gelbe WBK beantragen

Es gibt 54 Antworten in diesem Thema, welches 8.170 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. September 2007 um 11:02) ist von Floppyk.

  • Das Etruskische ist definitiv keine indogermanische Sprache. Steinbauer hat allerdings nachgewiesen, dass das Etruskische und Lemnische Kontakt zu westanatolischen also indogermanischen Sprachen hatte.[1] Die weiteren Verwandtschaftsverhältnisse sind unsicher:

    Die einzigen beiden Sprachen, deren Verwandtschaft mit dem Etruskischen in der Fachwelt heute ziemlich sicher ist, sind die auf der Insel Lemnos bis zur Invasion der Athener im 6. Jahrhundert v. Chr. gesprochene Lemnische Sprache und die Rätische Sprache. Durch die erste sprachliche Verbindung wird die These gestützt, dass die Etrusker aus dem agäisch-kleinasiatischen Raum nach Italien eingewandert sind. Allerdings gibt es in ihrem Verbreitungsgebiet Hinweise auf ein sprachliches Substratum, das für die genannte Verbindung mit dem Rätischen verantwortlich sein könnte. Weitere Aufschlüsse dazu könnten durch in Zukunft nicht ausschließbare Funde längerer etruskischer und eventuell bilingualer Texte erbracht werden.

    Versuche, das Etruskische mit dem Baskischen und den kaukasischen Sprachen in Verbindung zu bringen, endeten bislang ebenfalls nicht überzeugend.

    Wenig zwingend ist die Verknüpfung mit dem "Nostratischen", einer "Überfamilie", mit der bestimmte Ähnlichkeiten zwischen verschiedenen Sprachfamilien (u.a. der indogermanischen, der afroasiatischen und der uralischen Sprachfamilie) erklärt werden sollen.

  • Mal ne doofe Querfrage:
    Wie siehts aus wenn man im Verei ist ne WBK hat und selbst eine Waffe sich kaufte und diese zuhause hat. Dann tritt man aus. Erlisch die WBK und man muss seine Waffe verkaufen?

  • Zitat

    Original von Jeri Ryan Fan
    Mal ne doofe Querfrage:
    Wie siehts aus wenn man im Verei ist ne WBK hat und selbst eine Waffe sich kaufte und diese zuhause hat. Dann tritt man aus. Erlisch die WBK und man muss seine Waffe verkaufen?


    Ja.
    Du musst ja regelmäßig trainieren.
    Und wenn du dann nich ständig als Gastschütze irgendwo trainierst und dir das bescheinigen lässt ist das nicht mehr gegeben.

  • Keine blöde Frage. Das ist einfach zu beantworten:
    Jede Waffe, die genehmigt wird, wird mit einer Bedürfnis gekauft. Diese Bedürfnis ist sozusagen der Grund, warum man privat diese Waffe erwerben und besitzen darf. Der Sportschütze kann nach gewissen Regeln diese Bedürfnis bekommen und erwirbt darauf hin eine Waffe. Entfällt nun durch Austritt aus dem Sportschützenverein die eigentliche Begründung für die Waffe, muss diese auch wieder verkauft oder unbrauchbar gemacht werden. Das ist dann der Bedürfnisfortfall.

    Da der Verein, über den eine Waffe beantragt wurde, muss das Mitglied melden, wenn es aus dem Verein austritt. (§15 Abs.5 WaffG) Die Behörde schreibt nun diese Person an. Diese Person könnte sich ja in einem anderen Verein anmelden um die Bedürfsnis aufrecht zu erhalten.

    Es muss auch nach den ersten 12 Monaten und der Ausstellung der WBK weiterhin mindestens die nächsten 3 Jahre regelmäßig trainiert werden.
    Zweck - man will keinem eine Waffe genehmigen, der "nur haben will". Er muss sich schon sportlich befleißigen.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (16. September 2007 um 20:46)

  • Tja, DAS ist nun wieder ein ganz anderes Thema.
    Sammler WBKs werden nicht einfach so ausgestellt. Da muss man dann einiges mehr nachweisen als für eine Gelbe oder Grüne.

    Auch sind diese in ihrer Gültigkeit nur für ein bestimmtes Sammelgebiet beschränkt.
    Man kann z.B eine Sammler WBK für Waffen zwischen 1940 und 1945 beantragen und darf dann auch nur solche Waffen kaufen.
    Für moderne Waffen zwischen 2000 und 2007 wird dir sicher niemand eine solche WBK ausstellen. ;)


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Tja, DAS ist nun wieder ein ganz anderes Thema.
    Sammler WBKs werden nicht einfach so ausgestellt. Da muss man dann einiges mehr nachweisen als für eine Gelbe oder Grüne.

    Auch sind diese in ihrer Gültigkeit nur für ein bestimmtes Sammelgebiet beschränkt.
    Man kann z.B eine Sammler WBK für Waffen zwischen 1940 und 1945 beantragen und darf dann auch nur solche Waffen kaufen.
    Für moderne Waffen zwischen 2000 und 2007 wird dir sicher niemand eine solche WBK ausstellen. ;)


    Gruß K.

    Wie würde es denn ausschauen, wenn man sich auf Trommelrevolver der Firma S&W spezialisieren würde?

    Dann käme man doch direkt in den Genuss, .44 629 in Händen halten zu können :))

    Gruss

    Harry

    Einmal editiert, zuletzt von Dirty.Harry (16. September 2007 um 23:00)

  • Zitat

    Original von Dirty.Harry
    Gruß K.

    Wie würde es denn ausschauen, wenn man sich auf Trommelrevolver der Firma S&W spezialisieren würde?
    Harry[/quote]
    Neuzeitliche Waffen kann man nicht sammeln. Aber lese einfach die Seiten des Links.

    Zitat

    Original von Dirty.Harry
    Dann käme man doch direkt in den Genuss, .44 629 in Händen halten zu können :))
    Harry


    Na das geht auch einfacher. Geh mal auf einen Schießstand und frage wer einen hat, ob Du ihn mal strecheln könntest und vielleicht schießen.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Keine blöde Frage. Das ist einfach zu beantworten:
    Jede Waffe, die genehmigt wird, wird mit einer Bedürfnis gekauft. Diese Bedürfnis ist sozusagen der Grund, warum man privat diese Waffe erwerben und besitzen darf. Der Sportschütze kann nach gewissen Regeln diese Bedürfnis bekommen und erwirbt darauf hin eine Waffe. Entfällt nun durch Austritt aus dem Sportschützenverein die eigentliche Begründung für die Waffe, muss diese auch wieder verkauft oder unbrauchbar gemacht werden. Das ist dann der Bedürfnisfortfall.

    Da der Verein, über den eine Waffe beantragt wurde, muss das Mitglied melden, wenn es aus dem Verein austritt. (§15 Abs.5 WaffG) Die Behörde schreibt nun diese Person an. Diese Person könnte sich ja in einem anderen Verein anmelden um die Bedürfsnis aufrecht zu erhalten.

    Es muss auch nach den ersten 12 Monaten und der Ausstellung der WBK weiterhin mindestens die nächsten 3 Jahre regelmäßig trainiert werden.
    Zweck - man will keinem eine Waffe genehmigen, der "nur haben will". Er muss sich schon sportlich befleißigen.

    so, und wenn man das oben durchliest und dann an die gelbe WBK denkt ist das irgendwie nicht gegeben?! :lol:

    die 1. Waffe auf gelb braucht noch ein Bedürfniss...alles weitere muss nur von der bauart her auf die gelbe passen. ob ich in meinem Verein überhaupt .50bmg schießen kann interessiert dann keinen mehr. eigentlich besteht dann für das Kaliber gar kein bedürfnis...oder muss ich für sämtliche Kaliber (oder besser die zugehörigen Disziplinen; aber in welcher Disziplin schießt man .50BMG??? ???) einen Schießnachweis führen?

    Versteht mich nicht falsch...ich will ja nicht, dass man die gelbe verschärft, aber irgendwie ist das alles weng fadenscheinig. ich hab nur ne grüne, udn da ist halt alles genau geregelt, kontrolliert, teuer und und und...im vergleich dazu ist die gelbe ja echt n witz...

    Hier könnte Ihre Werbung stehen...

  • Dieser gelbe "Witz" wurde extra geschaffen, um nicht deliktrelevante Waffenarten (die uebrigens im Rest der EU meist einfach FREI AB 18! sind), ohne dauerndes grosses Buerokratiegedoens erwerben zu koennen.

    Es ist schon weissg*tt genug Kontrolle im Vorfeld passiert, bevor man diese gelbe WBK ueberhaupt bekommt. Das reicht, nein, das ist (Siehe Eu-Ausland) sogar schon mehr als genug.

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • Das ist kein "gelber Witz", sondern vom Gesetzbeger gewollter erleichteter Erwerb von Schusswaffen an Sportschützen. Da aber für die erste Waffe ein Bedürfsnis nachgewiesen sein muss, ist auch hier die WBK weg, wenn kein Vereinsmitglied.