2 fragen

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 3.124 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Oktober 2007 um 21:29) ist von Floppyk.

  • hi

    hab ma 2 fragen :))

    1. darf man kleinkalibe gewehre/pistolen auf eigenem grundstück schießen?? (natürlich so das die kugel nicht das grundstück verlassen kann)
    2. darf man in deutschland überhaupt ein kaliber 50 scharfschützen gewehr haben? wohl eher nicht oder? :n17:

  • Sicher darf man 50er Büchsen haben, wenn man auch Geld und die passende Berechtigung dazu hat. :new16:


    Nunja zuhause schießen darfst du nur mit Waffen die eine Maximalenergie von 7,5J besitzen(ausgenommen Armbrust und Bogen ;) ), zeig mir ein KK was das kann :ngrins:

    Einmal editiert, zuletzt von Rambo (29. September 2007 um 18:46)

  • ach stimmt man brauch ja ein bedürfniss für die 50iger oder? ("ja ich würde damit gerne auf die jagd gehen" ;D)

    gibts für kk waffen eigentlich schalldämpfer? falls ja, sind die legal zu erwerben?

  • hab eben gelesen das man eine spezielle genehmigung braucht (das is doch wenn man auf einem friedhof hasen schießen will oder? - brauch man dafür eigentlich auch ein JS?)

  • Schalldämpfer sind den Waffen gleichgestellt, für die sie produziert werden. Schalldämpfer für Bedürfnispflichtige Waffen gibts also nur bei nachgewiesenem Bedürfnis dafür - was man normalerweise nicht bekommt. Informiere Dich beim Schützenverein, was notwendig ist , um eine Waffe legal zu erwerben. Und über das, was machbar ist und was nicht.

    Gruß
    Heiko

  • Die erste Frage ist ja schon beantwortet: Schießen von KK und GK in .de nur auf abgenommenen/zugelassenen Schießstätten. Wenn genug Kleingeld und die bauliche Gelegenheit vorhanden ist, kann man sich einen Stand auch privat abnehmen lassen. Ist aber keine ganz billige Angelegenheit und für die meisten Waffenbesitzer nur ein netter Wunschtraum.

    Zitat

    Original von SERO
    2. darf man in deutschland überhaupt ein kaliber 50 scharfschützen gewehr haben? wohl eher nicht oder? :n17:


    Dann nenne mir mal ein „Scharfschützengewehr“ in .50 BMG.
    Du willst wahrscheinlich das Barrett M82 anführen, aber das ist kein konventionelles PSG, sondern eine „anti-material rifle“, was heißt, dass sie für die Anwendung gegen Ausrüstungsgegenstände (Satellitenschüsseln, Fahrzeuge, etc.) und nicht gegen Personenziele gedacht ist.
    Dazu kommt, dass das M82 eine Kriegwaffe im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetztes ist, Privaterwerb ist also grundsätzlich nicht möglich in Deutschland.

    Ansonsten ist es grundsätzlich kein Problem, eine (zivile) Büchse in .50 BMG zu erwerben. Als Sportschütze solltest Du aber nachweisen können, dass Du auf einem geeigneten Stand schießen kannst – viele Stände sind nur bis 7000 oder 8000 Joule zugelassen, das ist bei den 15000-20000 Joule von .50 BMG (je nach Waffe bzw. Lauflänge) durchaus problematisch.

    Jagdlich gibt es für so einen Firlefanz in unseren Breitengraden überhaupt keine Verwendung (Wildbretvernichtung) – es sei denn natürlich, Du heuerst als Wildhüter in Afrika an und dezimierst die hiesige Elefanten-Überpopulation.

    Vielleicht solltest Du aber erst einmal klein anfangen. Schon allein deswegen, weil der .50 BMG-"Spaß" nicht gerade kostengünstig ist. Egal ob Waffe oder Munition, das ist alles ziemlich teuer. Und es ist auch nicht für unbedingt jeden die schönste Erfahrung ist, 20-50 Schuss in Folge aus einer 50er Repetierbüchse zu schießen.

    Zitat

    Original von SERO
    hab eben gelesen das man eine spezielle genehmigung braucht (das is doch wenn man auf einem friedhof hasen schießen will oder? - brauch man dafür eigentlich auch ein JS?)


    Friedhofsjäger sowie andere Jäger, die in besiedeltem Gebiet jagen, werden afair von den jeweiligen Gemeinden bestellt, die dann auch die erforderliche Genehmigung erteilen. Das geschieht aber nur aus triftigem Grund und nicht aus Jux und Tollerei. Natürlich brauchts dazu einen Jagdschein (was für eine Frage…). Je nach den örtlichen Gegebenheiten gibt es dann auch das Erfordernis (Bedürfnis) für die Verwendung eines Schalldämpfers und/oder Nachtsichtgerätes.

    Mach Du erst mal Deinen Jagdschein, dann erfährst Du schon, was es alles für Besonderheiten und Feinheiten gibt.

  • Zitat

    Original von SERO
    hi

    hab ma 2 fragen :))

    1. darf man kleinkalibe gewehre/pistolen auf eigenem grundstück schießen?? (natürlich so das die kugel nicht das grundstück verlassen kann)
    2. darf man in deutschland überhaupt ein kaliber 50 scharfschützen gewehr haben? wohl eher nicht oder? :n17:


    1.--> leider nicht, wie schon geschrieben,aber ein von der Obrigkeit abgenommener Stand und alles ist i.O.
    Kurz, auch wenn für "freie" Waffen zulässig, für EWB Waffen nicht.

    2.-->Da deine Frage Kaliberbezogen ist (cal. 50 BMG) und Scharfschützenwaffen in den meisten Fällen Repetierer sind, an dieser Stelle ein uneingeschränktes JA.
    Wie immer an dieser Stelle-->passende EWB vorausgesetzt.
    Ich ergebe mich an dieser Stelle nicht in Kaffeesatzleserei (Glaskugeln aber auch) was Du gemeint haben könntest sondern was tatsächlich gefragt wurde!

    Gewisse Einschränkungen bei der Erwerbarkeit sind aber bei (Halb)automaten gegeben, aber es sind die gleichen EInschränkungen wie bei sämtlich anderen Kalibern auf dem Budesdeutschen Markt.
    Wie z.B. das unselige KWkG, wie schon angerissen sind gewisse Halbautomaten demnach in Deutschland nicht erwerbar da eingestuft als Kriegswaffe. Vielen Dank an einige Hersteller an dieser Stelle, solange gewisse Hersteller einige Modelle explizit als militärische (Behördenwaffen) Waffen anbieten ist bei diesen Modellen der zivile Markt tot. Siehe PSG 1!
    Solange z.B. Barret keine reine Zivilfertigung für einige Halbautomaten anbietet ( andere Produktionsstrasse) ist auch Essig.
    Davon abgesehen spielt das auch keine Rolle da Barrett , wie auch andere Transatlatische Hersteller, den Behördenaufwand zwecks zivilem Export scheut und faktisch im Moment nicht stattfindet, auch bei solch unproblematischen Modellen M95 und M99.

  • Zitat

    Original von Old_Surehand
    Grundvoraussetzung für all das ist übrigens natürlich ein Alter von mindestens 18 bzw. 21 Jahren. ;)

    Marcus

    Rein körperlich ist das vieleicht gegeben,aber sonst *lol*

  • Mit Kaliber .50 auf Hasenjagd gehen, am besten noch mit Raufoss MK 211 Munition. *lol*
    Willst du die Viecher zu Ragout schiessen oder direkt vaporisieren?! *lol*
    Und morgen willst du dann ein Wespennest mit einer Panzerhaubitze M110 bestückt mit 203mm Nukleargranaten ausräuchern. :n17:

    Einfach alles zu verbieten, ist die einfachste Methode,
    denn wer keine Argumente hat, dem bleiben nur Verbote.

  • Den Schalldämpfer bzw. eine Schalldämpferwaffe gibt es nur auch entsprechender Genehmigung und die wird NICHT mal eben ausgesprochen. Ich bin selbst JJS-Inhaber und habe vor 2 Jahren bei der KPB nachgefragt. "Nein!" Im RB Münster gibt es 12 JJs-Inhaber mit der Sondergenhmigung.""

    Selbst auf die Gefahr hin, das es mittlerweile tatsächlich mehr geworden sein könnte, es sind SONDER-Genehmigungen!!

    Eine .50 entspringt dem zur Folge mehr einer fixen Idee, denn selbst wenn ich den Knall soweit dämpfen kann, die Gefährdung anderer und deren Eigentum ist einfach zuhoch. Wer möchre schon erklären wollen, warm drei grosse Kreuze zertrümmert oder gerissen sind un weitere Grabsteine neben der netten Witwe zusammensacken und ihr Hund aufjault weil er von Splittern getroffen wurde!

    Gruss

    Thomas

  • Und wie Sunix schon schrieb, nicht gerade kostengünstig. Vor drei Jahren hatte Frankonia mal Munition 12,7mmx99 (.50 Browning Machine Gun) im Angebot. Umgerechnet wurden da 6€ fällig pro Schuss.

    Zitat

    Dazu kommt, dass das M82 eine Kriegwaffe im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetztes ist, Privaterwerb ist also grundsätzlich nicht möglich in Deutschland

    Inwiefern ist es eine Kriegswaffe? Weil die Bundeswehr es als G82 in den Beständen hat? Ist doch eigentlich ein normaler Halbautomat, Kaliber mal außen vor.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Die Unterscheidung Halbautomat/Vollautomat ist für die Kriegswaffeneigenschaft kein eindeutiges Kriterium. Auch wenn es bei Maschinenpistolen heißt: „Maschinenpistolen der Nr. 29 b) KWL sind stets Kriegswaffen.“ und für Gewehre festgelegt ist: „Vollautomatische Gewehre der Nr. 29 c) KWL sind stets Kriegswaffen; hiervon ausgenommen sind vollautomatische Gewehre im Kal. .22 l.f.B. oder mit Schrotpatronen“. Für Reihenfeuerpistolen wird allerdings festgestellt: „Pistolen mit Reihenfeuer (vollautomatische Pistolen, wie z.B. Glock 18) sind keine Kriegswaffen. Sie fallen unter den Verbotstatbestand der Anlage 2 zum WaffG Textziffer 1.2.1.“

    Auch wenn viele Vollautomaten als Kriegswaffen eingestuft sind, bedeutet das nun aber noch lange nicht, dass alles, was kein Vollautomat ist, keine Kriegswaffe darstellt. Auf der Kriegswaffenliste (bzw. in den Erläuterungen dazu) finden sich auch einzeln aufgeführte Halbautomaten, wie das H&K PSG1.

    Warum ist das so:
    Weil der Begriff „Kriegswaffe“ nicht an FA/HA festgemacht ist, sondern an Kriterien der Zweckbestimmung.
    Im Wesentlichen sind dies:

    (a) objektive Eignung als Mittel der Gewaltanwendung bei bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Staaten,

    (b) Einführung bei einem militärischen Verband,

    (c) fehlende Zuordnung zu einem für zivile Zwecke bestimmten Gegenstand (z. B. durch spezielle Produktion für zivilen Abnehmer).

    Damit ist das Barrett eine Kriegswaffe und fällt unter das KrWaffKontrG, denn es ist als militärische Waffe konzipiert, bei militärischen Verbänden eingeführt und wird nicht auf einer gesonderten Fertigungsschiene für zivile Abnehmer gefertigt. Vollkommen egal, ob das ein mehr oder weniger „normaler“ Halbautomat ist.

    Die Kriegswaffenliste – Teil B – definiert für die hier maßgeblichen Rohrwaffen als Kriegswaffen:

    Dazu die Erläuterungen zur Kriegswaffenliste

    Zitat

    Zu den halbautomatischen Gewehren der Nr. 29 d) KWL gehören insbesondere folgende Modelle sowie weitere, die bei militärischen Verbänden eingeführt sind:

    Weiteres aus den Erläuterungen zur Kriegswaffenliste:

    Zitat

    Halbautomatische Gewehre der Nr. 29 d) KWL sind Selbstladeschusswaffen, bei denen nach dem ersten Schuss lediglich durch erneutes Betätigen des Abzuges weitere Einzelschüsse aus demselben Rohr abgegeben werden können. Eine Umstellvorrichtung für Dauerfeuer darf nicht vorhanden sein.

    Zitat

    Handelt es sich um eine ursprüngliche Entwicklung als Kriegswaffe und ist deren Verwendung als Kriegswaffe noch üblich oder möglich, wird zunächst Kriegswaffeneigenschaft ermutet, bis durch objektive Umstände die dauernde Zuordnung zu einem für zivile Zwecke bestimmten Gegenstand nachgewiesen wird (z. B. durch spezielle Produktion für zivilen Abnehmer).

    Die relevanten Gesetzestexte findet man gesammelt beim Zoll (die brauchen das für die tägliche Arbeit):
    http://www.zoll.de/e0_downloads/a…tliste_gesetze/

  • Ich seh ihn schon vor mir: Auf dem Friedhof schleichend, die Repetierbüchse im Kal. 50 BMG mit Ofenrohrdickem-SD im Anschlag auf Hasen lauernd....... :laugh:

    Sorry, als ich das las konnt ich mir das nicht verkneifen....

    Michael

    Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.
    (Rene Descartes, fr. Mathematiker u. Philosoph, 1596-1650)

  • Zitat

    Original von AD-iceman
    Ich seh ihn schon vor mir: Auf dem Friedhof schleichend, die Repetierbüchse im Kal. 50 BMG mit Ofenrohrdickem-SD im Anschlag auf Hasen lauernd....... :laugh:

    Sorry, als ich das las konnt ich mir das nicht verkneifen....

    Michael


    ja so ähnlich wollt ich das machen *lol* *lol* ;)

  • Eine scharfe Waffe?
    Natürlich ist der Besitz (ohne WBK) schon illegal.

    Noch nie in nem Krimi den Ausdruck "Illegaler Waffenbesitz" gehört?

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

    Einmal editiert, zuletzt von XXL (3. Oktober 2007 um 18:31)

  • Zitat

    Original von SERO
    ist es eigentlich schon illegal einen zu besitzen? oder nur wenn man damit schießt?


    Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen,
    soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist,
    den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind.

    Lesen bildet: https://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod: