. rückt nun mit Macht näher und mit einem Schweizer Messer kann ich mich halt nicht anfreunden. Weil unsere Silke und ihre Gesinnungsgenossen/innen sicher keine Ruhe geben werden, bis das Totalverbot von Messern durch ist, wollte ich nicht mehr gar soviel für ein Messer ausgeben (wird ja vermutlich doch keines fürs Leben). Ich habe mir eben bei Herbertz ein Marttiini Jagdmesser aus der Condor-Serie bestellt.

    Bin mal gespannt, wie meine Umwelt reagiert , wenn ich jetzt wie Lederstrumpf mit einem Jagdmesser am Gürtel rumrenne. Ob ich so einen friedlicheren Eindruck mache als mit einem Einhandmesser in der Tasche?

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

  • mal so ne these....
    das victory und jedes andere "normale" taschenmesser lässt sich ja nur mit zwei händen öffnen, dafür aber manchmal viel zu leicht mit einer hand schliessen, meisstens wenn man damit hantiert, autsch.

    mein s&w bekomm ich gut mit einer hand auf, bleibt dabei stabil aber zum schliesse benötige ich dann doch ne zweite hand wegen der sperre, die recht fest und somit sicher verriegelt.
    Frage: was ist nun das eigentliche einhandmesser?

    ich mein wenn die uns verarschen, können wir das auch, oder :crazy2:

    ein aus sicherer deckung gespannter

    thomas

    Ratet mal was ich am Gürtel habe.....

    LP 300 XT - HW 35 - FWB 300

  • Moin,

    über den Unsinn dieses sog. "Gesetzes" und über die nichtvorhandene Bereitschaft sich weiter vom Staat gängeln zu lassen wurde schon geschrieben und ich stimme dem voll zu.

    Allerdings wurde eine Art von Messern bisher noch nicht diskutiert und das sind die Überlebensmesser (Rambo oder Jungle King und wie sie alle heissen)
    Zählen die als Werkzeug, wie eine Machete oder als Waffe?

    Die Klingenlänge ist natürlich deutlich über 12cm, aber aufgrund der Grösse, und des Zubehörs im Griff und an der Scheide sollte klar sein daß es es dabei nicht im ein "Kampfmesser" handelt, sondern um ein Werkzeug. Zumindest sehe ich das so.

    Und wenn jemand mit Hund und Rucksack + Schlafsack durch den Wald zieht müsste doch erkennbar sein daß ein Bedürfniss für ein solches Werkzeug vorhanden ist....
    (und wehe jetzt kommt jemand und meint "na eigentlich brauchste das ja gar nicht bla&blubb, DAS steht nämlich nicht zur Debatte)

    Was meint ihr?

    MfG
    Bert

    (der gerne mal für ein paar Tage im Wald verschwindet weil ihn die Zivilisation + Glotze + Computer nervt)

    Auf meiner Couch schläft das haarige Unheil!!!
    Bert Gummer: Alternativmediziner, Okkultist und Waffensammler aus Leidenschaft :n13:

  • Zitat

    Original von Bert_Gummer
    Allerdings wurde eine Art von Messern bisher noch nicht diskutiert und das sind die Überlebensmesser (Rambo oder Jungle King und wie sie alle heissen)
    Zählen die als Werkzeug, wie eine Machete oder als Waffe?


    Das ist unerheblich. Hat das Messer eine Klingenlänge über 12 cm, braucht es einen besonderen Grund zum führen. Im bisher bekannten Beschluss steht nichts von einer weiteren Unterscheidung der Messerart. Daher sind ja auch lange Brot- oder Dönermesser betroffen.
    Ob das reicht wenn Du Dich als Rambo verkleidest und ein bisschen Tarnschminke ins Gesicht kleisterst, bezweifele ich.

  • also darf ich als fischer auf em weg zum wasser ein einhandklappmesser oder mein marttiini (über 12 cm :ngrins: ) mitführen ?

    MFG kojona :lol:

    Wer das liest, ist der lebende Beweis für die Wirksamkeit dieser freistehenden Werbefläche ! :deal:

  • Zitat

    Original von kojona
    also darf ich als fischer auf em weg zum wasser ein einhandklappmesser oder mein marttiini (über 12 cm :ngrins: ) mitführen ?


    So wie ich es bis jetzt verstanden hab, musst du es auf dem Weg dahin in einem verschlossenen Behältnis im Rucksack oä transportieren.
    Sobald du am Wasser bist darfst du es führen.

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • Zitat

    Original von Floppyk


    Das ist unerheblich. Hat das Messer eine Klingenlänge über 12 cm, braucht es einen besonderen Grund zum führen. Im bisher bekannten Beschluss steht nichts von einer weiteren Unterscheidung der Messerart. Daher sind ja auch lange Brot- oder Dönermesser betroffen.
    Ob das reicht wenn Du Dich als Rambo verkleidest und ein bisschen Tarnschminke ins Gesicht kleisterst, bezweifele ich.


    wenn n freund mit der kamera hinterherläuft (oder fotohandy) reicht es ;)

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Zitat

    Original von Krombacher
    mal so ne these....
    das victory und jedes andere "normale" taschenmesser lässt sich ja nur mit zwei händen öffnen, dafür aber manchmal viel zu leicht mit einer hand schliessen, meisstens wenn man damit hantiert, autsch.

    Naja es gibt auch noch Schweizer Taschenmesser mit Arretierung. Und die hat bei mir noch nie nachgegeben, mehrere Spinewhack Tests hat es auch überstanden ohne zu entriegeln.
    ich habe eins von der Marke Victorinox, es ist natürlich nicht so martialisch wie bestimmte Einhandmesser von Böker, aber für den alltäglichen Gebrauch ist es imo in Ordnung.
    Und falls es doch mal kaputtgeht, hat man ja die lebenslange Garantie :ngrins:

    I'd rather be judged by 12 than carried by 6

  • mag ja sein, hat aber wiederum nichts mit dem thema zutun denn um deine messerart gehts ja im neuen gesetz nicht. ausserdem sollte mein letzter beitrag eher der belustigung über das neue gesetz dienen, hat wohl nicht geklappt :schluchz:

    Ratet mal was ich am Gürtel habe.....

    LP 300 XT - HW 35 - FWB 300

  • und wenn ich jetzt "nur" als jagdbegleiter fungiere und mein einhandklappmesser im wald "offen" tragen will / sollte ?
    is das rechtlich in ordnung ?
    (obwohl es da ja keinen interessieren würde :ngrins:

    MFG kojona :lol:

    Wer das liest, ist der lebende Beweis für die Wirksamkeit dieser freistehenden Werbefläche ! :deal:

  • Zitat

    Original von kojona
    (obwohl es da ja keinen interessieren würde :ngrins:
    MFG kojona :lol:


    Doch u.U. den Pächter oder den Jagdausübungsberechtigten.
    Streng genommen hast Du mir der Jagd nichts zu tun, Du bist Gast dort. Wenn Du aber den Pächter mithilfst beispw. einen Hochsizu zu bauen, wird keiner was gegen Dein persönliches Messer haben können.
    Aber auf dem Weg ins Revier, zumindest wenn Du alleine bist, dürftest Du ein großes Messer nicht führen. Der Jäger hat einen JS und evtl. Begehungsschein dabei. Ein Jäger hat schon auf dem Weg zum/vom Revier besondere Rechte und darf Messer und Schusswaffen führen.