Waffengesetz in Österreich

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 2.855 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. März 2008 um 12:16) ist von 5-atü.

  • Hallo!

    Nachdem es immer wieder, und in letzter Zeit insbesondere verstärkt, Fragen über die Gesetzeslage in Österreich gibt schreibe ich zurzeit in Abstimmung mit 5-atü einen längeren Artikel über unser Gesetz.

    Dieser umfasst die allgemeine gekürzte Interpretation unseres Gesetzes und soll zusätzlich dazu auch noch eine umfassende Praxisauslegung bieten.
    Diese "Praxistipps" wollte ich in Form einer Q&A (Question & Answer) ausführen, sodass man schnell die richtige Antworten findet.

    Ich würde interessierte Benutzer bitten Fragen die sie über das österr. WaffG haben hier zu stellen. Dies dient dazu damit ich auch alle möglichen Fragestellungen behandeln kann, und damit auch alles Wissenswerte abgedeckt ist.

    Wer noch nicht versteht wie ich das meine, dem nenne ich etwa Frage-Beispiele wie "Was darf ich mit 18 Jahren in Österreich erwerben?" oder "Wo darf ich meine Waffen schießen?".

    Bitte die Fragen so kurz wie möglich halten, dafür auch gerne mehrere (und bitte keine Spezial-Fragen, es geht darum allgemeine Fragen abzudecken, ich bin kein Rechtsanwalt, aber ich (denke) dass ich gute Kenntnisse habe und diese möchte ich teilen).

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • :new11: Klasse Idee!

    Da fang ich direkt mal an.

    Was muss ich als Österreicher tun um eine Scharfe Halbautomatische Lang- oder Kurz-Waffe (z.B. Colt 1911 in .45 ACP oder M1 Garand) zu besitzen und wo darf ich damit schießen?

    Und gibt es einen Unterschied zwischen Repetieren, Halbautomaten und Vollautomatischen Waffen?

    Wer immer nur tut was er schon kann, bleibt immer nur das was er schon ist.

  • Super Idee, Promo!!!

    Wo darf ich als Österreicher mit dem Schießen was in Deutschland als "freie Waffe" gehandhabt wird (Softair, Luftgewehre, Paintball-Markierer usw)?

    Wie ist die Gesetzeslage bezüglich der vollautomatischen Funktion der oben genannten?

    Wo liegt in Österreich die (Joule-?) Grenze, ab der zwischen "Spielzeug" und "Schusswaffe" unterschieden wird?

    Wie sieht es in Österreich mit dem Führen von Schreckschusswaffen zum Selbstschutz aus? Darf man das? - Wenn ja unter welchen Bedingungen?

  • Wie sieht es in Österreich eigentlich mit den klassischen deutschen Disziplinen aus?

    (O.K. ist nicht wirklich eine Rechtsfrage, aber so vom Stehendschießen mit Spetzialklamotten oder KK-SpoPi Statisch nach ISSF Regeln höre ich da nur extrem selten bis nie etwas.)

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • - Gibt es eine mengemäßige Begrenzung von scharfen Langwaffen oder Kurzwaffen?

    - Wie müssen (scharfe) Waffen aufbewahrt werden?

    - Darf man in Österrich auch Vollautomaten besitzen und wenn ja - unter welchen Auflagen?

    - Gibt es (gesetzliche) Unterschiede zwischen jagdlichen und sportlichen Waffen?
    - Oder (wie in D) dürfen bestimmte Waffen bei der einen Schießsportvereinigung (hier: BDS) geschossen werden, bei der anderen (z.B. DSB) nicht?

    - Wie ist das mit dem Schießen auf dem eigenen Grundstück?
    - Gibt es in Österreich auch "befriedet" als Voraussetzung für das private Schießen?
    - Wenn ja, wie ist es definiert?
    - Dürfte man wirklich mit einer .50 BMG in Garten schießen oder nur mit Luftgewehren?

    - Wie ist es mit dem Führen von Waffen? Speziell von SSW?

    - Gibt es auch das Verbot des Führens bei öffentlichen Veranstaltungen/ auf best. Plätzen, etc.?

    - Gibt es für freie Waffen Leistungs-Grenzwerte (z.B. 0,08J / 0,5J / 7,5J)?

    - Wie ist es mit den Schießständen? Werden die auch nach Leistung ausgelegt (max. LD/ max. KK/ max. KW bis .44Mag, etc.)?


    - und so weiter und so fort . . . . . . . . . . . .


    Soviel erst einmal von mir. Die anderen sollen ja auch noch.
    ;)

    Euer Bolle

  • Darf Munition per Post versandt werden, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? (privat->privat, Händler->privat)

    JA, mein Nick ist *BÖSES WORT*
    censored by myself ;)

  • Die Fragen sind teilweise modifiziert (um sie möglichst kurz zu halten), aber größtenteils übernommen.

    Mich wundert es dass nicht mehr Benutzer Fragen haben. Wie sieht es mit der Airsoft/Messer-Fraktion aus? Ich habe mich heute extra etwas detaillierter über Airsoft-Waffen informiert.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Na dann stell ich mal ne Messer Frage stellvertretend für unsere Deutschen Kollegen. Ist sicher interessant.
    Wie sieht es denn mit dem Besitz/Führen von Balisong(Butterfly), Spring-(OTF), Fall- und Faustmesser aus?

    PS: Soll ich die Frage gleich selbst beantworten? ;)

  • Zitat

    Original von Promo
    Mich wundert es dass nicht mehr Benutzer Fragen haben. Wie sieht es mit der Airsoft/Messer-Fraktion aus? Ich habe mich heute extra etwas detaillierter über Airsoft-Waffen informiert.
    Gruß Georg

    Bin zwar kein Airsoftler, aber was mir dazu einfiele:

    - Sind Softairs nur "frei" ab 18 oder schon für Kinder/ Jugendliche zu haben?

    - Oder gibt es da auch Einschränkungen bei der Benutzung (Altersklassen/ Energiewerte)?

    - Darf man "Anscheinswaffen" in der Öffentlichkeit führen?

    - Oder müssen die dann entsprechend gekennzeichnet sein (z.B. rote Mündung)?

    ----------------------

    ALLGEMEIN:

    - Was ist mit Lasern und Leuchten? Dürfen die an freien und/ oder scharfen Waffen benutzt werden?

    - Gibt es mengenmäßige Begrenzungen bei Magazinkapazitäten für Sportschützen/ Jäger?

    - Welche Voraussetzungen werden an Böller- und Schwarzpulverschützen gestellt?
    - Wie sieht es aus mit dem Erwerb und der Aufbewahrung von SP?

    ----------------------

    MESSER:
    - Gibt es Messertypen/ -arten, die grundsätzlich verboten sind?

    - Gibt es Messertypen/ -arten, die man nicht führen darf?

    - Gibt es gewisse Grenzwerte (Klingenläge, ein-/beidseitig geschliffen)?

    - Existieren Einschränkungen hinsichtlich des Führens (z.B. außerhalb der Stadt ja/ innerorts nein)?

    - Was ist mit richtig großen Waffen und ähnlichen Gegenständen (z.B. Schwerter/ Macheten)?
    - Braucht man zum Böllern spezielle Genehmigungen?
    - Dürfte man auch Silvester - außerhalb von Schießständen - mti Vorderladern oder Flinten (und entsprechender Signalmunition) schießen?

    - Wie sieht es überhaupt mit Knall und Rauch unter dem Jahr aus?


    ----------------------

    SONSTIGES: (in Deutschland verbotene Waffen/ Gegenstände)

    - Sind Wurfsterne in (A) verboten?

    - Sind Nunchakus (nach dt. Recht "Würgehölzer" :wogaga: ) verboten?

    - Was ist mit Totschlägern?

    - "Getarnten Waffen" (z.B. Degen im Spazierstock; schießender Kugelschreiber?)?


    ----------------------

    ...to be continued...

  • Zitat

    Original von Promo
    Nachdem es immer wieder, und in letzter Zeit insbesondere verstärkt, Fragen über die Gesetzeslage in Österreich gibt schreibe ich zurzeit in Abstimmung mit 5-atü einen längeren Artikel über unser Gesetz.

    Hi Georg,

    herzlichen Dank schon mal für Dein Engagement!
    Mein Beitrag dazu ist bislang nicht der Rede wert - da gebührt zweifelsohne DIR der Dank!

    Vielleicht könnte Deine FAQ-Liste auch Basis für andere Länder und deren Waffengesetze werden; ich denke da primär an die Schweiz, aber auch sonstige europäische Länder, mit denen man gerade sportlich zusammenkommt (z.B. beim Field Target).

    Das Waffengesetz in Texas oder Lampukistan wäre weniger hilfreich - kann aber nicht schaden.
    ;)

    Weiterhin viel Erfolg und gute Ideen!
    Und die Bitte (inkl. Dank vorab) an alle User, dieses Projekt zu unterstützen!

    DANKE!

    Gruß,
    Helge/ 5-atü

    Fördermitglied des VDB.

  • Dann will ich auch noch mal ein paar Fragen beisteuern:

    Bekannt ist, dass es in Österreich keine PTB-Prüfung gibt. Die dort mit PTB erhältlichen Modelle stammen aus Deutschland, bzw. sind für den deutschen Markt zugelassen.
    Einige glauben, die PTB schaut nur nach, dass die Waffe nicht aufgebohrt werden kann; tatsächlich achtet sie aber auch auf die Verwendungssicherheit, ähnlich dem TÜV. Gibt es etwas vergleichbares in Österreich? Oder haftet dort im Zweifelsfall der Hersteller/ Importeur?

    In Ungarn sind auch vollautomatische SSWs erlaubt. Wie ist das in Österreich?

    Reizstoffe: In Deutschland ist die Verwendung von Pfeffer/ OC nur gegen Tiere erlaubt (was im Falle der SV de facto egal ist), gibt es da in Österreich auch irgendwelche Einschränkungen?

    Braucht man zum Führen von Schreckschusswaffen eine spezielle Genehmigung? Oder ist deren Besitz, wie auch das Führen frei?

    Fördermitglied des VDB.

  • Hab wiederholt gehört dass das deutsche Notwehrrecht dem Opfer einen wesentlich größeren "Spielraum" lässt als das österr., vor allem wenns dabei um Waffen geht. Ist da was dran, sind die Unterschiede wirklich so krass?

  • Noch was: Schießen durch Minderjährige

    A) mit freien Waffen (Kat. D) auf Privatgrund
    Bis vor ein paar Jahren war es auch in Deutschland üblich und erlaubt, wenn der Vater dem Sohne das Schießen mit dem Luftgewehr beibrachte. Das ist nun seit 2003 verboten.

    Heutzutage dürfen Minderjährige nur noch in Gegenwart einer speziell ausgebildeten Schießaufsicht/ eines Jugendtrainers auf zugelassenen Schießstätten - was das Schießen daheim praktisch verbietet.

    Wie sieht es in dem Punkt in Österreich aus?
    Darf der Vater mit Sohne im Garten schießen oder nicht?

    B) Schießen von Jugendlichen mit scharfen Waffen
    Wie ist es mit Waffen der Kategorien B, C und D?
    Gibt es da Einschränkungen hinsichtlich des Schießens,
    sowohl auf Privatgrund, als auch
    auf Schießstätten?

    Fördermitglied des VDB.