brauche dringend hilfe

Es gibt 110 Antworten in diesem Thema, welches 9.970 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Dezember 2007 um 13:20) ist von HWJunkie.

  • Zitat

    Original von Ohne mich

    so was is doch nicht erlaubt oder?

    eben!!

    Drei Möglivhkeiten:
    1.Entweder reichste Klage gegen deinen Waffenhändler ein (Fällt aus, brauchste Beweise),
    2- Du kaufst dir alle Becher die es aufm Markt gibt und probierst so lange rum, bis einer passt (fällt auch aus: ptb verletzung, kostengründe)
    3. Du bastelst weiter drann rum (darfst die waffe dann natürlich nicht mehr einsetzen), denn manipuliert haste se eh schon, also entweder wegwerfen oder "mit Signalbecher in die Vitrine Stellen"..

    mir is noch was eingefallen:
    du frägst bei ME nach ob se dir einen Becher mit deinem Gewinde fräsen ^^...

    grüßle herb

    SSW: Röhm rg3, Röhm rg96, Walther P88
    CO2: Walther CP88

    Einmal editiert, zuletzt von Herb (2. Dezember 2007 um 22:25)

  • Zitat

    Original von Herb
    3. Du bastelst weiter drann rum (darfst die waffe dann natürlich nicht mehr einsetzen), denn manipuliert haste se eh schon, also entweder wegwerfen oder mit Signalbecher in die Vitrine Stellen..

    Das ist ja wohl das dümmste des Tages. Die Waffe wurde bearbeitet, hat ihre PTB Zulassung verloren und wird rechtlich so wie eine AK47 behandelt und du sagst die soll in die Vitrine ?

    :confused2: Toller Tipp ...

  • Zitat

    Original von Ohne mich
    zum glück haben wir das nicht gemacht sondern ein waffenladen

    Tja, aber da Schei?e immer von oben nach unten fällt, hat dein alter Herr die AK, denn er hat das Teil zuhause. Und wenn der Büchsenmacher sagt er hat da nix dran gemacht.....naja, du weißt schon. Bau wirds wohl nicht, aber auf jeden Fall teuer.

    Und wie eine AK 47 wird es nicht behandelt, die fällt unters Kriegswaffenkontrollgesetz. Aber sagen wir wie ein scharfer Revolver, Kaliber kann man sich aussuchen, ist eh egal.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Ich möchte mal sagen, dass man eigentlich gar nichts mit Waffen jeglicher Art als 15 jähriger zu tun haben sollte, ausser vielleicht im Schützenverein!

    Also sag deinem Vaddi mal er soll sich bitte selbst um das reparieren seiner Pistolen und Revolver kümmern. Dies sollte möglichst auch mit der Hilfe von einem Büchsenmacher geschehen. Selbst irgend welche Bohrungen, Verkürzungen, Fräsungen und so weiter vorzunehmen, ist GRUNDSÄTZLICH zu unterlassen!!!

    :johnwoo:
    Man it's crazy out here, I have no fun, I can't walk the streets... without my gun!!!

  • Nach § 2 WaffG ist der Umgang mit Waffen erst ab 18 Jahren zulässig.

    Umgang mit Waffen oder Munition lt. Waffengesetz hat, wer:

    diese erwirbt,

    besitzt,

    überlässt,

    führt,

    verbringt,

    mitnimmt,

    damit schießt,

    herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

    Somit darf kein Minderjähriger eine (Schreckschuss)Waffe überhaupt anfassen. Auch nicht unter Aufsicht der Eltern, auch nicht zu Silvester, auch nicht zum putzen oder reparieren.

  • Wenn an der Pistole etwas verändert wurde, sprich am Lauf rumgebohrt wurde, ist sie ILLEGAL. Das bedeutet, dass man sie nicht mehr reparieren kann und sie besser zum Büchsenmacher bringt um sie zu entsorgen.

    Warum bist du eigentlich nicht in der Schule?

    :johnwoo:
    Man it's crazy out here, I have no fun, I can't walk the streets... without my gun!!!

  • Zitat

    Original von Ohne mich
    Ich mach das ja nciht..das soll ich nur für meinen dad fragen da ich ja immer am pc bin..

    also kann man sich die pistole gar nciht mehr reparieren lassen?


    Das Märchen brauchst Du hier nicht mehr auftischen.
    In aller Deutlichkeit:
    Gebe Deine illegal im Besitz befindliche Waffe Deinem Vater oder einem volljährigem Freund. Der soll die illegal bearbeitete Waffe in den Schraubstock spannen und in tausend Teile flexen. Dann ab in den Mülleimer.
    Dann hast Du 2 Jahre Zeit schöne Kataloge zu betrachten und Dein Taschengeld zu sparen. Nach Deinem 18. Geburtstag kannst'e gerne eine kaufen.
    Aber vorher lass die Finger davon. Erwischt man Dich damit, ist das eine Straftat nach WaffG. Nicht nur für Dich, sondern auch für den, von dem Du sie hast. Für beide ist dann auf lange Sicht erstmal Essig mit waffenrechtlichen Erlaubnissen. Das sollte klar sein.