Messerverbot 2008 - wie gehts weiter?

Es gibt 284 Antworten in diesem Thema, welches 45.611 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Juni 2008 um 15:13) ist von FeI_ix.

  • Zitat

    Original von hessel007
    Das absurde ist doch: im Falle eines Krieges darfst du mit staatlicher Genehmigung Leute umbringen,die dir persönlich nichts getan haben und bekommst sogar noch einen Orden dafür! :laugh:

    Nicht nur da, ich habe noch im Namen des Bundesministers der Verteidigung das hier bekommen dafür dass ich friedliche Pappmenschen abgeschossen habe die einfach nur rumstanden und keinem was getan haben. Getroffen habe ich die wohl, sind alle umgefallen....

    http://rk-limburg.de/rklm/die_bw/uniform/tatigabz/9009.jpg


    Und ja, ich schäme mich dafür...... :laugh:

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Na toll und ich hab mir vor kurzem noch ein Griptilian extra aus Amerika gekauft. Hat sich ja richtig gelohnt. Also das mit dem Springmesserverbot konnte ich ja noch ansatzweise verstehen, aber das jetzt verstehe ich nicht.

    MfG lukrab

  • Zitat

    Original von germi


    Und ja, ich schäme mich dafür...... :laugh:

    Germi ich habe auch noch so ein Teil!
    Aber aus DDR Zeiten.
    Und ich schäme mich auch.Ehrlich! ;)
    Wenn man sich überlegt,dass einen die Brüder da oben einreden wollten wir wären Feinde!
    Damals war's
    Lange her.
    Viel hat sich geändert, nur die Politiker nicht.

  • nach dem, was ich da zuletzt gelesen habe, sind ja jetzt neuerdings "einhandmesser" und "messer mit feststehender klinge über 12cm" betroffen, oder?

    wie ist das nun mit "zweihandmessern" (schwachsinniger begriff), die ne längere klinge haben? im gesetz steht explizit "feststehende klinge über 12cm"

    also zb. dieses von opinel da mit der 22cm klinge... nicht einhändig zu bedienen, aber längere klinge. nur steht die nicht fest...

    und mal allgemein zu "blankwaffen" inwiefern sind von dem verbot jetzt eigentlich zB. äxte verboten? häng ich mir halt n Beil an den Gürtel...

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • die idee mit dem beil ist garnicht schlecht!
    ist zwar scheisse zum brotschneiden aber zur selbstverteidigung sehr effektiv.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • och, wenn man das beil n bisschen modifiziert... muss ja nicht das standartblatt sein. auf einer seite die normale "klinge" auf der anderen seite so sägedingens wie bei nem brotmesser, halt einfach nur ne flache klinge... sicher suboptimal, aber funktionell.
    gut, bisschen unhandlicher, aber... ich hab lieber n beil am gürtel hängen und werd in ruhe gelassen, als wenn ich n messer in der tasche hab und es dazu kommt, dass ichs ziehen muss. ich bevorzuge zwar sowieso weglaufen, aber egal...

    davon abgesehen passen lange rote haare zu nem beil, fehlt mir nur noch son toller helm^^

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • weglaufen ist auch sinnvoller, aber manchmal geht das nicht!
    bin beruflichoft mit teurem kamerazeug in sagen wir mal"harten gegenden" unterwegs und da fühle ich mich mit einem guten messer oder jetzt bald mit einer guten axt wohler.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Zitat

    Original von jnievele

    Hm... im Prinzip ja. Aber wer will ein Teppichmesser führen?

    Sowas liegt im Werkzeugkasten, und wird somit transportiert...


    die teile gelten nach recht als werkzeug und sind somit legal zu führen und zu benutzen.

    wär ja bescheuert, wenn die handwerker ihren job nich mehr machen können, weil grade ein vielbenötigtes werkzeug verboten wurde...

    da können die gleich die gesamte werkzeugpalette verbieten...


    das neue gesetz is völlig an der realität vorbei...

    "Wenn man sich in die Hose pisst, hält das nicht lange warm."

  • Och,
    bei unserer Regierung werden Cutter verboten :)) In Hamburg St. Pauli/Reeperbahn ist ja Waffentrageverbot... dort wurden schon einigen Leuten Teppichmesser angenommen! Kein Witz... waren zwar keine Handwerker, aber trotzdem :new16:

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Mit "von der Straße verschwinden" ist doch rein das führen gemeint, oder gehts noch weiter?
    In dem Fall pack ich mein Leatherman Wave in eine passende Tupperware-Box (Transportkoffer;-)) und "transportiere" dann mein Messer anstatt es zu "führen".
    Für mich ist mein Leatherman einfach zu praktisch dass ich im Alltag darauf verzichten möchte! :new16:

  • wie siehts eigentlich mit dolchen aus?
    ich hab bis jetzt öfter ein fällkniven G1 garm geführt (klinge:9cm)

    so wie das heute beschlossen wurde, hab ich verstanden, dass garkeine dolche, kampfmesser(schwierig zu definieren) und bajonette (alle drei typen sind waffen i.S. des WaffG und frei ab 18 zu erwerben/besitzen und bis jetzt auch zu führen) mehr geführt werden dürfen, selbst wenn die klingenlänge 12cm nicht überschreitet.

    ist das richtig?

    darf ich in zukunft mein G1 führen?

  • so leute, was haltet ihr von meinem "schweizer taschenbeil"?

    jetzt natürlich nur schnell in 5 minuten mit paint zusammengefrickelt, aber das prinzip dürfte klar sein. ein beil, mit entsprechendem blatt, wenns mal was größeres zum zerkleinern ist, oder man eine glatte, scharfe oberfläche braucht.
    dazu auf der rückseite eine klinge mit wellenschliff, an beiden enden fixiert, definitiv keine stichwaffe.
    joa, und im griff der übliche kleinkram, schraubendreher undso... zugegebenermaßen unhandlicher, aber denjenigen will ich sehen, der mit sonem teil am gürtel überfallen wird... (ok, das beil is vllt. nicht die glücklichste wahl, aber soll ja nur ne "skizze" sein ;) )

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • ob das mit dem messer unten am beil eine gute wahl ist weiss ich nicht,
    ok, vieleicht wirklich mit einem schweizer messer weil es nicht feststellbar ist, aber was ist wenn das beil dann als ein verbotener gegenstand eingestuft iwird wie messer die getarnt als spazierstock oder kruzifix sind.
    lass das messer lieber weg und mach essstäbchen dran.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • also die idee mit der axt ist garnicht so abwegig.
    ich hab z.B. immer eine im auto (unterm beifahrersitz, ist bequem zu greifen)
    im handschuhfach hab ich bis jetzt ein hackmesser mit mehr als 12cm klinge.
    da muss ich mir also was einfallen lassen.
    ich hab schon überlegt, mir einen klappspaten zu besorgen, der ist auch äusserst effektiv.

    versteht mich nicht falsch, ich habe besagte gegenstände nur stets dabei, weil ich nicht ganz nackt dastehn will, wenns drauf ankommt.

  • Hallo

    Mal so eine dumme Frage wie bekomme ich mein Steak in der Innenstadt klein ?
    Manche Restaurants haben Tische im öffentlichen Raum stehen.
    Meine Steakmesser haben tatsächlich über 12cm Klingenlänge, wird das Steak in der Küche schon kleingeschnitten und man bekommt nur noch einen "Schieber" für kleine Kinder?

    hmmmmm ich könnte auch noch was essen....

    Bankenkrise ?
    Wäre Monopoly schon lange verboten, so wie es in der DDR schon damals war, gäbe es heute keine Bankenkrise !!!
    BDMP, WSB/DSB, FvLW, FWR

  • ups... ja, ok, da unten sollte natürlich keine klinge dran ;)

    die bilderauswahl, was sich verwerten ließ war nur recht gering^^

    also unten nur schraubendreher, flaschenöffner, korkenzieher, sowas halt dran.

    Tja, und Steak schneiden is wohl jetzt auch nur noch mit axt möglich, besorgt lieber stabilere teller...

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • vorsicht mit dem schraubendreher, könnte als stichwaffe dienen! und überhaupt, korkenzieher?
    erinnere dich mal an stossdolche, wo der griff quer zur klinge steht.....

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

    Einmal editiert, zuletzt von baumstamm (23. Februar 2008 um 02:02)

  • Wurde an anderer Stelle schon mal aufgegriffen, halte das aber durchaus für diskussionswert:

    §42a
    (1) Es ist verboten,
    [...]
    3. Messer mit einhändig verstellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
    zu führen

    Haben die jetzt nur die beiden Messerformen definiert und dann einen für beide Kategorien festgelegten Grenzwert genannt?

    Gilt

    {[Messer mit einhändig verstellbarer Klinge (Einhandmesser)] oder [feststehende Messer ]} >12 cm

    oder

    [Messer mit einhändig verstellbarer Klinge (Einhandmesser)] oder [feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm ]

    Fragen über Fragen...

    Airsoftzweisatz: IQ/100 = max. Joule

  • Dort heißt es auch "verstellbar" und Verstellen ist nicht nur das Ausklappen sondern auch das Einklappen. Und das kann man mit jedem Schweizer Taschenmesser total problemlos.

    Dass sich Kriminelle von dem Gesetz beeindrucken lassen, glaubt ja wohl niemand. Vor Kurzem stand im Polizeibericht was über einen Räuber, der die Angestellte mit einer normalen Haushalts-Schere(!) bedroht hat.

    Stattdessen ist der Passus so beliebig interpretierbar gehalten, dass man in Zukunft fast jeden drankriegen kann, egal was er dabei hat. Das ist ein typisches Instrument, um z.B. politische Gegner zu schikanieren, solche Gesetze hat jeder Unrechtsstaat.

    Einmal editiert, zuletzt von freedom (23. Februar 2008 um 08:05)