ZitatOriginal von Baller-Bolle
Gibt es überhaupt eine Grenze?Gilt grundsätzlich 0 Promille?
Oder wie beim Autofahren 0,5 Promille?
Oder darf man als Fußgänger/ Fahrradfahrer auch bis 1,0 Promille 'tanken'?Gibt es da klare Regeln oder bereits Muster-Urteile?
Also Fahrrad gilt ab 1,6 Promill als Straftat und wird geahndet (Aua ). Als Fußgänger ists nur strafbar, wenn man einen Unfall verursacht. Tatsache.
Eine weitere Diskussion über ethische Grundsätze ist hier allerdings doch nicht wirklich produktiv.
Klar dass man sich nicht provozieren lassen sollte. Klar, dass das manchmal (aus welchen Umständen auch immer) schief geht, wir sind ja auch nur Menschen. Da ich eine eher hohe Krisenfestigkeit bei sowas besitze (als ehem. Mobbingopfer in der Schule hat man sowas), mute ich es mir trotzdem zu, ein Abwehrmittel bei mir zu führen, wenn ich nachts von einer Party angetrunken durch die Dunkelheit laufen/radeln muss. Ebenfalls klar, dass da die Effektivität wieder abnimmt beim Alkoholeinfluss. Allerdings deswegen sich jegliche Gewalt gefallen lassen müssen? Nöh.
MfG, Mike.