Messerverbot 2008 - wie gehts weiter?

Es gibt 284 Antworten in diesem Thema, welches 45.085 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Juni 2008 um 15:13) ist von FeI_ix.

  • Zitat

    Original von stefan911
    Hallo Leute,

    ist dann meine Mora 2000 mit 11,5 cm Klingenlänge noch zu führen in der Öffentlichkeit legal?

    Oder darf ich das in die ewigen Jagdgründe (Vitrine, Ausland) schicken?

    Grüsse

    stefan911

    Ja, da feststehende Klinge, erlaubt.
    Für alle die (wie ich bis eben) nicht wissen was das MORA 200 ist, hier ein Link dazu: http://www.amazon.de/K-J-Mora-2000-…r/dp/B000PAM2JC

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von Thommy82
    Man muss abwarten. Diese Änderung ist mehr als die vorherigen, weil sie ebend grade den Michel auch betrifft. Es ist nicht mehr nur das lesen der Zeitung und denken "Jetzt ist die Welt sicherer"

    Jetzt betrifft diese Änderung die breite Öffentlichkeit. Jeden, und nicht nur mehr Sportschützen und Jäger. Sondern auch Köche, Bauarbeiter, Fleischer und mehr.

    Vieleicht wirds so etwas mehr Masse, was der Politik in einem entsprechendem Echo um die Ohren fliegt. Selbst meine Mutter wusste Bescheid und findet es total dumm... und auch meine Oma fragt sich was das nun soll...

    Und vergessen wir den Vorteil des Verbotes nicht. Die Industrie wird uns neue, nette Spielzeuge schaffen, die dieses Verbot umgehen. Schöne, feststehende Messer (unter 12cm KL) mit ausgetüftelten Holstersystemen, Trageweisen usw.

    Ach ja, vor den Einhandmesser und Butterflys gab es mal ein Holstersystem, in den ein normales Taschenmesser eingeschoben wurde. Das war teilweise geöffnet und die Klinge hinter einer Niete. Beim ziehen klappte die Klinge komplett auf, und man hat das Messer geöffnet in der Hand. Ein normales,legales Taschenmesser. Holster lassen sich ja nur schwer verbieten. Kennt das wer? Hat wer Fotos? Auf jeden Fall meine ich das mit "neuen Spielzeugen der Industrie"

    Du meinst das?!
    Gibt es über Herbertz oder über den 81er Supporter shop.
    Herbertz hat zwei grössen,einmal meins für Buck110 u.ä. und dann noch ein kleineres.

  • Obwohl ich nicht weiss ob es was bringt, hab ich heute an den Bundespräsidenten geschrieben.

    Dieses Schreiben möchte ich Euch natürlich nicht vorenthalten:

  • Köhler kann da nichts machen, außer für Publicity sorgen. Ich glaube aber nicht mal, dass Köhler einer ist, der sich für dieses Thema irgendwie einsetzen würde.

    Verfassungswidrig ist dieses Waffengesetz wohl leider nicht. Wir haben halt kein Second Amendmend :cry:

  • Tja, somit fällt auch mein Walther Tactical Knife unter diese regelung da es ein Einhandmesser ist. Auch mein neues "Fahrtenmesser" ist 2mm zu lang, aber evtl kann das einer der Messermacher hier ändern

    Ist schon witzig daß ein Teil mit einer 70mm Klinge verboten ist wogegen die 120mm Klinge eines feststehenden Messers erlaubt bleibt. Aber wie es halt immer bei Gesetzen ist, man muss die nicht verstehen

    Gruß
    Thomas

  • @Broken Lizard.

    Ich fin deinen Text gut formuliert und ich würde ihn auf jeden Fall an Herrn Köhler schicken.

    Und ich bin der Meinung daß man gute Gesetze sehr wohl verstehen muss!!

    Ein gutes Gesetz basiert auf dem Verständnis der Bürger und solange mir keiner einen plausiblen Grund für das Messerverbot liefern kann, ist es auch nicht mein Gesetz!!

    Nochmal ,mein Leatherman bleibt am Gürtel und wenn ich bis zum Oberoberobergericht gehen muss!!!!!!!


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Paramags
    Aber wie es halt immer bei Gesetzen ist, man muss die nicht verstehen

    Gruß
    Thomas


    Und ich möchte fast schon sagen, auch nicht mehr bis ins Detail befolgen. Ganz ehrlich, das wird mir langsam zu blöd.
    2mm von nem Messer abfeilen?

    Wofür halten die da oben uns? Langsam wird es beleidigend.
    Sorry wenn das jetzt provokativ ist, aber wie soll man seinen Unmut denn jetzt noch anders äussern als in dem man den Mist einfach ignoriert.

    Emails und Briefe zu den Verantwortlichen haben nix gebracht, sie hören nicht auf Experten und wir dürfens ausbaden?

    Es wird einfach ALBERN und als mündiger Bürger behalte ich mir das Recht vor nicht alles zu schlucken und blind zu gehorchen, schliesslich bin ich keine Drohne.

    Und beim besten Willen, unfähige Schwachköpfe die wirklich KEINE Ahnung haben kann ich einfach nicht mehr ernstnehmen. Weder unsere Anscheinspolitiker, noch unsere Anscheinsdemokratie und folglich auch nicht mehr den ausgemachten Müll der regelmässig ins Gesetz gekotzt wird.

    Wenn die Mickeymäuse da oben sich wieder anfangen wie Politiker zu benehmen, dann fang ich auch wieder an den Staat ernstzunehmen.

    DAS POSTING stellte keine Ankündigung einer "Straftat" (MUAHAHAHA) dar, sondern nur meine Meinung.
    Sollte die Moderation entscheiden, meine Meinung wirft kein gutes Licht aufs Forum dann editiert es weg, ich kanns verstehen...

    Auf meiner Couch schläft das haarige Unheil!!!
    Bert Gummer: Alternativmediziner, Okkultist und Waffensammler aus Leidenschaft :n13:

  • Zitat

    Original von Flitzebogen

    3. Messer mit einhändig verstellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
    zu führen...

    Schade, dann darf ich mich jetzt auch nicht mehr mit meinem Gillette Mach3 Rasierer in der Öffentlichkeit rasieren. :new16:
    Der böse verstellbare Schwingkopf...

    Einmal editiert, zuletzt von TPO (23. Februar 2008 um 12:43)

  • Bist du wahnsinnig??
    Das sind ja sogar 3 Klingen!
    Also 3x verboten!!


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:


  • Ist schon weg, ging heute um 11:45 bei mir raus... ;)
    Wenn ich mich nicht täusche haben wir nun alle Möglichkeiten die wir haben ausgeschöpft:

    -Medien
    -Schreiben an sog. Würdenträger (z.B. Abgeordnete)
    -Petitionsausschuß des Bundestages
    -Schreiben an den Bundespräsidenten

    bleibt nur noch das Bundesverfassungsgericht, wobei ich hier keine realistische Möglichkeit sehe eine Klage zu erwirken, geschweige denn ein Urteil welches die Gesetzesänderung aufhebt...

  • Hallo.

    Als Laie in Sachen Messer interessiert mich, wie die Klingenlänge gemessen wird. Ist das die komplette Klinge vom Griff an gemessen oder nur der Teil, der tatsächlich als Klinge, also scharf geschliffen ist, dient?

    Zwischen dem Anfang am Griffstück und dem nutzbaren Teil liegen bei meinen Messern immerhin so um die 8 bis 10 mm.

    So wie ich den uniformierten Überwachungsverein kenne, gibt es da bestimmt im Ernstfall unterschiedliche Meinungen. Da können schon 2 mm (wie schon ausgeführt) über ein Bußgeld entscheiden. Und auch, ab wann eine Klinge gemessen wird.

    Danke für die Info.

    Gruß.

    sundog

  • Zitat

    Original von freedom
    Köhler kann da nichts machen, außer für Publicity sorgen. Ich glaube aber nicht mal, dass Köhler einer ist, der sich für dieses Thema irgendwie einsetzen würde.

    Verfassungswidrig ist dieses Waffengesetz wohl leider nicht. Wir haben halt kein Second Amendmend :cry:

    der bundespräsident muß das gesetz per unterschrift zulassen, wenn er damit nicht einverstanden ist, wird das gesetz nochmal überarbeitet werden müssen.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Bundespr%…_und_Befugnisse

    "Wenn man sich in die Hose pisst, hält das nicht lange warm."

  • Zitat

    Original von OG Blattschuß
    der bundespräsident muß das gesetz per unterschrift zulassen, wenn er damit nicht einverstanden ist, wird das gesetz nochmal überarbeitet werden müssen.

    Nö, muss es nicht. Das letzte Wort hat das Bundesverfassungsgericht, das kann den Bundespräsidenten übergehen, schlimmstenfalls indem es ihn seines Amtes enthebt, weil es das Gesetz für verfassungskonform erachtet und er somit zustimmen müsste. Verfassungskonform wird dieses Gesetz wie gesagt sicherlich sein.

    Der Bundespräsident hat letzten Endes keinerlei Macht über das Parlament. Das müssen schon das Bundesverfassungsgericht und wir als Souverän leisten.

  • Zitat

    Original von sundog
    [...] wie die Klingenlänge gemessen wird. Ist das die komplette Klinge vom Griff an gemessen oder nur der Teil, der tatsächlich als Klinge, also scharf geschliffen ist, dient?

    Zwischen dem Anfang am Griffstück und dem nutzbaren Teil liegen bei meinen Messern immerhin so um die 8 bis 10 mm.

    Interessante Frage. Vielleicht kann die jemand besser beantworten. Hier eine Skizze zur Veranschaulichung:

    Meiner Meinung nach ist die Klingenlänge die gesamte Länge von der Klingenspitze (A) bis zur Parierstange (C);
    und eben nicht nur der scharfe Teil der Klinge (A bis B).

    Fördermitglied des VDB.

  • Das ist einfach der totale absolute Schwachsinn !!!!
    Dann laufe ich halt mit ner 3000 Gramm Spaltaxt rum !!! :))
    :laugh:

    :schiess1:Gestern standen wir noch am Rande des Abgrunds - Heute sind wir einen Schritt weiter :klo:

  • ne axt gilt als werkzeug....

    zu dem schreiben...


    ich hätte noch erwähnt, daß die deutsche wirtschaft erhebliche umsatzeinbrücher erfahren wird, aufgrund von umsatzrückgängen, die von den jeweiligen unternehmen nur durch einsparungen im personalbereich zu kompensieren wären. sprich die zahl der arbeitslosen würde steigen. alteingesessene unternehmen wie Waffen-Bock, Ostheimer, Teute, etc. würden insolvent gehen,...uswuswusw...

    ist jetzt natürlich überspitzt dargestellt von mir, aber es ist eine mögliche konsequenz


    p.s.

    da es nicht verboten ist werkzeug zu führen, deklariere ich mein klappmesser als brieföffner

    und somit ist alles wieder legal :crazy3:

    "Wenn man sich in die Hose pisst, hält das nicht lange warm."

    Einmal editiert, zuletzt von OG Blattschuß (23. Februar 2008 um 14:27)