aktuelles zu waffengesetz

Es gibt 546 Antworten in diesem Thema, welches 87.838 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Juli 2008 um 10:12) ist von gilmore.

  • genau das ist der punkt daran...^^

    solange sie das "oder" nicht noch ändern bleibts dabei, weil ein "oder" nunmal die eine möglichkeit klar von der anderen abgrenzt, und nur eine von beiden als zutreffend zulässt.

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Zitat

    Original von Jürgen
    Für mich liest es sich aber so:

    Einhandmesser führen ist verboten
    Messer mit mehr als 12cm Klingenlänge führen ist verboten

    Heißt: Einhandmesser sind immer verboten, egal ob mit 11,5 oder 20cm Klinge, dagegen sind feststehende Messer mit 11,5cm Klinge legal zu führen und 20cm Klingen verboten.

    Leider ist Deine Interpretation des Messerführverbots genauso irrelevant wie meine -- falls Du, was ich nicht glaube, damit sagen wolltest, die Formulierung sei eindeutig, und Deine Lesart die einzig mögliche, lägest Du aber falsch.

    Marcus

  • Ich lese es (im rechtsüblichen Sinne) so wie Jürgen.
    Aber da sieht man wieder einmal, wie gut und allgemeinverständlich heutzutage Gesetze formuliert werden (vom Inhalt rede ich hier bewusst nicht).

  • das es die einzige möglichkeit ist, habe ich nie behauptet, das ist mir durchaus klar, dass ein "rechtsverdreher" daraus machen kann, was er will. vllt. ist das ja grade sinn der formulierung.

    aber von messern, die mit zwei händen zu öffnen sind steht da doch echt nichts, oder?
    es werden ja ausdrücklich messer mit feststehender klinge genannt.

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Könnte vielleicht von Euch hier im Thread jemand eine Antwort geben, wie das zukünftig mit 4mmM20, 4mmRz. und 6mmFl.Rz. aussieht ? Vorallem in Bezug auf den Altbesitz, sprich diese Waffe unter 7,5 Joule mit "F", die bedürfnisfrei auf einer grünen WBK eingetragen sind. Dürfen die weiter besessen werden, wenn sie schon auf einer WKB sind ?

  • Es ist bei dem Wust an Änderungen der Änderungen der Änderungen schwer durchzublicken -- ich verstehe es so, dass die 4mmM20 Waffen & Co. den Waffen gleichgestellt werden, aus denen sie gemacht wurden, also erlaubnispflichtig mit Bedürfnis. Wenn Du aber schon einen WBK-Eintrag, sprich eine Erlaubnis, für diese Waffen hast, bist Du meinem Verständnis nach auf der sicheren Seite.

    Ich bin da aber wirklich nicht besonders sicher, das ist nur mein vorläufiges Verständnis.

    Marcus

  • Zitat

    Original von Derringer
    Könnte vielleicht von Euch hier im Thread jemand eine Antwort geben, wie das zukünftig mit 4mmM20, 4mmRz. und 6mmFl.Rz. aussieht ? Vorallem in Bezug auf den Altbesitz, sprich diese Waffe unter 7,5 Joule mit "F", die bedürfnisfrei auf einer grünen WBK eingetragen sind. Dürfen die weiter besessen werden, wenn sie schon auf einer WKB sind ?

    Der Einfachheit halber geht es dazu hier weiter -> 4mm M20 & Co. - wie gehts weiter?

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von stahlnetz
    Welche Instanzen muss diese Gesetzentwurf denn noch durchlaufen oder ist das jetzt beschlossene Sache? Muss der nicht noch vom Bundesrat bestätigt werden?

    Es ist beschlossen. Nur noch der Bundespräsident muss unterschreiben, aber das ist eine Formsache.

    Marcus

  • Zitat

    Original von Old_Surehand

    Leider ist Deine Interpretation des Messerführverbots genauso irrelevant wie meine -- falls Du, was ich nicht glaube, damit sagen wolltest, die Formulierung sei eindeutig, und Deine Lesart die einzig mögliche, lägest Du aber falsch.

    Marcus

    Das ist mir schon auch klar das die Formulierung Raum für Interpretation lässt. Aber ich leg da einfach den Erfahrungswert an, dass Gesetze, speziell das WaffG, immer zu Ungunsten des Bürgers ausgelegt wird. Heißt: Die Interpretationsmöglichkeit die mehr verbietet ist die "Richtige".

  • Zitat

    Es ist beschlossen. Nur noch der Bundespräsident muss unterschreiben, aber das ist eine Formsache.

    Stimmt! Darum hab ich Ihm auch heute eine Email geschrieben...

    Klick

    Gerade der Herr Köhler hat nämlich in der Vergangenheit schon öfter seine Unterschrift auf Gesetzesentwürfe verweigert... ;)

    Leider hab ich vergessen, ihm zu seinem gestrigen Geburtstag zu gratulieren.. :(

    Einmal editiert, zuletzt von Broken-lizard (23. Februar 2008 um 12:22)

  • Nett wäre auf, wenn mal jemand etwas zum grundsätzlichen Führungsverbot von Hieb-, Stoß- etc. Waffen schreiben könnte. Das kann doch auch nicht sein.

    Verboten damit jemandem damit außerhalb von Notwehr Schaden zu zufügen, war es schon immer. Aber wer vorsätzlich einen Raub oder eine KV begeht, der holt sich halt vorher eine Zaunlatte oder benutzt doch einen weiterhin frei verkäuflichen Schlagstock dazu. Auf Raub stehn mehrere Jahre, wer so ein Risiko eingeht, schreckt auch nicht davor zurück durch einen Verstoß gegen das Führungsverbot weitere Straftaten zu begehen...

    Schön, dass so jemand nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes sich noch viel sicherer sein kann, als früher, dass er bei seinem Opfer auf keine angemessene Gegenwehr trifft.

    Aber hoffentlich lehnt Köhler den Entwurf ab und er muss nochmal grundlegend überarbeitet werden....

  • Genau das ist doch gewollt von der Politik, speziell von den Linken.

    Ein Bürger soll sich nicht wehren können.

    Und so sehr ich unseren Bundespräsidenten auch schätze für seine immer den nagel auf den Kopf treffenden Einmischungen in die Tagespolitik, glaube ich kaum das er hier etwas tut bzw. tun kann.

  • Drum hab ich ihn ja gebeten "ihm Rahmen seiner Möglichkeiten" zu handeln. Der Köhler hat definitiv Rückgrad und wenn er von etwas überzeugt ist, handelt er auch danach so gut er kann.

  • Der User DarkAngel aus Waffen-Online hat sich über die Ergebnisse der Waffengesetz-Verabschiedung seine eigenen Gedanken gemacht:

    Glosse auf VISIER-Online


    (ein Gesetz verabschieden, das hat jetzt eigentlich eine ganz neue Bedeutung - so wie sich der Bundestag mit dem neuen Waffengesetz von der Wirklichkeit und den wahren Gründen für die Kriminalitätsrate verabschiedet hat...) :new16:


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Habe mich gerade nochmal mit dem (Noch-)Entwurf beschäftigt und nach dem Lesen der Beiträge hier im Forum festgestellt, dass auch das Führen von Tonfa und Teleskopschlagstöcken verboten werden soll.

    Eine Ausnahme soll für die Berufsausübung gelten.

    Nun:

    Ich bin selbständiger Sicherheitsunternehmer und im Rahmen meiner Berufsausübung führe ich einen ASP oder einen Tonfa... Nach dem Wortlaut des Entwurfs müsste dies zulässig bleiben.

    Sollte dem nicht so sein, bleiben einem bei "normalen" Aufträgen nur Pfefferspray und Handschellen, da das Spektrum an Aufträgen, bei denen Schusswaffen geführt werden doch recht klein ist und der Firmenwaffenschein eben an solche Aufträge gebunden ist, die das Tragen von Schusswaffen ihrer Gefährdungslage wegen erforderlich machen...

    Bis ich eben den (Noch-)Entwurf genau gelesen habe, war ich in dem Glauben, mit dem Messerverbot für sich genommen noch leben zu können. Als ich dann aber gelesen habe, dass ich jetzt privat nicht mal mehr meinen ASP mitführen darf, plagten mich momentan wieder die Gedanken, diesem "schönen" Land den Rücken zu kehren...

    Aber hat sich überhaupt schonmal jemand um diese Formulierung Gedanken gemacht:

    "Ein berechtigtes Interesse nach Abs. 2 Nr. 3 [= wonach also weiterhin Einhandmesser und Stöcke geführt werden dürften] liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände [...] einem allgemein anerkannten Zweck dient."

    Was soll das denn bitte heißen?!? Ich habe selber eine juristische Ausbildung hinter mir und bin der Meinung, dass das jeder Jura-Erstsemester hätte besser formulieren können!

    Was ist ein allgemein anerkannter Zweck und wie soll dieser nachgewiesen werden?

    Beispiel gefällig:

    Ich führe mein PRT X mit, wobei es sich um ein Einhandmesser mit Tantoklinge (= ab 01.04.2008 verboten) handelt. Dieses Messer hat allerdings auch einen Gurtschneider und einen Scheibendorn eingebaut.

    Dies führe ich mit dem Zweck mit, im Falle eines Verkehrsunfalls ein Menschenleben retten zu können, weil ich damit eine Scheibe zertrümmern und einen Sicherheitsgurt durchtrennen kann...

    Meiner Meinung nach ist dies ein allgemein anerkannter Zweck des Mitführens...

    Aber wie weise ich den im Fall einer Kontrolle nach? Muss ich diesen allgemein anerkannten Zweck des Mitführens behördlicherseits genehmigen lassen?!? Reicht es, wenn ich eben einen solchen allgemein anerkannten Zweck im Falle einer Kontrolle behaupte?

    Das könnte nämlich jeder, auch der krasse Junge von nebenan:

    "Ey Polizist, weiss'u hab isch Messa nur dabei, um bei Unfall helfen zu können."

    Damit würde das Führverbot von Einhandmessern nämlich ins Leere laufen, da bei entsprechenden Messern, wie eben dem PRT X, ganz schnell im Falle einer Kontrolle ein allgemein anerkannter Zweck aus den Fingern gesogen wäre, auch wenn es gar nicht der tatsächlich vorliegende Zweck ist; wie eben bspw. beim krassen Jungen von nebenan...

    Fazit:

    Wäre ich nicht auf meine WBK, meinen Waffenschein und meine Bewachererlaubnis nach § 34 a GewO angewiesen, würde ich ab dem 01.04.2008 alles so lassen, wie es war und weiter mein PRT X am Mann tragen...

    Da ich dann aber aller Wahrscheinlichkeit nach meine entsprechenden für meine berufliche Existenz notwendigen Erlaubnisse verlieren würde, bleibt mir nur, mich einem Gesetz zu beugen, welches die Realität mehr als verkennt oder aber eben, um es mit Goethe (war es Goethe?!?) zu halten:

    "Wer die Gesetze nicht akzeptieren will, muss die Gegend verlassen, in der sie gelten"...

    In diesem Sinne...

    :EDIT:

    :Ironie ein: Sagt mal, Baseballschläger sind doch Sportgeräte und keine Hieb-/Stoßwaffen, die von dem Führverbot umfasst sind, oder?!? Was sagt Ihr zu der Frage "Holz oder Alu"? :Ironie aus:

    In jedem Falle allerdings hat sich durch dieses Gesetz meine Meinung zu einem Thema grundlegend verändert:

    Bislang habe ich Quarzsandhandschuhe - beruflich wie privat - stets abgelehnt. Das hat sich nun geändert und ab nächster Woche werden sich solche definitiv in meinem Ausrüstungsportfolio wiederfinden.

    Bis jetzt habe ich für den Fall, dass Pfefferspray wirkungslos bleibt, auch privat immer meinen ASP dabei gehabt. Das ändert sich ja nun grundlegend, so dass mir keine Eskalationsstufe nach dem Pfefferspray mehr bleibt.

    Da bei manchen Angreifern nur rohe Gewalt hilft und ich diese mittels ASP ab 01.04.08 außerhalb meines befriedeten Besitztums nicht mehr ausüben darf (zumindest privat nicht) muss diese halt nun über solch schöne Handschuhe wirken, wenn es notwendig wird...

    :EDIT AUS:

    Was senkt den Blutdruck eines Angreifers? Ein kleines Loch. Was senkt ihn schneller? Viele kleine Löcher. // Si vis pacem, para bellum.

    Einmal editiert, zuletzt von Jermaine25Bln (23. Februar 2008 um 16:02)

  • werden damit nicht auch sämtliche hundebesitzer kriminalisiert?

    stöckchen vom boden aufheben, also wirklich! gefährliche hiebwaffe! und dann auch noch werfen, unglaublich!

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Zitat

    "Wer die Gesetze nicht akzeptieren will, muss die Gegend verlassen, in der sie gelten"...

    .........oder versuchen die ignoranten Sicherheitsfanatiker dazu zu bringen über den Tellerrand hinauszuschauen damit sie endlich erkennen daß sowas wie das Einhandmesserverbot schon öfter versucht wurde ,aber immer gescheitert ist bzw. absolut keinen Sicherheitsgewinn gebracht hat.

    Gibt genug Beispiele. Schweiz, GB,......


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol: