Waffe in einer Tasche transportieren

Es gibt 44 Antworten in diesem Thema, welches 6.348 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. Dezember 2007 um 19:07) ist von Knallebum.

  • Zitat

    Original von coltfreak
    also kurz und knapp gesagt ist das führen von SSW in ein Rucksack rechtswidrig???

    Nein !

    SSW: Röhm RG 96, Zoraki 917, 2x Zoraki918

  • Ja ist das denn so schwer?
    Im Gesetz steht verschlossenes Behältnis, nicht abgeschlossenes. Verschlossen meint hier einfach zu, mehr nicht. Wer auf Nummer Sicher gehen will, macht ein Schloss an den Reissverschluss und alle sind glücklich.

  • Hi,wie ich mir damal meine 1SSW gekauft habe meine der Verkäufer:
    Leg die SSW in das Grosse Fach deines Eastpaks und die Munition in das kleine Fach vorne.
    Fertig ich war sogar noch kurz was essen und es hat niemanden gestört...
    mfg

    Alex

  • Zitat

    Original von carfanatic
    Transport gilt nach meinem Verständnis aber nur auf dem direkten Weg zum Einsatzort und wieder nach Hause. Größere Abstecher würde ich nicht empfehlen.

    Hi also ich finde man sollte das nicht ganz so ernst nehmen wenn man sich normal benimmt ,wer soll es denn herausfinden ich wurde noch nie im Mc'Donalds von den B*llen kontrolliert.... also immer schon locker bleiben dann klappt es auch :)
    mfg

    Alex

    Einmal editiert, zuletzt von contract (21. Dezember 2007 um 17:01)

  • Zitat

    Original von Timsons

    Wie Peinlich diese Besserwisserei !

    :bash: :bash: :bash: :bash: :bash:


    Ganz vorsichtig, Kleiner. Das hat einen Schei* mit Besserwisserei zu tun. Ich habe schon Erfahrung mit der Polizei gemacht. Bessergesagt mein Freund. Und kann von daher ganz klar sagen: Wenn das steht GEschlossen dann ist VERschlossen vorzuziehen. Unsere Bürokraten drehen dir aus jedem Schei* nen Strick, da kannst du noch so harmlos sein. Da geht es um GELD. Und das können sie mit sowas fleißig verdienen. "Oh, da is ja wieder so n Fall wo s nicht eindeutig ist" - "Der zahlt gleich mal 100€ Strafe an den Staat"... Du verstehen?!
    Mein Freund inkl seiner Eltern durften insgesamt 500€ blechen weil eine SSW im Haushalt nicht ordnungsgemäß aufbewahrt wurde. Und die war in nem Schrankfach mit nem kleinen Schloß (Das war zwar wirklich klein ABER da war wenigstens eins dran). Und jetzt bring doch nochmal das Argument von wegen "da steht "GEschlossen"".... Trottel :evil:

    P.S.:
    Wir sind nicht im TakkaTukka-Land. In der heutigen Welt geht es um Geld und Macht. Da juckt die Meinung eines kleine Bürgers nicht. Und ich hab mir, um den Stress mit dem Transport zu umgehen, den KWS geholt. Alles ganz einfach. Und wenn ich den nicht hätte würde ich mit dem Ding im Rucksack rumlaufen. ABER der Koffer UND der Rucksack wären abgeschlossen. Dann hat man nämlich schonmal ein Schloß als Argument mehr, wenn man mit Justizia in Konflikt gerät.

    P.S.S.: Wenn du nen Zwischenhalt im McDoof einlegst bist du rechtlich gesehen am Ar***, denn die gesetzl. Bestimmungen für den Transport schreiben vor das du die SSW nur von A nach B befördern darfst. OHNE Zwischenstopps im McDonalds etc.

    ~ Lieber stehend sterben als knieend leben ~

    ~ Niveau ist KEINE Hautcreme :new16: ~

    2 Mal editiert, zuletzt von Ghost89 (21. Dezember 2007 um 17:03)

  • Zitat

    Original von Ghost89
    P.S.S.: Wenn du nen Zwischenhalt im McDoof einlegst bist du rechtlich gesehen am Ar***, denn die gesetzl. Bestimmungen für den Transport schreiben vor das du die SSW nur von A nach B befördern darfst. OHNE Zwischenstopps im McDonalds etc.


    Quark,
    Die Regel ist nur bei erlaubnisspflichtigen Waffen. :direx:

  • Wieso Quark?
    Du willst uns doch nicht erzählen, das man seine SSW den ganzen Tag fröhlich durch die Gegend transportieren darf.

    gost 89: Bitte lasse die Beleidigungen. Man kann auch ohne seinen Standpunkt vertreten.

  • Ups ... Ist doch ganz einfach und wurde schon 1000 mal beantwortet.
    Warum sind hier einige so ausfallend?
    Ich dachte hier bei CO2air wollen alle User nur helfen?

    Und dann muss ich so viel Blödsinn und Beleidigungen lesen. :crazy3:

    Beim Transport von freien SSW verhält es sich doch genau so, wie z.B. beim Transport von freien Luftdruckwaffen (auch Match) z.B zum Schießstand oder zum Verein, BüMa .....

    Genau so ein Blödsinn, "hohe Strafen obwohl verschlossen und getrennt" so ein Unsinn.

    Was ist hier heute nur los? - Ahh ... ja , Weihnachtsferien.

    :confused2:

    "DENN SIE :W:ISSEN NICHT, :W:AS SIE TUN!"

  • Hier kommt Grundlage "Nummero Uno" für meine Aussage:


    Link 1

    Zitat


    Ergänzungen:

    Die Abgabe von Startzeichen mit einer Schreckschuss- oder Signalwaffe durch einen Kampfrichter erfolgt immer im Auftrag des Ausrichters einer Sportveranstaltung. Er hat die ggf. notwendige Genehmigung bei der zuständigen Behörde einzuholen. Dies gilt insbesondere bei Veranstaltungen außerhalb des Stadions oder der Halle.

    Schreckschuss- und Signalwaffen unterliegen dem Waffengesetz, sind aber waffenscheinfrei, wenn sie ein "PTB" mit Kennnummer im Kreis als Einprägung zeigen.

    Zum Transport und Umgang mit Waffen
    - Transport von Waffen und Munition immer verpackt in einen verschließbaren Koffer oder Tasche transportieren. Waffen immer ungeladen transportieren.
    - Für Startzeichen dürfen nur Knallpatronen verwendet werden.
    - Sicherheit beim Umgang mit Waffen ist oberstes Gebot.
    Waffen, insbesondere geladene, nicht unbeaufsichtigt lassen und vor unbefugter Benützung schützen. Besondere Vorsicht bei Kindern am Sportplatz. Auf sie üben Waffen oft eine große Faszination aus.


    Nummero Dos:
    Link 2

    Zitat

    Transportiert werden Waffen in einem geschlossenen Koffer, getrennt von der Munition. Transportiren darf jeder, auch ohne irgendwelche Scheine. aber Vorsicht! Die Waffe in der rechten Hosentasche und das Magazin in der linken, gilt nicht als transportieren. der Trick ist schon alt und geht bei keinem Richter mehr durch. das selbe gilt auch für die Waffe im Handschuhfach und die Munition in der Tasche oder ähnlich.


    Nummero Tre:
    [URL=http://www.ottawa.diplo.de/Vertretung/ottawa/de/01/Zollvorschriften/feuerwaffen,property=Daten.pdf]Link 3[/URL]
    SIEHE knapp unter 5.3.2. -> Sicherer Transport

    Zitat

    Sicherer Transport bedeutet den Transport der nicht zugriffsbereiten und nicht
    schussbereiten Waffe bzw. der Munition in einem besonders verschlossenen Behältnis. Ist
    die Waffe während des Transportes zugriffsbereit (z.B. Aufbewahrung während des
    Transportes im Handschuhfach des PKW) oder gar schussbereit, liegt kein Fall des
    Verbringens, sondern ein Fall des Führens der Waffe vor, wofür eine zusätzliche
    Erlaubnis erforderlich ist. Das Führen einer Waffe ohne eine solche Erlaubnis ist strafbar.


    Sodala... Das lasse ich jetzt mal so im Raum stehen.


    P.S.: Ich entschuldige mich hiermit für die Beleidiungen... hab ein bisschen überreagiert. Allerdings war ich da ja wohl nicht der einzige ;)

    ~ Lieber stehend sterben als knieend leben ~

    ~ Niveau ist KEINE Hautcreme :new16: ~

  • Zitat

    Original von d.zilles
    ich rede keinen schmarn! :evil:

    Nicht du, das bezog sich aufs Folgeposting...

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von Ghost89
    [P.S.S.: Wenn du nen Zwischenhalt im McDoof einlegst bist du rechtlich gesehen am Ar***, denn die gesetzl. Bestimmungen für den Transport schreiben vor das du die SSW nur von A nach B befördern darfst. OHNE Zwischenstopps im McDonalds etc.

    Noch mehr Schmarren. Der Transport einer Waffe ist ans Bedürfnis gebunden, aber nicht bei einer freien Waffe! Freie Waffen wie SSWs erfordern zum Erwerb kein Bedürfnis, also auch kein Bedürfnis für den Transport erforderlich!

    Sag mal woher hast du dein tiefgründiges Wissen? Aus der Baumschule vielleicht!? Ich kotz gleich bei soviel Halbwissen!!

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Der Gesetzgeber schreibt (noch)nicht vor wie das Transportbehältnis auszusehen hat.Es muss lediglich ein geschlossene Behältnis sein. Die Waffe,auch WBK pflichtige , kann also selbstverständlich von der Munition getrennt ohne weiteres im Rucksack,Futteral oder sonst einem Etui transportiert werden.Damit ist dem WaffG genüge getan.

  • Sag ich doch ;)

    Wie es genau auszusehen hat kommt wohl erst 2008 mit der Änderung des Gesetzes. Und alles was sich irgendwelche Beamten usw. ausdenken in der Hinsicht entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage.

    Und das jemand Strafe zahlen muss weil die SSW angeblich nicht ordentlich verwahrt wurde obwohl eingeschlossen kann mir keiner erzählen. Ich will nicht wissen bei wievielen Leuten das der Fall ist wo die Dinger einfach so im Keller oder auf dem Dachboden liegen (noch vom Opa und vielleicht schon in Vergessenheit geraten), die wären noch viel mehr dran.

    Das Gesetz sagt lediglich aus, dass die Waffe nicht schuss- und zugriffsbereit sein darf. Nun, das lässt jede Menge Interpretationen zu. Aber es reicht eine geschlossene Tasche vollkommen aus, und natürlich Waffe ungeladen.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • AUA! Was ist das denn für eine Ansammlung falschverstandener Halbwahrheiten?

    Alleine schon, dass dauernd von Transport die Rede ist und der zum Führen abgegrenzt wird... Transport wie auch "Verbringung" gibt es im Waffengesetzt nicht. Das fällt alles unter das Führen, das eben unter bestimmten Umständen erlaubnisfrei ist.

    Und zum Thema McDonald's, selbst bei scharfen Waffen gibt es genug Urteile die einem sehr wohl erlauben während des erlaubnisfreien Führens die Reise zu unterbrechen um etwas zu Essen, zu Tanken oder auch nur mal aufs Klo zu gehen. Sogar Zwischenstationen zum Übernachten kann man machen. Wenn es so eng ausgelegt würde wie Du das wiedergibst müsste ja jeder Sportschütze in einem Rutsch von Norddeutschland nach München zur Deutschen Meisterschaft reisen, am selben Tag schießen und wieder zurück. Und das ohne Unterwegs auch nur mal aufs Klo zu gehen...

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Noch mehr Schmarren. Der Transport einer Waffe ist ans Bedürfnis gebunden, aber nicht bei einer freien Waffe! Freie Waffen wie SSWs erfordern zum Erwerb kein Bedürfnis, also auch kein Bedürfnis für den Transport erforderlich!

    Ok... Das wusste ich noch nicht. Ich nehme die Aussage zurück.

    Zitat

    Aus der Baumschule vielleicht!?


    Nur nicht beleidigend werden ;)
    Wenn wir uns auf das Niveau von geistigen Tieffliegern einigen ist das in Ordnung, aber bis dahin lassen wir Beleidigungen ;)

    Erklärbär
    Da man die Waffe nur "von A nach B" transportieren/verbringen soll bin ich fälschlicherweise davon ausgegangen das -nicht notwendige- Zwischenstopps nicht erlaubt sind. Ist halt nur wieder die Frage was notwendig ist und was nicht :laugh: Aber ein normaler Menschenverstand setzt ja vorraus das man, angesichts der Formulierung, denkt, dass zB Sachen wie Weihnachtseinkäufe nicht einfach so mal erledigt werden dürfen mit dem Teil im Sack (wenn man nur verbringt/transportiert). Sonst wärs ja schon wieder führen, so gesehen...


    Und weil wir gerade dabei sind:
    Worauf stützt du deine Aussagen, Germi?
    Und worauf du, Erklärbär?


    Gruß, Ghost89

    ~ Lieber stehend sterben als knieend leben ~

    ~ Niveau ist KEINE Hautcreme :new16: ~

    2 Mal editiert, zuletzt von Ghost89 (21. Dezember 2007 um 19:35)

  • Zitat

    Original von germi
    Sag ich doch ;)

    Wie es genau auszusehen hat kommt wohl erst 2008 mit der Änderung des Gesetzes. Und alles was sich irgendwelche Beamten usw. ausdenken in der Hinsicht entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage.

    Was genau wird dort zu dem Thema Aufbewahrung zu Hause geregelt?

    Bei unfreundlichen, dumm babbelnden, oder vorlauten Beamten, (am besten wenn man Zeugen hat), sich Namen und Dienstnummer geben lassen. Den Rest erledigt ein Anwalt.

    Zitat


    Und das jemand Strafe zahlen muss weil die SSW angeblich nicht ordentlich verwahrt wurde obwohl eingeschlossen kann mir keiner erzählen. Ich will nicht wissen bei wievielen Leuten das der Fall ist wo die Dinger einfach so im Keller oder auf dem Dachboden liegen (noch vom Opa und vielleicht schon in Vergessenheit geraten), die wären noch viel mehr dran.

    Wie sieht es mit Virinen aus? Mach ich mich strafbar, wenn SSW's nebst Muni dort ausgestellt sind (in eigener Wohnung)?

    Gruß
    Heinz