Ich wollte mal "eure" Meinung hören zum oben genannten Thema, was ist wenn tatsächlich ab dem 1.4.08 ehemalige scharfe Waffen, die in LEP oder 4mmM20 umgebaut wurden nur noch auf WBK erhältlich sind (mit der Bedürfnisbestätigung des urspünglichen scharfen Kalibers).
Ich hatte zu dem Thema letztens eine kleine Diskussion, mit meiner Sachbearbeiterin. Es ist zwar im Moment alles noch sehr hypothetisch, aber wenn es so kommt sind die Waffen doch quasi unverkäuflich, bzw. nichts mehr Wert.
Der vorhandene Markt dürfte doch ziemlich zusammenbrechen, wer verschwendet schon für so eine Waffe einen Voreintrag, bzw. wer kann schon ein Bedürfnis für das Großkaliber der entsprechenden Waffe nachweisen.
Wobei man nicht genau weiß wie das mit dem Altbesitz geregelt wird, denkbar sind meiner Sachbearbeiterin nach, auch befristete Übergangsregelungen.
Wo nach gesetzter Frist die Waffe als Deko umgebaut werden muss oder per Sperrsystem verriegelt (unbrauchbar) gemacht werden muss.
So wie es bei den Erben-Waffen ja ab dem 1.4.08 ist.
Nun frage ich mich schon seit längerer Zeit sind die Leute die bei eGun ( die im Moment ) sehr hohen Preise für Original-Umbauten bezahlen, sehr clever oder doch dumm.
Weil niemand genau sagen kann was die teuer erworbenen Waffen nach dem 1.4.08 noch Wert sein werden (oder etwas später nach Ablauf einer bestimmten Frist).
Welche Meinung habt "ihr " zu dem Thema