Meinungen zum Thema Original-Umbauten ab 1.4.08 evtl. nur noch auf WBK !

Es gibt 62 Antworten in diesem Thema, welches 4.423 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. November 2007 um 19:52) ist von germi.

  • Ich wollte mal "eure" Meinung hören zum oben genannten Thema, was ist wenn tatsächlich ab dem 1.4.08 ehemalige scharfe Waffen, die in LEP oder 4mmM20 umgebaut wurden nur noch auf WBK erhältlich sind (mit der Bedürfnisbestätigung des urspünglichen scharfen Kalibers).

    Ich hatte zu dem Thema letztens eine kleine Diskussion, mit meiner Sachbearbeiterin. Es ist zwar im Moment alles noch sehr hypothetisch, aber wenn es so kommt sind die Waffen doch quasi unverkäuflich, bzw. nichts mehr Wert.
    Der vorhandene Markt dürfte doch ziemlich zusammenbrechen, wer verschwendet schon für so eine Waffe einen Voreintrag, bzw. wer kann schon ein Bedürfnis für das Großkaliber der entsprechenden Waffe nachweisen.

    Wobei man nicht genau weiß wie das mit dem Altbesitz geregelt wird, denkbar sind meiner Sachbearbeiterin nach, auch befristete Übergangsregelungen.
    Wo nach gesetzter Frist die Waffe als Deko umgebaut werden muss oder per Sperrsystem verriegelt (unbrauchbar) gemacht werden muss.
    So wie es bei den Erben-Waffen ja ab dem 1.4.08 ist.

    Nun frage ich mich schon seit längerer Zeit sind die Leute die bei eGun ( die im Moment ) sehr hohen Preise für Original-Umbauten bezahlen, sehr clever oder doch dumm. ???
    Weil niemand genau sagen kann was die teuer erworbenen Waffen nach dem 1.4.08 noch Wert sein werden (oder etwas später nach Ablauf einer bestimmten Frist).

    Welche Meinung habt "ihr " zu dem Thema ???

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Nun frage ich mich schon seit längerer Zeit sind die Leute die bei eGun ( die im Moment ) sehr hohen Preise für Original-Umbauten bezahlen, sehr clever oder doch dumm....

    Nun ja..das war ja schon immer so gewesen wenn Gerüchte kommen das etwas möglicherweise "verboten" wird das dann die Preise stark anziehen. Ich weiß noch als Butterflys und Wurfsterne verboten wurden...kurz davor haben Leute für billigen Chinamist viel Geld ausgegegeben. Ich würde mir keine LEP kaufen bei der Unsicherheit. Würde auch eher sagen das die Leute die momentan bei Egun viel dafür ausgeben eher dumm sind :)) Die würden sicherlich wenn es sein müsste die Waffe nicht abgeben!

    Edit: Ja, dumm finde ich auch nicht angepasst....war aber die Frage vom Thomas :)) Da stand entweder dumm oder clever.

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Zitat

    Original von Sgt_Elias
    [...]Würde auch eher sagen das die Leute die momentan bei Egun viel dafür ausgeben eher dumm sind Die würden sicherlich wenn es sein müsste die Waffe nicht abgeben!

    vielleicht ist den leuten auch nur nicht bewusst, dass sich evtl. in zukunft etwas ändert ... also "dumm" finde ich insofern hart - uninformiert trifft es möglicherweise besser ...

    eGunID=goose969

    Einmal editiert, zuletzt von goose969 (3. November 2007 um 22:20)

  • Man überlege sich mal das ein Sperrsystem pro Waffe nötig wäre , das Stück für ca 150€.

    Harry müsste Konkurs anmelden...

    Ich denke nicht das es so kommen wird.

    Mindestens die Möglichkeit bei Altbesitz die Waffen auf WBK anzumelden, ohne Sperrsystem wird wohl möglich sein.

    Gruß Michael
    4mm/6mm :F::W: affen? Na klar!
    FWR-Mitgliedsnr.: 30936

  • Ich bin der Meinung, dass erst die Zukunft zeigt ob es sehr dumm oder klug ist jetzt noch umgebaute Originale zu kaufen.Ich persönlich würde momentan nichts dergleichen mehr anschaffen.
    Aber falls es so kommen sollte, ist es definitiv einer der größten geistigen Ausfälle unserer Politiker.Ich denke,wenn ich Waffen besitzen würde die unter diese Bedürfnispflicht fallen, hätte ich ganz einfach mal keine lust diese zu verriegeln bzw. unbrauchbar machen zu lassen.Das mit dem Erbenprivileg ist ja schon eine Frechheit,aber dass währe die Krönung!

    Gruß ProNothe

    Einmal editiert, zuletzt von ProNothe (3. November 2007 um 22:44)

  • Es würden wohl die wenigsten ein Sperrsystem kaufen und benutzen.

    Dieses sinnlose Gesetz treibt Imho die bis jetzt gesetzestreuen Bürger in die Illegalität.

    Gruß Michael
    4mm/6mm :F::W: affen? Na klar!
    FWR-Mitgliedsnr.: 30936

  • Was ich an der Sache nicht verstehe ist, warum es nur um umgebaute Originale geht aber nicht um LEP´s die als solche gebaut wurden.

    Von aussen sieht ein Laie sowieso nicht ob es eine Original oder LEP ist. (Bedrohungsfaktor). Und umgebaute Originale "zurückzubauen" halte ich für genau so schwierig wie eine ME LEP "scharf zu machen".


    mfg DeeK

  • Zitat

    Original von Dicke_Bertha
    Dieses sinnlose Gesetz treibt Imho die bis jetzt gesetzestreuen Bürger in die Illegalität.

    So ist es!
    Ich garantiere dafür,dass dies das einzigste ist,was passiert.Es wird keinen Gewinn für die öffentliche Sicherheit geben da bin ich mir zu 99.9% sicher.

    Gruß ProNothe

  • Zitat

    Original von Dicke_Bertha
    Man überlege sich mal das ein Sperrsystem pro Waffe nötig wäre , das Stück für ca 150€.

    Harry müsste Konkurs anmelden...

    Ich denke nicht das es so kommen wird.

    Mindestens die Möglichkeit bei Altbesitz die Waffen auf WBK anzumelden, ohne Sperrsystem wird wohl möglich sein.

    Also, ein Sperrsystem kommt nicht in Frage (da würde ich erstmal versuchen zu prozessieren, ggf. die Teile meinem SB auf den Tisch packen und zum verschrotten schenken :)). Aber irgendwie verwechselt wohl der Sachbearbeiter hier etwas mit dem "Erbenprivileg", scheint es???

    Als uninformiert würd ich mich auch nicht bezeichnen, aber ich habe ja Kontakt zu der Materie - Otto-Normalverbraucher eher nicht.

    Naja, da ich aber auch "scharfe" Großkaliberteile besitzen darf, und genügend Verstauraum (in Form von Widerstandsgrad 1 - Tresoren) besitze, um meine LEP-chens gesetzeskonform zu verwahren :ngrins:

    Hab schon mal geschrieben - dann gibt das halt im schlimmsten Fall eine "Altbesitz-LEP-Sammel-WBK" - Illegalität kommt in keinem Fall in Frage.

    Sachkunde is ja eh vorhanden und ich habe sowohl "kulturhistorische" als auch "technische" Sammlungen - halt in LEP :ngrins:

    Aber, wenn dieser Quatsch wirklich alles kommt, dann haben auch die DEKOS, SSW`s und Salutumbauten usw. auch ein Problem, oder??? - und als nächstes dann die CO2-Fraktion und dann die :F:-Luftgewehre.

    Wie es kommt, so kommt es, ich kann nur versuchen, mich gegen solchen Schmarren zu wehren - aber ich werde mich definitiv nicht enteignen lassen - die Teile in meinem Besitz stellen einen ziemlichen (wenigstens Anschaffungs-) Wert dar.

    So, und noch eines - wenn die Teile WBK-pflichtig werden sollten, dann ist der Wiederverkaufswert auf dem "legalen" Markt wohl NULL - wer hat für sowas ein Bedürfnis - oder für Salut oder 4mm/6mm oder SSW??? d.h. wir (die gesammelt haben, in gutem Glauben) werden für die Früchte unserer Sammlung stillschweigend enteignet.

    Ob die Preise bei Eg** für LEP`s usw. steigen werden oder nicht --- keine Ahnung, die, die Böses im Sinn haben, denen is eh egal.

    Außerdem, was sind euerer Meinung nach "Hohe Preise" für die Originalumbauten??? Wenn man allein von Umbaukosten von mindestens 250,-- Euro ausgeht, dann sind Preise um die 400,-- 500,-- Euro durchaus realistisch für die LEP-Stahlteile - eine umgebaute LEP is keine SSW aus Zink, die ehemals Richtigen kosten gebraucht auch mehr Geld, als eine neue SSW.

    Ob solche Leute dumm sind oder clever --- wenn Sammler (die nix böses im Sinn haben) allgemein dumm sind, dann sind wir es alle - als Sklaven der Rechtsunsicherheit unseres Staates.

    MIr kommt es vor, als würden ebenfalls bereits auch EGR66x, Busch PP/PPK Webleys-SSW usw. d.h. auch O-Platzumbauten bei Eg** aus Angst verkauft - guckt mal genau.

    Noch eines zum Thema "Sachbearbeiter" usw.: Manche kennen sich ja ganz gut aus, manche nicht, manche benötigen Durchführungsvorschriften - die gibt es ja noch nicht einmal zum Gesetz von 2003???

    Oh, wie wäre ich Froh, wenn mein SB soooooo weit in die Zukunft gucken könnte und bei den Gesetzen etwas mitreden dürfte.

    Außerdem steht nirgends etwas in dem Pamphlet von Überangsregelungen und Altbesitz ----- Opa Mustermann wird also, wenn er Pech hat, durch einen Umgebauten Platz-Webley ein Verbrecher.

    Was mit Altbesitz usw. dann passiert, wenn dieser Unfug Gesetz wird, dass steht dann in den Durchführungsvorschriften zum Gesetz - die kommen dann erst nach den nächsten neuen EU-Schmarren.

    Und bitte verwechselt den Erben-Blockierschmarren nicht mit Salutwaffen, O-Umbauten von SSW (CDS, Busch ...) 4M20 oder LEP`s - oder dem "Nachstempeln" von SSW`s, das sind eigene, traurige Gechichten, die viele Leute noch quasi unschuldig kriminalisieren werden, da sie sich mit der Materie einfach nicht befassen.

    :W: ir sind konservativ! :new11: http://www.zentralzuender.de

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    Mitglied im VdW und der FESAC

    5 Mal editiert, zuletzt von harryumpf (3. November 2007 um 23:30)

  • Sehr interessant...mal verschiedene Meinungen zu dem Thema zu hören.

    Ähm..und das mit dem clever oder dumm war ja nicht so gemeint evtl. ist es ja auch so...

    Zitat

    vielleicht ist den leuten auch nur nicht bewusst, dass sich evtl. in zukunft etwas ändert ... also "dumm" finde ich insofern hart - uninformiert trifft es möglicherweise besser ...

    Noch zwei Anmerkungen:
    ... einfach behalten was man evtl. schon Zuhause hat, und nicht Anmelden bedeutet dann illegaler Waffenbesitz mit all seinen Folgen.

    ... und nur mal angenommen Altbesitz dürfte man einfach so in eine WBK eintragen lassen und gut. Das würde immer noch bedeuten das der Besitzer die Waffen-Sachkunde haben/machen müsste, was neben der WBK auch mit erheblichen Kosten verbunden ist.

    Denn ohne Waffen-Sachkunde keine WBK...

    EDIT: Ausser einer Erben-WBK ..laut "Floppy" die natürlich nichts bringt für den Besitz von LEP oder 4mmM20 Waffen.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (3. November 2007 um 23:16)

  • Zitat

    Original von Dicke_Bertha
    Mindestens die Möglichkeit bei Altbesitz die Waffen auf WBK anzumelden, ohne Sperrsystem wird wohl möglich sein.


    Du hast den Entwurf (!!) nicht (richtig) gelesen:
    Das Sperrsystem soll dann zur Pflicht werden, wenn der Erbe keine WBK hat. Kann der Erbe eine WBK vorweisen, kann er die Erbwaffen ohne Sperrsystem auf seine WBK übernehmen.

    Zu den LEP-Umbauten:
    Im Entwurf steht der Zweck doch ganz klar drin. Man will den Markt für Umbauten vormals scharfer Waffen austrocknen.
    Denn wer, wie gefordert, ein Bedürfnis für eine umgebaute, vormals scharfe Waffe benötigt, wird sich das dreimal überlegen, den wertvollen Platz für so einen Kram zu opfern. Schließlich soll das Bedürfnis ja der vormals scharfen Waffe entsprechen. Dann kann derjenige sich gleich die scharfe Waffe zulegen.
    Was nun mit den Altbeständen passiert, wäre mal eine große Frage. Ich sehe da nur zwei Möglichkeiten:
    1. Altbestände, die vor dem 1.4.08 (sofern der Entwurf zu diesem Dateum Rechtskrafvt erlangt) bleiben WBK-frei.
    2. Für Altbestände gibt es eine Amnestiefrist diese anzumelden und eine WBK austellen zu lassen. So ist es ja früher mit nicht PTB SSW, 4 mm Waffen und KK Waffen in den 70'ern geschehen. Meines Wissens wurde die WBK umsonst ausgestellt.
    Nach meiner Einschätzung wird diese Änderung kommen und Altbestände unter Pkt. 2 erfasst.

    Von diesem sind nicht nur die LEP Umbauten betroffen, sondern auch 4M20 Umabuten. Spannend wäre da noch die Frage offen, ob Salutumbauten auch so behandelt werden sollen. Kann ich mir allerdings nicht vorstellen, da diese ja durch Schweiß- und Fräsarbeiten m.E. unreperabel zerstört wurden.

    Alles nur meine persönliche Meinung.

  • Die die diese Gesetz "auf den Markt" bringen wollen sollten auch mal bedenken das , dann die Bastelei erst recht bei den Altbesitzern losgeht, denn illegal ist der Besitz dann ohne diese Sperrvorrichtung eh.

    Denn Sie wissen nicht was sie tun.....

    Gruß Michael
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  • Zitat

    Original von thomas magnum
    ... und nur mal angenommen Altbesitz dürfte man einfach so in eine WBK eintragen lassen und gut. Das würde immer noch bedeuten das der Besitzer die Waffen-Sachkunde haben/machen müsste, was neben der WBK auch mit erheblichen Kosten verbunden ist.

    Denn ohne Waffen-Sachkunde keine WBK...


    Nein stimmt nicht. Schon immer wurde dem Erben eine WBK ohne Waffensachkundenachweis ausgestellt und das wird auch so bleiben. Nur wenn der Erbe keine WBK hat und folglich keine WSK nachweisen kann, soll in diesem Fall das Sperrsystem Pflicht werden.

  • Zitat

    Original von Dicke_Bertha
    Es würden wohl die wenigsten ein Sperrsystem kaufen und benutzen.

    Dieses sinnlose Gesetz treibt Imho die bis jetzt gesetzestreuen Bürger in die Illegalität.

    Wobei für sehr viele Bürger der Weg in die Illegalität auch eine Frage des Geldes ist. Bei Sperrsystemen oder Nachstempelungen / Registrierungen zu 150 - 200 € pro Waffe trifft es viele sehr hart. Wer hat schon mehrere tausend Euro dafür über, und wer will seine teuer erworbenen Waffen einfach wegen eines politischen Federstriches entsorgen. Das werden nur die Wenigsten machen.

  • Zitat

    Original von Vogelspinne


    Wobei für sehr viele Bürger der Weg in die Illegalität auch eine Frage des Geldes ist. Bei Sperrsystemen oder Nachstempelungen / Registrierungen zu 150 - 200 € pro Waffe trifft es viele sehr hart. Wer hat schon mehrere tausend Euro dafür über, und wer will seine teuer erworbenen Waffen einfach wegen eines politischen Federstriches entsorgen. Das werden nur die Wenigsten machen.

    Genau das meine ich damit!

    Gruß Michael
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  • Also ich denke auch es betrifft "nur" LEPs und 4mmM20 Original-Umbauten, Salut, usw. sind doch eh "kaputte Waffen...wie "Floppy" schon anmerkte.

    Das Problem was ich sehe ist das viele Leute LEP´s gesammelt haben weil sie nicht das ganze Theater mit der Sachkunde und WBK haben wollten.

    Zitat

    Nein stimmt nicht. Schon immer wurde dem Erben eine WBK ohne Waffensachkundenachweis ausgestellt und das wird auch so bleiben.


    Ähm..es ging bei meinen Ausführungen nicht um Erben-WBKs. ;)

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (3. November 2007 um 23:13)

  • Zitat

    Original von Dicke_Bertha
    Die die diese Gesetz "auf den Markt" bringen wollen sollten auch mal bedenken das , dann die Bastelei erst recht bei den Altbesitzern losgeht, denn illegal ist der Besitz dann ohne diese Sperrvorrichtung eh.

    Denn Sie wissen nicht was sie tun.....


    Sehe mal den Normalfall:
    Ein Jäger stirbt, die Witwe erbt den Jägerkram. Hätte die ein Interesse, diese zu manipulieren oder ähnliches?
    Nun stirbt auch sie. Entweder hatte die Witwe ohnehin schon kein Interesse an die Waffen und hat sie legal verkauft, oder die dann älteren Söhne oder Töchter erben das. Diese dürften dann auch fortgeschrittenen Alters sein.
    Zumindest in dieser meist vorzutreffenden Konstellation wird wohl keiner illegal handeln. Es könnte höchtens passieren, dass die Waffen von der Witwe aus Unwissentheit nicht umgemeldet werden. Wenn aber die Waffenbehörde vom Todesfall eines WBK-Inhabers erfährt, nimmt diese schon Konakt auf, dass sowas nicht passiert.

  • Zitat

    Original von thomas magnum
    Das Problem was ich sehe ist das viele Leute LEP´s gesammelt haben weil sie nicht das ganze Theater mit der Sachkunde und WBK haben wollten.

    Aus den gleichen Beweggründen werden SSW und Dekos aus Originalwaffen gesammelt.

  • Zitat

    Original von Floppyk


    Sehe mal den Normalfall:
    Ein Jäger stirbt, die Witwe erbt den Jägerkram. Hätte die ein Interesse, diese zu manipulieren oder ähnliches?
    Nun stirbt auch sie. Entweder hatte die Witwe ohnehin schon kein Interesse an die Waffen und hat sie legal verkauft, oder die dann älteren Söhne oder Töchter erben das. Diese dürften dann auch fortgeschrittenen Alters sein.
    Zumindest in dieser meist vorzutreffenden Konstellation wird wohl keiner illegal handeln. Es könnte höchtens passieren, dass die Waffen von der Witwe aus Unwissentheit nicht umgemeldet werden. Wenn aber die Waffenbehörde vom Todesfall eines WBK-Inhabers erfährt, nimmt diese schon Konakt auf, dass sowas nicht passiert.

    Genau so läuft es in der Regel und die Anschreiben des betroffenen Ordnungsamtes sehen in allen Fällen "nicht sehr nett" aus - zwar sachlich, aber mit aller Härte des Gesetzes formuliert.

    Otto-Normalerbe bekommt da erstmal richtig "Angst" - aber Gesetz ist Gesetz und das passt meiner Meinung nach.

    Man sollte mal eine Statistik sehen, wieviele Erbenwaffen tatsächlich für Straftaten etc. misbraucht werden???

    Aber leider sind wir schon wieder am Thema vorbei.

    :W: ir sind konservativ! :new11: http://www.zentralzuender.de

    VDB Fördermitglied, FWR & GRA Mitglied

    Mitglied im VdW und der FESAC

    2 Mal editiert, zuletzt von harryumpf (3. November 2007 um 23:28)