aktuelles zu waffengesetz

Es gibt 546 Antworten in diesem Thema, welches 87.763 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Juli 2008 um 10:12) ist von gilmore.

  • Vorsicht Ironie:

    Wenn das nächste Mal ein sogenannter krimineller Jugendlicher den Opi in der U-Bahn absticht, beruft er sich einfach auf das begründete Interesse - also Hobby und Brauchtum - und ist fein raus.

  • Zitat

    Original von nuplan
    Das heisst ein Messer mit beweglicher Klinge die sich feststellen lässt, welche länger als 12cm ist, ist dann auch verboten? ich spiele da auf mein Opinel an.

    Es heißt: Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser).
    =
    ein Messer, bei welchen man die Klinge mit einer Hand öffnen und feststellen kann.

    Das Opinel ist nicht einhändig zu betätigen, noch hat es eine feststehende Klinge.
    Also dürfte es auch eine Klinge über 12 cm besitzen.

    Gruß
    Beowolf

    * Denn sie säen Wind und werden Sturm ernten. Ihre Saat soll nicht aufgehen; was dennoch aufwächst, bringt kein Mehl; und wenn es etwas bringen würde, sollen Fremde es verschlingen. * Hosea 8,7

  • Mal kurz eine kleine Frage zwischenrein geschoben, da ich mich jetzt nicht durch die ganzen Threads zu dem Thema durchwühlen will:
    Ich sehe das schon richtig, das alles was ein :F: trägt ("große" Softairs, Paintball & RAM, Luftgewehr und CO2 Waffen) von den neuen Regelungen nicht betroffen sind, obwohl sie vom Aussehen her unter "sehen wie richtige Waffen aus" fallen könnten. Dies ist ja nach wie vor durch die bekannten Regelungen des bestehenden Waffengesetzes geregelt, oder?

  • hmmm...

    da stellen sich mir dank diesem "tollen neuen" Waffengesetz jetzt wohl doch auch ein paar kleine Fragen... ???

    ich habe bissher zu meinen Nachtschichten in einem kleinen Hotel auf der wohlbekannten Frankfurter Kaiserstraße (direkt vorm Hauptbahnhof Ffm.) zum "Objektschutz" sowie zur Eigensicherung einen Teleskop-Tonfa und ein SabreRed Pepperspray regelmäßig mitgeführt...

    ...darf ich das nun weiterhin tun??... mit Begründung aus o.g. Gründen... oder ist das evtl. unzureichend, da mein Arbeitgeber dass jetzt nicht explizit vorsieht sondern einfach nur duldet im Hinblick auf die "Gefähdungslage"... :(

    (...und die ist in diesem Falle wirklich gegeben... wer´s mir nicht glaubt kann einfach mal ne Nachtschicht bei mir im Hotel verbringen und sich das menschliche Gesocks live reinziehen :n17: )

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    War is not about who´s right, it´s about who´s left...
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    Röhm RG96 (9 mm P.A.K.), Walther P22 (9 mm P.A.K.), Colt 1911 (4,5 mm Umarex), CP99 (4,5 mm Umarex), Wildlife (4,5 mm Umarex)

    Einmal editiert, zuletzt von -Chris- (24. Februar 2008 um 23:08)

  • Zitat

    Original von -Chris-
    hmmm...

    da stellen sich mir dank diesem "tollen neuen" Waffengesetz jetzt wohl doch auch ein paar kleine Fragen... ???

    ich habe bissher zu meinen Nachtschichten in einem kleinen Hotel auf der wohlbekannten Frankfurter Kaiserstraße (direkt vorm Hauptbahnhof Ffm.) zum "Objektschutz" sowie zur Eigensicherung einen Teleskop-Tonfa und ein SabreRed Pepperspray regelmäßig mitgeführt...

    ...darf ich das nun weiterhin tun??... mit Begründung aus o.g. Gründen... oder ist das evtl. unzureichend, da mein Arbeitgeber dass jetzt nicht explizit vorsieht sondern einfach nur duldet im Hinblick auf die "Gefähdungslage"... :(

    (...und die ist in diesem Falle wirklich gegeben... wer´s mir nicht glaubt kann einfach mal ne Nachtschicht bei mir im Hotel verbringen und sich das menschliche Gesocks live reinziehen :n17: )

    soweit ich weiß, sind die genannten gegenstände im entwurf nicht genannt, außer in der tonfa ist eine klinge. aber dann währe sie dach dem alten waffg schon verboten.

  • Zitat

    Original von Vampyr

    Darf ich dann meine voll krass Deagle mit mega geiles 12cm Bajonett aufpimpen, ohne von schwule Bullen sich fi**en lassen müssen???

    Möchtest Du eine Anzeige wegen Beamtenbeleidigung?

    Polizisten sind weder Bullen, noch sind sie schwul, und ob sie darauf stehen, mit Dir Geschlechtsverkehr auszuüben, möchte ich mal stark bezweifeln.

    Kurz und knapp - Deine Ausdrucksweise lässt zu wünschen übrig.

  • Nun, so eine Anzeige hätte keine Chance, weil Bu... Pardon, Polizisten keine beleidigungsfähige Berufsgruppe sind und noch dazu das Wort "Bulle" an sich auch auf einen bestimmten Beamten bezogen, wegen seiner Verwurzelung im allgemeinen Sprachgebrauch, keine Beleidigung mehr darstellt. So jedenfalls die derzeitige Rechtsprechung.

    Tonfas fallen wohl ab 1.4. unter das Verbot von Hieb und Bla-Waffen . . .

  • Zitat

    Original von Marechal

    Möchtest Du eine Anzeige wegen Beamtenbeleidigung?

    Polizisten sind weder Bullen, noch sind sie schwul, und ob sie darauf stehen, mit Dir Geschlechtsverkehr auszuüben, möchte ich mal stark bezweifeln.

    Kurz und knapp - Deine Ausdrucksweise lässt zu wünschen übrig.


    unter den polizisten gibt es mindestens genausoviele homosexuelle wie beim militär oder anderen von männern dominierten berufsgruppen.
    und natürlich üben die auch geschlechtsverkehr aus.
    wenn sie keinen geschlechtsverkehr mehr ausüben nennt man sie glaube ich ochsen, was einer beleidigung schon näher kommt.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Zitat

    Original von Famas
    Ich sehe das schon richtig, das alles was ein :F: trägt ("große" Softairs, Paintball & RAM, Luftgewehr und CO2 Waffen) von den neuen Regelungen nicht betroffen sind, obwohl sie vom Aussehen her unter "sehen wie richtige Waffen aus" fallen könnten.

    Rischtisch. Es geht ja "nur" um das Verbot des Führens, und alle Waffen mit mehr als 0,5 Joule durften schon bisher nicht geführt werden.

    Für den Transport außerhalb von Schießstand, Haus und Waffengeschäft ist aber jetzt zu beachten, daß dieser in einem verschlossenen Behältnis (bisher nur geschlossen) erfolgen muß, diese Verschärfung (= die meisten Richter interpretieren das als "abgeschlossen") wurde jetzt beim Würfeln ermittelt.
    (im PDF-Entwurf auf Seite 11 unten)

    Ein neuer Zusatzverdienst für Händler, die dem Kunden neben der neuen Waffe im Karton gleich einen Koffer anbieten können (falls dieser keinen leeren Koffer mitgebracht hat).


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Zitat

    Original von Vampyr
    Darf ich dann meine voll krass Deagle mit mega geiles 12cm Bajonett aufpimpen, ohne von schwule Bullen sich fi**en lassen müssen???

    Da vampyr normalerweise nicht so schreibt, gehe ich anhand des Satzbaus und der verwendeten Worte davon aus, daß er ein leider typisches Zitat aus gewissen Gruppierungen wiederholte - leider ohne das entsprechend kenntlich zu machen.

    Zum Wortschatz siehe auch die aktuelle VISIER-Satire


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Zitat

    Original von Ulrich Eichstädt

    Da vampyr normalerweise nicht so schreibt, gehe ich anhand des Satzbaus und der verwendeten Worte davon aus, daß er ein leider typisches Zitat aus gewissen Gruppierungen wiederholte - leider ohne das entsprechend kenntlich zu machen.

    Zum Wortschatz siehe auch die aktuelle VISIER-Satire

    Ja und wer sich in einem öffentlichen Forum für Waffen so ausdrückt wie hier der User vampyr, der wird genau die darin bestätigen, die das Waffengesetz jetzt verschäft haben, daß sie alles richtig gemacht haben...
    Auch die aktuelle Satiere in Visier find´ ich persönlich daher eher weniger gelungen.

    Einmal editiert, zuletzt von Derringer (25. Februar 2008 um 09:19)

  • Darf ich die geschätzte Aufmerksamkeit auf einen Punkt zum Messerführverbot lenken, bei dem ich nicht sicher bin, ob er schon vollumfänglich realisiert wurde?

    Im Gesetzentwurf steht nämlich, dass das Führverbot

    a) Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),

    b) Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser)

    c) Messer mit einer feststehenden Klinge von über 12 cm Länge

    betrifft.


    Nun fallen unter a) freilich auch Messer mit feststehender Klinge mit einer Klingenlänge von unter 12cm.

    D.h. es gibt auch jede Menge feststehende Messer mit einer Klingenlänge von unter 12cm die nach der Novelle nicht mehr geführt werden dürfen – falls diese Regelung so durchgeht.

    Nur mal so zum Nachdenken.

    [Quellen:
    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/082/1608224.pdf

    http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122…ffengesetz.html
    ]

    Einmal editiert, zuletzt von sunix (25. Februar 2008 um 09:19)

  • Mal ehrlich: solche Fragen wie "Darf ich mein 13cm Messer jetzt immernoch bei mir fürhren" ?, machen mir eher Angst.
    Ein Messer zur Selbstverteidigung ist mir, zumindest in Deutschland, total ungeeignet.
    Wenn man die Hemmschwelle zum Einsatz eines Messers als "Verteidigungswaffe" überwunden hat, dann lebt man - oder hat mal gelebt - als Freischärler in diversen Krisengebieten.
    Für sowas gibt es psychiologische Programme, in denen diesen Leuten geholfen werden kann.
    Wer nicht aus diesen Kriesengebieten kommt, und meint, jemanden "abstechen" zu Verteidigungszwecken sei in Ordnung, der gehört in den Knast und / oder in die Psychiatrie.
    Und wer meint, mit einem Messer "in Notwehr" zu handeln, hat sich viel zu lange darauf vorbereitet, um sich darauf zu berufen !

    MfG

    Matthias


  • Ich denke mal, daß das z.B. die sog. Kampfmesser, also z.B. "Stiefelmesser" mit beidseitig geschliffener klinge betrifft, auch wenn die Klingenlänge vielleicht nur 10 cm beträgt.

    u.a. div. Crosman, Podium, Anschütz 275, div. Haenel, CP88, SSP 250, S&W 79G usw.

  • ...meine Herren, meine Herren :direx:
    ...eigentlich interessiert mich ja nur das neue WaffG, z.Th. 4mm/6mm-Waffen ;)
    ...jetzt lese ich hier, das es nun auch die Wahnsinns-Gefährlichen Messern an den Kragen geht :(

    Kleine Frage am Rande: D.h. also, ich fahre immer am weekend auf meine Hütte in meinem Wald... und habe natürlich auch dann div. Werkzeug u. Messer mit.

    U.a., ein KM2000 (BW-Messer, mit. Scheide u. fester Klinge) zum "werkeln". Außerdem ein kleines Eickhorn Rescue-Messer (...sonst liegt es eigentlich immer im Auto, oder habs auch beim wandern dabei), und noch ein Böker Klappmesser mit feststellbarer Klinge von unter 12cm... :confused2:

    Was wäre denn nun hiervon nach der akt. Änderung nicht mehr erlaubt ???

    ...langsam verliere ich den Glauben an allem auf dieser Erde :cry: :cry: :cry:

    Grüße aus der Eifel, Patrick. :evil:

  • Hallo dexerity ! Ich zitiere mal aus dem Gesetz: Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Das Milttel ist nicht vorgeschrieben und ich hoffe mal für Dich (und für uns auch...), daß Du nichtmal von 3 Personen, wegen 20,- € im Geldbeutel, mit abgebrochener Bierflasche überfallen wirst und Du nur noch (D)ein Taschenmesser einstecken hast. Wetten, dann versuchst Du Dich auch damit zu verteidigen ? Es geht doch bei Selbstverteidigung nicht darum, jemanden abstechen zu wollen, sondern sein eigenes Leben zu retten !

    2 Mal editiert, zuletzt von Derringer (25. Februar 2008 um 09:50)

  • Zitat

    Original von dexerity
    Wer nicht aus diesen Kriesengebieten kommt, und meint, jemanden "abstechen" zu Verteidigungszwecken sei in Ordnung, der gehört in den Knast und / oder in die Psychiatrie.
    Und wer meint, mit einem Messer "in Notwehr" zu handeln, hat sich viel zu lange darauf vorbereitet, um sich darauf zu berufen !

    Oh, Selbstverteidigung/Notwehr wäre also ein ganz böses No No :(

    Wie steht es so schön in der Bibel:
    Ich aber sage euch, daß ihr nicht widerstreben sollt dem Übel; sondern, so dir jemand einen Streich gibt auf deinen rechten Backen, dem biete den andern auch dar.
    Und so jemand mit dir rechten will und deinen Rock nehmen, dem laß auch den Mantel.

    Nur keine Gegenwehr, der Verbrecher könnte ja verletzt werden :confused2:

    Hm, ich frage mich, wer da in die Psychiatrie sollte ???

    Gruß
    Beowolf

    * Denn sie säen Wind und werden Sturm ernten. Ihre Saat soll nicht aufgehen; was dennoch aufwächst, bringt kein Mehl; und wenn es etwas bringen würde, sollen Fremde es verschlingen. * Hosea 8,7

  • Zitat

    Original von Windbeutel


    Ich denke mal, daß das z.B. die sog. Kampfmesser, also z.B. "Stiefelmesser" mit beidseitig geschliffener klinge betrifft, auch wenn die Klingenlänge vielleicht nur 10 cm beträgt.


    Korrekt - es betrifft sogar ALLE Messer mit beidseitig geschliffener Klinge, Bajonette, legale Springmesser, Kampfmesser, taktische Einsatzmesser usw.