Neue Waffe wo testen!?

Es gibt 58 Antworten in diesem Thema, welches 5.229 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Februar 2008 um 16:50) ist von barret.

  • Ich mach es immer gleiche Ohren Schützen mucke ganz Laut so das die SSW fast über Tönt wird .Schnell Ballern Musik noch 1-2 Minuten anlassen (Wie gesagt Musik ganz laut) *lol* Dan alles aus Fertig is .


    Gruss Twin

    SSW: Browing Mod.GPDA 9,Röhm RG 89N,Valor B.G.i , Colt Double Eagle Mod.Combat Comander , Röhm RG 96,Röhm RG 89. Röhm RG9 ..Reck Baby Automatic, S&W 1911, S&W Ciefs Specail.

  • Zitat

    Original von TWIN MARKER
    Ich mach es immer das gleiche Ohren Schützen mucke ganz Laut so das die SSW fast über Tönt wird .Schnell Ballern Musik noch 1-2 Minuten anlassen (Wie gesagt Musik ganz laut) *lol* Dan alles aus Fertig is .


    Gruss Twin


    UPS SRY Doppelt

    SSW: Browing Mod.GPDA 9,Röhm RG 89N,Valor B.G.i , Colt Double Eagle Mod.Combat Comander , Röhm RG 96,Röhm RG 89. Röhm RG9 ..Reck Baby Automatic, S&W 1911, S&W Ciefs Specail.

    Einmal editiert, zuletzt von TWIN MARKER (16. Februar 2008 um 22:20)

  • Zitat

    Original von germi

    Das gilt da auch nicht, zumindest nicht wenn es exteretoriales Gebiet ist. Da gilt kein deutsches Recht, und das Waffengesetz ist räumlich auf die BRD beschränkt ....

    Halb richtig. Wenn z.B. auf einem amerikanischen Truppenübungsplatz ein Deutscher eine Straftat begehen würde, dann würde die MP zu 99,9 % die deutsche Polizei hinzuziehen und diese fertigen dann eine Anzeige nach deutschem Recht, nach us-amerikanischen geht ja schlecht für deutsche Amtsträger... Es würde nämlich bei einem Deutschen dann an der Gerichtsbarkeit scheitern. Wie will man hier in Deutschland einen Deutschen z.B. wegen einer Lapalie mit einer Schreckschußwaffe auf exterritorialen Gebiet vor ein amerikanisches (Militär)Gericht bringen ?
    Wo wurden z.B. damals die deutschen RAF Mitglieder wegen des Anschlages auf die Rhein-Main-Airbase (Straftat auf exterritorialem Gebiet) verurteilt ? Richtig, in Deutschland (1985 durch das OLG Frankfurt/Main), nach dem deutschen Strafgesetzbuch (StGB)....

    EDIT: Aber das soweit nur am Rande. Wie kann man eigentlich auf einen solchen Gedanken kommen: Mit einer Schreckschußwaffe auf einen Truppenübungsplatz (egal, ob gerade in Betrieb oder nicht) gehen und dort heimlich ausprobieren. Mann, oh Mann :bash:
    Da würde ich mich nicht mal mit meiner SSW in 150m Entfernung hinwagen, aus Angst, daß mich da eine übereifrige Wache missversteht und was weiß ich was macht... Nicht umsonst steht da doch überall: "Vorsicht, militärisches Sperrgebiet, Schußwaffengebrauch !"

    4 Mal editiert, zuletzt von Derringer (16. Februar 2008 um 23:23)

  • Ja, die übergeben die an die deutsche Polizei. Müssten sie nicht, aber es wird trotzdem gemacht. Man will es sich wohl nicht mit dem Gastgeber verscherzen.

    Ich weiß noch, früher sind die Amis von der damals noch existenten Air Base immer hier in der Gegend saufen gegangen. Und wenns dann Ärger gab mit Schlägerei ist immer die MP gekommen und hat erst mal draufgehauen mit dem Knüppel, egal ob Deutscher oder Ami. Gefragt wurde hinterher.

    Ein Ami hat meinem Opa mal einen Wagen schrottreif gefahren und hat sich dann abgesetzt, der wurde von der MP "abgefertigt" obwohl es sich hierbei um eine Tat auf deutschem Gebiet handelte. Die sollen den ganz schön hart angefasst haben, da half auch nicht, dass er ein Offizier war.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von germi
    Ja, die übergeben die an die deutsche Polizei. Müssten sie nicht, aber es wird trotzdem gemacht. Man will es sich wohl nicht mit dem Gastgeber verscherzen.

    Ich weiß noch, früher sind die Amis von der damals noch existenten Air Base immer hier in der Gegend saufen gegangen. Und wenns dann Ärger gab mit Schlägerei ist immer die MP gekommen und hat erst mal draufgehauen mit dem Knüppel, egal ob Deutscher oder Ami. Gefragt wurde hinterher.

    Ein Ami hat meinem Opa mal einen Wagen schrottreif gefahren und hat sich dann abgesetzt, der wurde von der MP "abgefertigt" obwohl es sich hierbei um eine Tat auf deutschem Gebiet handelte. Die sollen den ganz schön hart angefasst haben, da half auch nicht, dass er ein Offizier war.

    Kann ich nur bestätigen, hatte beruflich schon sehr oft mit der amerikanischen MP zu tun. Lange rumfragen tun die nicht. Die Meisten von denen sind auch nicht für´s längere Diskutieren geschaffen....

  • Hatte mit denen auch schon das Vergnügen, zum Glück auch nur dienstlich während meiner Zeit bei der BW. Habe damals mal 11 Tage Wache bei denen gemacht (Kelley-Barracks in Stuttgart).

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Sind den die US Truppenübungsplätze nicht eingezäunt - oder darf man den einfach so betreten zum Spazieren oder Wandern? ???

    Sorry, aber ich kenne solche Plätze nicht - gibt es in Berlin nicht.

  • Ich möchte meine, nach Anschaffung, in mit entsprechendem Gehörschutz im Keller testen. Einfach, um mal ein Gefühl dafür zu bekommen.

    Muss ich da irgendwas beachten, schmutzt das nicht unglaublich?


    Nebenbei habe ich, je nach Lautstärke, Angst, dass der Putz bröckeln könnte oder ähnliches.


    Gruß

    Stefan

    "Why carry a gun? Cause a whole cop would be too heavy."

  • Naja, Putz bröckelt da nicht, wenn Du sie nicht gerade 1m vor die Wand hältst. So stark ist eine SSW nicht. Am Besten einem Karton an die Wand stellen, in die Richtung, in die Du schießt oder eine alte Decke hinhängen. So fliegen auch keine Rußpartikel an die weiße Wand. Danach lüften, denn die Dinger stinken. Und vor allem: Gehörschutz nicht vergessen (!), denn das rummst schon ganz schön in geschlossenen vier Wänden...

  • Zitat

    Original von tweg
    Sind den die US Truppenübungsplätze nicht eingezäunt - oder darf man den einfach so betreten zum Spazieren oder Wandern? ???

    Sorry, aber ich kenne solche Plätze nicht - gibt es in Berlin nicht.

    Nein ist er nicht und es gibt dort auch keine Wachen, am Wochenende kann da jeder rauf, dort wird auch ziemlich viel Motocross gefahren. Natürlich gehe ich zum schiesen in den Wald rein so das ich weit genug von jedem weg weg bin und mir auch sicher bin das da niemand ist, gibt zwar keine 100% Garantie das mich nicht doch jemand siehst aber mit der BDU Hose und der Käteschutzjacke in Woodland wirds schon schwer jeamden zu sehen :nuts: (also im Winter, im Sommer reicht ein olives T-shirt)

    meine SSW´s :D

    P99, P99 One of One Thousend, RG 96, P22

  • legaler macht es die ganze aktion trotzdem nicht...

    o
    L_
    OL
    this is Schäuble. copy Schäuble into your signature to help him on his way to überwachungsstaat.

  • Zitat

    Original von Derringer
    ...oder dich vorläufig festnehmen, denn er hat in seinem Revier als Landesbeamter des Forstes polizeiliche Befugnisse.

    Gibts das irgendwo schriftlich? Als ich mich das letzte mal über den Beruf Förster informiert habe, meine ich das ganz anders gelesen zu haben. Nichtmal der Zoll hat polizeiliche Befugnisse.
    Mal davon abgesehen, dass ich nicht wüsste wie ein Förster es anstellen will jemanden festzuhalten, ohne weitere Hilfsmittel. Das alte "Halt oder ich schieße"-Spielchen kaufe ich so jemandem nämlich nicht ab und Handschellen gehören nicht gerade zur Standardausrüstung eines Försters. Zudem geht einem Förster schonmal die Muffe wenn da jemand bewaffnet durchs Revier zieht und das nicht zu unrecht.

    FWR 27745

    Gun control is the theory that a woman found dead in an alley, beaten, raped and strangled to death with her own pantyhose is somehow morally superior and preferable to that same woman, alive in that alley, explaining to a police officer how her dead assailant got a bullet in the chest.

  • Die Rechte eines Försters sind meines Wissens im Landeswaldgesetz geregelt, das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist.

    In Rheinland-Pfalz sähe das beispielsweise so aus:
    § 36 LWaldG
    Aufgaben und Befugnisse zur Abwehr von Gefahren für den Wald
    (1) Das Forstamt hat als Sonderordnungsbehörde die Aufgabe, Gefahren, die dem Wald und den seinen Wirkungen dienenden Einrichtungen durch Dritte drohen, abzuwehren und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung im Wald zu beseitigen. Sie hat die Befugnisse der allgemeinen Ordnungsbehörden nach dem zweiten und dritten Abschnitt des ersten Teils des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG).

    Am besten, du schaust mal in dem für dich relevanten Bundesland selbst im LWaldG. Dass es große Unterschiede gibt, kann ich mir aber nicht vorstellen.

    Und auf Personen darf, wie bei der Polizei nicht anders, ausschließlich in Notwehr geschossen werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Konti (17. Februar 2008 um 16:32)

  • also ich werd neue ssw nun einfach in der grossen garage/schupfen meiner elter testen ... somit auch nicht zu laut für die siedlung.
    und cs/pfeffer aber natürlich lieber im garten *lol* ... sollte auch mal getesten werden (überhaupt bei revolvern, zwecks trommelspalt) inwieweit man da selber was abbekommt.

  • Vergiss aber den Gehörschutz nicht, vor allem, wenn du zwischen Wänden stehst (Garage). Wenn du vorher noch nie eine SSW abgefeuert hast, wirst du dich wundern!
    Und was das mit den OC/CS Patronen angeht... achte auf die Windrichtung. Ein Schuss gegen den Wind sollte einem Notfall vorbehalten bleiben.

  • Die CS und Pfefferpatronen würde ich nur bei einer Pistole testen um zu sehen ob diese dann auch ordentlich Repetiert.

    Den Trommelspalt bei einem Revolver messe ich lieber mit einer Fühlerlehre nach.

    Denn die Reste einer Gaspatrone aus einer Waffe zu putzen macht eigentllich relativ wenig spaß ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Skinner (17. Februar 2008 um 16:51)

  • Zitat

    Original von DocArnie

    Gibts das irgendwo schriftlich? Als ich mich das letzte mal über den Beruf Förster informiert habe, meine ich das ganz anders gelesen zu haben. Nichtmal der Zoll hat polizeiliche Befugnisse.
    Mal davon abgesehen, dass ich nicht wüsste wie ein Förster es anstellen will jemanden festzuhalten, ohne weitere Hilfsmittel. Das alte "Halt oder ich schieße"-Spielchen kaufe ich so jemandem nämlich nicht ab und Handschellen gehören nicht gerade zur Standardausrüstung eines Försters. Zudem geht einem Förster schonmal die Muffe wenn da jemand bewaffnet durchs Revier zieht und das nicht zu unrecht.

    Das wollen wir aber mal nicht hoffen, dass dem zu sehr die Muffe geht - im Gegesatz zu dem Jemand mit der SSW hat der zumindest ein gutes Gewehr und meistens noch eine Kurzwaffe am Mann. Und denkt mal - der darf das.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.