Polizei vor der Tür -Schießstand

Es gibt 83 Antworten in diesem Thema, welches 11.377 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. September 2007 um 00:35) ist von 5-atü.

  • Zitat

    Original von Gallo
    Das mit dem "kann" ist schon klar, es wäre aber nett wenn man das nicht immer wieder verbreiten würde....
    ...

    Ich werde das stets genau so verbreiten wie es ist. Denn das ist das, wonach man sich streng genommen zu richten hat.

    Dass es Auslegungen gibt, dass berühmte "zugedrückte Auge", oder den verharmlosenden "Kläger/Richter"-Spruch sei mal dahingestellt. Manche meinen ja auch, Gesetze und Verordnungen wären dazu da, diese zu umgehen oder auszuhebeln.

    Wenn aber einen Zeitgenossen die volle Härte der engsten Auslegung trifft, dann kann er sich das Gejammere sparen, zumindest wenn er sich vorher auf "co2air.de" oder "muzzle.de" informiert hat.

  • Zitat

    Original von Gallo
    Das mit dem "kann" ist schon klar, es wäre aber nett wenn man das nicht immer wieder verbreiten würde....
    ...


    Wieso sollen wir das nicht verbreiten? Das ist Fakt und steht auch wortwörtlich so im Gesetzestext drin.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von germi

    Wieso sollen wir das nicht verbreiten? Das ist Fakt und steht auch wortwörtlich so im Gesetzestext drin.

    Ist schon klar.... aber in der Zwischenzeit ist das schon so weit das jeder blöde Nachbar bescheid weis....im Gesetzestext steht "kann", die Interpretation von "kann" steht da nicht drin und für den normalen Menschenverstand ist z.B. mit in eine Garage rein schießen schon "kann" erfüllt!

    Als wir angefangen haben auf "unserem Grund und Boden" zu ballern (5 Erwachsen, unsere Grundstücke liegen zusammen, Örtlichkeit Modell ARSCH DER WELT) da haben wir dem Nachbarn der nicht mit ballert den Gesetzesauszug gezeigt und der fest davon überzeugt das wir nix unrechtes machen....
    In der Zwischenzeit läuft aber wohl jeder zweite hier aus dem Forum durch die Gegend und muss Gott und der Welt unaufgefordert die Bedeutung von "kann" erklären...
    Wir haben Glück, wir haben jetzt so eine Art "Duldungsrecht" durch die Nachbarn, sprich, weil nix passiert beschwert sich keiner...

    Ist eh egal, im Winter bau ich meinen Keller aus, ein Wanddurchbruch und ich hab 14 Meter....

    Ich habe Legasthenie, nicht Dyskalkulie..

  • Zitat

    Original von Gallo
    In der Zwischenzeit läuft aber wohl jeder zweite hier aus dem Forum durch die Gegend und muss Gott und der Welt unaufgefordert die Bedeutung von "kann" erklären...

    Richtig, genau so ist es, nur dass es nicht unaufgefordert geschieht, sondern im Bedarfsfalle. Hier werden Fakte geliefert und vor Auslegungen im eigenen Sinne und den möglichen Konsequenzen gewarnt. Nicht mehr und nicht weniger.

    Wenn jemand glaubt, für ihn gelte das alles nicht und er könne das alles locker umgehen, dann soll er das tun.

    Aber dann bitte ohne es hier zu Protokoll zu geben, oder über die Folgen zu jammern, wenn die Ordnungsbehörden entsprechende Maßnahmen einleiten.

    Wenn nämlich ein Unfall passiert, ein Passant wird verletzt, o. ä. , dann gibt es wieder einen riesigen Aufschrei in den Medien, dass die freien Waffen verboten gehören und der Umgang damit schärfer regelemtiert werden muss.

  • Dazu kann ich nur sagen, ich wohne auf dem Land und mein Grundstück geht in alle Richtungen über 2000m. Sobald ich meine HW45 Silverstar in Händen habe, gehe ich damit nach draußen und werde mir nen netten Stand bauen. Meine HW35 Baujahr 60-65 mit einer ganz netten Power (hatten wir in einem anderen Fred schonmal geklärt) nutze ich nur auf dem Schießstand des hiesigen Schützenvereins. Dort höre ich allerdings auch so Sprüche (und das von den alten Bauern und langjährigen Mitgliedern) wie: Naja, mit Deiner kannst keine Taube vom Dach holen, aber mit meiner, die ist wesentlich stärker als Deine, damit hol ich jeden Tag Tauben und Spatzen vom Himmel, nicht wahr Franz (blickend zu Seite, wo dieser das auch noch grinsen bejaht). - Und das bei Leuten, wo ich weiß, das sie ein kleines Grundstück haben, welches nach allen Seiten offen ist.

    Wer ist denn nun bescheuert? Der, der sich wie ich, bemüht NICHT gegen Gesetze zu verstoßen? Oder die Typen, wo es 1. offensichtlich ist, das sie ne Exportfeder drin haben und 2. damit auch noch im Freien rumballern?

    Gruss

    Harry

    4 Mal editiert, zuletzt von Dirty.Harry (15. September 2007 um 23:39)

  • Der Grund, dass wir hier auf diesem Passus "herumreiten" ist nicht, um es den Freizeitschützen auszureden oder dem Querulanten von nebenan noch die passenden Argumente zu liefern, sondern um den hiesigen Usern klar zu machen, was Recht ist und worauf man zu achten hat - damit man auch weiterhin Spaß am Schießsport haben kann.

    Natürlich ist es ein Unterschied, ob man draußen auf dem Lande schießt oder eben in der Reihenhaussiedlung. Aber wenn das Kind erst einmal in den Brunen gefallen ist ("Ohje, ohje! meine Waffen wurden mir abgenommen!"), ist das Jammern zu spät.

    Ach, da das Thema ja immer wieder auftaucht, gibt es auch schon eine entsprechende Linksammlung dazu im Lexikon:
    https://www.co2air.de/wbb2/lexi-775-…-im-Garten.html

    Fördermitglied des VDB.

  • Ich habe den Text leider nicht mehr auf meinem Rechner seid ich den platt gemacht habe... habt Ihr noch mal einen Link dazu?

    Ich wehre mich nämlich dagegen das hier jeder Hobbyjurist eine Bundeseinheitliche Definition für "kann" festlegen will wenn ich das im (Zweifelsfall) meine Rechtschutzversicherung klären lassen will..

    "kann" ist nämlich definitiv eine Interpretation Angelegenheit, z.B läßt es sich darüber streiten ob ich auf einem Grundstück von 50m-50m in einem Gärtnereizelt aus Folie schießen darf, weil die Folie bei 7,5 Joule (auf kurze Distanz) zwar nicht hält aber der Diabolo danach nicht mehr genug Energie hat das Grundstück zu verlassen...

    Der Gesetzgeber "kann" den Text ja mal ändern in "auf befriedetet Besitz in verschlossenen Räumen", dann gibt es keinen Streit ob eine eingemauerte aber nicht überdachte Örtlichkeit ausreicht...

    Ich habe Legasthenie, nicht Dyskalkulie..

  • Naja Stammtischparolen sind meist eh nicht auf die Goldwage zu legen. Die können viel erzählen, ich glaube wenn das die Frauen hören würden oder es sehen würden die würden ihren Mann über Stock und Stein jagen.

    Jetzt mal ehrlich, wieso immer wieder die Diskussion?
    Man darf im freien nicht ballern ohne einen umfangreichen Schießstand zu haben. Und obs geduldet wird oder nicht steht nicht zur Diskussion, es ist verboten. Und hier lesen auch andere leute mit die die Szene kritisch sehen oder selbst Ordnungshüter sind.
    Und warum meinen einige, dass man über verbotenes in einem öffentlichem Forum diskutieren muss?
    Waffen ni Deutschland sind schon eine heikle Sache und da noch durch illegales da Schärfe ins Spiel zu bringen ist schlichtweg doof. Ist so als wenn man sich zum Waffenreinigen an die Straße setzt. Klar man darfs aber ich wette man muss nicht lange warten bis die Sheriffs vorort sind.
    Man sollte suich schon bemühren kein schlechtes Licht auf die freien in deutschland zugelassenen Waffen zu richten sondern man sollte sich bemühren etwas fürs Image zutun und nicht durch Mist aller Art Öl ins Feuer zu geben.

  • Zitat

    Original von Gallo
    Ich habe den Text leider nicht mehr auf meinem Rechner seid ich den platt gemacht habe... habt Ihr noch mal einen Link dazu?

    Ich wehre mich nämlich dagegen das hier jeder Hobbyjurist eine Bundeseinheitliche Definition für "kann" festlegen will wenn ich das im (Zweifelsfall) meine Rechtschutzversicherung klären lassen will..

    ...

    Probier es doch einfach aus. "Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis ihm das Fass die Krone ins Gesicht schlägt..." :nuts: oder so ähnlich.

    Wenn dann die Waffen konfisziert sind, der freundliche Nachbar feixend den Abstransport überwacht und die polizeiliche Vorladung vorliegt, dann weißt Du ja, wie weit die Ordnungsbehörden an Deinem Standort bundesunheitlich handeln. "Versuch macht kluch."

    Dann kannst Du Dich ja von einem Profijuristen vertreten lassen, den Deine private Rechtsschutzversicherung (hoffentlich) bezahlt um Dir dann nachfolgend zu kündiigen.

    Anschließend kannst Du den hiesigen Hobbyjuristen dann hier ein Tränenmeer vorheulen ... :cry: ...und darüber spekulieren, ob Dir die Waffen jemals wieder ausgehändigt werden.

    Oma Klärchen hat immer gesagt: "Wer nicht hören will, muss fühlen." - Da ist was dran. :))

    Gut's Nächtle

    Gunimo

  • Hab ich was nicht mitbekommen oder wurde tatsächlich noch gar nicht gesagt, mit welchen 'Waffen' denn 'geschossen' wurde.
    Ohne das zu wissen kann man überhaupt keine Aussage zur Legalität des geschilderten Sachverhalts abgeben.

  • Wieso? Das Mindestvergehen wäre das Schießen mit :F:-Luftgewehren im Garten, obwohl das Geschoß den Garten verlassen kann (und es geht hier auch nicht um absichtlich, sondern auch um versehentlich aus der Hüfte beim Spannen ausgelöste Schüsse usw.)

    Mit stärkeren Waffen als :F: darf man ohnehin nicht im Garten schießen, also braucht man nicht unbedingt die Mrake und das Kaliber, beide Varianten wären (unter den geschilderten Umständen) untersagt.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Zitat

    Original von Jeri Ryan Fan

    ...Man darf im freien nicht ballern ohne einen umfangreichen Schießstand zu haben....

    Das ist doch meine Frage!!

    Wo steht das geschrieben???

    Wo steht wie der auszusehen hat?

    Es wäre nett wenn mir jemand mal ein paar Links schicken könnte, ich lese lieber selber als Parolen zu übernehmen!

    Ich habe Legasthenie, nicht Dyskalkulie..

  • Zitat

    Wo steht das geschrieben

    z.B. im Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung gemäß § 7 WaffG

    I. Waffenrecht

    Themenbereich 3

    Frage 3.55

    Wo dürfen Sie mit Druckluftwaffen, die das Zeichen "F im Fünfeck" tragen, schießen ?

    Antwort a)

    In Ihrem eingezäunten Garten, wenn sichergestellt ist, das die Geschosse den Garten nicht verlassen können


    Gruß,

    Harry

  • Zitat

    z.B. im Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung gemäß § 7 WaffG


    Ah, und den muss ein Besitzer einer F-Waffe haben und auswendig kennen?
    Ich glaub eher, dass 90 % der Leute gar nicht wissen, dass es diesen Fragenkatalog gibt.

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Zitat

    Original von Oblatixx


    Ah, und den muss ein Besitzer einer F-Waffe haben und auswendig kennen?
    Ich glaub eher, dass 90 % der Leute gar nicht wissen, dass es diesen Fragenkatalog gibt.


    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

    Gruss

    Harry

  • Naja das ist schon klar. Generell ist es ja wie bei allem: Wo kein Kläger da kein Richter.
    Wenn die Nachbarn bescheitwissen und es ko ist die Leute sich kennen und nicht mit Missgeschicken rechnen müssen hälts sich ja in Grenzen, und passieren muss ja auchnicht zwangsläufig was.
    Es ist aber meist der "was wäre wenn doch " Fall, der hier denke ich mal zur Debatte steht, also der rein rechtliche Fall.

  • Zitat

    Ah, und den muss ein Besitzer einer F-Waffe haben und auswendig kennen?

    Natürlich nicht !!
    Aber es schadet nicht, wenn man sich auch als F-Waffenschütze mit der Materie auskennt, wie schon weiter oben erwähnt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

    Grundsätzlich "Wo kein Kläger, da kein Richter"
    Und wenn doch mal ein Nachbar meint, die Polizei zu holen, wenn Leute gegenüber auf ihrem Grundstück mit LP oder LG rumballern, muß der Schütze halt die Konsequenzen tragen, wenn die Geschosse das Grundstück verlassen können.

    Die diskusion ist aber auch irgendwie daneben.
    Wer regelmäßig mit F-Waffen rumballert, sollte sich an die Gesetze halten u. eine geeignete Schießanlage herrichten, so schwierig bzw. teuer ist das doch auch nicht.

    Gruß,

    Harry