aktuelles zu waffengesetz

Es gibt 546 Antworten in diesem Thema, welches 87.486 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Juli 2008 um 10:12) ist von gilmore.

  • Tja, mein lieber Kentucky,

    wo du recht hast, hast du recht. Daß die Bundesfurie Stokar noch nicht Ruhe gibt, dürfte klar sein. Die Halbwertszeiten der neuen WaffG. werden immer kürzer, bis das Gesetz nur noch aus einem Satz besteht: " Es ist allen Bürgern verboten, Waffen zu besitzen." plus einer Auflistung, was Waffen sind.

    Mein Tip:
    Ab nun nie wieder aufhören, die Politiker wegen dieses WaffG. anzuschreiben und die Lockerung / Aufhebung diverser Einschränkungen zu fordern. Die müssen merken, daß der Bogen ab nun überspannt ist ist und eine weitere Verschärfung für richtig Ärger sorgt.
    Vielleicht wird dann zukünftig von weiteren Verschärfungen abgesehen und das eine oder andere zurückgenommen.
    :direx: Also laßt nicht nach, den Politpolemikern auf die Füße zu treten!

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Und daß wir z.B. das Messertrageverbot nicht wieder kippen können glaube ich auch erst wenn sie mir mein Leatherman aus meinen kalten toten Händen reißen ;-).

    Ein Leatherman ist und bleibt ein Werkzeug. Dafür wurde es auch 1968 konstruiert als der gute Herr Leatherman in Osteuropa mit dem Wagen liegen geblieben ist und er kein Werkzeug dabei hatte und er hätte eigentlich nur eine Zange gebraucht.

    Und ein Leatherman kann man nicht mit einer Hand öffnen, auch wenn die Messerklinge so eine Aufbauchung hat damit mans kann. Aber die zwei Griffe von der Zange bekommt man trotzdem nur mit einer Hand auf.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Na ja, bei meinem speziellen Leatherman wirds vermutlich problematisch.
    Es ist das Modell Wave (das Alte) und da sind alle Klingen von aussen zugänglich (muss also nicht erst die Zangenschenkel aufklappen) und die Klingen sind für das Einhandöffnen vorgesehen.

    Trotzdem werde ich versuchen nach in Kraft treten des Gesetzes mit einem Feststellungsbescheid mein Werkzeug NICHT als Einhandmesser einstufen zu lassen.
    Mal schaun ob die das auch so sehen.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    plus einer Auflistung, was Waffen sind.

    Ich glaub eher mit einer Auflistung, was keine Waffe sind. Würde weniger Arbeit kosten. *lol*

    Einfach alles zu verbieten, ist die einfachste Methode,
    denn wer keine Argumente hat, dem bleiben nur Verbote.

    Einmal editiert, zuletzt von psykokev (8. März 2008 um 22:24)

  • Ich habe auch das alte Wave und mache mir diesbezüglich aber eingentlich keine Gedanken.

    Wenn es wirklich so läuft, das die "Man in Blue" da einen Ermessensspielraum haben, dann hab ich immer nen Grund mein Wave zu führen. Denn sogar dem blindesten Ordnungshüter muss klar sein dass, das Wave eine reinrassiges Werkzeug und nicht vorrangig ein Einhandmesser ist.

    Nur für mein Gerber Applegate-Fairbairn Combat ist der Ofen jetzt aus... :evil:

  • Na ich mach mir da schon Sorgen.
    Es hat schon absurdere Verurteilungen wegen beknackter Sachen gegeben.

    Auf so eine wage Vermutung "die werden das schon einsehen daß das ein Wekzeug ist" verlass ich mich lieber nicht.

    Und es bringt mir ja auch nichts wenn mein Wave die meiste Zeit auf irgendeinem Polizeirevier rumliegt und auf Einhandtauglichkeit geprüft wird. Ich wills ja schließlich benutzen. ;)


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Doch, das wäre es trotzdem. Nur hätter der Vollspack dann noch ne Extra-Strafe wegen Führens einer Anscheinwaffe bekommen.

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Zitat

    DAS wäre mit dem neuen Waffengesetz bestimmt nicht passiert!


    Ich hoffe das war sarkastisch gemeint!


    Zitat

    Extra-Strafe wegen Führens einer Anscheinwaffe

    Das macht bei einer Geiselnahme das Kraut auch nicht mehr fett...
    Abgesehen davon ist in dem Artikel expizit von einer "schwarzen, täuschend echten Spielzeugpistole" die Rede, wäre es eine SSW oder ne Softair gewesen, hätten sich die Pressegeier ja nur so drauf gestürzt! :kotz:

  • Zitat

    Original von White
    DAS wäre mit dem neuen Waffengesetz bestimmt nicht passiert!
    :confused2:

    Zitat

    Original von Presseportal

    Bei der Waffe handelt es sich um eine schwarze, täuschend echte Spielzeugpistole.Sie wurde sichergestellt.

    Also 1. war das eine Spielzeugpistole

    und 2. Solche Leute bockt ein Waffengesetz nicht.

    und 3. Wenn er keine Spielzeugpistole gehabt hätte, hätte es sein Wollen anders durchgeführt..

    man, man, man.... :new16:

    2 Mal editiert, zuletzt von aandykf (9. März 2008 um 01:17)

  • Wie definiert man berechtigtes Interesse? Das ist auch für den Gesetzgeber der Schwachpunkt in dem Gesetz (das Böker in ihrer Web-Seite sehr zu Gunsten des ständigen Führens auslegt). Dass Innenministerium BW hat mir auf Anfrage mitgeteilt, das darunter nur sozial anerkannt Gründe zu verstehen sind (als Beipiel wurde Gartenarbeit und Bergsteigen angeführt). Wenn ein solcher Grund nicht aktuell gegeben ist, darf ich das Messer nicht führen und zu diesem Grund muss ich es in einem geschlossenen Behältnis transportieren.

    Aber jetzt will ich mal so vor mich hin spinnen. Das Grundgesetz garantiert mir die Unverletzlichkeit meiner natürlichen Person. Das ist ein so hohes Rechtsgut, dass mir der Gesetzgeber sogar das Recht auf Notwehr einräumt.

    So (jetzt bitte keine Pro und Contra Hund Diskussion) - nehmen wir mal an, ich bin schon einmal von einem Exemplar der Familie Canis lupus familiaris angefallen und bös am Arm gepackt worden. Da wird doch jeder verstehen, dass ich vor Hunden Angst habe und mich entsprechend schützen will. Ein Messer ist dazu geeignet und der Gesetzgeber hat meine Gesundheit über die des Hundes gestellt (auch darüber bitte keine Diskussion - ich baue nur ein Beispiel auf).

    Das Messer ist aber nur dann geeignet, wenn ich es mit einer Hand öffnen kann -
    die andere steckt ja im Ernstfall samt Arm im Maul des Hundes. Mein soziales Umfeld verbietet es, dass ich mit einem feststehenden Messer am Gürtel herumlaufe.

    Einem Hund kann ich aber in unserer Gesellschaft jederzeit und überall begegnen. So - und schon habe ich eine Begründung für das ständige Führen eines Einhandmessers.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

  • Müsste man drauf ankommen lassen und hoffen daß der Richter, der das Ganze behandelt, es genau so sieht wie du.

    Daß die Formulierung im Gesetz so "uneindeutig" gewählt wurde ist nach Auskunft eines Bekannten, der in diesem Gebiet tätig ist, pure Absicht.

    Ich könnte jetzt böse sein und behaupten daß der Gesetzgeber den Bürgern bewußt keine klaren Gesetzestexte liefert um sie so zu verunsichern daß sie einige Sachen freiwillig aufgeben obwohl sie es laut Gesetz eigentlich noch dürften, einfach weil keiner genau weiß was jetzt genau noch erlaubt ist.

    Aber ich bin ja nicht böse sondern ganz lieb. ;)


    Gruß
    K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Es läuft lediglich darauf hinaus, dass Du der polizeilichen Willkür vollkommen ausgeliefert bist! :evil:

    Wenn denen Deine Nase gefällt lassen sie die Hundephobie durchgehen und wenn nicht, wird sogar ein Elektriker bei der Arbeit mit dem Einhandmesser auf der Baustelle verknackt...

    Ein Schei**land ist das!

  • Zitat

    Original von barret
    Wie definiert man berechtigtes Interesse? Das ist auch für den Gesetzgeber der Schwachpunkt in dem Gesetz (das Böker in ihrer Web-Seite sehr zu Gunsten des ständigen Führens auslegt). Dass Innenministerium BW hat mir auf Anfrage mitgeteilt, das darunter nur sozial anerkannt Gründe zu verstehen sind (als Beipiel wurde Gartenarbeit und Bergsteigen angeführt). Wenn ein solcher Grund nicht aktuell gegeben ist, darf ich das Messer nicht führen und zu diesem Grund muss ich es in einem geschlossenen Behältnis transportieren.

    Aber jetzt will ich mal so vor mich hin spinnen. Das Grundgesetz garantiert mir die Unverletzlichkeit meiner natürlichen Person. Das ist ein so hohes Rechtsgut, dass mir der Gesetzgeber sogar das Recht auf Notwehr einräumt.

    So (jetzt bitte keine Pro und Contra Hund Diskussion) - nehmen wir mal an, ich bin schon einmal von einem Exemplar der Familie Canis lupus familiaris angefallen und bös am Arm gepackt worden. Da wird doch jeder verstehen, dass ich vor Hunden Angst habe und mich entsprechend schützen will. Ein Messer ist dazu geeignet und der Gesetzgeber hat meine Gesundheit über die des Hundes gestellt (auch darüber bitte keine Diskussion - ich baue nur ein Beispiel auf).

    Das Messer ist aber nur dann geeignet, wenn ich es mit einer Hand öffnen kann -
    die andere steckt ja im Ernstfall samt Arm im Maul des Hundes. Mein soziales Umfeld verbietet es, dass ich mit einem feststehenden Messer am Gürtel herumlaufe.

    Einem Hund kann ich aber in unserer Gesellschaft jederzeit und überall begegnen. So - und schon habe ich eine Begründung für das ständige Führen eines Einhandmessers.

    Da würde Pfefferspray auch ausreichen (lässt sich auch mit einer Hand bedienen) und schon ist das Argument entkräftet... So einfach geht es leider nicht. ;)

    Gruß, Hartmut

  • Zitat

    Original von ub.1

    Da würde Pfefferspray auch ausreichen (lässt sich auch mit einer Hand bedienen) und schon ist das Argument entkräftet... So einfach geht es leider nicht. ;)

    Gruß, Hartmut

    Die Wirkung von Pfefferspray ist nicht ausreichend bewiesen. Außerdem bei Regen, Wind nicht zu gebrauchen. Außerdem besteht die Gefahr, Unbeteiligte mit einzunebeln, die mich dann verklagen. Und nu?

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

  • Du kannst auch ein Messer mit feststehender Klinge nehmen die weniger als 12cm hat. Kann man auch mit einer Hand nutzen. So können die auch argumentieren ;)

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Der Staat wird immer gegen dich argumentieren, sei es ein vernünftiges oder kein vernünftiges Argument. Merk dir immer, der Staat will nicht das du Waffen besitzt, führst oder gar benutzt. Daher wird er dir immer ans Bein pissen, egal was du machst und alles gegen dich auslegen. Das gleiche wird auch die Polizei tun, die werden dich anpissen wie es nur geht und dir immer ein Verfahren anhängen (ja auch wenns ein "sozial adequater" Zweck ist, das wird einfach so hingedreht wie sie es brauchen). De facto haben wir ein Totalverbot.