aktuelles zu waffengesetz

Es gibt 546 Antworten in diesem Thema, welches 87.407 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Juli 2008 um 10:12) ist von gilmore.

  • Bei Wind und Regen entweder zu Hause bleiben oder darauf hoffen, dass keine Hunde unterwegs sind. ;) Und wenn du dir schon Sorgen darüber machst, man könnte dich wegen versehentlichem Einnebeln mit Pfefferspray verklagen, was wird dann wohl geschehen, wenn du beim Hantieren mit dem Messer versehentlich jemanden verletzt (Umstehende oder den Hundehalter)? Das ist doch genauso wahrscheinlich (oder unwahrscheinlich).
    Meiner Meinung nach sind deine Argumente zu dünn, um vor Gericht oder als Argument gegenüber der Polizei zu bestehen. Und im Zweifelsfall kann das recht teuer werden...
    Abgesehen von alle dem finde ich die Verschärfung des Waffenrechts, was die Einhandmesser angeht, auch vollkommen daneben! :wogaga:

    Gruß, Hartmut

  • mhh also ich hab ne zeit lang hier nich rein geschaut, hat sich noch was verändert oder bleibt das mit dem Gesetz so wie mein bisheriger Wissensstand ist:

    -Das Tragen von Messern über 12cm Klingenlänge, sowie das Führen von Einhandmessern verboten
    -Das Führen von Anscheinswaffen(Softairs) verboten
    - Das mit den Erbwaffen
    -Verbot des Führens von Schlagstöcken

    also im Bereich SSW's, LG's u. Co2's usw bleibt alles beim Alten?


    " Wir lieben das, was knallt und stinkt und trotzdem keine Leistung bringt " - Schwalbe-Fahrer aus Leidenschaft! :)

  • Zitat

    Original von germi
    Du kannst auch ein Messer mit feststehender Klinge nehmen die weniger als 12cm hat. Kann man auch mit einer Hand nutzen. So können die auch argumentieren ;)

    Hab ich ja geschrieben: So etwas zu tragen, verbietet mein soziales Umfeld. ich kann da nicht wie Lederstrupf mit einem feststehenden Messer am Gürtel rumrennen.

    Aber ich stelle fest - wenn nicht einmal ihr dieser Argumentation folgen könnt, dann ist sie wohl doch recht dünn. Werd ich mich wohl doch nicht drauf verlassen. Meine schönen Böker, alles Einhandmesser - es ist zu heulen.
    Und statt das die Heinze von Böker mal vernünftige Umbaumöglichkeiten in 'Taschenmesser anbieten, scheiben Sie einen dümmlichen Kommentar in ihre Web-Seite, nach dem irgendwie alles beim alten bleibt. Da geht wohl auch Umsatz vor Kundenberatung.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

    3 Mal editiert, zuletzt von barret (10. März 2008 um 18:11)

  • Das was ich geschrieben habe ist nicht meine Argumentation. Das hatte ich ja dazu geschrieben, das würdest du im Fall der Fälle von entsprechender Stelle zu hören bekommen! Man kennt ja schließlich seine Pappenheimer.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Ich hab heute die erste Reaktion auf die Pettion bekommen, :new11:die mal rumging. Zwar hatte sie nichts inhaltlich wichtiges, aber da sieht man das es wenigstens nicht gleich im Müll landet.

    Betr.: Waffenrecht
    Bezug: Ihr Schreiben vom 21.02.2008
    Sehr geehrter Herr ----,
    im Auftrag der Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages,
    Frau Kersten Naumann, MdB, danke ich Ihnen für Ihr Schreiben.
    Leider wurde der Vordruck von Ihnen nicht vollständig ausgefüllt und Ihre Eingabe
    kann so noch nicht bearbeitet werden.
    Ich bitte Sie darum um die Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Straße fehlt!). :crazy3:
    Personenbezogene Daten werden unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert und
    verarbeitet.
    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    (Wolfgang Dierig)

    naja wenigstens ein Lebenszeichen... mal sehen wies weitergeht. ob sie es nur im Computer speichern oder damit noch etwas passiert!

    Zitat

    Die Karte ist schon richtig, dass Gelände ist nur falsch!

  • Die brauchen noch Deine Straße, da sie Dir keinen Besuch abstatten können, wenn sie nicht wissen, WO Du wohnst... :laugh:

    Ansonsten wird Deine Petition zu den Akten gelegt nach dem Motto: Es gab xxx Unmutsbekundungen aus der Bevölkerung...

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • jetzt werd ich bestimmt als Terrorverdächtigter in der Scheuble Datei geführt. Mein Computer ist schon onlinedurchsucht worden und morgen kommt der durchsuchungsbeschluss!

    Zitat

    Die Karte ist schon richtig, dass Gelände ist nur falsch!

  • Wann kann man die Petition endlich normal mitzeichnen? Bisher haben nur unzählige Leute praktisch Antrag auf eine eigene Petition gestellt.

    "Once armed, a free man cannot be disarmed, only defeated."

  • Sicher ist es erst am 01. April! Aber es ist sehr wahrscheinlich...

    Es sei denn Jemand beschwert sich beim Bundesverfassungsgericht und bekommt Recht.

    Ich hab mich mal da durch gearbeitet und festgestellt, dass das einzigste Argument was zumindest das Trageverbot von Messern kippen könnte, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist.

    Quelle: http://www.rechtslexikon-online.de/Verhaeltnismaessigkeit.html

  • Es gibt da durchaus noch ein weiteres Argument, nämlich das ebenfalls aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Bestimmtheitsgebot.

    Danach dürfen zwar Gesetze der Auslegung durch die Gerichte zugänglich sein, müssen jedoch so hinreichend bestimmt sein, daß sie justizierbar sind. Diese Grenze könnte beim "allgemein anerkannten Zweck" überschritten sein.

    Ich weiß ehrlich gesagt bis heute nicht, was außer der Absicht ein Messer zur Begehung einer Straftat mit sich zu führen, kein "allgemein anerkannten Zweck" ist. ???

  • Problem ist dabei nur, dass Dir der Gesetzgeber ja nicht grundsätzlich verbietet Messer zu tragen, wenn Du keinen ausreichenden Grund vorweisen kannst, sondern das auf bestimmte Messer einschränkt.
    Ein schweizer Taschenmesser (im herkömmlichen Sinne) kannst Du nach wie vor beliebig mitnehmen bzw. führen.

  • Zitat

    Original von Broken-lizard

    Ein schweizer Taschenmesser (im herkömmlichen Sinne) kannst Du nach wie vor beliebig mitnehmen bzw. führen.

    Wobei es da auch Ausnahmen gibt, denn auch die schweizer Messer gibt es in der Ausführung die man mit einer Hand öffnen kann. Allerdings unklug die für kriminelle Zwecke einzusetzen, denn die verriegeln die Klinge nicht. Also besteht auch hier Verletzungsgefahr.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von germi
    Wobei es da auch Ausnahmen gibt, denn auch die schweizer Messer gibt es in der Ausführung die man mit einer Hand öffnen kann. Allerdings unklug die für kriminelle Zwecke einzusetzen, denn die verriegeln die Klinge nicht. Also besteht auch hier Verletzungsgefahr.

    Es gibt sämtliche Modelle mit einer Feststellklinge.
    Dieses hier z.B.: http://www.victorinox.ch/index.cfm?site…page=182&lang=D
    wobei nicht unbedingt einhändig zu öffnen.

    Gruß
    basay

    Imperare sibi maximum imperium est

  • Ja, da habt Ihr Recht! Drum hab ich geschrieben:

    Zitat

    Ein schweizer Taschenmesser (im herkömmlichen Sinne)

    Darunter versteht man im Allgemeinen (und vorallem unsere gesetzgebenden Politiker) sowas z.B.

    -Also das ganz einfache schweizer "Offiziersmesser"...

  • Hallo!
    Nun... ich selbst sammle keine Messer, jedoch SSw´s (einzige Möglichkeit, der Technik mal ein bisschen auf die Schliche zu kommen, ohne in Suhl seine Ausbildung zum Büchsenmacher gemacht zu haben!), aber ich kann euren Unmut und die Aufregung sehr sehr gut verstehen. Das einzige Messer, welches ich besitze, ist eines mit ca 9 cm. langer Klinge und nicht feststehend... aber ich weiss sehr genau, wie praktisch solche Dinger, egal mit welcher Klingenlänge, sein können... zum Bleistift ist es immer wieder schön, wenn man im Sommer am See etwas hat, mit dem man z.B. das vorher an der Tanke gekaufte Brot zerteilen und mit irgendwas beschmieren kann, ohne den Aufstrich dort mit den Fingern draufpappen zu müssen :). Bei einer nun über 12 cm. langen klinge würde mich mein ESSEN also wie vorher genannt, ca. 220 Euro Kosten!?!?!??!?!?!?
    Bei den, in den Schreiben der von mir ja ach so verehrten Politiker(INNEN!!!),
    gennanten Absichten, die neuen Verordnungen eventuell( wies da aussieht, wahrscheinlich schon fast beschlossen) noch auszuweiten, kommt mir mein Frühstück gleich wieder hoch!
    Jetzt mal im Ernst: Wieso hat die Gesetzgebung nicht daran gedacht, solche Messer ähnlich zu behandeln, wie Ssw´s??? Kann mir das mal einer erklären?
    Ich denke, dass mindestens 98 % von euch, wenn nicht gar 100 % keine Irren und WAHRSCHEINLICH ( :P ) auch nicht drogenabhängig sind... man könnte doch das Führen solcher Messer einfach mit dem KWS in Verbindung bringen... oder bin ich da auf dem Holzweg???????
    Ich meine, dass die 50 Euro doch für euch alle zu verschmerzen wären, angesichts der Tatsache, die Lieblingsstücke auch einmal mitnehmen zu dürfen...DAS verstehe ich nun ganz und gar nicht... hoffentlich mach ich keinen Fehler und bringe die Gesetzgebung noch auf dumme Ideen, aber mit Kws darf ich nun eine Ssw führen !?!?!?(SCHUSSWAFFE!), aber kein Messer(egal welche Klingenlänge)???? Soviel zur Verhältnismäßigkeit!
    Wie oben geschrieben... ich SAMMLE SSw´s und spiele hier nicht Schmalspurrambo auf Berlins Straßen, jedoch gibt es, wie in den anderen von mir geschriebenen Posts(sind ja noch nicht viele) auch Situationen, in denen das Führen einer Ssw z.B. oder eines Messers nicht gerade zum Nachteil der eigenen Gesundheit ist und das kann keiner bestreiten!(z.B. Hand oder Kind im Hund!) Um jetzt zum Ende zu kommen... ICH wär einfach dafür(auch wenns keinen da oben iteressieren mag) das Führen dieser Messer mit dem KWs in Verbindung zu bringen um erstens, der "Lobby"(nich bös gemeint!!!) eine Möglichkeit zu geben, ihr Geld zu behalten und weiterhin im Wald ungescholten Pilze zu sammeln und zweitens, auf der Grundlage der Strafbarkeit des Führens ohne KWs der Polizei eine eindeutige Erkennung derjenigen zu ermöglichen, die WIRKLICH eine Gefahr darstellen und unseren Cops unsinnigen Papierkram zu ersparen!

    LG aus der Hauptstadt

    Rumpi

    Rumpidumpirumpidumpirumpidumpi....

    2 Mal editiert, zuletzt von Rumpidumpi (11. März 2008 um 22:36)

  • @ Rumpi

    Du stellst die richtigen Fragen! - Aber an die falschen Leute...


    Zitat

    Wieso hat die Gesetzgebung nicht daran gedacht, solche Messer ähnlich zu behandeln, wie Ssw´s??? Kann mir das mal einer erklären?


    Ich glaube nicht das Dir das einer von uns erklären kann. Es gäbe für dieses "(Berliner-)Problem" zig Lösungen aber man wählt die Einzige die nichts bringt...

  • Oh wie wahr... doch leider betrifft das ja nicht nur "unseren" Sektor... gerade in Berlin wird so viel falsch gemacht, dass das Richtige nicht mehr zur Geltung kommen kann.

    LG
    Rumpi

    Rumpidumpirumpidumpirumpidumpi....